Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Bericht auf die Große Anfrage macht ein Problem deutlich: Da wird von der Opposition ein Fragenkatalog eingereicht, der feinste Strukturen und Verästelungen von Statistik voraussetzt. Wenn diese Statistiken nicht erhoben werden, können Antworten eben nur entsprechend allgemein ausfallen und rufen vermutlich - wie eben geschehen - Ihre Kritik hervor. Sie stellen sich aber auch immer auf die Seite der Schulen, die ihrer Auffassung nach von überflüssiger Verwaltungsarbeit befreit werden müssen. Die Erhebung solcher Statistiken - wie Sie das wünschen - kann nur in den Schulen erfolgen. Die Erhebung von Statistiken ist eine durchaus aufwendige Verwaltungsarbeit. Es ist schon eine etwas merkwürdige Dialektik, die in solchen Anfragen steckt.
chend unseres Grundgesetzes müssen die Bundesländer diesem Unterrichtsfach dieselbe Stellung einräumen wie anderen vergleichbaren Lehrfächern. Dennoch ist die Teilnahme am Religionsunterricht freiwillig. Ein für den Schüler verpflichtender Ersatzunterricht kann aber nicht irgendein beliebiger Unterricht sein. Dieses Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig haben wir im Jahre 2001 vernommen; in Betracht kommt als Ersatz nur ein gleichwertiger Ethikunterricht. Insoweit ist die verpflichtende Teilnahme von Schülerinnen und Schülern am Religions- oder Ethikunterricht weitaus bindender, als sich das mancher Bürger heute vorstellt, insbesondere wohl für diejenigen, die aus der Kirche ausgetreten sind.
Die Zahl der am Religionsunterricht teilnehmenden Schülerinnen und Schüler wird statistisch nicht erhoben, wie wir erfahren haben, nur die Zahl derer, die stattdessen am Philosophieunterricht teilnehmen. Das sind von 65.000 Realschülern im Land 8.200, etwa 12 %, und von 70.000 Gymnasiasten 3.300, etwa 4,8 %. Dann müsste umgerechnet die Teilnahme am Religionsunterricht doch relativ stark sein, und zwar auch angesichts des stark gestiegenen Anteils von Konfessionslosen in unserer Bevölkerung, sprich der Eltern und der Schülerinnen und der Schüler.
Leider - das ist ein ganz allgemeiner Mangel - ist das verfügbare Material über die Religionszugehörigkeit unserer Bevölkerung ausgesprochen dürftig. Da ist lediglich die Erhebung vom Mai 1987 im Rahmen der Volkszählung vorhanden, nach der 17 % der Bevölkerung Schleswig-Holsteins keiner Konfession angehören. Dieser Anteil mag sich deutlich erhöht - wenn nicht sogar verdoppelt - haben. In persönlichen Gesprächen mit Religionslehrerinnen und Religionslehrern habe ich jedoch erfahren, dass viele Schülerinnen und Schüler das Fach Religion auch dann wählen, wenn ihre Eltern aus der Kirche ausgetreten sind oder nie einer Kirche angehört haben. Als Grund hierfür führen die Lehrerinnen und Lehrer den etwas leichteren geistigen Zugang zum Lehrstoff im Fach Religion gegenüber dem Fach Philosophie an.
Herr Kollege de Jager, Sie haben es im Zusammenhang mit dem Religionsgespräch angesprochen. Die Teilnahme am Religionsunterricht ist an beruflichen Schulen bei Ausbildungsberufen im dualen System ausgesprochen gering. Der Anteil liegt bei 18,6 %. Das ist mehr als bedenklich. Nur im Bereich der Berufsfachschulen und der Fachgymnasien ist dieser Anteil deutlich höher.
Wenn wir den Bericht interpretieren, haben wir dann in der Frage der Lehrerversorgung aktuell oder in der näheren Zukunft einen Mangel zu befürchten? Ich
glaube, nach den Aussagen des Berichtes ist die Antwort nein. Die Lehrkräftebedarfsanmeldung der Schulen mit der Fachanforderung Religion ist rückläufig, wie wir es dem Bericht entnehmen. Ursache hierfür ist der Erwerb der zusätzlichen Lehrbefähigung für das Fach Religion im Zusammenhang mit den Lehrgängen des IPTS/IQSH und des PädagogischTheologischen Instituts. Hierdurch, so hält der Bericht fest, hat sich die Fachversorgung im Fach Religion an den Schulen unseres Landes auch verbessert.
