vergangenen Wochen über die Zukunftsfähigkeit der Hochschulen, über die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen, über Innovationsoffensive, über Elitenbildung und über Elitenförderung geführt haben, tatsächlich von den lichten Höhen der Talkshows auch in der Gesetzgebung des Landes Schleswig-Holstein Niederschlag finden. Dann wird es konkret. Es geht dann nicht mehr darum, Dinge einzufordern und Erwartungen zu formulieren, sondern dann geht es darum, für die Hochschulen des Landes SchleswigHolstein zu gucken, ob wir diese Dinge tatsächlich umsetzen. Wir werden sehen, ob durch die Diskussionen in den vergangenen Wochen bei der Landesregierung ein Lerneffekt in diesen Fragen eingetreten ist. Wir werden überprüfen können, ob die Hinwendung zu den Hochschulen bei der SPD und von Bundeskanzler Schröder am Ende eine reine PR-Aktion war oder auch Substanz hatte.
Wie ist die Ausgangslage? - Der Stifterverband der Deutschen Wirtschaft hat bereits vor zwei Jahren festgestellt, dass Schleswig-Holstein eines der rückständigsten Hochschulgesetze Schleswig-Holsteins hat.
Und auch die „Kieler Nachrichten“, die ansonsten ein eher distanziertes Verhältnis zu dem Stifterverband haben, schrieben in einem Kommentar am 15. April 2004:
„Wie auch immer man zu dem von führenden deutschen Unternehmen geförderten Verband stehen mag - dass im Norden Handlungsbedarf besteht, hat nicht zuletzt die Erichsen-Kommission der Landesregierung ins Stammbuch geschrieben. Die Diskussion, unter welchen gesetzlichen Rahmenbedingungen sich unsere Hochschulen im Wettbewerb stellen müssen, ist also überfällig.“
Das ist sie in der Tat. Die CDU-Fraktion bringt heute eine eigene Hochschulgesetzesnovelle in den Landtag ein. Als Oppositionsfraktion - das sage ich auch an dieser Stelle - hätten wir es uns leichter machen können. Wir hätten darauf warten können, bis die Landesregierung ihren Entwurf einbringt und hätten dann hier und dort etwas kritisieren können. Aber wir wollen in diesem Land etwas gestalten. Deshalb legen wir heute unser Paket vor, wie wir die Hochschulen in Schleswig-Holstein voranbringen wollen. Wir stellen uns der Debatte im Landtag und wir stellen uns der Anhörung.
Wir zeigen damit die Perspektiven auf, die wir den Hochschulen geben wollen: Wir wollen die Autonomie der Hochschulen stärken, und zwar echt stärken. Denn es ist unsere Überzeugung, dass die Hochschulen Luft zum Atmen brauchen, wenn sie sich tatsächlich entfalten sollen. Wir wollen die Leitungsstrukturen stärken, aber dabei nicht die Balance der Selbstverwaltung außer Kraft setzen. Und wir wollen, dass die Hochschulpolitik in Schleswig-Holstein mit einer landesweiten und mit einer norddeutschen Dimension betrieben wird, indem wir die Zusammenarbeit mit Hamburg in den Gesetzesrang heben.
Was hat die Landesregierung bis jetzt vorgelegt? - Aus der angekündigten großen Hochschulnovelle droht eine zweite kleine Novelle zu werden, die allen Mut vermissen lässt, bis auf den Mut zur Entmachtung der Gremien. Bisher liegt uns ein Referentenentwurf vor. Ich verweise auf die Beschlüsse der Senate der CAU und der Fachhochschule Kiel. Der Referentenentwurf aus Ihrem Haus, Frau ErdsiekRave, ist schon am Ende, bevor er ins Parlament eingebracht worden ist. Ich bin gespannt, wie der Kabinettsentwurf am Ende aussehen wird.
