Aber gut, ich unterstelle Ihnen erst einmal konstruktive Absichten mit Ihrem Antrag. Lassen Sie uns im Ausschuss darüber reden. Das Interesse ist sicherlich ein gemeinsames, nämlich Verkehrsprojekte zügig zu realisieren. Aber lassen Sie uns sehr sorgfältig zwischen dem Gewinn abwägen, den wir scheinbar im Gesetzesverfahren machen, und dem, was wir anschließend doch wieder durch Umsetzungsprobleme in den gerichtlichen Prozeduren verlieren. In diesem Sinne plädiere ich für die Ausschussüberweisung.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Ich schließe damit die Beratung. Es ist beantragt worden, den Antrag dem Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Zusammenlegung der „Energiestiftung Schleswig-Holstein“ mit der „Technologiestiftung Schleswig-Holstein“ zur „Innovationsstiftung SchleswigHolstein“
Ich erteile zunächst der Frau Berichterstatterin des Wirtschaftsausschusses, der Frau Abgeordneten Strauß, das Wort. Ich bitte die übrigen Mitglieder des Parlamentes, die im Moment nicht das Wort haben, so leise zu reden, dass die Frau Berichterstatterin nicht übertönt wird. - Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung über die Zusammenlegung der „Energiestiftung Schleswig-Holstein“ mit der „Technologiestiftung Schleswig-Holstein“ zur „Innovationsstiftung Schleswig-Holstein“, Drucksache 15/3133, ist durch Plenarbeschluss am 22. Januar 2004 dem Wirtschaftsausschuss federführend und dem Finanzausschuss, dem Bildungsausschuss und dem Umweltausschuss zur Mitberatung überwiesen worden.
Die Ausschüsse haben sich in jeweils mehreren Sitzungen - beim federführenden Wirtschaftsausschuss waren es vier Sitzungen einschließlich einer umfangreichen Anhörung der Vertreter der „Energiestiftung Schleswig-Holstein“ und der „Technologiestiftung Schleswig-Holstein“ sowie auch der Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern - mit dem Gesetzentwurf befasst.
Die Beratungen im federführenden Wirtschaftsausschuss waren von dem Signal der im Landtag vertretenen Fraktionen geprägt, für nötig erachtete Änderungen am Gesetzentwurf fraktionsübergreifend getragenen Formulierungen zuzuführen. Diese Absicht ist im Laufe der Beratungen auch bis auf den Punkt der zahlenmäßigen Zusammensetzung des Stiftungsrates erfolgreich gewesen.
Im Zuge des so beschriebenen Verfahrens schloss sich der beteiligte Bildungsausschuss schon früh der zu erwartenden Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses an, sah der Finanzausschuss im Blick auf interfraktionell getragene Änderungsanträge von einer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf ab und stimmte der Umweltausschuss in seiner Sitzung am 12. Mai 2004 der am gleichen Tag vom Wirtschaftsausschuss verabschiedeten Beschlussempfehlung zu.
Meine Damen und Herren, somit im Einvernehmen mit den beteiligten Ausschüssen empfiehlt der federführende Wirtschaftsausschuss dem Landtag einstimmig - bei einer Enthaltung aus den Reihen der CDU -, den Gesetzentwurf in der Fassung der rechten Spalte der Ihnen mit dem Bericht und der Beschlussempfehlung des Ausschusses, Drucksache 15/3446 (neu) , vorliegenden Gegenüberstellung anzunehmen. Änderungen gegenüber der Ursprungsvorlage sind durch Fettdruck kenntlich gemacht.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zuerst möchte ich sagen, was wir an der Innovationsstiftung gut finden.
Wir finden die Idee gut, die „Energiestiftung Schleswig-Holstein“ und die „Technologiestiftung Schleswig-Holstein“ unter einem Dach zu vereinen. Wir hoffen dabei erstens auf eine Konzentration der technologischen Weiterentwicklung und der Technologie-Transfer-Förderung in unserem Land. Wir hoffen dabei zweitens auf die zukünftige Vermeidung von Doppelförderungen und drittens auf zukünftige Gewinn bringende Synergieeffekte.
minister wie auch die Beratung des Gesetzentwurfs in den beteiligten Ausschüssen lässt für die zukünftige Innovationsstiftung nicht nur Gutes ahnen. Wir konnten uns in den Ausschüssen immerhin auf eine Aufgabenbeschreibung einigen, die auch die bisherigen Aufgaben der Technologiestiftung mit berücksichtigt. Außerdem war es uns wichtig, zu betonen, dass die Stiftung ihre Mittel nur ergänzend zur staatlichen Förderung einsetzen soll und nicht für die Erfüllung staatlicher Aufgaben missbraucht werden darf.
