Protocol of the Session on April 30, 2004

(Monika Heinold)

haben darüber bereits Anfang des Jahres diskutiert. Der Sparkassenverband geht davon aus, dass er in einer größeren Verwaltungsstruktur zukünftig für die Sparkassen kostengünstigere und qualitativ bessere Dienstleistungen zur Verfügung stellen kann.

Die Fraktion der Grünen unterstützt das Ansinnen des schleswig-holsteinischen Sparkassenverbandes, die Kosten für die Verbandsarbeit und die Dienstleistung des Verbandes um circa 15 % zu reduzieren. Wir bedauern ausdrücklich, dass sich die Hamburger Sparkasse bisher nicht zu einer Fusion aller drei Nordverbände von Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein durchringen konnte. Wir hoffen noch immer auf eine gütliche Einigung mit Hamburg, denn gerade im Hamburger Rand ist es notwendig, dass die Haspa und die Kreissparkassen ihre Strukturen und ihr Angebot aufeinander abstimmen. Deshalb unterstützen wir die Landesregierung in ihrem Bemühen, doch noch zu einem Verbund der drei Nordverbände zu kommen. Sollte der Hamburger Verband dieses Angebot auch weiterhin ablehnen, spricht sich meine Fraktion für den Vorschlag des SchleswigHolsteinischen Sparkassenverbandes aus, zunächst mit Niedersachsen zu fusionieren und vertraglich zu vereinbaren, dass Hamburg jederzeit einsteigen kann. Entscheidend ist, dass der Knoten in den nächsten Wochen durchgeschlagen wird und dass die Sparkassen in Schleswig-Holstein einen starken Verband haben, welcher ihnen mit Rat und Tat so zur Seite steht, dass möglichst viele Sparkassen in SchleswigHolstein eine Überlebenschance haben.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile der Frau Abgeordneten Spoorendonk das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es gleich vorwegzunehmen, wir meinen, dass es bis zum jetzigen Zeitpunkt keinen überzeugenden Grund gibt, der Privatisierung der Sparkassen in SchleswigHolstein sozusagen Tür und Tor zu öffnen.

(Beifall bei SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Obwohl oder gerade weil wir wissen, dass die Sparkassenlandschaft in Schleswig-Holstein und in der gesamten Bundesrepublik vor dem Hintergrund des Wegfalls der Anstaltslast und Gewährträgerhaftung bei den öffentlichen Banken, also bei den Sparkassen und Landesbanken, ab dem 1. Januar 2005 in Bewegung ist, geht es aus unserer Sicht darum, den völli

gen Ausverkauf des öffentlich-rechtlichen Kreditversorgungssystems so lange wie möglich zu verhindern. Wir sind uns darüber im Klaren, dass es ab dem nächsten Jahr durch die Entscheidung der EU einen verschärften Wettbewerb für den staatlichen Finanzsektor in Deutschland geben wird. Die Mehrheit der Parteien in der Bundesrepublik war gegen diese Entwicklung.

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Arp?

Ja, natürlich.

Da Sie ja besonders häufig Deutschland oder Schleswig-Holstein mit Dänemark vergleichen: Können Sie mir sagen, wie da das Sparkassensystem aussieht?

Das werde ich Ihnen in der nächsten Finanzausschusssitzung erklären. Ich habe jetzt nur noch drei Minuten.

Durch die Entscheidung der EU-Kommission und die Urteile des Europäischen Gerichtshofs wurden wir gezwungen, die erfolgreiche öffentlich-rechtliche Kreditversorgung in der Bundesrepublik grundlegend zu verändern. Der SSW hat immer wieder deutlich gemacht, dass wir diese Entwicklung mit Sorge sehen. Gerade die Sparkassen haben sich ihrer regionalen Verankerung gestellt und die regionale Wirtschaftsstruktur durch günstige Kredite an den Mittelstand oder an die Bauern vor Ort und auch durch ein großes Filialnetz in der Fläche, das den Bürgerinnen und Bürgern im ländlichen Raum zugute kam, entschieden unterstützt.

