Protocol of the Session on December 12, 2003

dium noch vor Eintritt in die Mittagspause die Tagesordnungspunkte ohne Aussprache aufrufen wird, wenn das Ihr Einverständnis findet. Ich bitte nur, dass seitens der Fraktionen sichergestellt wird, dass die jeweiligen Berichterstatter - sofern das erforderlich ist - darüber informiert werden. Ich erteile jetzt dem Herrn Fraktionsvorsitzenden der FDP-Fraktion, Herrn Abgeordneten Kubicki, das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der beste Opferschutz ist zunächst einmal die größtmögliche Verhinderung von Straftaten, also die Prävention. Wir wissen aber alle, dass es trotz aller Bemühungen zur Prävention immer wieder zu kriminellen Handlungen kommen wird. Entsprechend werden auch immer Opfer zu beklagen sein. Für diese Opfer kann die Durchführung eines Strafverfahrens eine große Belastung sein. Die gilt insbesondere dann, wenn sie nicht nur Opfer eines anonymen Vermögensdeliktes sind, obwohl die wirtschaftliche Existenzvernichtung auch gravierende Auswirkungen haben kann, sondern vor allem dann, wenn sie auch körperlichen beziehungsweise seelischen Schaden genommen haben. Dann ist das Verfahren in aller Regel für die Beteiligten eine erhebliche Belastung.

Aufgabe eines zivilisierten Rechtsstaates ist es, im Spannungsverhältnis zwischen der konsequenten Wahrung der rechtsstaatlichen Grundsätze im Hinblick auf den Beschuldigten und den Belangen des Opfers den sinnvollsten Ausgleich zu finden.

Ich möchte, Frau Franzen, trotzdem an etwas erinnern, weil mir manchmal die sprachliche Diktion auseinander zu geraten droht. Es gibt ja auch eine Verluderung der Sitten in der öffentlichen Berichterstattung. Solange es an einem rechtskräftigen Schuldspruch fehlt, besteht ein scharfer Konflikt zwischen der verfassungsrechtlichen Unschuldsvermutung und dem Ziel, den Opfern von Straftaten auf beschleunigtem Wege zur Wiedergutmachung zu verhelfen. Das Strafverfahren führt nicht nur dazu, einen Beschuldigten zu einem rechtskräftig verurteilten Täter zu machen, sondern es stellt auch erst fest, dass ein Opfer ein Opfer ist, während wir in der Argumentation oft so tun, was in vielen Fällen praktisch auch der Fall ist, als sei diese Feststellung nicht mehr durch ein Gericht vorzunehmen, sondern bereits offenkundig zu Tage getreten. Bei allen Debatten, die wir in der Frage des Opferschutzes führen, dürfen wir nicht vergessen, dass der Beschuldigte vor einem Urteilsspruch juristisch nicht Täter, sondern nur einer Tat verdächtig ist, möglicherweise auch dringend.

Aktuell und im parlamentarischen Gang ist zurzeit die Diskussion um den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Opferrechtsreformgesetz. Dieser Gesetzentwurf enthält eine Reihe von Neuerungen. So soll es künftig möglich sein, dem Opfer einen eigenen so genannten Opferanwalt für die Durchsetzung der eigenen Rechte beizustellen. Ich würde diese Begrifflichkeit verändern, weil es eine weitere vorurteilsbeladene Argumentation ist, wenn man einem Opfer einen Opferanwalt beiordnet, bevor das Gericht entschieden hat. Die Rechte eines solchen Anwalts, den auch wir befürworten, gehen weit über die bisherigen Möglichkeiten der Nebenklage hinaus. Ich denke, es soll - und ich denke es muss - die Beiordnung eines Dolmetschers für die Fälle geben, in denen ein Opfer der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist.