Auch die Frage nach der Anzahl der Lehramtsstudenten im Fach Religion ist unter Berücksichtigung von Bewerberinnen und Bewerbern aus anderen Bundesländern im positiven Saldo. Evangelische Religion wird in den allgemein bildenden Schulen SchleswigHolsteins und in den allgemein bildenden Ausbildungsgängen an den beruflichen Schulen von Lehrerinnen und Lehrern unterrichtet. Kirchliche Lehrkräfte kommen fast nur an beruflichen Schulen zum Einsatz. Die katholische Religion wird im Wesentlichen von geistlichen und kirchlichen Lehrkräften unterrichtet. Nach meiner Einschätzung scheint im Zusammenhang mit der zukünftigen Entwicklung des Religionsunterrichtes im evangelischen Unterricht eine ähnliche Form des verstärkten Einsatzes von kirchlichen und geistlichen Lehrkräften genauso möglich zu sein wie im katholischen Religionsunterricht.
Wenn wir an dieser Stelle über stärkere kommunale Profile von Schulen auf der einen Seite nachdenken und auf der anderen Seite zur Kenntnis nehmen müssen, dass es in vielen Kirchengemeinden nur noch halbe Pastorenstellen gibt oder Stellen geteilt werden, dann denke ich, kann man auch über ein näheres Zusammenrücken von Schule und Kirche in einer Gemeinde und über den pädagogischen Einsatz von Pastoren nachdenken. Dies kann durchaus eine Frage sein, die sich uns stellt. Dies kann durchaus dazu beitragen, den konfessionellen Religionsunterricht an den Schulen und auch die Stellung der Kirche im Alltag und in der Schule zu stärken.
Über solche Fragen sollten wir gemeinsam im Bildungsausschuss diskutieren. Ich bitte, den Bericht zur abschließenden Beschlussfassung an den Bildungsausschuss zu überweisen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Religionsunterricht wird - wie es in Artikel 7 Grundgesetz heißt - unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechts in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Das sonst für die öffentliche Schule maßgebende Gebot der weltanschaulichen Neutralität ist in diesem Falle also teilweise außer Kraft gesetzt. Andererseits kann - wie unsere Verfassung es ebenfalls garantiert - kein Lehrer gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen. In Wahrnehmung der in Artikel 4 des Grundgesetzes verankerten Glauben-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit können Eltern ihre Kinder außerdem vom Religionsunterricht abmelden. Mit Erreichen der Religionsmündigkeit, also mit Vollendung des 14. Lebensjahres, können Jugendliche diese Entscheidung selber treffen.
Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, sollen in Schleswig-Holstein ersatzweise Unterricht im Fach Philosophie erhalten. Der Philosophieunterricht bezieht in erheblichem Umfang auch Fragen der Ethik ein. Er ist damit eine gute Alternative für jene, die sich gegen einen konfessionell gebundenen Religionsunterricht entscheiden. Als Alternative zum Fach Religion hat sich das Unterrichtsfach Philosophie in Schleswig-Holstein zu einem bewährten, inhaltlich gut fundierten Unterrichtsangebot entwickelt. Dieses Qualitätsmerkmal darf unseres Erachtens nicht preisgegeben werden.
Auch deshalb halte ich die von den Grünen in Schleswig-Holstein erhobene Forderung, an den Schulen unseres Landes nach brandenburgischem Vorbild ein neues Fach Lebensgestaltung - Ethik - Religionskunde, LER, einzuführen, für ebenso überflüssig wie schädlich.
- Dann müssen Sie auch einmal zur Kenntnis nehmen, was man sagt! Sie haben verkleisterte Ohren! Sie nehmen überhaupt nicht wahr, was Ihnen an Argumenten vorgetragen wird! Frau Kollegin Birk, da das Grundgesetz ausdrücklich einen konfessionell gebundenen Religionsunterricht garantiert, denn sowohl Eltern als auch religionsmündige Kinder können darauf bestehen, wäre die Einführung eines Retortenfaches LER nicht eine Lösung, die konfessionellen Religionsunterricht ersetzen könnte. Nein, die Einführung dieses neuen Schulfaches aus der Retorte würde in der Praxis im Wesentlichen zulasten des Unterrichtsangebots im Fach Philosophie gehen, das
heute an unseren Schulen ersatzweise an die Stelle des konfessionellen Religionsunterrichtes tritt. Außerdem sehe ich bei dem neuen Retortenfach LER das große Problem, dass dieses Fach mit einer Fülle daran geknüpfter Inhalte im Grunde thematisch überfrachtet ist. Dadurch befindet es sich stets in der Gefahr, zur Oberflächlichkeit zu tendieren.