Ebenfalls waren sich alle Fraktionen darin einig, Fachaufsicht und Rechtsaufsicht für die neue Stiftung voneinander zu trennen.
Doch dann war es mit den Gemeinsamkeiten vorbei. Unser Versuch, in das Errichtungsgesetz eine Aussage über die Höhe wenigstens des Stiftungskapitals mit aufzunehmen, scheiterte in letzter Minute an der Intervention des Wirtschaftsministers.
Frau Abgeordnete, einen Moment, bitte. Ich möchte um etwas mehr Ruhe bitten. Es ist eindeutig zu laut.
Der Minister mag sich auf formelle Überlegungen zurückziehen, aber ich sage Ihnen, Herr Prof. Rohwer: Wenn Sie wirklich Transparenz an dieser Stelle gewollt hätten, hätten Sie sie geschaffen. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg!
Richtig schlimm ist die unverantwortliche Aufstockung der Zahl der Mitglieder des Stiftungsrates. Zu den im Gesetzentwurf vorgesehenen vier Staatssekretären - haben die nichts zu tun? -
und zwei Abgeordneten sollen jetzt noch alle im Landtag vertretenen Parteien in den Stiftungsrat. Das heißt, dass von zukünftig fünfzehn Mitgliedern neun aus der Politik kommen. Warum schicken Sie nicht gleich den ganzen Landtag da hin?
Ich fasse es nicht. Hier wird einem übertriebenen Proporz in übelster Weise gehuldigt. Für alle Mitglie
der sollen darüber hinaus auch noch Stellvertreter benannt werden. Das hat es in beiden Stiftungen bisher nicht gegeben und es führt dazu, dass sich niemand wirklich zuständig und verantwortlich fühlt.
Wir haben zur Besetzung des Stiftungsrates einen Änderungsantrag vorgelegt. Darin wird die Zahl der Mitglieder auf zehn beschränkt. Zwei Staatssekretäre und zwei Abgeordnete sind genug und Stellvertreter gibt es nicht. Ich bitte Sie, diesem vernünftigen Antrag von uns zuzustimmen.
Es gibt etliche Sachverhalte, die nicht in das Errichtungsgesetz hineingehören, hier aber angesprochen werden müssen, weil sie die finanziellen Mittel und die Wirkungsweise der Stiftung noch auf Jahre einschränken werden.
Bis heute ist nicht geklärt, wo die neue Stiftung ihr Domizil haben wird. Für den Fall, dass die Innovationsstiftung doch noch ins Haus der Wirtschaft zieht, was vorzuziehen wäre, ist nicht klar, was mit den langfristig gemieteten Räumen an der Dänischen Straße passiert. Der Wirtschaftsprüfer wird diese langfristige Verbindlichkeit bewerten.
Ich bin auch gespannt, welche weiteren bindenden Zusagen der Wirtschaftsprüfer feststellen wird. Gibt es zum Beispiel langfristige Zusagen für weitere Stiftungsprofessuren? Gibt es mittelfristige Finanzzusagen an die Energieagentur in der Investitionsbank? - Der Wirtschaftsprüfer wird die Antworten auch auf diese Fragen finden.
Besonders gravierend ist die Tatsache, dass die Zahl und die Qualität der Mitarbeiter nicht zur zukünftigen, nur auf strategische Aufgaben konzentrierte „Innovationsstiftung Schleswig-Holstein“ passen.
Dafür können die Mitarbeiter nichts. Sie wurden übernommen, als die - wörtlich - „Forschungsgesellschaft umweltschonende Energieumwandlung und -nutzung mbH“ 1994 in die Energiestiftung integriert wurde. Nur kann man heute nicht den Vorstand der neuen Stiftung mit der Aufgabe allein lassen, den Personalbestand an die veränderten Aufgaben anzupassen.
Hier ist die Hilfe des Landes nötig. Unser Versuch in den vorangegangenen Beratungen, durch einen Antrag die Verantwortung der Landesregierung deutlich zu machen, endete erwartungsgemäß, nämlich in der Zurückweisung unseres Antrags. Das ist ein schlechtes Omen. Synergieeffekte, die sich kostensenkend
auswirken werden, sehe ich auf lange Sicht nicht, Herr Minister. Doch leider können wir Sie dann nicht mehr zur Verantwortung ziehen, weil Sie dann wahrscheinlich nicht mehr Minister sind.