Protocol of the Session on October 22, 2019

Halbherzig entgegnet die Landesregierung diesen Vorwürfen. Sie sagt, die Spitzenverbände würden von falschen Zahlen ausgehen und aufgrund einer zeitlichen Komponente seien die Zahlungen nun einmal geringer. Uns überzeugt das nicht.

Auch bei den Weiterleitungen der Mittel im Bereich der Asylbewerberleistungen ist es mit dem Gesetzentwurf nicht möglich,

(Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten)

die Anstrengungen der Kommunen angemessen zu kompensieren. Nach Berechnungen des Landkreistags kommt es in diesem Bereich zu einer jährlichen Finanzlücke von 40 Millionen Euro.

Neben den geplanten Änderungen, bei denen die Kommunen in den einzelnen Teilbereichen mit dem Ergebnis des Gesetzesvorhabens nicht einverstanden sind, wird es im Zuge aller Änderungen des LFAG, die wir in diesem Plenum debattieren, auch verpasst, solche Maßnahmen vorzunehmen, um der lang anhaltenden finanziellen Schieflage unserer Kommunen entgegenzuwirken, die wir schon auf dem Rücken haben.

Geht man diese Probleme nicht an – und dazu scheint die Landesregierung nicht willens zu sein –, wird sich angesichts der deutlich absehbaren vor uns liegenden Wirtschaftsschwäche eine fatale Situation einstellen.

Meine Damen und Herren, wir fordern daher intensive Konsultationen zwischen der Landesregierung und der kommunalen Familie. Wir fordern die Bereitschaft der Landesregierung, auf die Sorgen der Kommunen einzugehen und nicht ein Gesetz von oben herab durchzudrücken.

(Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD)

Was der Normenkontrollrat in seinem heute veröffentlichten Bericht im Hinblick auf die Gesetzgebung der Bundesregierung fordert, fordere ich auch von der Landesregierung:

(Glocke des Präsidenten)

einen umfassenden Dialog mit der Praxis zu führen.

(Abg. Martin Haller, SPD: Fangen Sie schon einmal an!)

Sehr geehrte Frau Ministerin Ahnen, Sie sprechen von steigenden Zuwächsen, aber wir sprechen vor allem von den steigenden Zuwächsen bei Aufgaben und Lasten.

Meine Damen und Herren, wir betrachten Struktur und Volumen des Finanzausgleichs. Die strukturelle und volumenbezogene Entwicklung des kommunalen Finanzausgleichs ist die Visitenkarte der Kommunalpolitik eines Landes.

Vielen Dank

(Beifall der AfD)

Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Weber das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kommunalfinanzen in Rheinland-Pfalz sind noch nicht gut, aber die Lage hat sich in den letzten Jahren unter der Ampel deutlich verbessert.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Martin Haller, SPD: Schöner Satz!)

So verzeichnen die rheinland-pfälzischen Kommunen im Jahr 2017 mit 431 Millionen und im Jahr 2018 mit 444 Millionen Euro deutliche Überschüsse.

Diese positiven Entwicklungen sind durch viele Faktoren bedingt. Natürlich spielen die gute konjunkturelle Lage und die dadurch gestiegenen kommunalen Steuereinnahmen genauso eine Rolle wie die großen Konsolidierungsbemühungen unserer kommunalen Familie, aber auch die steigende Unterstützung des Landes. Nur wenn jeder seinen Beitrag leistet, können wir die gute und solide Entwicklung der Finanzausstattung unserer Kommunen fortführen.

Nur so erhalten die Länder vom Bund zusätzliche Finanzmittel zum Ausgleich der kommunalen Mehrkosten für Integration und Kindertagesbetreuung für die kommenden Jahre. Diese Bundesmittel wollen wir an unsere Kommunen weiterreichen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, um diese Mittel bedarfsgerecht und vollumfänglich an die Kommunen weiterzuleiten, ist neben der Änderung der Fachgesetze eine technische Änderung des kommunalen Finanzausgleichs notwendig. Nach den derzeitigen Regelungen des kommunalen Finanzausgleichs in Rheinland-Pfalz fließt eine erhöhte Beteiligung der Länder an den Umsatzsteuereinnahmen in den Steuerverbund ein. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die Mittel für Asylbewerberund Integrationskosten aus dem obligatorischen Steuerverbund des kommunalen Finanzausgleichs herausgenommen. Das Gleiche gilt für die Umsatzsteuermittel für die

Leistungen im Bereich der Kindertagesbetreuung. So wird die Erfüllung des Finanzierungsziels der Bundesmittel gewährleistet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes nehmen wir nur eine technische Änderung vor. Diese Verfahren zu den Umsatzsteuermitteln wurden in der Vergangenheit bereits häufig praktiziert. Durch diese Änderungen werden die Bundesmittel zielgerichtet an unsere Kommunen weitergereicht. Aus diesem Grund stimmen wir Freie Demokraten dem Gesetzentwurf zu bzw. auch der Überweisung an den Ausschuss.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP und bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht deren Vorsitzender Abgeordneter Dr. Braun.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es wird Sie nicht wundern, auch wir wollen dem Gesetz zustimmen

(Abg. Hedi Thelen, CDU: Überraschend!)

und sind deswegen für die Überweisung an den Ausschuss, so wie jetzt vorgeschlagen.

(Abg. Alexander Licht, CDU: Ne!)

Das heißt, wir sind der CDU in diesem Punkt schon entgegengekommen. Das ist nicht immer so.

(Abg. Martin Haller, SPD: Mehr gibt es dann auch nicht!)

Mehr scheint nicht zu gehen, höre ich gerade.

Nein, es ist immer die gleiche Frage, die Kommunen hätten gerne mehr finanzielle Unterstützung, und das Land gibt den Kommunen mehr finanzielle Unterstützung. Das haben Sie jetzt in den Redebeiträgen gehört. Wir sind von der Verschuldung der Kommunen in den absoluten Zahlen weggekommen und haben jetzt positive Haushalte insgesamt in den Kommunen.

(Beifall der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP)

Es trifft nicht jede Kommune. Das habe ich hier auch schon öfter gesagt. Gerade meine Heimatkommune Ludwigshafen ist ein Problemkind, das nicht so schnell in positive Zahlen kommen wird, obwohl die Einnahmen sehr hoch sind. Das ist eine Sonderproblematik, deswegen reden wir auch nicht über alle Kommunen.

Aber in den Landkreisen, in vielen kreisfreien Städten ist es so, dass man über der schwarzen Null liegt und deswegen wieder mehr Spielraum hat als vorher. Jetzt geht es

darum, was wir in den beiden Bereichen tun, bei denen wir als Land Verantwortung mittragen, aber auch schon mitfinanzieren. Es ist nicht so, dass wir weder im Kita-Bereich noch im Flüchtlingsbereich eigene finanzielle Anstrengungen des Landes vermeiden würden,

(Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU)

nein, wir leisten auch eigene finanzielle Beteiligungen und Anstrengungen. Jetzt geht es darum, dass wir, wenn wir ganz normal diese Summe der Umsatzsteuer weitergeben würden, 21 % hätten. Nun wollen wir den Kommunen aber mehr geben. Weil wir ihnen mehr geben wollen, liegt diese Gesetzesvorlage vor.

Dass die Kommunen am Ende sagen, das ist uns zu wenig, kann ich nachvollziehen, kann ich verstehen, aber wir wissen, dass gerade bei der Pauschale um das Asylbewerberleistungsgesetz verschiedene Bedarfe und Bedürfnisse gegeben sind.

(Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU)

Deswegen sind wir der Meinung, es ist eine gute Unterstützung für die Kommunen, was wir vorschlagen. Der Vorschlag wird jetzt an den Ausschuss überwiesen. Ich gehe davon aus, dass sich die Kommunen einmal über den Rundbrief LKT melden werden, der fast jeden Morgen bei uns eintrifft, aber auch ernsthaft an der Gesprächsrunde

teilnehmen werden und im Ausschuss über die CDU ihre Meinung dazu äußern können, natürlich aber auch über andere.

(Heiterkeit der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP)

Vielen Dank dafür, dass das Gesetz jetzt auf den Weg gebracht ist. Wir freuen uns auf die Debatte.

Danke schön.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei SPD und FDP)

Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.