Er hat sich zu einem Beruf entwickelt, der eine hohe Qualifikation abverlangt. Heute Landwirt zu sein, bedeutet Verantwortung zu tragen für Natur und Umwelt.
Landwirte müssen Kenntnisse aufweisen im Bereich der umweltgerechten Pflanzenproduktion, der artgerechten Tierhaltung und der modernen Unternehmensführung. Diese Kenntnisse sollten natürlich auch nebenerwebliche Landwirte aufweisen können.
Durch den Antrag der CDU kommt die Vermutung auf, dass es für nebenerwerbliche Landwirte in Schleswig-Holstein eine derartige Zusatzqualifikation nicht gibt. Das stimmt so nicht ganz. In SchleswigHolstein - ich gebe zu, anders als in BadenWürttemberg oder in Bayern - ist es möglich, sich Qualifikationen anzueignen, die diesen durchaus entsprechen können. Es werden Fortbildungsprogramme vonseiten der Landwirtschaftskammer angeboten und es gibt die Möglichkeit, sich in unseren Fachschulen
für Landwirtschaft weiterzuqualifizieren. Dort wird im Rahmen eines einjährigen Vollzeitunterrichts die Ausbildung zum Betriebsleiter landwirtschaftlicher Unternehmen vermittelt mit dem Abschluss zum staatlich geprüften Wirtschafter des Landbaus. Darüber hinaus ermöglicht § 40 Abs. 2 des Berufsausbildungsgesetzes, jemanden zur Abschlussprüfung zuzulassen, der die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten vorweisen kann.
Wir können also feststellen, dass es in SchleswigHolstein durchaus Möglichkeiten gibt, damit auch Landwirte im Nebenerwerb eine Abschlussprüfung im Beruf Landwirt absolvieren können. Jedoch müssen wir für Schleswig-Holstein feststellen, dass nebenerwerbliche Landwirte diese Möglichkeiten nur in geringem Maße in Anspruch nehmen, was an auch der hohen Hürde liegt, weil es eben eine landwirtschaftliche Gesamtausbildung ist, die mit sehr viel Aufwand verbunden ist.
Die Frage stellt sich jedoch, wie sich die Landwirtschaft in Zukunft entwickelt, sobald die EU-Agrarreformen greifen und möglicherweise durch ökologische Förderung auch kleinere Betriebe entstehen, weil das politisch gewollt ist. Da erscheint es uns durchaus sinnvoll, wenn wir uns in den Ausschussberatungen näher mit dem Vorschlag der CDU auseinander setzen. Hierbei wäre es sicher auch sinnvoll, wenn wir eine Stellungnahme der Landwirtschaftskammer zu diesem Thema bekämen. Deswegen würden wir es wirklich begrüßen, dass wir es in den Ausschuss überweisen, um uns intensiv darüber zu unterhalten, wie wir diesen Bereich der Landwirtschaft auch ausbildungsmäßig fördern können. Sollte dies nicht der Fall sein, sagen wir von unserer Seite aus, dass die Beratungen eben gerade nicht abgeschlossen sind, und werden uns natürlich der Stimme enthalten. Vielen Dank aber für den Antrag, er macht schon Sinn, liebe CDU.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als wir den Antrag gestellt haben, haben wir uns weniger mit der Istsituation auseinander gesetzt, sondern damit, wie die Landwirtschaft in Zukunft aussieht.
Wir bekommen jetzt die Agrarreform, die dazu führen wird, dass wir in der Landwirtschaft einen riesigen Strukturwandel bekommen. In der Vergangenheit war es so, dass Landwirte ausgestiegen sind, nachdem sie eine fachliche landwirtschaftliche Ausbildung hatten, und dann in andere Berufe gegangen sind. Jetzt wird zum Teil der umgekehrte Weg gegangen. Man erwirbt eine landwirtschaftliche Ausbildung und bewirtschaftet den Hof weiter. Wenn wir sehen, wie die Agrarreform ausgestaltet ist, stellen wir fest: Allein unter Cross Compliance gibt es 19 Einzelvorschriften, die einzuhalten sind. Die Qualifikation, die Anforderungen an den Beruf Landwirtschaft werden größer, und die möchten wir auch den Nebenerwerbslandwirten eröffnen, die einen anderen Beruf haben. Das sind die Zielsetzungen unseres Antrages.
Um die notwendigen Schritte einzuleiten - wir können hier heute nicht mit inhaltlichen Ausführungen antreten, wir wollen den groben Rahmen festlegen -, ist es richtig - das hat Herr Harms auch richtig erkannt -, dass wir dies im Ausschuss weiter beraten. Wir werden uns dort auch beraten lassen, unter anderem von der Landwirtschaftskammer, von anderen Verbänden und Institutionen, um dies mit Inhalten aufzufüttern und somit auf den Weg zu bringen. Insofern ist die Ausschussberatung richtig. Wir haben die Zeichen der Zeit erkannt. Die SPD, und ich muss leider sagen, auch die FDP haben dies in ihren Ausführungen hier überhaupt nicht berücksichtigt.
