Meine Damen und Herren von der AfD, deshalb bleiben wir bei der jetzigen Regelung. Sie hat etwas Besonderes. Das sollte auch so bleiben. Deshalb lehnt die Koalition den von Ihnen gemachten Vorschlag ab.
Herr Abgeordneter Schmidt, Sie haben sich zwar zu Wort gemeldet, haben aber keine Redezeit mehr. Die sechs Minuten sind ausgeschöpft.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte vermittelt man nicht durch eine Fahne auf dem Schulhof oder auf dem Dach einer Schule, sondern durch das, was unter diesem Dach im Unterricht und im Miteinander passiert. Die Fahne selbst stiftet keine Identität, schon gar keine demokratische. Das machen die Werte, die diese Fahne repräsentiert. Dass weder diese Werte noch ihre Repräsentanz durch eine Flagge für alle und für immer gesichert sind, ist eine traurige Wahrheit.
desflagge auch auf Demonstrationen geschwenkt wird, die gerade nicht ein Lehrstück in Sachen demokratischer Werte sind.
Zentral ist die Werteerziehung. Inhaltliche demokratische Werte müssen immer wieder neu vermittelt und verteidigt werden. Die Beflaggung der Dienstgebäude, der staatlichen und kommunalen Verwaltung und der öffentlichen Schulen ist in Rheinland-Pfalz in der Beflaggungsverordnung geregelt. Es sind regelmäßige Beflaggungstage festgelegt.
Das sind Tage, an denen sowohl von Bundesbehörden als auch von Landes- und kommunalen Behörden geflaggt wird, zum Beispiel am Tag der Deutschen Einheit, am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, am Europatag oder am Tag der Verkündung des Grundgesetzes. Hinzu kommen die rheinland-pfälzischen allgemeinen Beflaggungstage, wie der Verfassungstag am 18. Mai und die Tage der Landtags- und Kommunalwahlen.
Ich zähle diese Ereignisse auf, um deutlich zu machen, dass es sich hierbei um ganz bestimmte Tage handelt, die für unsere Demokratie bedeutsam sind. Aufgrund der Beflaggung an den öffentlichen Gebäuden wird für jeden und überall in Deutschland deutlich, dass heute ein besonderer Tag ist. Dieser Tag gibt einen ganz eigenen Anlass, sich mit den Grundlagen unserer Demokratie auseinanderzusetzen oder Ereignissen zu gedenken, die unsere Geschichte geprägt haben.
Dieser Anlass gilt umso mehr für die Schulen, in denen junge Menschen historisch politisch gebildet werden und demokratische Handlungskompetenz erlernen. Eine tägliche Beflaggung an Schulen wäre kontraproduktiv. Warum? Frau Lerch hat es schon – pädagogisch aufbereitet – ausgeführt. Durch die Beflaggung allein wird Demokratie nicht erfahrbar und erlebbar gemacht. Wir alle wissen, Flaggen werden nicht nur in demokratischen Systemen benutzt. Eine Flagge allein bedeutet nicht automatisch Demokratie.
Demokratieerziehung gehört nicht vor die Schule, sondern in die Schule, in den Unterricht. Erst die Auseinandersetzung mit den Werten unserer demokratischen Ordnung, die Vermittlung ihrer Bedeutung und die Vermittlung von sozialkundlichem und politischem Wissen sowie das Erfahren und Erleben von Demokratie bestärkt die Kinder und Jugendlichen darin, für unsere Werte einzutreten und selbst danach zu handeln. Dies kann schon in der Kita beginnen und in der Schule im Klassenrat weiter geübt werden.
Wenn Kinder behutsam in Entscheidungsprozesse eingebunden werden oder Verantwortung übernehmen dürfen, erfahren sie auf diesem Weg persönliche Wertschätzung und treten für das Ergebnis und auch für das demokratische Verfahren und das demokratische Miteinander ein.
Schöne Beispiele für die Demokratieerziehung sind der Schülerlandtag und die Modellschulen für Partizipation und Demokratie. Natürlich ist die Beschäftigung mit Symbolen und Ritualen, die Ausdruck des staatlichen Selbst
verständnisses sind, auf altersgemäße Weise vor allem in den gesellschaftswissenschaftlichen beziehungsweise gemeinschaftskundlichen Lehrplänen für alle Schularten vorgesehen.