Das Beistandsrecht in § 406 d StPO soll dahingehend erweitert werden, dass ein Opfer grundsätzlich das Recht hat, eine Vertrauensperson bei einer Vernehmung mitzubringen. Eine Ablehnung dieses Beistands ist nur dann zulässig, wenn der Untersuchungszweck durch die Anwesenheit gefährdet wird. In Zukunft soll ein Geschädigter über die bisherigen Mitteilungen hinaus auch Informationen über die Einstellung des Verfahrens, die Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens, den Sachstand des Verfahrens sowie Mitteilungen über Haft, Unterbringung, Entlassung und Vollzugslockerungen erhalten. Das ist an sich ein sehr guter Gedanke. Ich möchte aber daran erinnern, was beispielsweise gegenwärtig in Großbritannien passiert. Dort werden die, die entlassen werden, oft öffentlich in Zeitungen, Zeitungsanzeigen und anderen Dingen mehr denunziert. Wir müssen das sehr sorgfältig beraten und bedenken, um zu sehen, was wir auf der einen Seite für Entwicklungen einleiten und auslösen, die wir möglicherweise auf der anderen Seite bei einer mediengeneigten und voyeuristischen Gesellschaft nicht wollen können.

(Beifall bei der FDP)

Diese beispielhaft aufgezählten Neuerungen sind aus Sicht der FDP im Grundsatz sinnvoll, zumal sie nicht in die Rechte des oder der Beschuldigten eingreifen. Problematisch ist aber ein anderer Punkt, auf den ich noch einmal besonders hinweisen möchte, Frau Justizministerin. Sie wissen, was ich meine, wir haben darüber schon gesprochen. Die Landesregierung befürwortet im Bericht eine geplante Änderung des Justizmodernisierungsgesetzes, wonach das Zivilgericht unter bestimmten Voraussetzungen an die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils gebunden werden soll. Diese Änderung lehnt die FDP-Landtagsfraktion vehement ab. Wir befinden uns mit dieser Kritik im Einklang mit der Bundes

(Wolfgang Kubicki)

rechtsanwaltskammer. Ich zitiere hierzu aus den BRAK-Mitteilungen vom 15. August 2003. Dort heißt es: Der Entwurf über ein Justizmodernisierungsgesetz

„sieht in einem § 415 a ZPO eine weitergehende Bindung des Zivilrichters an tatsächliche Feststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils vor. Die Bundesrechtsanwaltskammer hält diese von Theoretikern ausgedachte Vereinfachungsmaßnahme für verfehlt. Sie hat oft darauf hingewiesen, dass Feststellungen im Strafurteil oft auf unrichtigen Geständnissen beruhen, abgegeben, um das Verfahren zu beenden (sog. Deal). Der Vorschlag bedeutet eine massive Belastung des Strafrichters. Jeder verantwortungsbewusste Verteidiger (und Opferanwalt) muss im Strafprozess jetzt nur für das Zivilgericht erhebliche Beweisanträge stellen. Der bisher hoch effektive schnelle Strafprozess - vor allem beim Amtsgericht - wird zusammenbrechen. Einen Rechtsmittelverzicht wird es in Verfahren, in denen ein nachfolgender Zivilprozess zu erwarten ist, nicht mehr geben.“

Ich füge etwas anderes hinzu, was die meisten nicht beachten. Es müsste jeder Verteidiger - und zwar nicht nur, um die Opferrechte im Verfahren wahrzunehmen - bereits deshalb aus eigenen zivilrechtlichen Haftungsgründen jede, aber auch jede denkbare Maßnahme im Strafverfahren ergreifen, die er auch im Zivilverfahren ergreifen müsste. Dies hätte völlig unabsehbare Folgen für die Verfahrensdauer. Ich sage das aus eigener über 20-jähriger Strafverteidigerpraxis: Wer so etwas wie den § 415 a ZPO einführt, der macht das Strafverfahren zu einer unendlichen Geschichte. Das ist etwas, was wir wirklich nicht wollen können.