Verehrte Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Zwei Vorbemerkungen: Erstens, lieber Claus Ehlers, du weißt, Cross Compliance ist nichts Neues. Jeder gute Landwirt kann das schon heute, lieber Claus.
Zweite Vorbemerkung: Sehr geehrter Herr Hildebrand, auch falsche Behauptungen, die man immer wiederholt, werden nicht wahr. Es ist primär die Landesregierung in Baden-Württemberg, schwarz-gelbregiert, die unseren Landwirten zusetzt, indem sie fordert, die historischen Prämien umzuverteilen. Schwarz-Gelb kostet uns 18 Millionen €. Da trägt Ihre Partei Mitverantwortung.
Jetzt zum Thema. Mit ihrem Antrag fordert die CDUFraktion die Landesregierung auf, den Nebenerwerbslandwirt mit einer außerlandwirtschaftlichen Erstausbildung die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für ein kostenpflichtiges Weiterbildungsangebot als Vorbereitung für die Abschlussprüfung im Beruf des Landwirtes zu schaffen. Bevor ich auf die bestehenden Weiterbildungsmöglichkeiten und die Erfordernisse eines weiteren Angebotes eingehe, gestatten Sie mir ein paar Ausführungen zur Begriffsklärung. ebenerwerbsbetriebe sind Betriebe, in denen der Anteil des außerbetrieblichen Einkommens mindestens 50 % beträgt. In Schleswig-Holstein sind demnach 8.000 der insgesamt 18.500 Betriebe, also knapp 43 % der landwirtschaftlichen Betriebe, Nebenerwerbsbetriebe. Von diesen Nebenerwerbsbetrieben werden circa 14 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche bewirtschaftet. Die Nebenerwerbslandwirte in Schleswig-Holstein leisten damit einen nicht unbedeutenden Beitrag zur Wirtschaftsleistung im ländlichen Raum. Sie sind für den Erhalt und die Pflege der Kulturlandschaft unverzichtbar und elementarer Bestandteil einer flächendeckenden multifunktionalen Landwirtschaft.
Verehrte Damen und Herren, genau aus diesem Grund gibt es in Schleswig-Holstein bereits umfangreiche Weiterbildungsangebote für Nebenerwerbslandwirte. Zum Beispiel kann ein gelernter Bäcker, der einen landwirtschaftlichen Betrieb im Nebenerwerb bewirtschaftet, die Abschlussprüfung im Beruf Landwirt vor der Landwirtschaftskammer ablegen. In diesem Fall muss er 8 Jahre, unter bestimmten Voraussetzungen auch weniger, praktische landwirtschaftliche Erfahrung nachweisen. Zur Vorbereitung auf die Prüfung kann er an kostenpflichtigen Weiterbildungsveranstaltungen der Landwirtschaftskammer teilnehmen. Auskunft der Landwirtschaftskammer war allerdings, die Nachfrage sei in den letzten Jahren marginal gewesen. Es waren weniger als fünf Interessenten in zwei Jahren.
Eine weitere Möglichkeit, einen qualifizierten landwirtschaftlichen Abschluss zu erreichen, ist der Besuch der einjährigen Fachschule für Landwirtschaft. Der eben genannte Bäcker hätte also die Möglichkeit, mit dem Nachweis von zwei landwirtschaftlichen Praxisjahren die einjährige Fachschule für Landwirtschaft zu besuchen und den Abschluss „staatlich geprüfter Wirtschafter des Landbaus“ zu erwerben. Übrigens nutzt eine leicht steigende Zahl von Personen diese Möglichkeit bereits seit Jahren. Mit diesem Abschluss gilt er im Sinne der Förder
richtlinien des Agrarinvestitionsförderprogramms als förderfähig. Dieses landwirtschaftliche Fachschulangebot hält das Land als freiwillige Leistung kostenlos an 6 Standorten vor.
Bereits vor über 10 Jahren haben das damalige Landwirtschaftsministerium und die Landwirtschaftskammer ein so genanntes Nebenerwerbslandwirtekonzept erarbeitet. Unter anderem war die Integration der Weiterbildungsinteressenten in den Berufsschulunterricht vorgesehen. Für dieses Modell hat es aber - ich füge ein: bisher - keine Nachfrage gegeben. In anderen Bundesländern - Bayern ist erwähnt worden -, wo der Nebenerwerbslandwirteanteil mit 60 % deutlich höher liegt als bei uns, gibt es seitens der Landesregierung weitere kostenlose berufsbegleitende Weiterbildungsangebote für diese Zielgruppe.
