Aus diesem Grund ist auf Drängen des Ausschusses der Regionen in Brüssel, in dem ich unser Land vertrete, in den Verfassungsentwurf auch das neue
„Frühwarnsystem“ eingebaut worden. Das soll ermöglichen, dass der Bund eine Richtlinie und andere EU-Dokumente unter anderem durch den Klageweg beim EuGH stoppen kann. Nach dieser Vorstellung können die Länder dies über den AdR verfolgen.
Das „Frühwarnsystem“ sieht jedoch nur eine Sechswochenfrist für die Abgabe einer begründeten Stellungnahme vor. Dies ist ein extrem kurzer Zeitraum. Die Teilziffer 5 des Subsidiaritätsprotokolls des Konvents sieht neben anderen Bestimmungen die Möglichkeit der Konsultation der regionalen Parlamente mit Gesetzgebungsbefugnissen vor, die den nationalen Parlamenten obliegt. Hier sind also die Landtage betroffen. Dabei besteht der Konflikt darin, dass nach dem Grundgesetz die europapolitischen Landesinteressen auf Bundesebene allein durch den Bundesrat wahrgenommen werden.
Hinsichtlich des Konsultationsprozesses mit den Ländern läge es verfassungspolitisch und -systematisch nahe, diesen über den Bundesrat zu organisieren. Eine Festschreibung der Information könnte über den Artikel 50 und über den Artikel 23 des Grundgesetzes erfolgen.
Die Lösung des Problems wäre aus meiner Sicht, innerhalb kürzester Zeit muss eine Informationsschiene von der Bundesregierung über den Bundesrat an die Landesparlamente aufgebaut werden, damit diese in der genannten Sechswochenfrist ihr Votum gegenüber der EU abgeben können. Es wird daher eine besonders schwierige Aufgabe der Bundesstaatskommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung in Deutschland sein, hier Mittel und Wege zu finden, einen schnellstmöglichen Informationsweg aufzubauen und der Informationspflicht der Bundesregierung Rechnung zu tragen.
Europapolitik ist Landespolitik. Darum bitte ich, bei der Überweisung auch den Europaausschuss zu berücksichtigen, damit wir uns damit in diesem Ausschuss noch einmal näher befassen können.
(Vereinzelter Beifall bei der SPD - Martin Kayenburg [CDU]: Warum überweisen? Das muss doch nicht überwiesen werden!)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Namen Dehler und Flach stehen für mich für eine wirklich große und überzeugende liberale Partei,
die mit großer Kraft über den Tellerrand der Alltagsgeschäfte hinaus auch visionär nach vorn Verfassungswirklichkeit und Verfassungswunsch diskutiert hat, um Menschen einzuladen, daran teilzunehmen.
Aus dieser Tradition haben Sie sich, Herr Kubicki, heute allerdings mit einem doppelten Salto rückwärts verabschiedet.
Sie haben sogar die Diskussion verweigert. Was die FDP will, weiß ich nicht, außer dass Sie ein paar Probleme benannt haben.
- Das habe ich heute nicht mitbekommen. Sie haben uns auf eine Rede verwiesen, die sie irgendwo gehalten haben. Das halte ich für zu wenig in der schwierigen Frage, ob wir eine Verfassung ändern wollen - ja oder nein -, wie wir sie ändern wollen, wie wir die Menschen daran teilhaben lassen wollen, warum wir das machen, damit sie das begreifen und nicht für eine Fingerübung von Juristen betrachten, die im Grundgesetz einmal ein bisschen nach links oder nach rechts greifen.
Während andere Ministerpräsidenten ihre Meinung zu diesem Thema ihrem Parlament in Briefen und Presseartikeln zur Kenntnis gegeben haben, haben wir Ihren Antrag ernst genommen, dass Sie dabei sein wollen. Und wenn man dabei sein will, muss man sich auch etwas anhören, lieber Herr Kubicki, was noch nicht entscheidungsreif ist. Denn wenn etwas fertig ist und ich Sie davon unterrichte, dass wir gerade unterschrieben haben und Sie das Papier freundlicherweise zur Kenntnis nehmen möchten, beschweren Sie sich zu Recht, dass Sie nicht die Möglichkeit gehabt haben, Einfluss auf diese Diskussion zu nehmen.
Ich finde es jedenfalls besser, in einem Zwischenbericht darzustellen, da und da sind wir und da und da könnte es hingehen, sowie festzustellen, dass es Übereinstimmung in einigen Bereichen gibt, sodass man dann sicherer weitermachen kann, als wenn man weiß, hinter einem ist eine ganze Menge weggebrochen und die möchten das nicht so gern. Ich bin jedenfalls der Meinung, dass die Diskussion über dieses Thema, die Änderung des Grundgesetzes, überhaupt nur bei der Bevölkerung ankommt, wenn wir anfangen, mit ihnen darüber zu diskutieren. Dazu ist hier im Parlament der richtige Ort.