Würde die Fahne täglich gehisst, würde ihre besondere Bedeutung eher geschmälert als gestärkt. Gerade die anlassbezogene Beflaggung führt dazu, dass die Bedeutung der Beflaggungstage im Unterricht thematisiert wird. Die Schulen und die öffentliche Verwaltung haben auch zusätzlich die Möglichkeit, zu einem Anlass zu flaggen, der nur die jeweilige Schule berührt, etwa bei einer internationalen Schülerbegegnung in dieser Schule.
Die Schulen haben bereits ein weites Ermessen. Sie sind nicht gehindert, über die allgemeinen Beflaggungstage hinaus zu flaggen und dann auch den Anlass entsprechend zu thematisieren.
Meine Damen und Herren, die Beflaggungsverordnung sieht bestimmte Beflaggungstage vor. Das ist gut so und wird auch so bleiben.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/373 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.
Maßnahmen gegen religiösen Extremismus – Präventionsnetzwerke mit Beratungsstellen und Ausstiegsprogramme schaffen sowie präventive Maßnahmen fördern Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/360 –
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Schon in der vergangenen Legislaturperiode haben wir uns über das Thema Islamismus unterhalten. Auch heute Morgen hatten wir in der Aktuellen Debatte unter anderem das Thema Islamismus.
Es ist jetzt fast eineinhalb Jahre her, dass Innenminister Lewentz ein Maßnahmenpaket der Landesregierung im Kampf gegen den Islamismus in Rheinland-Pfalz angekündigt hat. Geschehen ist außer immer wieder neuen Ankündigungen leider nichts.
Wir haben im vergangenen Sommer 2015 ausführlich die Bemühungen der Landesregierung in diesem Bereich analysiert. Wir konnten festhalten, dass die Landesregierung das Problem in den letzten Jahren leider trotz steigender Zahlen von radikalen Islamisten in Rheinland-Pfalz offensichtlich ein Stück weit ausgeblendet hatte. Es wurden in den vergangenen Jahren viel zu wenig Haushaltsmittel in dem Bereich Islamismus-Prävention eingestellt.
Es gab in den vergangenen Jahren kein Präventionsnetzwerk und keine Aussteigerprogramme für radikale Islamisten. Es wurden auch keine Vorkehrungen getroffen, dass Menschen beispielsweise im Gefängnis islamisiert werden oder nicht in Kontakt mit Islamisten treten konnten. Das Problem wurde uns hier mehrfach aus den Justizvollzugsanstalten geschildert.
Der Landesregierung ist die hohe Anzahl an Islamisten in unserem Land seit Längerem bekannt. Ich habe auch die eine oder andere Anfrage gestellt und das auch in diesen Anfragen entsprechend bestätigt bekommen. Dass Rückkehrer aus den IS-Gebieten wieder nach Rheinland-Pfalz einreisen, war schon seit Längerem absehbar. Einige von Ihnen stehen nach wie vor unter polizeilicher Beobachtung. Im neuesten Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2015 konnte zwar ein leichter Rückgang der Zahlen der Islamisten in Rheinland-Pfalz verzeichnet werden, es wurde aber auch festgestellt, dass immer mehr junge Menschen – das ist das besonders Schlimme und Schwierige – radikalisiert werden und radikalisieren. Das zeigt erneut, wie wichtig gute Präventionsarbeit in diesem Bereich ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, aus diesem Grund haben bereits einige Bundesländer Präventionsnetzwerke mit Aussteigerprogrammen und Beratungsstellen für Angehörige eingerichtet oder planen derzeit, solche einzurichten. Gerade unser Nachbarland Hessen geht mit großem Beispiel voran und hat schon seit Längerem ein Präventionsnetzwerk eingerichtet und sehr gute Erfahrungen gemacht. Die Arbeit des hessischen Präventionsnetzwerks zeigt deutlich, dass gerade bei den Beratungsstellen ein wichtiger Anknüpfungspunkt besteht, da die Angehörigen noch den größten Einfluss auf ihre Verwandten haben.
