Protocol of the Session on December 16, 2004

Ich bitte vielmals um Vergebung, Herr Präsident, nun habe ich noch einmal überzogen.

(Beifall bei CDU, FDP und SSW)

Das Wort zu einem Kurzbeitrag, ebenfalls nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung, hat Herr Abgeordneter Beran.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, so etwas kann man nicht im Raum stehen lassen. Ich finde es schon gut, wenn man, gerade was die Pflegeversicherung angeht, sich sehr genau und sehr intensiv Gedanken macht, wie man eine Reform der Pflegeversicherung durchführen kann. Diese Diskussionen laufen in meiner Partei und ich vermute einmal, in anderen Parteien auch; sie soll man sehr sorgfältig führen und hier nicht Schnellschüsse machen, damit wir nicht wieder eine Pflegeversicherung bekommen, die wie damals - so sage ich einmal sehr deutlich - mit sehr vielen Haken und Ösen unter Beteiligung aller Parteien

(Widerspruch bei der FDP)

ins Leben gerufen worden ist. - Sie können das ja dann richtigstellen.

Was ich gern aufgreifen möchte, ist die Frage der Palliativmedizin. Hier gibt es ein Begehren der Landesregierung, dass es eine gesetzliche Regelung bundesweit geben müsste, weil es natürlich eine Unsicherheit gibt, dass Palliativmedizin auch dazu führen kann, wenn man Schmerz lindert, dass damit das Leben auch verkürzt wird. Es gibt eine Unsicherheit bei den Medizinerinnen und Medizinern, die man vielleicht dadurch in den Griff bekommen kann, dass es zu einer gesetzlichen Regelung kommt. Dabei sollten wir die Landesregierung unterstützen.

Ich erteile der Frau Ministerin das Wort.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Kleiner, Sie wissen, wir schätzen Sie alle sehr. Wir alle lassen Ihnen auch viel durchgehen, aber alles geht natürlich auch nicht, auch wenn es kurz vor Weihnachten ist. Ihre Anmerkungen zum Thema Alterssicherung und zum Thema Pflegeversicherung reizen zur Korrektur. Ich möchte ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass die Bewältigung der Altersarmut eine Leistung der rotgrünen Bundesregierung war,

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

(Ministerin Dr. Brigitte Trauernicht-Jordan)

denn es ist gegen den Widerstand der CDU auf den Weg gekommen und wird auch heute noch von Ihnen in vielerlei Hinsicht problematisiert und kritisiert.

Das Zweite, die Reform der Pflegeversicherung, die mir besonders am Herzen liegt! Hierzu schweigen wir nicht, sondern wir haben als einzige Landesregierung ein Konzept zur Reform der Pflegeversicherung vorgelegt. Es scheitert ebenfalls nicht an der rotgrünen Landesregierung, sondern an dem Widerstand der CDU-geführten Landesregierungen, die ein ganz anderes Konzept vorsehen, nicht die Weiterentwicklung der solidarischen Pflegeversicherung, sondern die Privatisierung der Lebensrisiken älterer Menschen. Das ist das politische Ziel Ihrer Partei, auch wenn Sie sich dazu anders einlassen. Das muss hier deutlich gesagt werden. Die Vorwürfe kann man also nicht im Raum stehen lassen.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Damit hat die Landesregierung eine neue Runde eröffnet. Wird noch das Wort von den Fraktionen gewünscht? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann ist die Beratung beendet.

Es ist angedeutet worden, dass man beantragen könnte, die Antwort dem Sozialausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Ich schlage es Ihnen vor. Wer so verfahren will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann haben wir - etwas zögerlich - einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/3594

Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses Drucksache 15/3806

Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/3850

Ich erteile zunächst der Berichterstatterin des Finanzausschusses, Frau Abgeordneter Kähler, das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat den Gesetzentwurf Drucksache 15/3594 am 25. August in erster Lesung debattiert und ihn zur weiteren Beratung federführend an den

Finanzausschuss sowie mitberatend an den Bildungsausschuss und den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen. Die Ausschüsse haben schriftliche Stellungnahmen eingeholt und sich in mehreren Sitzungen mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung befasst: der Innen- und Rechtsausschuss am 8. September, der Bildungsausschuss zuletzt am 18. November und der Finanzausschuss zuletzt am 2. Dezember 2004.

Im Einvernehmen mit den an der Beratung beteiligten Ausschüssen für Bildung sowie Innen und Recht empfiehlt der Finanzausschuss dem Landtag mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von CDU und FDP, den Gesetzentwurf Drucksache 15/3594 in der Fassung der rechten Spalte der Ihnen vorliegenden Gegenüberstellung anzunehmen. Änderungen gegenüber der Regierungsvorlage sind durch Fettdruck kenntlich gemacht.

