Das bedeutet, dass alle die Gebiete, die wir haben, auch politisch gewollte Gebiete sind und gerade die EU-Kommission damit nichts zu tun hat. Sie hat nur gesagt: Weist aus! Sie hat auch bestimmte Regionen genannt, wo man ausweisen sollte. Auch wir hier in Schleswig-Holstein haben eine politische Entscheidung, die besagt, bestimmte Gebiete nehmen wir, bestimmte Gebiete, die die EU haben will, nehmen wir nicht. Meinetwegen ist das auch okay, aber wenn wir diese Freiheiten haben - das ist unser Petitum -, dann möchten wir gern, dass man diese Freiheiten auch bei uns, bei den Menschen, bei der wirtschaftlichen und für die infrastrukturellen Nutzung der Region berücksichtigt.
Jetzt hat der Umweltminister gerade eben in einer Replik auf meine Ausführungen gesagt - darüber freue ich mich ja -, die B 5 soll wohl losgehen. Das liegt wahrscheinlich daran, weil er den Textteil gelesen hat, der so formuliert ist, dass man meinen könnte, die B 5 könne losgehen.
Ich fordere also den Umweltminister auf - - Er nickt schon, es wird in die Karte eingetragen. Damit bin ich in dem Punkt zufrieden.
Zweiter Punkt! Wenn er mir in der Antwort auf meine Forderung, etwas für den Offshore-Hafen Husum zu tun und Flächen herauszunehmen, sagt: Ja, das ist in Ordnung, wir arbeiten daran und wir machen es, wenn ich also diese Bestätigung kriege, dass das kommt, will ich gern eine lobende Pressemitteilung machen, dass der liebe Umweltminister das tut. Klaus, da sind wir uns einig. Dann freuen wir uns. Dann haben wir etwas für die Region getan.
Dritter Punkt! Zum Antrag der SPD und der Grünen, was die Frage angeht, wir haben jetzt vorgeschlagene Gebiete und wie ist die Rechtswirkung: Wir haben eine Rechtsbindung, die bedeutet, dass in diesen vorgeschlagenen Gebieten derzeit Vogelschutz stattzufinden hat und andere Nutzungen nicht möglich sind. Es gilt hier das Verschlechterungsverbot. Das ist Fakt. Wenn wir wollen, dass Planungen - zum Beispiel für den Straßenbau - vorangetrieben werden können, müssen wir eine Rechtsgrundlage schaffen, damit man wieder Ausnahmen machen kann. Eine UVP bekomme ich nur dann hin, wenn ich eine Rechtsgrundlage habe. Die Rechtsgrundlage, die dann folgt, kann ein Vogelschutzgebiet betreffen. Das heißt, jedwede Verzögerung behindert auch die Entwicklung. Das müssen wir wissen. Alle Forderungen, die sagen, wir müssen irgendwann im November, im Dezember oder im Januar, Februar des nächsten Jahres entscheiden, sind Entscheidungen gegen unsere Region. Wir müssen das Ganze bis zum Sommer vom Tisch haben,
schnell machen, gut machen für den Naturschutz und für die Menschen! Wenn das geschieht, sind wir alle zusammen auf SSW-Linie.
Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich dem Herrn Abgeordneten Hildebrand.
Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Lars Harms, oder so, wie du es vorhin in deinem Beitrag gesagt hast, dass man entsprechende Flächen von Vornherein ausklammert! Ich glaube, das wäre sicherlich der bessere Weg.
Dann brauchen wir keine Umweltverträglichkeitsprüfungen und können dort entsprechende Maßnahmen durchführen, ohne dass ein weiterer bürokratischer und möglicherweise auch teurer Zwischenspurt eingelegt werden muss.
Herr Minister Müller, ich komme noch einmal auf Ihre Aussage von vorhin zurück. Sie sprachen davon, dass alles Paletti sei, dass alles im Lot sei und wir brauchten nur auf die Kabinettsentscheidung zu warten. Dann würde Klarheit herrschen.
Das Beteiligungsverfahren wird also praktisch durch eine Kabinettsentscheidung eingeläutet. Auf der anderen Seite wissen Sie aber auch ganz genau, wenn die Flächen erst einmal im Beteilungsverfahren sind - das ist ja Ihre eigene Aussage -, dann besteht in dem Moment praktisch schon de facto die Ausweisung als Schutzgebiet, denn in dem Moment, in dem es tatsächlich so ist, dass die Voraussetzungen bestehen, ist es entsprechendes Schutzgebiet.
Das heißt, in dem Moment ist praktisch auch schon die entsprechende Einschränkung für dieses Gebiet gegeben. Wenn jetzt dieses Beteiligungsverfahren abläuft und abgeschlossen sein wird, kommt es, ohne dass wir, das Parlament oder die betroffene Bevölkerung noch einmal informiert werden, wie dieses Beteiligungsverfahren denn abschließend bewertet wurde, zum zweiten Kabinettsbeschluss; der sieht dann schon eindeutig die zu meldenden Flächen vor. Das heißt, es gibt überhaupt gar keine Möglichkeit mehr, von unserer Seite oder vonseiten der Bevölkerung, der Betroffenen, dazu gegebenenfalls noch einmal Stellung beziehen zu können. Wir werden also bei
den bisher durchgeführten FFH-Maßnahmen irgendwann mit einer Kabinettsentscheidung konfrontiert und können dann feststellen, was gemeldet wird oder was nicht gemeldet wird. Das halte ich in diesem Zusammenhang auch nicht gerade für förderlich in dem Sinne, dass dafür letztlich mehr Verständnis geweckt wird.
Ich kann nur Folgendes sagen: Seinerzeit im Dezember haben wir ja noch oben im CDU-Sitzungszimmer mit den Bauern gesprochen. Da habe ich den Vorschlag unterbreitet, dass praktisch vor dem Beteiligungsverfahren, bevor es die erste Kabinettsentscheidung gibt, schon eine Beteiligung stattfinden sollte, quasi eine Beteiligung vor der Beteiligung. Dann könnte man die Menschen wesentlich besser mitnehmen und hätte möglicherweise wesentlich mehr Verständnis für die Durchführung dieser Sache.
Ich komme jetzt noch einmal zu den Ausweisungen der FFH-Gebiete in der AWZ-Zone, also in der Außenwirtschaftszone. Auch hier die Frage der Beteiligung! Wie ernst nehmen Sie uns? Sie haben selbst auch in der Antwort auf eine Kleine Anfrage gesagt, Sie seien im Juni 2003 von Herrn Trittin darauf aufmerksam gemacht worden, dass er diese vier Zonen insgesamt - ich glaube, so viele sind es - ausweisen will. Im Juli 2003 haben Sie entsprechend abgestimmte Stellungnahmen der Landesregierung abgegeben. Warum, wenn Sie wirklich für Information sind, haben Sie uns und haben Sie die betroffene Bevölkerung nicht damals schon, zu diesem Zeitpunkt, von Ihrer Stellungnahme informiert und in Kenntnis gesetzt? Wenn Sie das getan hätten, würde jetzt nicht der Eindruck entstehen, dass wir wieder mit irgendeiner Sache überrollt werden sollen.
Ich muss Ihnen zugestehen, Ihre Stellungnahme, die abgestimmte Stellungnahme, relativiert ja durchaus diese Gebiete und weist durchaus auch auf bestimmten Fakten hin, die dem zuwiderlaufen. Warum machen Sie das aber nicht öffentlich und teilen uns das nicht mit? So könnten Missverständnisse gar nicht erst entstehen!
Ja, ich komme zum Schluss. - Ein letzter Satz zu Herrn Nabel! Herr Nabel, wir können für die Fehmarnbelt-Querung sein oder auch dagegen sein, aber so, wie ich das, was Sie gesagt haben, vorhin verstanden habe, haben Sie sich nicht nur tendenziell, son
dern eigentlich tatsächlich gegen eine FehmarnbeltQuerung ausgesprochen. Sie haben gesagt: Zum Schutz der Natur, zur Wahrung der Interessen der Bevölkerung und für den Tourismus wäre es durchaus überlegenswert, diese Fehmarnbelt-Querung nicht stattfinden zu lassen.
Wir können uns nachher das Wortprotokoll angucken. Ich bitte hier aber zumindest jetzt schon um eine Klarstellung, damit keine falschen Behauptungen im Raum stehen.
Zu einem weiteren Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung hat der Herr Abgeordnete Dr. von Hielmcrone das Wort.
(Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war ein sachlicher Beitrag? Da hat noch nicht einmal Ihre eigene Frakti- on geklatscht! Dann wissen Sie, was die von Ihrem sachlichen Vortrag halten! - Weitere Zurufe)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Was wir hier zum Teil erlebt haben - auch von Ihnen Herr Dr. Garg -, war eine durchaus schäbige und - so möchte ich sagen - zum Teil niederträchtige Diskussion.
Auch das, Frau Todsen-Reese, was Sie meinten dem hinzufügen zu müssen, war nicht gerade sachlich und diente nicht der Erhellung der Tatbestände. Sie schieben in altbekannter Manier wieder einmal die Natur gegen die Menschen.
Das ganze Elend dieses Landes, das Sie meinen erkennen zu können und erkennen zu sollen, liegt nur am Naturschutz.
Frau Todsen-Reese, ich kenne das ja bei Ihnen. Genau die gleiche Diskussion haben wir beim Nationalpark. Da hat sich kein Deut geändert.
Sie spielen aus parteitaktischen Gründen mit den Ängsten der Menschen. Das - so sage ich - ist mies und das ist schäbig.
Es geht nämlich im Gegenteil - da, Herr Hildebrand, bin ich Ihnen dankbar; Sie haben ja einen Beitrag geleistet, der versucht hat, das Ganze auf ein vernünftiges Niveau zu bringen; genau das wird notwendig sein -
um einen ganz dezidierten Prozess, auch was Eiderstedt anbelangt, der Abschichtung der einzelnen Notwendigkeiten. Der Minister hat gesagt, die B 5 werde herausgenommen. - Übrigens, im Bundesverkehrswegeplan ist die B 5 nördlich von Husum. Die hat damit aber gar nichts zu tun. Der Offshore-Hafen ebenfalls nicht! Aber, lieber Lars Harms, ich muss dich enttäuschen: Du bist da nicht der Erste, der dieses Thema angefasst hat. Daran arbeite ich mit der Bürgermeisterin der Stadt Husum bereits seit drei Wochen.