Sowohl Religion als auch Philosophie sind in besonderem Maße Unterrichtsangebote, in denen neben der Wissensvermittlung die Auseinandersetzung mit Werten eine wichtige Rolle spielt. Zur Wertbildung trägt der Unterricht in der Schule vor allem dadurch bei, dass er die Schüler mit werthaltigen Inhalten des Unterrichts konfrontiert. Durch Konfrontation mit diesen Inhalten und durch die kritische Reflektion über sie fördert der Unterricht damit auch die Entwicklung einer an Werten orientierten Lebenseinstellung. Niemand wird bezweifeln, wie wichtig dies gerade in einer Zeit, in der vielfach und mit Recht über Mängel und Defizite im Bereich der Werteerziehung Klage geführt wird, ist.
- Ausnahmsweise in diesem Fall! Sie hebt zu Recht den Sachverhalt hervor, dass die Schulen im angesprochenen Fächerspektrum auf Veränderungen eingehen müssen, die sich aus der hohen Zahl der Kirchenaustritte auf der einen Seite und aus der zunehmenden religiösen Diversifizierung der Bevölkerung durch Migration auf der anderen Seite ergeben. Damit sind Zuwanderer gemeint, die islamischer Religionszugehörigkeit sind.
Zunächst ein Hinweis auf die Konsequenzen von Kirchenaustritten: Ich habe vor knapp zehn Jahren eine Kleine Anfrage zur Unterrichtssituation im Fach Philosophie gestellt. Vergleicht man die Zahlen aus der Antwort der Landesregierung damals mit dem, was in der Antwort auf die Große Anfrage der CDU-Fraktion genannt wird, dann ergibt sich ein Vergleich des Schuljahres 1992/1993 mit dem Schuljahr 2002/2003. Die Entwicklung ist sehr interessant. Binnen zehn Jahren hat sich die Zahl der Gymnasiasten, die Philosophieunterricht erhalten, von 917 auf 3.320 erhöht. Sie hat sich also fast vervierfacht. Bei den Realschulen gibt es einen Zuwachs von knapp 5.700 auf nun weit mehr als 8.200 Schülerinnen und Schüler. Diese Zuwächse spiegeln nicht nur die insgesamt gestiegenen Schülerzahlen wider, sondern sie zeigen eine wachsende Hinwendung zum Philosophieunterricht. Dies unterstreicht noch einmal das,
was ich eingangs über die Bewertung des Faches Philosophie als eines bewährten und in wachsendem Maße in diesem Land akzeptierten Unterrichtsangebotes gesagt habe.
Ein zweites Thema, das die Große Anfrage der Union zu Recht anspricht, ist die Frage eines islamischen Religionsunterrichts. Wir haben darüber im Landtag schon an anderer Stelle debattiert. Ich möchte hier noch einmal feststellen, dass die Entwicklung eines solchen Unterrichtsangebots zwar sehr wünschenswert ist, dies aber wegen der Schwierigkeiten bei der Umsetzung nicht von heute auf morgen realisierbar erscheint. Für ein ordentliches Schulfach, das weiß jeder, braucht man entsprechend qualifizierte Lehrkräfte. Anders als dies bei den beiden großen christlichen Kirchen der Fall ist, gibt es im islamischen Bereich nicht einen bestimmten Ansprechpartner, mit dem eine Verständigung über die Inhalte und die rechtliche Verfassung eines von möglichst vielen Muslimen akzeptierten islamischen Unterrichtsangebots erreicht werden könnte.
Deshalb sehe ich in dem von der Landesregierung beschrittenen Weg, über einen „Runden Tisch“ mit verschiedenen Gesprächspartnern den Weg zu einem solchen Unterrichtsangebot auszuloten, prinzipiell einen richtigen und vernünftigen Ansatz.
Darüber hinaus möchte ich auf das Beispiel Niedersachsens verweisen, das den Weg zu einem islamischen Religionsunterrichtsangebot über Modellversuche erarbeiten will. An diesem Beispiel könnte man sich hier im Lande orientieren. Es wäre sozusagen ein Zwischenschritt, mit dem man experimentell ausloten könnte, wie ein solches Unterrichtsangebot aussehen könnte.
Meine Damen und Herren, die Antwort der Landesregierung verdeutlicht einen starken Rückgang der Studienanfänger im Lehramtsfach Religion seit den späten 90er-Jahren - vor allem bei den Studierenden für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen. Dies steht in einem Zusammenhang mit der seinerzeit neugefassten Prüfungsordnung für das 1. Staatsexamen.
Vor allem zwei Gründe haben den Einbruch bei den Studienanfängerzahlen im Lehramt für Grund- und Hauptschulen seither verursacht: Das ist zum einen der Wechsel von einem Drei-Fächer-Studium zu einem Zwei-Fächer-Studium und zum anderen die Vorgabe, dass eines der beiden gewählten Studienfächer entweder Deutsch oder Mathematik sein muss.