(Beifall bei der FDP)

Auch der Deutsche Anwaltsverein rät davon ab, bei der Reform der Strafjustiz eine solche Richtung einzuschlagen, die ein Irrweg wäre, vor allem, wenn die angestrebte strafrechtliche Transparenz zum Instrument zivilrechtlicher Interventionen zugunsten des Opfers werden soll. Im Verhältnis zum Angeklagten, der noch durch die Unschuldsvermutung geschützt ist, wären solchen Interventionen unzulässige Drohungen und prozesswidriger Druck.

Es gibt viel zu besprechen. Frau Ministerin, ich will an dieser Stelle ausdrücklich sagen: Eine Lösung wie die, die Sie vorgeschlagen haben, nämlich beispielsweise dann, wenn alle Beteiligten sich darüber verständigen können, möglicherweise einen Vergleich

im Strafverfahren einzuführen, ist ein richtiger und gangbarer Weg. Aber er ist mit dem vorgeschlagenen § 415 a ZPO so nicht zu erreichen.

(Beifall bei FDP und SSW)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich Frau Abgeordneter Fröhlich das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja sehr leer hier; nur die Grünen sind gut vertreten.

(Beifall der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Der Landtag hat sich in den letzten Jahren mehrmals mit dem Thema Opferschutz beschäftigt. Dies zeigt unter anderem deutlich, dass sich die Gesellschaft zunehmend eine andere Sichtweise zur Kriminalität zu eigen macht. Die Ministerin hat das an ihrem eigenen biographischen Beispiel geschildert. Ich kann mir gut vorstellen, dass es in der Vergangenheit manchmal viel schwieriger war, die Belange des Opfers einzubringen, weil der Fokus auf den Täter und die Verurteilung gerichtet war. Erst musste der Nachweis erbracht werden, dass er ein Täter ist, und dann folgte die Verurteilung.

Das, womit wir uns heute beschäftigen, betrifft also nicht nur Schutz und Fürsorge für Opfer, sondern auch die Untersuchung von Opferstrukturen. Damit hat sich eine ganz neue Wissenschaft etabliert, nämlich die so genannte Viktimologie. Es mag sehr sinnvoll sein, dass man das wissenschaftlich aufarbeitet.

In der nachdenklichen Rede von Herrn Kubicki haben wir noch einmal einen Blick darauf werfen können, dass es sich um ein außerordentlich kompliziertes Verhältnis zweier im Konflikt miteinander stehenden Personen handelt. Einmal haben wir es mit einem möglichen Täter zu tun, bei dem sich aber herausstellen kann, dass er gar kein Täter ist. Wir haben aber ein Opfer, das sich in jedem Fall geschädigt fühlt. Dadurch entsteht eine Dynamik, die ich aus meiner eher psychologisch gefärbten Kenntnis heraus hervorragend nachvollziehen kann. Hier spielen sich Prozesse ab, die im juristischen Sinne nicht so leicht zu regeln sind. Hier muss man ganz vorsichtig und behutsam vorgehen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich habe manchmal Bedenken, wenn die CDU so eindeutig weiß, wer das Opfer ist. Vielleicht weiß sie

(Irene Fröhlich)

auch manchmal ein wenig zu schnell und ein wenig zu eindeutig, wer vielleicht der Täter ist.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Das Opfer nimmt also im Strafprozess - wie überhaupt in der rechtspolitischen Debatte - eine relativ neue Rolle ein. Ich verweise an dieser Stelle auf das sehr gute Doppelheft der Freien Straffälligenhilfe. In der aktuellen Ausgabe beschäftigt sich ein außerordentlich interessanter Beitrag von Simone Dietz mit diesem Thema. Sie ist Philosophieprofessorin und ehemalige Fraktionsvorsitzende der Grünen in Hamburg.

(Beifall der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Sie hat sich sehr detailliert und sehr interessant mit diesem ganzen Bereich des Opferschutzes auseinander gesetzt.