Vielen Dank, Frau Berichterstatterin. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall.

Es haben zwischenzeitlich neue Gäste auf der Tribüne Platz genommen. Bevor ich die Beratung eröffne, begrüßen wir einmal Mitglieder der Jungen Union aus Kappeln, dann Angehörige des 1. Lazarett-Regiments 11, Breitenburg, sowie Damen und Herren der Firma EOS Wirtschaftsberatung, Neumünster, mit einem Qualifizierungskurs für Arbeitslose. - Ihnen allen ein herzliches Willkommen!

(Beifall)

Wir treten in die Beratung ein. Ich erteile zunächst dem Herrn Abgeordneten Weber das Wort.

Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten die Änderung zum Landesbesoldungsgesetz in der zweiten Lesung. Da wir in der ersten Lesung sehr ausführlich über die Grundsätze gesprochen haben, will ich das nicht alles wiederholen, sondern will mich auf die Punkte konzentrieren, die wir nach den Anhörungen in den Ausschussberatungen jetzt als Änderungen des Regierungsentwurfs vorgelegt haben.

Wir haben sehr ausführlich die schriftlichen Anhörungen ausgewertet und haben in zwei, drei Punkten Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen. An zwei Punkten geschah dies mit der Maßgabe, den Spielraum und die Flexibilität des Handelns für die Fachhochschulen noch einmal zu erweitern. Ich will deutlich darauf hinweisen, dass wir mit den Änderungsvorschlägen, die wir jetzt erarbeitet haben, bei

(Jürgen Weber)

dem Anteil der W-3-Stellen, der höchsten Besoldungsgruppe nach dem W-System an Fachhochschulen, über die Mindestgrößenordnung der Ländervereinbarungen hinausgehen. Wir beantragen also nicht die bisherigen 10 %, die im Gesetzentwurf stehen, sondern 25 %, sodass die Fachhochschulen mehr als bisher die Möglichkeit haben, W-3-Stellen im Rahmen ihres Budgets auszubringen.

Einen zweiten Punkt habe ich bereits in der ersten Lesung als einen schwierigen Punkt angesprochen, nämlich die Tatsache, dass wir im Bereich der Fachhochschulen eine Art Regelbeförderung nach einer Reihe von Jahren von C 2 auf C 3 hatten. Dies lief über ein Zweitberufungsverfahren. Ein Berufungsverfahren in eine C-Besoldung wird es künftig bundesweit nicht mehr geben. Auch Regelbeförderungen sind eigentlich nicht das, was man sinnfällig mit leistungsorientierter Besoldung verbinden kann. Nichtsdestotrotz haben wir hier ein Problem zu lösen gehabt, um auf die Fälle einzugehen, die wir aus der Vergangenheit noch abzuarbeiten haben. Deswegen schlagen wir vor, innerhalb der Systematik des neuen, leistungsorientierten Besoldungssystems einen besonderen Weg zu gehen und über Berufungs- und Bleibebezugsleistungen den Einstieg von C-2Professorinnen und -Professoren nach W 2 und entsprechend der Leistung auch den Durchstieg zu einer höheren Besoldung zu ermöglichen. Ich bin sehr froh, dass dieser Kompromiss, den wir gefunden haben, den Zuspruch und das Lob auch des Hochschullehrerbundes gefunden hat, der sich dahin gehend eingelassen hat, dass es sich hier um einen ernsthaft abgewogenen Kompromiss zwischen neuer, leistungsorientierter und vormals in Aussicht gestellter altersbezogener Besoldung handelt.

Ich will abschließend in aller Kürze auf einen Punkt hinweisen, der bei allen Leistungsbemessungen eine Rolle spielt. Man wird subjektive Faktoren logischerweise nie 100-prozentig ausschließen können, schon gar nicht durch das, was man in ein Gesetz hineinschreibt. Viele Anmerkungen, die im Beratungs- und Anhörverfahren gemacht worden sind, dass weibliche Hochschulangehörige möglicherweise nicht ausreichend berücksichtigt werden, sich „Seilschaften“ durchsetzen, muss man natürlich ernst nehmen. Ich gehe aber davon aus, dass wir mit dem Mix aus gesetzlichen Grundlagen, die wir schaffen, den Verordnungen in der Umsetzung und den Satzungen, die die Hochschulen selbst entwickeln sollen - sie selbst sind schon sehr rege dabei -, ein System schaffen, das tatsächlich flexibel und leistungsorientiert ist. Was wir gesetzlich regeln, ist das, was gesetzlich geregelt werden kann und muss. Wir soll

ten das Gesetz nicht mit zusätzlichen Vorschriften überborden.

