Wenn wir diesen Weg gehen wollen, dann muss man zunächst einmal ein schlüssiges Gesamtkonzept haben, bei dem insbesondere die Konsequenzen für die weiterführenden Schulen mit bedacht werden. Das kann nur im Rahmen einer gründlichen Schulentwicklungsplanung und nicht im Zuge der Erweitung der Grundschule um die Klassenstufen fünf und sechs erfolgen, an der möglicherweise auch nur ein Teil der Kinder partizipieren würde, weil manche Eltern das gar nicht wollen. Das würde zu erheblichen organisatorischen Verwerfungen vor Ort führen. Ich befürchte, dass ein solches Vorgehen einen Aufwand an Lehrkräften und Ressourcen seitens der Schulträger und seitens des Landes erfordert, der den Erfolg nicht rechtfertigen würde. Das ist auch angesichts der derzeitigen Haushaltssituation aus der Sicht des Landes und aus der Sicht der Kommunen nicht zu verantworten.
Damit wir in Schleswig-Holstein das Ziel „Mehr Bildung für alle“ - so will ich es einmal nennen - tatsächlich erreichen, brauchen wir eine vorausschauende Schulentwicklungsplanung, um einerseits den Anforderungen an die Bildungschancen und die Bildungsqualität und an Durchlässigkeit gerecht zu werden und andererseits auf die demografische Entwicklung reagieren zu können. Das ist die aktuelle Aufgabe und das ist die Aufgabe für die kommenden Jahre.
Das Wort zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung hat die Frau Abgeordnete Anke Spoorendonk.
Ich bin der Ministerin ausgesprochen dankbar dafür, dass sie die grundsätzlichen Bemerkungen gemacht hat. Ich möchte noch einmal deutlich machen: Auch wir sind uns natürlich bewusst, dass es nicht einfach ist, jetzt Schulversuche in Gang zu bringen. Aber wenn ich bedenke, wie einfach es im Landtag war, Schulversuche zum Thema „zwölfjähriges Abitur“ durchzuführen, beziehungsweise diese Öffnung in das Schulgesetz aufzunehmen, dann wünsche ich mir, dass man genauso offen ist, wenn es darum geht, unten anzufangen.
Ich stelle die Frage: Wie schafft man einen Einstieg in eine Veränderung, wenn diese Veränderung dann auch von unten getragen werden soll? Das ist die Aufgabe, die wir uns gestellt haben. Wir sind für eine Debatte im Ausschuss zu haben. Wir sind auch für Veränderungen zu haben. Aber die Richtung muss weiterhin stimmen. Es kann nicht angehen, dass wir sagen, dass nichts möglich ist, weil alle Bedenkenträger zu Wort kommen und sagen, dass sich das nicht machen lässt.
Letzte Bemerkung: Wenn wir über Finanzen reden, dann dürfen wir nicht vergessen, dass das gegliederte Schulsystem ein teures Schulsystem ist. Wenn es darum geht, Ressourcen für Schule und Bildung freizuschaufeln, dann müssen wir auch unter dem Gesichtspunkt an die Strukturen heran. Das sollte eigentlich die wichtigste Botschaft sein.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Ich schließe die Beratung. Wir treten in die Abstimmung ein. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW, Drucksache 15/3367, federführend dem Bildungsausschuss und mitberatend dem Finanzausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den darf ich um sein Handzeichen bitten. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig vom Haus so beschlossen.
Wir unterbrechen die Tagung und setzen sie morgen früh um 10 Uhr mit der gemeinsamen Beratung der Tagesordnungspunkte 18 und 28, Ausbildungsplatzabgabe, fort. Ich wünsche Ihnen allen einen schönen Abend.