Von einem Glied in der Kette von Beweisen, als Zeugin und Zeuge, wird das Opfer also mehr und mehr zum gleichberechtigten Prozessbeteiligten des Strafverfahrens. Diese Entwicklung begrüßen wir nicht nur, wir haben sie auch entscheidend mit befördert, indem wir uns seinerzeit vor allem für die Rechte von Frauen in Vergewaltigungsprozessen stark gemacht haben und für die überwiegend weiblichen Opfer häuslicher Gewalt zunächst Frauenhäuser und inzwischen auch das Wegweisungsrecht durchgesetzt haben. Dabei kann ich auch auf eine 25-jährige oder sogar 30-jährige Geschichte zurückblicken, denn das haben wir natürlich alle mit betrieben.

Den Opfern wird als Prozessbeteiligten nicht nur die Wahrnehmung ihrer Persönlichkeitsrechte im Prozess erleichtert, sondern das kann ihnen auch bei der Bewältigung der Tat helfen. Es kann - das muss nicht. Deshalb müssen wir uns dem mit besonderer Aufmerksamkeit widmen. Auch andere rechtspolitische Maßnahmen, wie zum Beispiel das Adhäsionsverfahren, bringen eine Verbesserung der Stellung des Opfers im Prozess.

(Beifall der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Peter Lehnert [CDU])

Ich danke der Landesregierung für den vorgelegten Bericht und für das Engagement in dem Bemühen, den prozessualen Opferschutz voranzubringen.

Einige Worte zur enthaltenen Opferstatistik: Sie fußt auf der polizeilichen Kriminalstatistik und ist daher natürlich auch mit den entsprechenden Ungenauigkeiten hinsichtlich des Dunkelfeldes behaftet. Wir wün

schen uns nach wie vor den Sicherheitsbericht, um von dieser Kriminalstatistik wegzukommen. Ich hoffe, dass wir nun endlich so weit sind. In der Statistik zeigt sich, Geschlecht, Alter und Milieu sind bei Tätern und Opfern ungleich verteilt. Aber wir müssen auch an dieser Stelle aufpassen, dass wir nicht Vorurteilen aufsitzen. Täter wie Opfer sind jung und in vielen Fällen männlich. Das beachten wir oft nicht. Denn aus anderen Studien wissen wir, Opfer kommen bei Gewaltdelikten überdurchschnittlich häufig aus dem gleichen Milieu wie die Täter. Das sollten wir uns auch für die nächste Debatte über die Straffälligenhilfe merken. Opferschutz und Hilfe für den Täter gehen nicht nur Hand in Hand, sondern betreffen teilweise die gleichen Personenkreise.

Ein relativ kurzes Kapitel des Berichts widmet sich dem Thema Umsetzung des Opferentschädigungsgesetzes. Aus Gesprächen mit der Beratungsstelle contra für Betroffene von Frauenhandel weiß ich, dass es für die Beratungsstellen oft schwierig ist, die Opfer auf ihre Arbeit aufmerksam zu machen. Hier bitte ich insbesondere das Innenministerium um Hilfe, damit Opfer von Gewalttaten möglichst schnell von der Polizei zur richtigen Beratungsstelle geschickt werden können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, das Thema Opferschutz ist bei der Landesregierung, bei Frau Ministerin Lütkes, in den besten Händen. Mit der von uns angeforderten Liste aller Opferschutzverbände haben wir einen immer noch aktuellen Beweis dafür, dass wir nicht nur darüber reden, sondern auch finanzielle Förderung geben - so gut wir eben können. Der Opposition überlassen wir dann, ständig zu behaupten, das Land werfe Geld zum Fenster hinaus.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Das Wort für den SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag erteile ich jetzt Frau Abgeordneter Silke Hinrichsen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu meiner persönlichen Rolle hier kann ich nur sagen: Ich bin keine Psychologin, ich bin auch nicht psychologisch geschult und ich bin vor allen Dingen keine Strafrechtlerin. Trotzdem rede ich jetzt hierzu und habe dazu auch eine Meinung.

