Ihren Ausführungen anschließen. Denn auch ich sage, dass es nicht sein kann, dass das Strafverfahren in der Art und Weise eingeschränkt wird, dass den Angeklagten ihre Rechte vollständig genommen werden. Ich denke, das, was Sie dazu ausgeführt haben und was die Kollegin Fröhlich dazu gesagt hat, dass es sich hier um ein Strafverfahren gegen einen Beschuldigten beziehungsweise Angeklagten handelt, ist richtig. Erst durch dieses Strafverfahren muss festgestellt werden, ob er oder sie es gewesen ist. Deshalb sollte sichergestellt sein, dass diese Rechte, sich möglicherweise auch gegen eine unberechtigte Beschuldigung zu wehren, nicht in irgendeiner Form beschnitten werden.
(Beifall beim SSW und vereinzelt bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Beifall des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])
Hinsichtlich des Adhäsionsverfahrens kamen hier in der Diskussion heute die unterschiedlichen Haltungen zum Tragen. Wie ich vorhin eingangs schon sagte: Ich bin Zivilrechtlerin. Und als Zivilrechtlerin kann ich nur sagen, dass es tatsächlich ganz erhebliche Unterschiede im Strafverfahren gibt, bezogen auf die Behandlung von möglichen Schadensersatzansprüchen. Der Kollege Kubicki hat auf die Gefahren und Risiken hingewiesen, die im Rahmen des Strafverfahrens - allein schon für die Verteidiger, aber möglicherweise auch für die Opferanwälte - bestehen, wenn dort etwas „nicht dem zivilrechtlichen Verfahren unterliegt“. Insofern werden wir uns im Ausschuss über das Adhäsionsverfahren und die Form noch weiter unterhalten müssen, um das weiter zu diskutieren und das Dilemma, das dort im Adhäsionsverfahren besteht, zu lösen.
Was mir ganz persönlich schwierig erschien, war das so genannte Rechts- und Kooperationsgespräch im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens für die Opfer. Ich möchte gern darauf hinweisen, dass die Opfer und Verletzten einer Straftat im Strafverfahren selbst in erster Linie Zeugen sind, und zwar Zeugen einer möglichen Straftat. Mir ist nicht ganz klar, wie das ausgestaltet werden soll, aber ich hoffe, das können wir dann auch im Ausschuss weiter klären.
Es ist beantragt worden, den Bericht der Landesregierung, Drucksache 15/3077, zum Landtagsbeschluss vom 12. November 2003, Drucksache 15/2947, zur
abschließenden Beratung an den zuständigen Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den darf ich um sein Handzeichen bitten. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig vom Haus so beschlossen. Ich bedanke mich, damit ist der Tagesordnungspunkt 41 erledigt.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes (HSG) - Einführung der Juniorprofessur - sowie zur Änderung des Landesbeamtengesetzes (LBG)
Ich erteile dem Berichterstatter des Bildungsausschusses, Herrn Abgeordneten Dr. von Hielmcrone, das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von CDU und FDP empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, den Gesetzentwurf mit den in Drucksache 15/3060 angegebenen Änderungen anzunehmen.
Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wer der Beschlussempfehlung - wie vom Ausschussvorsitzenden vorgetragen - des zuständigen Ausschusses, Drucksache 15/3060, seine Zustimmung geben will, den darf ich um sein Handzeichen bitten. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dann hat der Gesetzentwurf mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen von CDU und FDP die notwendige Mehrheit gefunden und ist angenommen
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur finanziellen Entlastung der Kommunen in Schleswig-Holstein
Ich erteile zur Berichterstattung der Vorsitzenden des Innen- und Rechtsausschusses, Frau Abgeordneter Monika Schwalm, das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich in drei Sitzungen - zuletzt in seiner Sitzung am 5. November 2003 - mit dem ihm durch Plenarbeschluss vom 20. Oktober 2003 überwiesenen Gesetzentwurf beschäftigt.
Mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von CDU und FDP empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, den Artikel 1 des Gesetzentwurfes abzulehnen.
Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag einstimmig, die Artikel 2 und 3 des Gesetzentwurfes in der Fassung, die Sie in der Drucksache 15/3061 finden, anzunehmen.
Also nehmen wir getrennte Abstimmungsvorgänge vor. Es wird zum einen über Artikel 1 abgestimmt und zum anderen über die Artikel 2 und 3. Danach machen wir eine Gesamtabstimmung.
Beschlussgrundlage ist das, was uns die Frau Berichterstatterin vorgelesen hat. Wer der Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses zu Artikel 1 seine Zustimmung geben will, den darf ich um sein Handzeichen bitten. - Gegenprobe! - Danke. Damit hat der Artikel 1 in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung die Mehrheit von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW - gegen die Stimmen von CDU und FDP - gefunden.
Wer so beschließen möchte, wie es die Frau Berichterstatterin des zuständigen Innen- und Rechtsausschusses zu Artikel 2 und 3 vorgetragen hat, den darf ich um sein Handzeichen bitten. - Das ist einstimmig.
Nun lasse ich über die Fassung abstimmen, wie sie sich nach den beiden Abstimmungsvorgängen ergeben hat.
Wer also dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form, wie er von der Frau Berichterstatterin vorgetragen wurde, in der Gesamtheit seine Zustimmung geben will, den darf ich um sein Handzeichen bitten. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung von CDU und FDP angenommen. Damit ist der Tagesordnungspunkt erledigt.
Ich erteile wiederum zur Berichterstattung der Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, Frau Abgeordneter Monika Schwalm, das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung in seiner Sitzung am 11. Dezember 2003 befasst. Einstimmig empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit, Drucksache 15/3064, anzunehmen.
Ich darf fragen, wer dem so seine Zustimmung geben will. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dann ist der Gesetzentwurf vom Haus einstimmig angenommen.
Zustimmung zur Mitgliedschaft des Finanzministers im Verwaltungsrat der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Wer zustimmen möchte, den darf ich um sein Handzeichen bitten. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dann ist die Zustimmung mit den Stimmen von SPD,
Erneuter Aufruf der zweiten Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur finanziellen Entlastung der Kommunen in Schleswig-Holstein