- Das werden wir abwarten. Kernstück unserer Novelle ist die Stärkung der Autonomie und der Eigenverantwortung der Hochschulen. Wir wollen den Hochschulen die Option geben, ihre Professoren, und zwar alle Professoren inklusive der Lehrstuhlinhaber, selbst zu berufen. Das ist derzeit noch die Domäne des Bildungsministeriums. Davon will die Ministerin auch nicht lassen, denn der Referentenentwurf des Hauses sieht derzeit nur die Dienstherreneigenschaft für C 3-Professuren vor, nicht aber für die Ordinarien, die C 4-Professuren. Wieder einmal, Frau Ministerin, bleiben Sie dabei auf halbem Weg stehen. Es verlässt Sie wieder einmal der Mut, bevor Sie richtig angetreten sind, tatsächlich etwas zu verändern. Ich frage Sie: Wo bleibt denn Ihre argumentative Konsequenz? Warum dürfen die Hochschulen künftig C 3-Professuren berufen, aber C 4-Professuren nicht? Oder geben Sie den Hochschulen die C 3-Professuren zum Spielen als eine Art Placebo, ohne dass sich dadurch tatsächlich etwas verändert?
Nach unserer Auffassung ist es so, dass sich die Hochschulen nicht nur die Lehrenden, sondern auch die Lernenden selber aussuchen sollten.
Aus dem Grund wollen wir eine Neufassung des Hochschulzulassungsgesetzes, die in unsere Novelle mit einbezogen ist. Aufgrund der bisher gültigen Einschränkung des Hochschulrahmengesetzes können wir das nur für die Studiengänge tun, die bisher einer landesweiten Beschränkung unterliegen. Sie wissen alle, dass unsere politischen Forderungen darüber hinausgehen. Aber wir können hier erst einmal den Einstieg machen. Für diese landesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge, das sind zum Beispiel Biochemie, Jura und Englisch, sollen die Hochschulen künftig 90 % der Studienplätze nach einem eigenen Verfahren vergeben.
Die derzeitige Regelung ist zu starr und wir glauben, dass die Hochschulen in der Lage sind, selbst über die Kriterien zu bestimmen. Dann werden Sie - im Unterschied zu jetzt - von diesen eigenen Kriterien auch Gebrauch machen, weil Sie nur dann sozusagen den Erfolg Ihrer eigenen Bemühungen sehen können.
In unserem Gesetzentwurf finden sich eine Reihe von weiteren Punkten, die angetan sind, die Autonomie der Hochschulen, ihre Eigenverantwortung, zu stärken. Dazu gehört die Einteilung des Hochschuljahres. Wir wollen den Hochschulen die Möglichkeit geben, das Hochschuljahr in Trimester einzuteilen. Wir wollen, dass die Hochschulen auch selbst die Anfangs- und Endzeiten der Semesterferien bestimmen können. Das ist zwar nicht der gravierendste Punkt, aber ich halte es vor dem Hintergrund der Überregulierung im Hochschulwesen für eine symbolische Frage, dass eine Hochschule heute nicht einmal selbst bestimmen darf, wann die Semesterferien anfangen und wann sie enden. Das können die Hochschulen selbst, dafür brauchen sie kein Ministerium.
Autonome Hochschulen brauchen auch klare Verantwortlichkeiten innerhalb der Hochschulen. Deshalb verbinden wir die weitestgehende Autonomie einer Hochschule damit, dass wir die Leitungsstrukturen stärken wollen, indem wir der Politik innerhalb der Hochschulen Ansprechpartner geben, die auch in der Lage sind, ihre Verantwortung innerhalb der Hochschule wahrzunehmen. Deshalb wollen wir die Rektoren durch eine Verlängerung der Amtszeit, durch ein Vorschlagsrecht für die anderen Rektoratsmitglieder und die Einführung einer Richtlinienkompetenz stärken. Wir wollen die Rektorate dadurch stärken, dass sie künftig das Berufungsrecht für Professoren erhalten und künftig auch sehr viel stärker die Richtlinien umsetzen können.
