Herr Kollege Baldauf, ich kann und will gar nicht zu vorgerückter Stunde alles richtigstellen, was Sie gesagt haben. Nur ein Punkt: Meine Vorgängerin als Verkehrsminister war ein Mann.
(Heiterkeit im Hause – Beifall bei FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Christian Baldauf, CDU: Da sehen Sie mal, wie das mit den Geschlechtern zwischenzeitlich ist!)
Zu einer weiteren Kurzintervention erteile ich dem Abgeordneten Dr. Bollinger von der Fraktion der AfD das Wort.
Frau Präsidentin, vielen Dank. Herr Dr. Wissing, im Landtag besteht offensichtlich mit Ausnahme der Grünen Einigkeit, dass diese dritte Brücke bei Ludwigshafen gebraucht wird, und zwar unabhängig von dem Ludwigshafener Brückendesaster. Die IHK-Studie aus dem Jahr 2010 sieht dieses Brückenprojekt bei Altrip als wünschenswert an. Die Oppositionsparteien, die Ministerpräsidentin und Sie selbst haben diese Brücke als wünschenswert bezeichnet.
Wenn wir jetzt wissen, dass diese Brücke auf Landesebene wichtig ist, aber an kommunalen Widerständen scheitert, dann liegt es doch nahe, mit den Kommunen zu sprechen und zu eruieren, woran es scheitert, und idealerweise zu einer Lösung zu kommen. Das heißt nicht, dass wir dann ein Kaffeekränzchen abhalten sollen, sondern es geht um Information, Diskussion und zielorientierte Arbeit. Dabei ist Kaffee sicherlich nicht verkehrt, aber er sollte nicht im Mittelpunkt stehen.
Gut, dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag. Wenn ich das vorhin richtig verstanden habe, Herr Dr. Bollinger, haben Sie Ausschussüberweisung beantragt.
Dann würden wir zunächst über diese Ausschussüberweisung abstimmen. Wer der Ausschussüberweisung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Danke schön. Damit ist die Ausschussüberweisung mit den Stimmen der SPD, der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.
Wir stimmen über den Antrag – Drucksache 17/11115 – selbst ab. Wer dem CDU-Antrag seine Zustimmung ge
ben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Enthaltungen? – Danke schön. Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und bei Stimmenthaltung der AfD abgelehnt.
(Abg. Christian Baldauf, CDU: Oh, das war knapp! So ein Mist aber auch! – Heiterkeit bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bildungswende 2021: Zu frühe Einschulung gefährdet Bildungserfolg unserer Kinder – Elternwillen stärken, mehr Flexibilität ermöglichen Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/11118 –
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich zitiere aus der Kommentarspalte der Online-Petition „Stoppt die Früheinschulung in Rheinland-Pfalz“: „Ich bin Lehrerin und sehe immer wieder, wie wichtig es ist, den Familien mehr Entscheidungsspielraum in Bezug auf den Einschulungszeitraum zu geben bzw. den Druck auf Familien zu verringern.“
Dieser Eintrag trifft den Nagel auf den Kopf; denn natürlich kennen Eltern ihr Kind in dieser frühen Lebensphase am besten. In der Frage der Einschulung sollte deshalb der Elternwille maßgeblich sein, und er muss angesichts der bestehenden Situation unbedingt gestärkt werden.
Um was geht es konkret? In Rheinland-Pfalz unterliegen alle Kinder, die bis zum 31. August das 6. Lebensjahr vollendet haben, im selben Jahr der Schulpflicht. Nur aus gesundheitlichen Gründen ist eine Rückstellung möglich. Aufgrund dieser Regelung sind einige Kinder bei ihrer Einschulung erst fünf Jahre, andere gerade erst sechs Jahre alt.
Viele Eltern der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder wünschen sich daher die Freiheit, selbst entscheiden zu können, ob ihr Kind schulreif ist oder nicht, um gegebenenfalls eine Schulrückstellung zu veranlassen.
Die Petition „Stoppt die Früheinschulung in RheinlandPfalz“ greift diesen Wunsch auf und erfährt dabei sehr große Unterstützung. Bis heute wurde sie von fast 12.500 rheinland-pfälzischen Bürgern unterzeichnet.
Nicht schlüssig ist bisher die Haltung der Landesregierung, die dem Elternwillen beim Übergang von der Grundschule auf eine weiterführende Schule höchste Priorität einräumt, diesem aber in der Frage der Einschulung nicht den geringsten Spielraum gewährt, obwohl es hier nur um eine zweimonatige Übergangsregelung geht.
Zweifellos kennen Eltern in dieser frühen Lebensphase ihr Kind am besten und sollten daher selbst festlegen dürfen, ob ihr Kind auch dann eingeschult wird, wenn es erst im Juli oder August sechs Jahre alt wird. Mit einer solchen Regelung bestünde die Möglichkeit, dem individuellen Entwicklungsstand eines Kindes mehr Rechnung zu tragen, als dies zurzeit geschieht.
Ziel muss es nämlich sein, dass jedes Kind in der Schule erfolgreich ist. Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis darstellen; denn jedes Kind ist anders. Deshalb bildet die Petition ein berechtigtes Anliegen der Eltern ab.
Die AfD-Fraktion hat bereits im Oktober 2019 eine Mündliche Anfrage hierzu eingereicht. Die Bildungsministerin verwies in ihrer Antwort auf die Schulpflicht, die generelle Regelungen erfordere, und auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Das überzeugt jedoch in keiner Weise; denn eine flexible Regelung ist durchaus umsetzbar, wenn der politische Wille vorhanden ist.
So hat Bayern im Jahr 2019 eine solche Regelung mit einem Einschulungskorridor für Kinder beschlossen, die zwischen Juli und September ihren 6. Geburtstag feiern. Ähnliche Regelungen haben zuletzt auch Niedersachsen im Jahr 2018 und Baden-Württemberg im Jahr 2019 getroffen. Interessanterweise war dabei die SPD in Niedersachsen als Regierungspartei unmittelbar an der Umsetzung beteiligt.
Hier in Rheinland-Pfalz dagegen betreibt die SPD-geführte Landesregierung eine Blockadehaltung. Das ist inkonsequent und ein Ärgernis, insbesondere für die betroffenen Eltern und Kinder. Des Weiteren verteidigt Ministerin Hubig ihre ablehnende Haltung mit der Begründung, Forschungsergebnisse zur Beschulung jüngerer Kinder in Deutschland ergäben kein eindeutiges Bild.
Wörtlich erklärte sie jedoch auch – ich zitiere –: Es gibt Studien, die auf mögliche Nachteile hinweisen. – Das, verehrte Frau Ministerin, macht Ihre Argumentation nun vollends unverständlich; denn wenn es auch nur den geringsten Verdacht gibt, die jetzige Regelung könne unseren Kindern schaden, dann ist es höchste Zeit, sie zu ändern. Dann müssen wir den Eltern im Sinne des Kindeswohls größere Flexibilität einräumen.
Immerhin wurden beispielsweise in Niedersachsen zuletzt 1.700 Schüler im Jahr unter Bezugnahme auf eine solche Option zurückgestellt, sodass man auch in Rheinland-Pfalz von einer relevanten Größenordnung ausgehen muss. Dafür lohnt es sich, das Schulgesetz zu ändern.
Meine Damen und und Herren, Simone Fleischmann, die Präsidentin des Bayerischen Lehrerverbands, hat die Einführung der flexiblen Regelung in ihrem Bundesland ausdrücklich begrüßt. Ich zitiere: „(...) die Flexibilisierung ist richtig gut, und das individuelle Hinschauen beim einzelnen Kind ist wunderbar.“
Auch für die AfD-Fraktion steht das Wohl des Kindes an erster Stelle. Aber im Gegensatz zur Ministerin trauen wir
Wir fordern daher die Landesregierung auf, sich dem berechtigten Anliegen der Eltern nicht weiter zu verschließen und ihnen in Zukunft die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung ihrer zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder zu überlassen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die AfD hat einen Antrag eingebracht – keinen Gesetzentwurf, sondern einen Antrag –, mit dem eine Schulgesetzänderung auf den Weg gebracht werden soll. Ich will zu Anfang betonen, dass wir selbstverständlich in der Koalition das Thema und die Betroffenen ernst nehmen und auch im ständigen Kontakt und Austausch mit Eltern, Erzieherinnen und Lehrkräften sind.
Wenn man den Antrag sieht, gilt es zu prüfen, welche Sachargumente vorgetragen werden, die begründen sollen, dass man diesem Antrag folgen und ihn umsetzen soll. Dann ist eben die Frage, ob es der AfD gelingt, eine Problemlage zu beschreiben oder auch zu belegen.
Zunächst fällt auf, es gibt eine Reihe von Aspekten und Punkten, die Sie nicht berücksichtigen und mit denen Sie sich in Ihrem Antrag nicht beschäftigen, zum Beispiel das Thema der Problemlage der Fünfjährigen. Schauen wir auf den Schulbeginn in diesem Jahr, es ist der 14. August. Im nächsten Jahr ist es der 27. August. In den darauffolgenden Jahren ist der Schulbeginn Anfang September.
Wir sprechen also von möglicherweise Fünfjährigen, die eingeschult werden; in diesem Jahr sind sie noch zwei Wochen fünf Jahre alt, im nächsten Jahr vier Tage. Danach haben wir gar keine mehr, weil der Schulbeginn nach dem 31. August liegt.
Weiterhin sagen Sie auch nichts dazu, dass dann, wenn Sie einen Stichtag verlegen, es weiterhin einen Stichtag gibt. Was ist denn mit den Kindern und den Eltern, deren Kinder im Mai oder im Juli geboren sind, die dann jenseits des Stichtags liegen, den sie einführen wollen? Hier ist ein Widerspruch, und auch dazu sagen Sie nichts in Ihrem Antrag.
Es ist auch kein Argument in Ihrem Antrag enthalten, inwiefern die Verschiebung der Einschulung um zwei Monate von Bedeutung ist. Sie erwähnen, dass Studien kein einheitliches Bild ergeben und schreiben dann: „Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein.“ Das haben Sie auch vorhin so formuliert. Aber keine Belege und keine Beispiele.