Auch wenn die Regierung davon ausgeht, dass in den kommenden Jahren genügend Absolventen des Faches Religion zur Deckung des Bedarfs verfügbar sein werden, sollten wir die Situation des Lehrer
Ich füge hinzu: Das gilt selbstverständlich auch für die Frage der Ausbildung von Lehrern für das Fach Philosophie wie auch die Frage der Qualifizierung der Lehrkräfte für einen islamischen Religionsunterricht. Das gehört in diesen Kontext, der im Ausschuss noch einmal vertiefend diskutiert werden muss.
Letzte Anmerkung: Kollege Höppner hat eingangs in seinem Redebeitrag etwas über statistische Erhebungen und darüber, dass einige Daten in der Großen Anfrage abgefragt wurden, gesagt. Hätten unsere Schulen eine gute Schulverwaltungssoftware und wären sie über das Landesnetz mit dem Statistischen Landesamt und den Schulämtern und dem Ministerium vernetzt, dann ließe sich möglicherweise Datenermittlung auch ohne nennenswerten Verwaltungsaufwand in sehr vereinfachter Form in Zukunft leichter bewerkstelligen. Das sei ein Hinweis darauf, wie man auch auf diesem Wege einen etwas umfassenderen Einblick in die tatsächliche Lage der Schulen erhalten könnte. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Ich erteile nun der Frau Abgeordneten Angelika Birk für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem schon so oft auf unsere Haltung in dieser Frage hingewiesen worden ist, möchte ich gleich darauf eingehen.
Wir sehen die Situation des Religionsunterricht und seiner möglichen Alternativen in der Tat sehr differenziert. Wir sind uns mit Ihnen darin einig: Trotz grundgesetzlichen Privilegs des Religionsunterrichts an den Schulen hat seine faktische Präsenz und Bedeutung stark abgenommen. Das ist ein bundesweites Ereignis und es verwundert vor diesem Hintergrund auch nicht, dass es Nachwuchsprobleme - das schätze ich ein anders ein als Sie, Frau Ministerin - bei den Lehrkräften gibt. Auch dies ist kein schleswigholsteinisches Spezifikum.
Die Lösung der Konflikte um das Schulfach Religion ist nach unserer Auffassung allerdings tatsächlich ein religionsübergreifender Ethikunterricht. Mir ist bewusst, dass wir dabei grundgesetzliche Fragen
berühren. Es wäre zu prüfen, wie ein solches Fach ausgestaltet werden kann und ob dieses je nach Ausgestaltung mit dem Grundgesetz kollidiert. Denn das Grundgesetz schreibt zwar einen Konfessionsunterricht und Abstimmung der Inhalte mit den Religionsgemeinschaften vor, aber es verpflichtet nicht eindeutig zu einem Bekenntnisunterricht, dass also gebetet werden muss oder dass nur Menschen diesen Unterricht erteilen dürfen, die selber gläubig sind. Das ist ein sehr heikles Kapitel.
Wir glauben, dass gerade angesichts der Globalisierung und der Vielfalt an Religionsgemeinschaften in Deutschland ein religionsübergreifender Ansatz zeitgemäßer ist. Es liegen im Übrigen - ich würde sie gerne in den Bildungsausschuss mitbringen - sehr interessante Unterrichtsbeispiele vor, die den kulturellen Beitrag der Weltreligionen in unserem alltäglichen Denken und Handeln, in unserer Identität und Philosophie für verschiedene Altersgruppen anschaulich machen
Ich teile ausdrücklich Ihre Auffassung, Frau ErdsiekRave: Es ist unsere Kultur nicht zu verstehen, es ist sogar unsere säkularisierte Philosophie nicht zu verstehen, wenn wir nicht den religiösen Hintergrund kennen. Und das betrifft nicht nur den christlichen Hintergrund, sondern gerade auch den jüdischen und islamischen. Ich füge nach dem Bekenntnis von Goethe hinzu: Auch den ostasiatischen Hintergrund müssen wir kennen. Die großen Weltreligionen des Hinduismus, des Buddhismus müssen wir kennen.
Es ist einfach sträflich, wenn unsere Kinder und Jugendlichen in der Schule nichts über diese Dinge erfahren.
Sie können aber diese Dinge nicht so erfahren, dass wir nun aus allen diesen Religionen Menschen, die sich zu diesen Religionen bekennen und sie leben, einladen. Das würde uns schlicht überfordern. Dies geht nicht in der Tiefe, in der wir bisher den evangelischen und katholischen Religionsunterricht gestalten.
Wir können allerdings einen Einblick geben, der den Anreiz weckt, sich mit diesen Religionen vertiefend auseinander zu setzen. Das muss - das zeigen insbesondere diese Unterrichtsbeispiele, die ich vor Augen habe - überhaupt nicht oberflächlich geschehen, Herr Dr. Klug.