und dass im Vertragsverletzungsverfahren mit Geldstrafen und der Aussetzung anderer EU-Förderungen gedroht worden ist.
Darüber hinaus wird schon bei Durchsicht der ersten Seiten deutlich, dass die Schlüsse der Gutachter zu kurz greifen, weil diese zum Teil von falschen Annahmen ausgehen und daher möglicherweise zu falschen Aussagen gekommen sind.
Ich will da zunächst die Aussagen zur Trauerseeschwalbe herausgreifen, die Ihre Gutachter deshalb auf Eiderstedt nicht zu schützen empfehlen, weil sie sich gar nicht auf natürliche Weise vermehren könnten und auf künstliche Nisthilfen angewiesen seien. Wer so argumentiert, müsste auf den gesamten Seeadlerschutz verzichten und für Störche dürften auch keine Nester auf Schornsteinen oder Hausdächern mehr vorbereitet werden. Ohne intelligenten und aktiven Schutz auch durch die Menschen würden die Trauerseeschwalbe genau wie der Seeadler oder der Schwarzstorch bei uns nicht überleben.
Wir wissen übrigens, dass dort, wo es noch oder wieder Flusskrebse gibt, auch natürliche Nisthilfen für Trauerseeschwalben existieren. Warum glaubt man eigentlich, dass ein solcher Zustand nicht auch auf Eiderstedt wieder herstellbar wäre?
Ähnlich schwach wird zur flächenmäßigen und zahlenmäßigen Schutzwürdigkeit in Bezug auf die übrigen wertgebenden Arten vorgegangen - „argumentiert“ will ich hier nicht sagen. Wir wissen doch alle, dass die Nahrungs- und Rastplätze vieler der betroffenen Arten häufig an unterschiedlichen Stellen liegen. Dass in vielen Teilen Europas NATURA-2000Gebiete auch vom Menschen stark beeinflusste Landschaften umfassen, ist auch bekannt. Wollten wir uns auf weitgehend unbeeinflusste naturnahe Landschaften konzentrieren, so wäre das angestrebte kohärente Netz NATURA 2000 europaweit nicht umsetzbar. Deshalb müssen wir auf Kulturlandschaften setzen.
Schließlich zu den Kartierungs- und Zählmethoden. Das ist das, was ich am meisten hahnebüchen fand; das muss ich ganz deutlich sagen. Diese Methoden - so steht es zu lesen - sind nach Ansicht Ihrer Gutachter mit handwerklichen Schwächen und groben Fehlern behaftet.
- Einen großen Teil habe ich gelesen, aber ich habe es nicht gründlich genug gelesen, um es - das sagte ich eben schon - abschließend zu beurteilen.
Überaus eigenartig ist bei der Frage der Zählmethoden, dass Flächen außerhalb von Eiderstedt auf der Basis der vorhandenen Kartierung und der Zählungen als hervorragend geeignet angesehen werden, Eiderstedt aber nicht, obwohl in beiden Gebieten mit den gleichen international verwendeten und anerkannten Methoden gearbeitet wurde. Was denn nun, meine Damen und Herren? Ist die Zählmethode handwerklich schlecht oder gilt das nur für Eiderstedt, während das im Vorland an der Westküste beispielsweise akzeptiert wird? Ich verstehe es nicht. Aber, wie gesagt, ich kann noch nichts Abschließendes sagen.
So viel ist aber klar: Im laufenden Informations- und Beteiligungsverfahren wird die Landesregierung auch dieses sorgsam prüfen. Es wäre schön, wenn wir ab heute endlich zu einer ruhigeren Abarbeitung der FFH- und Vogelschutzproblematik kommen könnten. Der Antrag der CDU ist dafür keine Grundlage.
Wir lehnen ihn ab und fordern Sie auf, unserem Antrag zuzustimmen. Den SSW-Antrag bitten wir in den Umweltausschuss zu überweisen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit Monaten debattieren wir in diesem Hause über die Meldung von NATURA-2000-Gebieten. Das ist aufgrund der Vorgehensweise des Umweltministers leider erforderlich. Auch heute liegen uns zu diesem Thema wieder drei Anträge vor. Der Ursprungsantrag stammt von der CDU und findet unsere uneingeschränkte Unterstützung.
Der zweite Antrag von Lars Harms vom SSW ist wohl eher der Versuch, die von ihm immer sehr scharf formulierten Proteste vor Ort an der Westküste nach Umwandlung in eine dänisch angehauchte Soft
Der dritte Antrag der Herren Nabel und Matthiessen und wohl auch von den dazugehörigen Fraktionen von SPD und Grünen hingegen ist eine Frechheit. Er ist vor dem Hintergrund des Protestes der Bauern auf Eiderstedt geradezu zynisch. Er ist ein Schlag ins Gesicht derjenigen, denen die Landesregierung doch eine stärkere Einbindung in die Auswahl der zu meldenden Gebiete zugesagt hat. Die rot-grünen Regierungsfraktionen verhöhnen mit ihrem Antrag die betroffenen Menschen in den entsprechenden Gebieten.
Wir wollen deshalb, dass über den Antrag von RotGrün namentlich abgestimmt wird. Wir wissen, Herr Kollege Nabel, dass es immer mehr verantwortungsvolle Kolleginnen und Kollegen bei der SPD gibt, die einfach keine Lust mehr haben, sich von Ihnen in der Frage der Meldung von NATURA-2000-Gebieten bevormunden zu lassen und denen Ihre fundamentalistischen Parolen in dieser Frage richtig auf die Nerven gehen.
Ich appelliere an diese Kolleginnen und Kollegen von der SPD, sich zu besinnen und hier keinem Antrag zuzustimmen, der die Landesregierung auffordert, bis zum Sommer 2004 die Gebietsmeldungen für NATURA 2000 abzuschließen, der ein mangelhaftes Beteiligungsverfahren absegnet, es fälschlicherweise sogar noch als umfassend und transparent begrüßt und der sogar noch den Umsetzungsprozess dieser Landesregierung bei der Auswahl von NATURA2000-Gebieten ausdrücklich begrüßt. Dies kann nun gerade vor dem Hintergrund, dass unter anderem vorübergehend die Tiefkühlhühner im ALDI Markt von Groß Grönau unter Naturschutz gestellt werden sollten, überhaupt nicht mehr angehen.
Wir werden diejenigen, die diesem Antrag von SPD und Grünen zustimmen, immer wieder mit ihrem Abstimmungsverhalten konfrontieren, wenn sie vor Ort gegenüber den Menschen ihr Unverständnis über die Politik des grünen Umweltministers äußern. Wir haben in dieser Tagung das eine oder andere Mal mit Anträgen der CDU quer gelegen. Aber dieser Antrag trifft punktgenau die entscheidenden Punkte in dieser Diskussion.
Er stellt fest, dass die Landesregierung bei der Umsetzung der beiden Säulen der NATURA-2000Gebiete grobe handwerkliche Fehler begangen hat.
Das trifft nicht erst bei den beiden Gutachten des Kölner Büros für Faunistik hinsichtlich der geplanten Gebietsmeldungen der Vogelschutzgebiete auf Eiderstedt und in der Eider-Treene-Sorge-Niederung zu. Das ist uns auch durch viele kleine andere Stellungnahmen bekannt. Ich will an dieser Stelle gar nicht mehr auf das ALDI-Projekt eingehen. Ich will auch nicht das Beispiel des darmatmenden Fisches wiederholen, den es an vermuteter Stelle gar nicht mehr gibt. Es gibt schon wieder neue Beispiele.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, kennen Sie den Campingplatz beim Gut Karlsminde beim Aas See an der Eckernförder Bucht? Dort lebt anscheinend die linksgewundene Windelschnecke. Der Fundort wurde zwar nie genannt - es ist also gar nicht sicher, ob es die Schnecke dort wirklich gibt oder jemals gab -, aber es liegt zumindest auf der Hand, dass das intensiv genutzte Campinggelände nicht als FFH-Gebiet zu melden ist. Oder wollen Sie behaupten, dass die Toilettenräume eines Campingplatzes der natürliche Lebensraum dieser Windelschnecke sind? Dazu kommt, dass die beiden Strandseen neben dem Campingplatz keine Lagunen sind, wie es in der Beschreibung steht, sondern künstliche Baggerseen, die durch Nassauskiesungen entstanden sind. So viel zu den handwerklichen Fähigkeiten des Ministeriums und der beauftragten Gutachter, oftmals übrigens der NABU.