Das sind zwar insgesamt weniger Punkte als die Erichsen-Kommission vorgeschlagen hat, auf die Sie sich berufen werden, Frau Ministerin, aber es ist das, was wir in der Balance der Abläufe einer Hochschule tatsächlich wollen.
Wir wollen eine Beschleunigung der Abläufe, wir wollen mehr Effizienz bei der Entscheidungsfindung, aber wir wollen keine Entmachtung akademischer Gremien. Denn Hochschulen brauchen Checks and Balances, gerade starke Rektorate brauchen eine wirksame Kontrolle. Was Sie in Ihrem Referentenentwurf vorhaben, setzt diese Kontrolle außer Kraft. Der gravierendste Punkt dabei ist, dass Sie wollen, Frau Ministerin, dass Zielvereinbarungen künftig nicht mehr der Zustimmung des Senates bedürfen. Das bedeutet, dass ein solches Rektorat ohne jegliche Kontrolle durch seine Amtszeit laufen würde. Wir glauben, dass das nicht gerechtfertigt ist. Gerade in großen Hochschulen ist es notwendig, dass eine starke Leitungsstruktur auch eine starke Kontrolle bekommt.
Der Kollege Weber hat ja auch schon signalisiert, dass man darüber reden kann. Nach Ihren Vorstellungen, Frau Erdsiek-Rave, werden die Zielvereinbarungen auf ein Agreement zwischen dem Rektorat und dem Finanzminister reduziert. Weil dies eines der wesentlichen Steuerinstrumente ist, glauben wir, dass es dafür eine Begleitung durch die akademischen Gremien einer Hochschule braucht.
Checks and Balances wollen wir auch in dem Verhältnis zwischen der Hochschule und dem Land. Wir sind dafür - wir haben es schon mehrfach beantragt -, eine landesweite Komponente in der Hochschulpolitik dadurch aufrecht zu erhalten, dass wir einen Landeshochschulrat ins Leben rufen. Wir beziehen uns damit ausdrücklich auf die Vorschläge der ErichsenKommission, wir haben ein solches Gremium aber auch schon vorher gefordert.
Wir glauben, dass damit die Gewähr gegeben ist, dass es eine landesweite Hochschulpolitik gibt, und wir glauben, dass der Weg, den die Ministerin einschlagen will, nämlich komplett auf eine landesweite Hochschulplanung zu verzichten, der falsche Weg ist. Sie wollen, nachdem Sie seit 1991 keinen neuen Landeshochschulplan mehr vorgelegt haben, diesen jetzt per Gesetz komplett abschaffen. Es ist natürlich der einfachste Weg, sich einer Verpflichtung zu entziehen, dass man die Verpflichtung abschafft. Wir halten das für falsch, Hochschulentwicklung in
Schleswig-Holstein allein im Dialog einer Hochschule mit dem Ministerium zu bestimmen. Es muss weiterhin eine landesweite Hochschulpolitik geben.
Eine solche landesweite Hochschulpolitik ist auch Grundvoraussetzung für die Zusammenarbeit mit der Hansestadt Hamburg im Hochschulbereich. Auch das wollen wir, weil wir glauben, dass es zu kleingeistig gedacht ist, Wissenschaftsstandorte allein und lediglich nach den Landesgrenzen zu definieren. Wir sind ein gemeinsamer Wissenschaftsstandort. Deswegen wollen wir die Abstimmung der künftigen Hochschulplanung in den Gesetzesrang erheben. Wir wollen, dass, wenn eine landesweite Hochschulplanung durchgeführt wird, diese mit der Hochschulplanung des Nachbarlandes abgestimmt wird.
Meine Damen und Herren, unsere Hochschulgesetznovelle kann - ich sagte es bereits - nur das ändern, was landesrechtlich veränderbar ist. In dem Maße haben wir den Rahmen tatsächlich ausgeschöpft, gerade was die Autonomie anbelangt.
- Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. - Wenn ich die Diskussion der vergangenen Wochen richtig verstanden habe, so ist eine stärkere Eigenverantwortung die Grundvoraussetzung für eine stärkere Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulen. Wir wollen, dass die schleswig-holsteinischen Hochschulen wettbewerbsfähig sind. Deshalb wollen wir Autonomie und deshalb bringen wir diese Novelle ein.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine ganze Reihe von Monaten nach Vorlage des Berichts der so genannten Erichsen-Kommission haben Landesregierung und Landtag einen nicht unwesentlichen Teil ihrer Hausaufgaben erledigt. Wir haben wichtige Strukturverbesserungen für die Hochschulen auf den Weg gebracht, wir haben Zielvereinbarungen mit allen Hochschulen des Landes abgeschlossen und schließlich auch eine verlässliche und sichere Entwicklung der Hochschullandschaft gewährleistet.
Jetzt - da hat der Kollege de Jager Recht - müssen und wollen wir eine Reihe von Verbesserungen im Hochschulgesetz vornehmen, auch in Analyse dessen, was uns mit auf den Weg gegeben worden ist.
Eine Gesetzesnovelle der Landesregierung befindet sich in Vorbereitung. Das wissen Sie. Ich will heute über das, was darin alles stehen wird, nicht spekulieren, weil die Auswertung der Anhörung noch bevorsteht. Die CDU hat es für richtig gehalten, heute schon ihren Vorschlag auf den Tisch zu legen und damit eine zusätzliche Debatte einzuschieben. Das wird zu manchen Wiederholungen führen. Das macht aber nichts; dann haben wir einmal mehr Gelegenheit, unsere Positionen darzulegen. Ich will kurz auf die Punkte eingehen, die im Gesetzentwurf der CDU noch einmal zusammengefasst sind und über die wir schon mehrfach gesprochen haben.
Richtig ist, dass sich auch im Hinblick auf den Hochschulrat bei Erichsen ein Vorschlag findet. Auf diesen Hochschulrat will ich noch einmal kurz eingehen und noch einmal deutlich sagen, dass wir diesen Weg nach wie vor nicht mitgehen wollen. Zum einen ist die Art und Weise, wie dieser Hochschulrat zustande kommen soll, für uns problematisch. Wichtiger ist aber, dass die umfassenden Kompetenzen in der beratenden Mitgestaltung nahezu aller Segmente des Hochschulwesens, die die CDU dem Hochschulrat zubilligen will, weder den Grundsätzen von Autonomie noch denen einer demokratischen Steuerung der Hochschulen durch das Parlament entsprechen.
Deswegen will ich noch einmal deutlich sagen, dass Ihre Argumentation und das, was Sie im Zusammenhang in der Novelle schreiben, nicht übereinstimmen. Sie haben deutlich gesagt, dass Sie die Kollegialorgane nach wie vor stark halten wollen. Für diese Position habe ich durchaus Sympathie, aber das widerspricht genau dem, was Sie mit der Einrichtung eines Hochschulrats machen. Das ist ein Widerspruch in Ihrem Gesetzentwurf und das kritisieren wir.
Ich will auch gern auf das Thema der Kooperation mit Hamburg eingehen. Dies ist im Kern ein wichtiger und richtiger Punkt. Auch ich bin, wie Sie wissen, kein Freund der Kleinstaaterei im Hochschulbereich. Das halte ich für kontraproduktiv. Aber die Tatsache, dass Sie eine gesetzliche Verpflichtung wollen und damit jede Flexibilität und Teilnahme der Hochschulen bei Teilabsprachen, bei Teilkooperationen sozusagen unmöglich machen, herausnehmen und in den gesetzlichen Bereich verlagern, halte ich für den falschen Weg. Wir brauchen flexible Möglichkeiten und Verbesserungen der Kooperation und keine Einschränkung der Mitwirkungsmöglichkeiten der Hochschulen. Auch dabei zeigt sich, dass Sie erstaunlicherweise in Ihrem Vorschlag und Ihrem Hochschulgesetzentwurf doch stark planverliebt sind, meine Damen und Herren.
Die wichtige Frage der Stärkung der Hochschulleitungen würde ich gerne konzentriert im Zusammenhang mit der Gesetzesnovelle der Landesregierung diskutieren. Hier nur so viel: Ich glaube im Hinblick auf einige Details, dass es schwierig und nur begrenzt sachgerecht ist, dass wir die Amtszeit der Rektoratsmitglieder grundsätzlich auf mindestens vier und höchstens sechs Jahre verlängern. Wir werden uns anschauen müssen, ob das in den kleinen Hochschulen wirklich zielführend ist und ob das Problem, dass Hochschullehrer länger als bisher aus Forschung und Lehre herausgehen, nicht zu Schwierigkeiten führen wird, überhaupt genügend qualifizierte Bewerber für die Position des Rektorats zu bekommen.
Meine Damen und Herren, über die Frage des Auswahlverfahrens haben wir häufig genug gesprochen. Deswegen will ich zusammenfassend nur noch einmal deutlich sagen: Wir halten ein erweitertes Auswahlrecht der Hochschulen für problematisch, vor allen Dingen deswegen, weil sie die Studierenden zunehmend aus ihrem Blickwinkel ausblenden. Sie wollen, dass die Möglichkeit der Auswahl der Hochschule, der Auswahl der Hochschullehrer, der Wahl, bei wem man studiert, eingeschränkt wird. Dafür wollen Sie aber, wenn sie die rechtlichen Möglichkeiten haben, den Studierenden so schnell wie möglich 500 € im Semester abknöpfen. Das ist eine Position, die wir so nicht mittragen wollen und können.
Lassen Sie mich in der kurzen Zeit, die mir noch zur Verfügung steht - ich habe noch fünf Sekunden -, nur noch so viel sagen: Wir werden uns gern en detail mit Ihrer Gesetznovelle beschäftigen. Das kann ich hier im Plenum nicht. Wir werden aber im Ausschuss dafür Sorge tragen, dass die Hochschulgesetznovelle der CDU und die Gesetzesnovelle der Landesregierung, die im nächsten Monat eingebracht wird, gemeinsam beraten werden und dass zu beiden Gesetzentwürfen gemeinsam angehört wird. Denn wir wollen den Hochschulen nicht zumuten, zweimal innerhalb von vier Wochen an einem Anhörungsverfahren teilzunehmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die FDPFraktion findet in der Hochschulgesetznovelle der Union teilweise Übereinstimmungen mit ihrer liberalen Positionen, in einigen Punkten lehnen wir die Vorschläge der Union jedoch ab.
Soweit es um die Stärkung der Hochschulautonomie geht, sind wir uns einig. Ich habe bereits am 17. November 1999 in einer früheren Hochschulgesetzdebatte für die FDP die Forderung erhoben, dass die Hochschulen über die Berufung von Professorinnen und Professoren selber entscheiden sollten. Eine weitergehende Stärkung der Hochschulautonomie könne zudem auch darin bestehen, dass man den Hochschulen neben der Personalhoheit künftig etwa auch die Bauherreneigenschaft überträgt.
Während dies in der HSG-Novelle der CDU noch nicht vorgesehen ist, geht die diese im Hinblick auf die Auswahl der Studierenden durch die Hochschulen, soweit dies derzeit rechtlich möglich ist, in die Richtung, die auch wir stets befürwortet haben.
Der frühere Präsident der Stanford University, Gerhard Casper - ein Deutscher -, hat dieses Auswahlrecht erst kürzlich in der „Zeit“ als wesentliche Komponente einer notwendigen Hochschulreform bezeichnet. Ich zitiere: