Protocol of the Session on December 12, 2003

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Drucksache 15/2436

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 15/3061

Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten des SSW Drucksache 15/3110

Wir müssen diesen Tagesordnungspunkt noch einmal behandeln.

(Zuruf: Wieso das denn?)

- Es liegt hierzu ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten des SSW vorliegen, über den nicht abgestimmt worden ist.

Herr Abgeordneter Rother!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Drucksache 15/3110 als gemeinsamer Antrag der drei Fraktionen und des SSW geht tatsächlich über das hinaus, was der Ausschuss beschlossen hat. Darüber müsste noch abgestimmt werden, weil es auch das Landesverwaltungsgesetz betrifft.

Herr Kollege Kubicki!

Herr Präsident! Ich verweise auf die Geschäftsordnung. Der Tagesordnungspunkt ist abgeschlossen. Es kann beim nächsten Mal im Januar darüber abgestimmt werden.

Da bei uns bestimmte Sachen noch nicht vorliegen, bitte ich darum, dass wir jetzt weitermachen.

Kollege Astrup!

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist bei der Ab

(Holger Astrup)

stimmung ein Versehen passiert. Ich vermute, dass das Präsidium vergessen hat, den Zettel umzudrehen, was ja mal passieren kann. Das hätte zur Folge, dass der von allen Fraktionen dieses Hauses gewünschte Antrag heute nicht beschlossen werden könnte.

Das kann man geschäftsordnungsmäßig abhandeln, aber man kann es auch unter Irrtum abbuchen und neu abstimmen, da wir es alle wollen. Insofern verstehe ich diese geschäftsordnungsmäßige Bemerkung des Kollegen Kubicki nicht.

(Martin Kayenburg [CDU]: Wir wissen ü- berhaupt nicht, was in der Drucksache 15/3110 steht!)

- Entschuldigen Sie bitte, Herr Vorsitzender der CDU-Fraktion! Sie haben das mit Ihrer Fraktion unterschrieben. Wir haben einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Wir haben ihn nicht unterschrieben!)

- Entschuldigung. Wir haben einen von allen Fraktionen mit ihren Zusagen versehenen Antrag, den lediglich die FDP-Fraktion nicht mit unterschrieben hat. So ist es korrekt.

Insofern verstehe ich nicht, warum wir dem, was wir alle wollen, nicht zustimmen sollten.

(Beifall bei der SPD)

Zur Geschäftslage: Ich habe die Abstimmungsgrundlage ordnungsgemäß vorgetragen. Insofern liegt kein Irrtum des Präsidiums vor. Vielleicht sollten wir es erläutern, wenn es jetzt vom Plenum anders gewünscht wird. Von daher bitte ich darum, dass wir diesen Punkt zurückstellen. Dann können sich die Geschäftsführer unterhalten und dann können wir am Ende der Abstimmung der Anträge ohne Aussprache schauen, wie wir verfahren wollen.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Wenn wir den Antrag zurückstellen, können wir auch ab- stimmen!)

- Es ist also einvernehmlich so, dass wir abstimmen.

Dann darf ich fragen, wer dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten des SSW, Drucksache 15/3110, seine Zustimmung geben möchte. - Das ist einstimmig. - Damit ist der Tagesordnungspunkt 3 erledigt. Oder gibt es weitere Beanstandungen? - Nein.

Ich komme zu Tagesordnungspunkt 20:

Grundstücksangelegenheiten (Paketlösung) zwischen der Landeshauptstadt Kiel und dem Land Schleswig-Holstein

Antrag der Landesregierung Drucksache 15/3081

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.

Ich schlage vor, über den Antrag der Landesregierung in der Sache abzustimmen. - Wer dem Antrag der Landesregierung, Drucksache 15/3081, seine Zustimmung erteilen möchte, den darf ich um sein Handzeichen bitten. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist vom Haus einstimmig angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 21 auf:

Übertragung/Veräußerung landeseigener Liegenschaften auf die Liegenschaftsverwaltung Schleswig-Holstein (LVSH, AöR) Restliche Abwicklung des Liegenschaftsmodells

Antrag der Landesregierung Drucksache 15/3082

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir können über den Antrag in der Sache abstimmen. Wer dem Antrag der Landesregierung seine Zustimmung geben will, den darf ich um sein Handzeichen bitten. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen von CDU und FDP ist der Antrag angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 24 auf:

Personalserviceagenturen

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/3086

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wer dem Antrag der CDU zustimmen möchte, den darf ich um sein deutliches Handzeichen bitten. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist vom Haus einstimmig angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 26 auf:

Schleswig-Holstein im „Bologna-Prozess“

Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/3090 (neu)

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich lasse über den Antrag in der Sache

(Vizepräsident Thomas Stritzl)

abstimmen. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den darf ich um sein Handzeichen bitten. - Das ist einstimmig vom Haus beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 30 auf:

Bedeutung und Sicherung ehrenamtlicher Tätigkeiten in Schleswig-Holstein

Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Drucksache 15/1050

Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses Drucksache 15/3017

Ich erteile zunächst dem Berichterstatter des Sozialausschusses, dem Vorsitzenden, Herrn Abgeordneten Andreas Beran, das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Sozialausschuss hat die ihm durch Plenarbeschluss vom 26. September 2001 - federführend - und dem Innen- und Rechtsausschuss zur Mitberatung überwiesene Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU in drei Sitzungen, zuletzt am 30. Oktober 2003, beraten. Im Einvernehmen mit dem beteiligten Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt der Sozialausschuss dem Landtag, die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU zur Kenntnis zu nehmen.