Ich habe nicht mehr so viel Zeit, da ich versprochen hatte, dass ich nur meine restliche Redezeit ausschöpfen werde.
Wenn Sie aber nicht mitbekommen haben, was ich eben zu Artikel 84 des Grundgesetzes gesagt habe, weiß ich wirklich nicht, was ich Ihnen noch an Neuigkeiten bieten soll.
Das ist wirklich absolut neu. Die Ausführungen dazu gehen bei mir hier im Redemanuskript über drei Seiten. Ich gebe Sie Ihnen gern mit,
damit Sie das hinterher nicht in der ausgedruckten Form lesen müssen. Das war schon ein Stückchen mehr, als nur - wie Sie es gesagt haben - „großes Gelaber“ über die Verfassung, sondern ich habe an zwei ganz konkreten Beispielen gesagt, wie wir als Landesregierung uns das vorstellen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Sozialdemokraten, so viel Zeit muss sein. Da offensichtlich die Ministerpräsidentin bis heute nicht weiß, was die FDP, was wir wollen, obwohl wir an vielen Debatten, Frau Ministerpräsidentin, teilgenommen haben, wirft das in der Tat ein bezeichnendes Licht zumindest auf Ihr Referat, wenn auch nicht
Ich frage einmal den Kollegen Hay, den Kollegen Kayenburg, die Kollegin Spoorendonk und den Kollegen Hentschel, worin sich denn ihre Redebeiträge heute substanziell von den Redebeiträgen, die wir anlässlich der gemeinsamen Resolution gehalten haben, unterschieden haben.
(Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn Sie draußen waren, soll- ten Sie solche Sprüche hier nicht machen! - Weitere Zurufe)
(Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und Sie gehen raus und machen anschließend solche Sprüche! Das ist ein unmögliches Verhalten! - Weitere Zurufe)
- Herr Kollege Hentschel, ich kenne ja Ihre politische Herkunft. Aber Sie werden akzeptieren müssen - ob Ihnen das passt oder nicht -, dass ich hier rede und meinen Redebeitrag halte, soweit mir die Redezeit vom Präsidenten zur Verfügung gestellt wird. Ob Ihnen das passt oder nicht. Sie werden sich das anhören müssen oder ebenfalls rausgehen müssen.
Ich frage doch nur in den Raum hinein, was uns hier die Debatte heute Morgen eigentlich bringen sollte, was die schleswig-holsteinische Bevölkerung von der Debatte heute Morgen haben sollte. Welcher „Newswert“ hat der Debatte heute Morgen innegewohnt? Und ich habe bisher auf die beiden Fragen, die wirklich zentral sind, weder von der Ministerpräsidentin noch von sonst jemandem eine Antwort bekommen, nämlich wie das Spannungsverhältnis, das beschrieben worden ist, aufgelöst werden soll und welche konkreten Vorschläge dazu unterbreitet werden sollen, beispielsweise die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse auf der einen Seite in allen Ländern herzustellen und gleichzeitig auf der anderen Seite eine größere Differenzierung dadurch zu ermöglichen, dass man mehr Kompetenzen in die Landesparlamente zurückverlagert. Selbstverständlich wird es, wenn die Kompetenzen in den Landesparlamenten wieder anders als bisher verankert werden, in Bayern
Frau Ministerpräsidentin, Sie waren doch bei der Debatte anwesend, die wir hier in diesem Plenarsaal anlässlich des Symposiums mit den Fraktionsvorsitzenden und weiteren Meinungsbildnern geführt haben. Herr Präsident Arens hat das damals eröffnet. Wir haben festgestellt, dass beispielsweise in der Frage der Differenzierung die Übereinstimmung zwischen dem Fraktionsvorsitzenden der Grünen des Parlamentes in Baden-Württemberg und mir weitaus höher war als beispielsweise die Übereinstimmung zwischen uns beiden. Trotzdem konnten wir auf diese Fragen bisher keine klärende Antwort geben.
Ich weiß und höre, Herr Kollege Kayenburg, dass die Kommission daran arbeitet. Aber dann hat es Sinn, darüber zu debattieren, wenn die Kommissionsergebnisse vorliegen, oder selbst mit Vorschlägen auf den Markt der Meinungen zu treten und hier von der Ministerpräsidentin darzustellen, wie sie den Prozess beeinflussen will, statt allgemeine Erklärungen der vorliegenden Art abzugeben. In der Tat empfehle ich allen, die vielfältigen Broschüren, die auch der Schleswig-Holsteinische Landtag zu dieser Frage herausgegeben hat, und die darin enthaltenen Beiträge - unter anderem von mir - zu lesen, dann kann man sich solche Debatten ersparen.