Für Schleswig-Holstein sehe ich hierfür aufgrund der vergleichsweise geringen Quote und der dargestellten geringen Nachfrage derzeit keinen Handlungsbedarf. Zum Erreichen eines qualifizierten landwirtschaftlichen Abschlusses oder für landwirtschaftliche Fortbildung gibt es bereits vielfältige Angebote der Landesregierung und der Landwirtschaftskammer. In Schleswig-Holstein kann schon jetzt jeder interessierte Nebenerwerbslandwirt, egal ob er Bankkaufmann, Bäcker, Informatiker oder Abgeordneter ist, landwirtschaftliche Kenntnisse durch ein umfangreiches Fort- und Weiterbildungsangebot der Landwirtschaftskammer erwerben.
Dieses Bildungsangebot wird im Rahmen der Zielvereinbarung mit der Landwirtschaftskammer ebenfalls durch das Land gefördert. Sollte zukünftig ein Bedarf an zusätzlichen berufsbegleitenden Weiterbildungsmaßnahmen entstehen, so steht in SchleswigHolstein die Landwirtschaftskammer als zuständiger und fachkompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.
Es ist sowohl Abstimmung in der Sache als auch Ausschussüberweisung beantragt worden. Ich lasse zunächst über den weitergehenden Antrag abstimmen, die Überweisung an den Agrarausschuss. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. -
Dann lasse ich über den Antrag in der Sache abstimmen. Wer dem Antrag der Fraktion der CDU zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Dieser Antrag ist abgelehnt mit den Stimmen - -
(Dr. Heiner Garg [FDP]: Sie müssten viel- leicht auch mal nach den Enthaltungen fra- gen! - Weitere Zurufe)
- Gibt es Zweifel am Ergebnis? - Ich lasse noch einmal in der Sache abstimmen. Wer ist für den Antrag der Fraktion der CDU? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dieser Antrag ist mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der CDU bei Enthaltung der Fraktion der FDP und der Abgeordneten des SSW abgelehnt.
Ich erteile der Ministerin für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz, Frau Dr. Trauernicht-Jordan, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat in der Sitzung am 29. August 2003 die Landesregierung aufgefordert, über die Inanspruchnahme und die praktische Umsetzung der Grundsicherung zu berichten. Das Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist ab 1. Januar 2003 in Kraft und wurde hier im Landtag auch beraten.
Der Hintergrund für das Gesetz - ich erinnere - war der politische Wille, eine eigenständige Sozialleistung zu schaffen, mit der Rentnerinnen und Rentner mit einer geringen Rente einen eigenen und verwandtenunabhängigen Anspruch auf eine Grundsicherung erhalten.
Einen Moment bitte, Frau Ministerin! - Ich bitte um etwas mehr Ruhe. Wer sich für den Tagesordnungspunkt nicht interessiert, kann seine Gespräche gern draußen weiterführen. - Sie haben wieder das Wort, Frau Ministerin.
Anspruchsberechtigt sind neben den Altersrentnerinnen und -rentnern auch Personen, die dauerhaft erwerbsgemindert sind. Das sind beispielsweise auch behinderte Menschen in Werkstätten. Die Leistungen der Grundsicherung werden aus Steuermitteln finanziert. Im Unterschied zur Sozialhilfe gibt es in der Regel keinen Rückgriff auf das Einkommen der Kinder oder der Eltern beziehungsweise erst ab einem Einkommen ab 100.000 €. Und genau dadurch ist aus dem politischen Willen, einen eigenständigen Leistungsanspruch zu gewähren, auch tatsächliche Realität geworden.
Wie sieht es nun mit der Umsetzung aus? - Offizielle Statistiken zur Grundsicherung regelt § 8 des Grundsicherungsgesetzes. Danach werden die für 2003 erhobenen Daten im Dezember 2004 vorliegen. Die Landesregierung hat, um die seitens der CDU erbetenen Daten liefern zu können, eine Abfrage gestartet. Ich mache aber ausdrücklich darauf aufmerksam, dass diese Daten die Bundesstatistik nicht ersetzen können, sondern auf dieser Basis lediglich Trendaussagen möglich sind.
Das sind Trendaussagen, die wie folgt lauten: Erstens. Insgesamt sind rund 50.000 Anträge bei den für diese Aufgaben zuständigen Kreisen und kreisfreien Städten gestellt worden. Damit war ein erheblicher Aufwand verbunden. Das war allen bekannt, denn die Rentenversicherungsträger waren ihrer Informationspflicht nachgekommen und hatten alle Rentnerinnen und Rentner informiert, sodass es auch zu einer sehr grundsätzlichen Nachfrage und Überprüfung der Ansprüche gekommen ist. Aber es hat sich gelohnt. Die Kommunen haben sich dieser neuen Aufgabe ganz offensichtlich mit hohem Engagement gestellt und die Erstanträge im Wesentlichen inzwischen abgearbeitet. Das heißt - und das ist ein spannendes Ergebnis -, dass für die Hälfte, nämlich für circa 24.000 Menschen, die Grundsicherung heute Realität geworden ist. Das heißt ganz konkret, dass mit diesem Gesetz die verschämte Altersarmut von circa 24.000 Men