Zunächst bedanke ich mich herzlich bei dem Ministerium für den Bericht. Er zeigt den aktuellen Stand

(Silke Hinrichsen)

auf. Sie haben das hier auch noch weiter ausgeführt. Im Moment liegen drei Gesetzentwürfe vor. Es hat eine Anhörung stattgefunden und es wird spannend sein, was aus dem Opferrechtsreformgesetz wird.

Wir haben uns bereits - wie der Kollege Lehnert richtigerweise sagte - im Jahr 2001 mit diesem Problem beschäftigt. Hintergrund war ein Antrag der CDU, welcher handwerklich - vorsichtig gesagt - nicht sehr gut ausgearbeitet war und von allen Fraktionen nur in seiner vermuteten Zielsetzung unterstützt wurde. Diese Zielsetzung wurde jedoch durch die CDU nicht weiter verfolgt - trotz der diversen Anregungen und Besprechungen im Innen- und Rechtsausschuss.

Nun ist es ja sehr schön, dass sich auf Bundesebene alle darum bemühen, das Opferrecht zu verbessern. Die Rechte der Opfer sollen gestärkt werden, ohne dass der Sinn und Zweck eines Strafverfahrens entfällt. Zunächst ist ein Punkt als sehr positiv zu bewerten: Dass es eine gute Information der Opfer durch Versendung von Mitteilungen, Terminsnachrichten, Sachstandsmitteilungen geben soll, führt nach unserer Ansicht schon zu Verbesserungen. Es ist nämlich nicht so, dass jedes Opfer oder jeder Verletzte einer Straftat an dem Strafverfahren in irgendeiner Form teilnimmt. Es ist sehr gut, wenn zumindest allgemeine Nachrichten darüber, wie es in dem Verfahren weitergeht, an diese erfolgen. Viele fühlen sich nämlich alleingelassen. Ich verweise nur auf das, was die Ministerin schon gesagt hat, dass es nämlich sehr häufig Körperverletzungsdelikte sind. In diesem Fall werden oft die Betroffenen der Körperverletzung nicht unbedingt über die Verfahrensstände informiert.

Eine weitere geplante Verbesserung ist die Stärkung durch Opferanwalt, Dolmetscher und so weiter. Dazu führt der Bericht bereits aus, dass die wahrscheinlich damit verbundenen Kosten nicht abschätzbar sind. Die Frage ist, wieweit das gehen kann und sollte.

Hinsichtlich der Pflicht, die Verletzten auf ihre Rechte und die Angebote von Hilfseinrichtungen hinzuweisen, ist festzustellen: Ein Teil dieser Aufgaben wird heute schon - zumindest in Schleswig-Holstein - erledigt. Gerade die Polizei macht dieses - finde ich - in hervorragender Weise. Es gibt zum einen das schon angesprochene Merkblatt, aber die Polizisten weisen zum anderen auch darauf hin, wenn man eine Anzeige erstattet, und erklären einem persönlich den Inhalt. Einfach nun ein Stück Papier ist in solch einer Situation auch nicht ausreichend.

Hinsichtlich der Stellungnahme der Landesregierung zu dem genannten Punkt, was die Rechte der Angeklagten in dem Verfahren betrifft, kann ich mich

Ihren Ausführungen anschließen. Denn auch ich sage, dass es nicht sein kann, dass das Strafverfahren in der Art und Weise eingeschränkt wird, dass den Angeklagten ihre Rechte vollständig genommen werden. Ich denke, das, was Sie dazu ausgeführt haben und was die Kollegin Fröhlich dazu gesagt hat, dass es sich hier um ein Strafverfahren gegen einen Beschuldigten beziehungsweise Angeklagten handelt, ist richtig. Erst durch dieses Strafverfahren muss festgestellt werden, ob er oder sie es gewesen ist. Deshalb sollte sichergestellt sein, dass diese Rechte, sich möglicherweise auch gegen eine unberechtigte Beschuldigung zu wehren, nicht in irgendeiner Form beschnitten werden.