Natürlich müssen sich auch die öffentlichen Kreditinstitute den veränderten Rahmenbedingungen stellen. Deshalb haben wir ja auch die Fusion der schleswigholsteinischen mit der Hamburger Landesbank zur HSH Nordbank unterstützt. Deshalb unterstützen wir auch alle Kooperationsbestrebungen der Sparkassen, denn Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz der Sparkassen müssen verbessert werden, damit sie unter den neuen Rahmenbedingungen bestehen können. Doch wir meinen, dass dieses Ziel auch ohne Privatisierung möglich ist. Das Beispiel der Sparkassenfusion von Stormarn und Ostholstein zeigt dies ja auch. Wir wollen, dass das jetzige Sparkassensystem mit seiner

(Anke Spoorendonk)

regionalen Verantwortung für die Daseinsvorsorge in der Region so lange wie möglich erhalten bleibt.

(Beifall beim SSW und vereinzelt bei der SPD)

Der SSW befürwortet weiterhin die Zielsetzung des Schleswig-Holsteinischen Sparkassen- und Giroverbandes, durch die geplante Fusion mit Niedersachsen Synergieeffekte zu erzielen. Auch der SSW befürwortet einen Norddeutschen Sparkassenverbund, der zur Qualität und Leistungsfähigkeit sowie zur Effizienzsteigerung der Sparkassen und ihrer Organisation beiträgt. Im Interesse unseres Landes wäre eine Beteiligung der Hamburger Sparkassen an der neuen Zusammenarbeit mehr als wünschenswert.

Allerdings gebe ich dem Präsidenten des SchleswigHolsteinischen Sparkassen- und Giroverbandes Recht, der sagt, dass die Bedingungen eines solchen Zusammenschlusses stimmen müssen. Es kann dabei nicht angehen, dass sich die schleswig-holsteinischen und niedersächsischen Sparkassen den Hamburger Sparkassen unterordnen müssen. Es muss eine Fusion von gleichberechtigten Partnern werden oder es gibt keine Fusion. Darüber werden wir uns weiterhin unterhalten. Vorerst werden wir gegen diesen Gesetzentwurf stimmen.

(Beifall bei SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile Herrn Minister Dr. Stegner das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wegen ihrer hohen Bedeutung für den Mittelstand und die Bürgerinnen und Bürger lag und liegt das Interesse der Landesregierung darin, die Organisationsstrukturen der Sparkassen zu stärken und einvernehmlich mit den Betroffenen fortzuentwickeln.

Insofern begrüße ich es, dass der federführende Innen- und Rechtsausschuss am 11. Februar 2004 und der mitberatende Finanzausschuss am 1. April 2004 den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Änderung des Sparkassengesetzes mehrheitlich abgelehnt haben.

Die nur kurze Diskussion vor dieser Entscheidung zeigt die deutliche Entfernung der FDP-Meinung von der Mehrheit. Die FDP-Fraktion scheiterte auch mit ihrem zweiten Versuch, den öffentlich-rechtlichen Sparkassen in Schleswig-Holstein durch eine Gesetzesänderung einen Rechtsformwechsel zu offerieren,

die beispielsweise zu eine Umwandlung in eine Aktiengesellschaft führen würde. Die Sparkassen bleiben also - mit Ausnahme der vier freien Sparkassen im Lande - rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts.

Das begrüße ich auch deshalb, weil eine solche Gesetzesänderung nur gegen den massiven Widerstand der kommunalen Landesverbände und des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein auf den Weg hätte gebracht werden können und es sinnvoller ist, hier gemeinsam statt gegeneinander an einem Strang zu ziehen.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, Kollege Buß hat bei der Einbringung des Gesetzentwurfs darauf hingewiesen, dass die Sparkassen nach schwierigen Jahren und den durch Brüssel geschaffenen neuen Gegebenheiten ruhiges Fahrwasser und Fahren im Geleitzug benötigen. Deshalb ist die erneute Privatisierungsdiskussion auch aufgrund dessen, was sich im Fall der Sparkasse Stralsund ergeben hat, nicht sonderlich hilfreich.