Abschließend kurz etwas zu den Änderungsanträgen der CDU. Es ist etwas ungewöhnlich, dass wir in drei Ausschüssen beraten haben und die Union nach Abschluss der Ausschussberatungen ein umfangreiches Änderungspaket vorlegt. Ich will es nicht weiter kommentieren. Nach Durchsicht der Anträge sehen wir keine Veranlassung, diese Punkte zusätzlich aufzugreifen. Wir bleiben bei den Änderungen, die ich vorhin schon angesprochen habe. Damit ist eine wichtige und zentrale Verbesserung des schon ganz ordentlichen Regierungsentwurfs erreicht.

Ich danke für die Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zu unseren Änderungsanträgen im Rahmen der zweiten Lesung.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Unerwartet haben sich zu den Besuchern auf der Tribüne noch einige Schüler der Klasse 9 a der Christopher-Schule aus Kappeln gesellt. Auch die will ich begrüßen. - Herzlich willkommen!

(Beifall)

Ich erteile jetzt Herrn Abgeordneten de Jager das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal zum Verfahren, lieber Kollege Weber! Der Ort, an dem Gesetze beraten und endgültig beschlossen werden, ist das Plenum. Wir haben im Vorwege sicherlich Beratungen in den Ausschüssen, aber es ist absolut im Rahmen der Geschäftsordnung und nicht unüblich, zur zweiten Lesung eines Gesetzes im Plenum Anträge zu stellen. Das haben wir getan. Es sind mehr als nur redaktionelle Änderungen. Insofern hätte ich schon erwartet, dass Sie sich mit diesen Punkten inhaltlich auseinander gesetzt hätten, denn die Zeit dazu hätte im Vorwege bestanden.

(Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir wissen nur nicht, warum sie so spät kommen!)

Lassen Sie mich - auch für Sie, Herr Hentschel - noch einmal erläutern, was der Hintergrund unserer Änderungsanträge ist.

(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und die Kosten!)

(Jost de Jager)

- Auch dazu sage ich etwas. - Zunächst einmal haben wir es mit einer bundesgesetzlichen Regelung zu tun, bei der es nur wenige und zudem geringe Spielräume für landesrechtliche Anpassungen gibt. Diese Spielräume sind durch die Vorlage der Landesregierung unserer Auffassung nach nicht ausreichend genutzt worden. Unsere Hauptsorge ist, dass es durch diese Nichtnutzung der Spielräume eine Schlechterstellung schleswig-holsteinischer Hochschulen im Vergleich zu den Hochschulen im übrigen Bundesgebiet gibt.

Das macht sich im Wesentlichen an dem Besoldungsdurchschnitt für die Professorengehälter fest. Wir wollen diesen Besoldungsdurchschnitt erhöhen. Wir wollen von einer Regelung Gebrauch machen, die auch das Bundesrahmengesetz vorsieht, nämlich eine Dynamisierung der Sätze, die für das Jahr 2001 festgeschrieben sind. Sie machen das nicht. Die Regierung macht damit Folgendes: Sie lässt die Hochschulen Schleswig-Holsteins im Wettbewerb mit anderen Hochschulen auf dem Stand der Besoldung von 2001, obwohl wir kurz vor dem Jahr 2005 stehen. Andere Bundesländer, namentlich Baden-Württemberg und Bayern, haben von dieser Dynamisierung Gebrauch gemacht und die Besoldungsdurchschnittswerte im Vergleich zu 2001 um 6 % erhöht. Das ist das, was wir sowohl für die Universitätsprofessoren als auch für die Fachhochschulprofessoren machen wollen.

Der jetzige Stand - Sie lachen, Herr Finanzminister und Ex-Bildungsstaatssekretär - ist so, dass wir an drittletzter Stelle stehen, was die Personalkosten anbelangt, nur noch unterboten von Sachsen-Anhalt und Sachsen. Wir glauben, wenn es tatsächlich zu einem Wettbewerbsföderalismus und einem Wettbewerb der Hochschulen untereinander kommen soll, wir nur dann erfolgreich sein können, wenn wir die Spielräume für Leistungszulagen und damit für eine Attraktivität der schleswig-holsteinischen Hochschulen für die besten Köpfe in der Wissenschaft tatsächlich nutzen.

(Beifall bei der FDP)