Sie haben noch mehr Beteiligungsrechte gefordert. Und da kommen Sie jetzt mit einem Antrag in den Landtag, eine Landtagstagung später, mit dem Sie den Abbau fast aller Beteiligungsrechte für die Menschen beim Straßenbau und Schienenbau fordern!
Das heißt, Sie wollen die Trasse durch ganz Niedersachsen ohne Beteiligung, Sie wollen Straßen durch Schleswig-Holstein ohne Beteiligung.
Der FDP-Parteivorstand hat doch tatsächlich Herrn Kubicki, dem Fraktionsvorsitzenden der FDP in Schleswig-Holstein, einen Auftrag für ein Positionspapier gegeben, damit endlich wieder einmal eindeutig liberale Positionen erkennbar sind, weil das liberale Profil verloren gegangen ist. Es hat mich sehr gefreut, dass dieser Auftrag erteilt worden ist. Wenn wir hier über Beteiligungsverfahren von Bürgern reden, geht es um Demokratie, Liberalität, Freiheit. Daher würde mich sehr interessieren, warum der Fraktionsvorsitzende der FDP ausgerechnet bei dieser Debatte heute nicht hier ist. Irgendetwas scheint da nicht zu stimmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass Deutschland durch die EUOsterweiterung noch größere Transitverkehrszahlen verzeichnen wird als bisher, wissen wir bereits heute. Da scheint der Ansatz des CDU-Antrages durchaus nachvollziehbar, wenn gefordert wird, vereinfachte Planungsgesetzgebung für Verkehrsprojekte des Transeuropäischen Verkehrsnetzes zuzulassen, um den wachsenden Verkehrsbelastungen zu begegnen. Dies soll nach Auffassung der CDU entsprechend durchgeführt werden, wie es seinerzeit für die „Verkehrsprojekte Deutschen Einheit“ zugelassen wurde.
Unter dem Aspekt eines schnellen Aufbaus von Siedlungs- und Infrastruktur in den neuen Bundesländern
wurden Anfang der 90er-Jahre Planungsbeschleunigungsgesetze verabschiedet. Zwei davon möchte ich beispielhaft nennen: zum einen das Gesetz zur Vereinfachung der Planungsverfahren für Verkehrswege und zum anderen darauf aufbauend das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz - ein riesenlanges Wort. Vordergründiges Ziel dieser Gesetze war es, die Voraussetzungen zu schaffen, um die neuen Bundesländer so schnell wie möglich an die alten Bundesländer anzuschließen und eine völlig marode regionale Infrastruktur auf Vordermann zu bringen. Das war die maßgebliche Intention einer solchen vereinfachten Planungsgesetzgebung. Dies ist natürlich - das ist der große Unterschied zu den TENProjekten - auch vor dem Hintergrund der überraschenden Wiedervereinigung und der massiven Unterschiede zwischen beiden Teilen unseres Landes zu sehen.
Nun wissen wir seit längerem, dass dem Bundesverkehrsminister und seinen Länderkollegen durch den Wegfall der LKW-Maut ein erhebliches Finanzloch in die Verkehrsinfrastrukturplanung gerissen wurde. Dies bedauern wir alle sehr und wir haben den Verlust von Millionen Euro und insbesondere das mangelhafte Vorgehen des Bundesverkehrsministers in der ganzen Angelegenheit hier im Landtag scharf kritisiert. Das hat nämlich zur Folge, dass wichtige Verkehrsprojekte im Land auf unbestimmte Zeit auf Eis liegen, und dies schließt natürlich auch die TENProjekte mit ein. Das heißt - wie der Kollege Hentschel gerade eben schon sagte -, die Finanzierungsschwierigkeiten sind das eigentliche Problem, das wir haben.
Doch nun stellt die CDU die Rettung, zumindest für die großen europäischen Verkehrsprojekte, in Sicht. Es soll nämlich Geld gespart werden, indem die Planungsgesetzgebung vereinfacht wird. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Idee bei der Europäischen Kommission auf Gegenliebe stoßen wird. Man stelle sich vor, vonseiten der EU werden die großen europäischen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen nach den TEN-Leitlinien auf- und ausgebaut, um bis 2010 eine weiträumige und hochwertige Verkehrsinfrastruktur schaffen zu können.
Auf der anderen Seite beschäftigen wir uns im Landtag immer wieder aufs Neue mit Umwelt- und Gesundheitsrichtlinien, die ebenfalls von der EU vorgegeben werden. Ich gebe zu, dass Vorgaben wie zum Beispiel UVP-Richtlinie, FFH-Richtlinie, EUVogelschutz-Richtlinie, Umgebungslärm-Richtlinie oder Luftschadstoff-Richtlinie sicherlich nicht dazu beitragen, Verkehrsplanungen zu beschleunigen. Aber
Einige dieser Richtlinien hat auch die CDU bekanntermaßen mit auf den Weg gebracht. Auch das darf man nicht vergessen.
Wenn nun vonseiten der EU derartige Richtlinien erlassen werden und diese auf nationaler Ebene umgesetzt werden sollen, kann ich mir nicht vorstellen, dass vonseiten der EU gewollt ist, gerade bei den TEN-Verkehrsprojekten und nur dort auf diese Planungsinstrumentarien zu verzichten. Damit würde sie nicht nur ihre eigenen Vorgaben konterkarieren, sondern sie ad absurdum führen.
Die seinerzeitige Erschließung der neuen Bundesländer steht somit in keinem Zusammenhang mit der übergeordneten europäischen Gesetzgebung und deshalb ist der im Antrag unterstellte Zusammenhang auch nicht richtig. Wir können uns über EU-konforme allgemein gültige Vereinfachungen von Planungsverfahren unterhalten. Aber Sonderregelungen, nur auf einzelne Projekte bezogen, kann es nicht geben.
Nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich der Frau Abgeordneten Strauß das Wort zu einem Kurzbeitrag.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte mit einem Missverständnis aufräumen. Es geht hier nicht darum, TEN-Projekte sozusagen mit EU-Geldern zu finanzieren. Es geht darum, dass wir auf nationaler Ebene vordringliche Verkehrsprojekte einem vereinfachten Verfahren nach dem so genannten Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz unterziehen.
Ich möchte noch etwas zu einem Missverständnis sagen, das ständig durch die Gegend geistert. Wir haben das schon einmal bei der Debatte über den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals durchdekliniert. Es gibt ein TEN-Netz. Um in ein Projekt zu kommen, muss das extra beschlossen werden. Dennoch gibt es
ein Leitschema als Notwendigkeit für das Zusammenwachsen Europas mit Verkehrsverbindungen, die dort untergebracht sind.
Zu einer weiteren Fehleinschätzung: Um in ein solches Projekt hineinzukommen, damit es gebaut wird, muss die Bundesregierung einen Antrag stellen. Wir haben jetzt erfreulicherweise gehört, was hier in diesem Parlament noch vor zwei Jahren abgelehnt worden ist, dass der Nord-Ostsee-Kanal auf EU-Ebene auf Projektebene gehoben worden ist. Aber dazu muss die Bundesregierung einen Antrag an die EU stellen, damit das dann auch umgesetzt und gebaut werden kann. - Das dazu.
Nun zu Ihrem Beitrag, Herr Kollege Hentschel! Sie haben sich wirklich alle Mühe gegeben, fünf Minuten zu überbrücken, ohne irgendetwas zu der Planungsbeschleunigung sagen zu müssen.
Das ist ein jämmerliches Ergebnis für ein immerhin an herausragender Stelle der Regierungskoalition angehörendes Mitglied. Wenn Sie hier sagen, die Bürgerrechte würden durch dieses Planungsbeschleunigungsgesetz ausgehebelt, dann frage ich mich, was bei der Umsetzung des Teilstücks der Überquerung der Wakenitz passiert ist. Wenn Sie das als Aushebelung des Bürgerwillens bezeichnen, weiß ich nicht mehr, was Sie wollen.
Ich will Ihnen an dieser Stelle noch etwas anderes sagen. Die Summe von Einzelinteressen ergibt nicht das Allgemeinwohl.
Wir haben die Auswahl der TEN-Netze genommen, um einen Hebel zu haben und eine Beschleunigung unserer Planungsverfahren auf Bundesebene in Gang zu setzen. Ich stehe jedem besseren Vorschlag jederzeit positiv gegenüber. Wichtig ist das Ergebnis und wichtig ist, dass wir endlich zum Handeln kommen.
Noch ein Satz zu Ihnen, Herr Kollege Hentschel: Sie haben die Finanzen angesprochen; das ist völlig richtig. Aber Sie wissen ganz genau: Ohne einen Planungsbeschluss kriegen Sie überhaupt keinen Meter gebaut. Darum geht es.
Mir liegen drei weitere Wortmeldungen nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung vor. Zunächst erteile ich
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ganz so lange werde ich nicht brauchen. - Frau Strauß, Sie haben von Verwirrung gesprochen. Verwirrung haben Sie mit Ihrem Antrag selber verursacht, wenn Sie von der Beschleunigung der Planungsverfahren für TEN-Verkehrsprojekte sprechen und dann sagen, für die TEN-Projekte wie die A 20. Die A 20 ist kein TEN-Verkehrsprojekt. Wenn Sie die Netze meinen, müssen Sie das auch sagen. Insofern ist es durchaus legitim, Zweifel hinsichtlich der Zielrichtung anzumelden, die Sie haben.
Ich will noch zur Richtigstellung insgesamt etwas sagen. Am 21. April 2004 - vielleicht ist das noch nicht jedem gegenwärtig geworden - sind die Vorhaben von europäischem Interesse aufgelistet worden. Es handelt sich um 30 Projekte. Als 30. Projekt sind die Binnenschifffahrtswege Seine - Schelde aufgenommen worden.
Der Nord-Ostsee-Kanal ist keineswegs ein einzelnes Projekt, sondern er taucht in der Liste als Nummer 21 unter Hochgeschwindigkeitsseewege auf. Dort tauchen auch Verbindungen Mitgliedstaaten in Mittel- und Westeuropa auf. Hinzugekommen ist auf Veranlassung des Rates und des Europäischen Parlamentes die Strecke durch den Nord-Ostsee-Kanal. Das heißt, was ich vorhin zu der Fehmarnbelt-Querung mit den unterschiedlichen Eisenbahnen und so weiter gesagt habe, trifft auch für den Nord-Ostsee-Kanal zu. Aber das ist kein Einzelprojekt. Das will ich hier nur zur Richtigstellung sagen.
Wenn Sie die Netze insgesamt meinen, die eine Verbindung zu den Projekten herstellen, und da eine Beschleunigung wollen, dann muss das im Ausschuss erörtert werden. Wenn Sie tatsächlich in dieser Form eine Verkürzung des Rechtsweges wollen, müssen Sie im Ausschuss sagen: Wir wollen eine Verkürzung des Rechtsweges. Ob wir das mitmachen, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen; denn das ist ausgesprochen strittig. Wir haben einen Zeithorizont bis 2010 und 2015. Bis dorthin kann man durchaus ein geordnetes Verfahren, auch ein geordnetes Planverfahren, abwickeln. Da sehe ich überhaupt keine Schwierigkeiten. Lassen Sie uns das im Ausschuss