Immer wieder wurde auch im vergangenen Jahr für Rheinland-Pfalz ein solches großes Maßnahmenkonzept angekündigt. Aber Ihre einzige Maßnahme bestand unseres Wissens darin, eine Stelle im Landesjugendamt zu schaffen. Damit hatte es zunächst sein Bewenden. Das reicht nicht aus.
Wir brauchen ein breit angelegtes Präventionsnetzwerk nach hessischem Vorbild. Der Presse konnten wir entnehmen, dass Sie jetzt im Bereich Islamismus-Prävention weitere Maßnahmen planen. Das war von Kurzem einem Bericht vonseiten des Innenministers zum Verfassungsschutzbericht zu entnehmen.
Bislang hat aber die Landesregierung zwar viel angekündigt, aber zu wenig Taten sprechen lassen. Außer vielen
Ankündigungen haben wir wenig darüber erfahren, was ihr Konzept beinhaltet und ob, wann und in welcher Art und Weise es überhaupt umgesetzt wird.
Meine Damen und Herren von der Landesregierung, sonst nutzen Sie auch jede Gelegenheit, jedes neue Maßnahmenpaketchen in entsprechenden Pressekonferenzen zu verkünden. Aber hier hört man mehr oder weniger außer Ankündigungen nichts. Daher verstärkt sich zumindest bei uns der Eindruck, dass Sie gerade bei dem Thema Islamismus-Prävention nicht richtig und schnell genug vorgehen. Das hatte sich auch seit dem letzten Jahr für uns herauskristallisiert.
Mit unserem Antrag – wir hatten in der letzten Periode auch schon in dieser Richtung etwas vorgelegt; damals wurde es auch wie viele gute Anträge von uns mehr oder weniger beiseite geschoben – wollen wir deshalb heute noch einmal klar verdeutlichen, dass für uns gerade als Christdemokraten in diesem Bereich einiges wichtig ist.
Wir wollen ein Präventionsnetzwerk, das seine Arbeit mit den Nachbarbundesländern, aber auch mit den Bundesbehörden koordiniert und somit eine effektive Präventionsarbeit leistet.
Wir wollen ein Präventionsnetzwerk, das wie in Hessen im Innen- und nicht im Integrationsministerium angesiedelt ist und das dadurch auch einen Informationsfluss mit den Sicherheitsbehörden unseres Landes gewährleistet. Es ist nämlich wichtig, dass man vernetzt ist und nicht zwischen mehreren Ministerien hin- und herswitchen muss. Wir wollen ein Netzwerk, in dem alle Akteure eingebunden werden, und zwar von den Islamverbänden zu den freien Trägern im Bereich der Extremismusprävention bis hin zu kommunalen Einrichtungen und natürlich auch den rheinland-pfälzischen Ministerien. Wir wollen ein Netzwerk, das in der Fläche wirkt und durch eine landesweite Koordinierungsstelle zentral gesteuert wird.
Schauen Sie sich an, mit welchem Erfolg das Netzwerk in Hessen eingerichtet wurde, und nehmen Sie sich daran ein Beispiel. Wir halten dieses Präventionsnetzwerk nach wie vor für erforderlich und sinnvoll und wollen deshalb auch diesen Antrag vorlegen. Wir bitten um breite Unterstützung, gerne auch zunächst mit einer Überweisung an den Innenausschuss.
Wir wollen das mit dem heutigen Antrag noch einmal klar verdeutlichen. Es ist unseres Erachtens schon fahrlässig, wenn Maßnahmen zwar immer angekündigt werden, aber dann letztendlich in der Umsetzung auf die lange Bank geschoben werden. Das kann aus unserer Sicht nicht sein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen mit allen Mitteln verhindern, dass auch in Rheinland-Pfalz junge Menschen weiter radikalisiert werden. Wir wollen – deswegen ist das ein Punkt, den wir ganz nach vorne stellen wollen –, dass wir hier klar nach vorne gehen und
frühzeitig Präventionsarbeit leisten. Das dient nicht nur dem Schutz der betroffenen Personen, sondern vor allem dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes.