„bewirkt…, dass keine verfassungswidrige Benachteiligung der Ehe gegenüber nichtehelichen Lebensgemeinschaften… erfolgt.“
Meine Damen und Herren, haben Sie die Verfassung jemals gelesen? In unserer Verfassung steht meines Wissens nicht, dass die Ehe nicht gegenüber anderen möglicherweise zu bevorzugenden Lebensgemeinschaften nicht benachteiligt werden darf, sondern dort steht: Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Staates. Das ist das Gegenteil dessen, was Sie hier formuliert haben.
Ich finde es wirklich unerhört, wie die Regierung eines Bundeslandes mit der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland umgeht.
Ich komme kurz zu zwei Positionen, die ich besonders ansprechen will, weil sie den Unsinn deutlich machen. Das hat Sie wahrscheinlich geritten, weil Sie unbedingt etwas Neues erfinden wollten. Sie haben eine neue Entfernungspauschale erfunden, die zusätzlich zu einem allgemeinen Freibetrag auf beruf
- Das ist sehr vernünftig, wie Herr Kollege Neugebauer sagt. Ich habe versucht, ein Prinzip dafür zu finden. Ich bin darauf gekommen, das müsste ein linear-degressiver Spannentarif sein. Er fördert mit Steuervergünstigungen besonders den geringsten Aufwand. Je höher der Aufwand wird, desto geringer wird die Steuervergünstigung. Wenn ein Mensch 1 km von seinem Arbeitsplatz entfernt wohnt, kriegt er nach der neuen Entfernungspauschale von Herrn Stegner 1,60 € pro Kilometer erstattet. Wenn er 40 km fahren muss, kriegt er nur noch 16 c/km erstattet. Das ist Ihre besondere Logik.
Aber Sie haben ja noch einen draufgesetzt. In Ihrer „grandiosen“ Steuerreform 2000 haben Sie ja gesagt: Sie wollen Autofahrer mit Fußgängern gleichstellen. Das hat die ganz besondere Note, dass diejenigen, denen gar keine Kosten entstanden sind, auch eine Steuervergünstigung erhalten. In diesem Fall ist klar: Wer 1 km von seiner Arbeitsstelle entfernt wohnt, kriegt auch 1,60 €. Das Schöne ist: Der, der 40 km entfernt wohnt und zu Fuß geht, kriegt die gleiche Entschädigung wie der Autofahrer, nämlich 16 c.
Das hat zwei weitere Vorteile: Es hält ihn gesund und er hat keine Zeit, das viele Geld auszugeben, denn er muss, um seinen Arbeitsplatz um 8 Uhr morgens zu erreichen, etwa gegen 24 Uhr die Wohnung verlassen, darf aber keine Überstunden machen, weil er um 16 Uhr wieder nach Hause muss, damit er um 24 Uhr von dort wieder losgehen kann. Das ist Ihre Logik, das ist rot-grüne Steuerpolitik, meine Damen und Herren!
Was bringt Ihr Steuerkonzept für Arbeitsplätze, für wirtschaftliche Entwicklung? Der Angebotseffekt ist vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung untersucht worden. Ich zitiere:
„Der geschätzte Anstieg des effektiven Arbeitsangebotes fällt beim Kirchhof-Vorschlag mit 485.000 Personen am stärksten aus, gefolgt vom CDU-Merz-Vorschlag mit 437.000 und dem CDU/CSU-Sofortprogramm mit 214.000. Der Vorschlag des Sachverständigenrates wird nur sehr geringe Arbeitsangebotseffekte bewirken, etwa 66.000.“
Bei Ihnen kommt wahrscheinlich gar nichts heraus. Das ist der Unterschied zwischen Ihrem und unserem Konzept.
„des effektiven Arbeitsangebotes entfällt jeweils etwa zur Hälfte auf Frauen und Männer. Da die Erwerbsquote der Frauen in Deutschland wesentlich niedriger ist als die der Männer, ergibt sich für die Frauen eine entsprechend größere relative Zunahme des Arbeitsangebotes.“
Das ist das, was wir brauchen und wozu auch ein Steuerkonzept dienen muss. Deshalb sagen wir Nein zur Versteuerungspolitik. Sie haben in Ihrer Präambel geschrieben: „Wir setzen die bisherige Steuerreformpolitik der Bundesregierung logisch fort.“ - Der Wähler möge uns davor bewahren!
Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. - Wenn man sich die Chaospolitik im Steuerbereich seit 1999 ansieht, die Sie dort bewirkt haben - ich habe Ihnen das mehrfach vorerzählt - nach dem Motto „Rein in die Kartoffeln, raus aus die Kartoffeln“, dann haben Sie jährlich ein neues Steuerreförmchen auf den Weg gebracht. Sie können nicht ernsthaft sagen, dass bei Fortsetzung dieser Steuerpolitik diese Krise in Deutschland überwunden werden kann. Deshalb danke, meine Damen und Herren, dass Sie Ihr Konzept hier heute vorgestellt haben, schön, dass wir einmal darüber gesprochen haben.
(Zuruf von der SPD: Dann wollen wir mal wieder zur Sachlichkeit zurückkehren! - La- chen bei CDU und FDP)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Rede, die wir eben vom Kollegen Wiegard gehört haben, war sicherlich eine gut gemeinte Rede für den 8. Mai, für den Listenparteitag, aber zum eigentlichen Thema, Herr Wiegard, haben Sie wenig gesagt. Deshalb will ich das an den Anfang meiner Rede stellen, was Sie hier grandios verschwiegen haben.
Ich habe den Eindruck, Sie sind während der letzten Wochen und Monate außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gewesen oder Sie haben Ihre Rundfunk- und Fernsehgebühren nicht bezahlt, denn sonst könnte Ihnen nicht entgangen sein, was Ihr Kollege aus der Schwesterpartei CSU vorgerechnet hat, was die Steuervorschläge der CDU betrifft.
Ich will das nur einmal deutlich nennen. Er kommt zu dem Ergebnis: 40 Milliarden € zusätzlich für eine Kopfpauschale im Gesundheitswesen, 22 Milliarden € für eine veränderte Anrechnung der Kindererziehung bei der Rente, 18,6 Milliarden € für eine Kindergelderhöhung, 12 Milliarden € für eine Mindestrente, 10 Milliarden € für eine Steuerreform „Spitzensatz herunter“. Die Zeche beläuft sich auf insgesamt 102,6 Milliarden €. Da stellt sich für mich die Frage, womit die CDU diesen „Bierdeckel“ bezahlen will. Verraten wurde uns das bisher weder von Ihnen noch von Merz oder Merkel!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin unserer Landesregierung dankbar, dass sie die Vorschläge gemacht hat. Sie sind ein Lichtblick für die große Mehrheit der Steuerzahler, ein Lichtblick für die Einnahmesituation von Ländern und Kommunen, ein Lichtblick auf dem Weg zur Verringerung der Sozialabgaben und ein Lichtblick für alle, die eine Vereinfachung des Steuersystems immer wieder gefordert haben.
Das Steuersystem in Deutschland muss reformiert werden. Darüber sind sich die Parteien im Deutschen Bundestag einig. Die Frage ist nur, wie. Da hören die Gemeinsamkeiten schon auf. In den vergangenen Monaten sind umfangreiche Modelle vom ehemaligen Verfassungsrichter Kirchhof, von Friedrich Merz - darauf bin ich gerade eingegangen -, von der CSU und von der FDP auf den Tisch gekommen. Neben einzelnen positiven Aspekten haben sie zweierlei gemeinsam: Die Einnahmen des Staates würden bei der Umsetzung auf allen Ebenen erheblich sinken und die Entlastung für hohe Einkommen wäre beträchtlich umfangreicher als für niedrige.
Vor wenigen Wochen haben die Finanzminister der 16 Bundesländer ihre Position deutlich gemacht. Darauf ist der Kollege ebenfalls nicht eingegangen. Nach ihrem einmütigen Urteil taugt keines der vorgelegten Modelle für eine Umsetzung. Da waren auch CDU
Finanzminister, die dem Vorschlag von Friedrich Merz das Etikett gegeben haben: nicht umsetzbar wegen der hohen Einnahmeausfälle für alle staatlichen Ebenen. Das muss man auch zur Kenntnis nehmen.
Die Finanzminister haben zu Recht darauf verwiesen, dass das übereinstimmende Ziel der Steuervereinfachung nicht um den Preis weiter sinkender Staatseinnahmen angestrebt werden darf. Schon heute ist die deutsche Steuerquote mit fast 22 % auf dem historischen Tiefstand. Die von uns mitgetragene und unterstützte Steuerreform der Bundesregierung, die die Belastung der Einkommen spürbar reduziert hat, und die schlechte Konjunkturlage führen zu einem Defizit der öffentlichen Haushalte. Die Folgen können von niemandem, auch nicht von der Opposition hier im Haus, wegdiskutiert werden. Es fehlt das Geld für öffentliche Investitionen, die wir dringend brauchen. Vor allem im kommunalen Bereich muss in einer Weise an der Substanz gespart werden, die aus meiner Sicht und aus Sicht der SPD-Fraktion nicht mehr hingenommen werden kann.
Wenn die Bürgerinnen und Bürger zu Recht nach dem Einsatz von ausreichenden Mitteln rufen, dann müssen sie es dem Staat auch ermöglichen, die finanziellen Mittel dafür bereitzustellen.
Meine Damen und Herren von der Opposition, um einer möglichen Argumentation gleich den Wind aus den Segeln zu nehmen: Es hat aus meiner Sicht nichts mit einer Neiddebatte zu tun, wenn man bezweifelt, dass eine weitere Absenkung des Spitzensteuersatzes über die ab 2005 vorgesehenen 42 % hinaus nicht mehr vermittelt werden kann. Es wäre aus meiner Sicht sehr begrüßenswert, wenn man gemeinsam zu einer Steuerreform kommen könnte, wie dies im Rahmen der Debatten des Vermittlungsausschusses ab und zu durchaus möglich schien, um dann in der Dunkelheit der Nacht des Vermittlungsausschusses zu verschwinden.
Allerdings frage ich die Kolleginnen und Kollegen von der CDU, wie es gelingen soll, wenn sich einerseits Ihr Parteifreund Merz für die Abschaffung nahezu sämtlicher Ausnahmetatbestände ausspricht, aber die Christdemokraten im parlamentarischen Vermittlungsverfahren um das Vorziehen der rot-grünen Steuerreform vehement gegen den weiteren Abbau von Subventionen gekämpft haben. Das muss man