Viel wichtiger als die Schaffung von Rechtsformalternativen ist es vielmehr, die Leistungsfähigkeit der Sparkassen und den Sparkassenverbund zu erhalten und zu stärken.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Sparkassen- und Giroverband sieht weitere Fusionen der Institute im Rahmen des Verbundes, um noch leistungsfähiger zu werden. Die Frage von Verbandsfusionen ist im Vergleich dazu für die Leistungsfähigkeit unserer Sparkassen eher nachrangig. Frau Abgeordnete Heinold, es muss etwas sein, was auch langfristig die Landesinteressen berücksichtigt und am besten wäre ein großer norddeutscher Verbund.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Zusammenarbeit im Verbund hingegen ist die wesentliche Grundlage für den Bestand und den Erfolg der Sparkassen und der gesamten SparkassenFinanzgruppe. Sie stellt eine nach wie vor moderne arbeitsteilige Organisationsform dar, auf der die betriebswirtschaftliche Effizienz der einzelnen Institute beruht. Jeder tut im Verbundsystem das, was er am besten kann. Die einzelne Sparkasse kann sich mit ihrer Geschäftstätigkeit somit auf die jeweilige Region und ihre Geschäftsfelder konzentrieren; das entspricht ihrem gesetzlichen Auftrag.

(Minister Dr. Ralf Stegner)

Die Mitbewerber am Markt wissen das und sehen zum Teil neidvoll auf die Erfolge der Sparkassen. Die Privatbanken, die über Jahre das Privatkundengeschäft und die kleinen Unternehmen vernachlässigt haben und nur das Investmentbanking im Kopf hatten, merken jetzt, dass das der falsche Weg war, und versuchen nun, nach Brüssel zu rennen, um sich über den Wettbewerb zu beschweren. Gerade an diesem Wochenende kann man sagen: Die Akzeptanz der EU würde auch dadurch gefördert, dass man eben nicht historisch gewachsene Strukturen in jedem einzelnen Fall als vermeintliche Wettbewerbsnachteile begreift.

(Beifall bei der SPD)

Man kann in den Vereinigten Staaten und England besichtigen, was es heißt, keine Finanzinstitutionen in der Fläche zu haben. Das können Sie sich anschauen; Herr Beran hat auch darauf hingewiesen.

Wir brauchen also klare Regeln und Rechtssicherheit. Wir brauchen eine Vereinbarung über die vertikale und horizontale Arbeitsteilung. Vertikal wird die Arbeitsteilung durch Verbundvereinbarungen geregelt. Das ist im März zwischen der HSH Nordbank und dem Sparkassen- und Giroverband geschehen. Die horizontale Arbeitsteilung wird durch die Anbindung an den jeweiligen Sparkassenträger und das Regionalprinzip hergestellt.

Ich glaube, die öffentlich-rechtliche Rechtsform ist gut. Versorgungsunternehmen, bei denen wir die private Rechtsform seit Jahren haben, kann man mit den Sparkassen nicht vergleichen und wer an der Rechtsform rüttelt, gefährdet den Verbund.

Belassen wir es also bei der Rechtsform, die wir haben, und gehen wir in den grundsätzlichen ordnungspolitischen Angelegenheiten in Schleswig-Holstein keinen Sonderweg.

(Zuruf des Abgeordneten Hans-Jörn Arp [CDU])

- Herr Arp, man kann natürlich über alles reden und selbstverständlich müssen die Sparkassen gestärkt werden; darin besteht kein Dissens. Ich befürchte aber Folgendes: Wenn Sie gemeinsame Anträge mit der FDP vorlegen, werden Sie - auch in der nächsten Legislaturperiode - nicht zu der von Ihnen erhofften Mehrheit kommen. Insofern sollten Sie mit uns reden.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Lieber Herr Abgeordneter Dr. Garg, zum Thema Landesbank. Der Verkauf der Landesbank ist ja Ihr Jäger 90, den Sie hier jedes Mal präsentieren, um die Solidität Ihrer Haushaltsanträge, die Sie ansonsten

nicht haben, zu untermalen. Die einzige, die es für vernünftig hält, die Landesbankanteile zu verkaufen, ist die FDP. Glücklicherweise ist das eine sehr kleine Fraktion und ich glaube, das wird auch so bleiben.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit schließe ich die Beratung.

Sie haben es vernommen: Die Ausschussvorsitzende, Frau Abgeordnete Schwalm, hat als Beschlussempfehlung die Ablehnung des Gesetzentwurfs vorgetragen. Wer der Beschlussempfehlung folgen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung der CDU abgelehnt.

Ich wünsche Ihnen eine angenehme Mittagspause. Um 15 Uhr fahren wir mit der Beratung zu Punkt 39 fort.

(Unterbrechung: 12:57 bis 15:02 Uhr)