Bei der geplanten Ausweisung des Vogelschutzgebietes Eiderstedt wird die Dilettanz ebenfalls augenscheinlich. Erstens ist eine zahlenmäßige Eignung für Eiderstedt als Vogelschutzgebiet für alle Arten bis auf die Trauerseeschwalbe nicht gegeben. Zweitens ist eine besondere flächenmäßige Eignung, die gleichrangig zu bewerten ist, für die Trauerseeschwalbe sowie für die meisten anderen Arten zu verneinen. Drittens sind alle Arten bereits in ausreichendem Maße geschützt, zum Beispiel auch in ausgewiesenen FFH-Gebieten. So hat es das Kölner Büro für Faunistik eindrucksvoll festgestellt. Auf 85 Seiten geht das Gutachten detailliert auf die Mängel hinsichtlich der naturschutzfachlichen Voraussetzungen für die Ausweisung von Eiderstedt als Vogelschutzgebiet ein.
Darüber hinaus wurde auf der Pressekonferenz zu Recht bemängelt - nun hören Sie genau zu -, dass diejenigen, die möglicherweise mit ihren Schattenlisten die EU erst auf Gebiete aufmerksam gemacht haben, anschließend von der Landesregierung mit der Prüfung der naturschutzfachlichen Voraussetzungen beauftragt werden. Ein solches Verfahren ist einfach unredlich.
Betrachtet man die dünne Stellungnahme des NABU zu den detaillierten Ausführungen des Kölner Büros für Faunistik, so ist die Stellungnahme des NABU zum einen wahrlich nicht geeignet, das Kölner Gutachten in Zweifel zu ziehen.
Zum anderen widerlegt das Kölner Gutachten die Begründungen, die zur Ausweisung des Vogelschutzgebietes führen sollen.
Daraus ergibt sich für mich zwangsläufig, dass der Umweltminister die Kosten des Gutachtens an die Interessengemeinschaft „Pro Eiderstedt" erstatten sollte.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung zerstört durch ihre Vorgehensweise bei der Ausweisung von NATURA-2000-Gebieten auch den engagierten privaten Naturschutz. Das gilt nicht nur für die Landwirte auf Eiderstedt, die mit ihrem privaten Engagement und der Pflege der Kulturlandschaft erst dafür gesorgt haben, dass sich die Trauerseeschwalbe auf Eiderstedt so wohl fühlt,
Meine Damen und Herren, Sie alle kennen mittlerweile den Landwirt Blank von der Insel Fehmarn. Er hat sich sogar extra aus Dänemark Laich besorgt, um die so genannte Rotbauchunke auf Fehmarn wieder anzusiedeln. Inzwischen vermehrte sich die Population in seinem Teich nicht nur durch die Freihaltung von Bewuchs, sondern zum Beispiel auch durch das Verscheuchen von Fischreihern. Dann aber kamen wieder Müllers Handlanger und stellten den Teich unter Schutz und einen 100 m breiten Schutzstreifen drumherum. Folge: Die Fischreiher haben Ruhe und die Unken sind in spätestens zwei Jahren wieder weg - ein toller Erfolg für den Naturschutz!
Ein anderes Beispiel, das durch die Kölner Gutachter ermittelt wurde: In der Eider-Treene-Sorge-Region wurde bereits ein Gebiet von circa 7000 ha unter Schutz gestellt. In genau diesem Gebiet verringerte sich daraufhin die Population der dort zu schützenden Wiesenbrüter in den letzten Jahren um 80 bis 90 %. Im benachbarten Meggerkoog, bisher landwirtschaftlich intensiv bewirtschaftet, blieb die Population nicht nur konstant, sondern entwickelte sich äußerst positiv.
Mir drängt sich mittlerweile der Eindruck auf, dass es den müllerschen Fundis gar nicht um den Schutz bestimmter Lebensräume oder Vogelarten geht, sie
Das hat dann allerdings vielerorts zur Folge, dass gerade die Lebensraumtypen und -arten, die ursprünglich der vorgeschobene Grund für die Meldung einer Fläche waren und deren Erhalt von der Pflege einer Fläche durch den Menschen abhängig ist, verschwinden. Das ist kontraproduktiv.
Es bleibt dabei: Die Auswahl von FFH-Flächen und Vogelschutzflächen ist vielerorts mangelhaft und schadet dem Naturschutz, aber auch der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes. Es bestehen vielerorts weiter erhebliche berechtigte Zweifel an den fachlichen Begründungen für die Ausweisung von Gebieten. Aber erst einmal ausgewiesen, ist es praktisch unmöglich, die Ausweisung zurückzunehmen, auch wenn sich herausstellt, dass die Ausweisung zu Unrecht erfolgte oder der Grund nicht mehr vorliegt. Vielmehr hat nach sechs Jahren automatisch eine Ausweisung als Naturschutzgebiet zu erfolgen.