Aber beim Thema „Meister-BAföG“ ist federführend nun einmal der Bund in der Verantwortung. Nächste Woche wird das Bundeskabinett das Vierte Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes verabschieden, in dem einige substanzielle Veränderungen und Verbesserungen für angehende Meisterinnen und Meister bereits enthalten sind. Vor allem aber wird der Bund dafür 350 Millionen Euro zusätzlich in die Hand nehmen.
Leider übernimmt er die Finanzierung der Ausbildungsund Prüfungskosten nur zu 78 %, 22 % sind weiter bei den Ländern. Für Rheinland-Pfalz bedeutet das jedes Jahr zusätzlich 3,4 Millionen Euro.
Darüber hinaus wollen wir den Meisterbonus I und II im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel fortentwickeln. Das ist ein realistisches Etappenziel.
Der CDU-Antrag hingegen kann keine Zustimmung erhalten, weil er einfach handwerkliche Fehler enthält.
(Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Das ist ja ein starkes Stück! – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Ja, leider kein Meisterstück!)
Ich habe das an dieser Stelle und auch im Ausschuss wiederholt erläutert. Der Vorschlag der Übernahme der Prüfungsgebühren der Kammern verstößt mit ziemlicher Sicherheit gegen Beihilfe- und Vergaberecht. Ihr anderer Vorschlag, nämlich den Prüflingen die Gebühren direkt zu ersetzen, würde nicht bei ihnen ankommen – das wissen wir auch –, weil dieser Betrag wiederum von der monatlichen Förderung abgezogen werden würde. Das heißt, der Einzige, der davon profitiert, wäre der Bund, und das kann
Der AfD-Antrag, den wir in diesem Plenum bereits abgelehnt hatten und der jetzt quasi erneut gestellt wurde, ist einfach unrealistisch und kontraproduktiv. Das Land kann nicht einfach den Bundesanteil übernehmen, und dafür gibt es auch überhaupt keine haushaltsrechtliche Grundlage.
(Beifall der SPD – Zurufe von der AfD: Das ist doch nicht richtig! – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sie wollen dem Land schaden! – Weitere Zurufe von der AfD: Es ist nicht gewollt!)
und beschreibt ein Etappenziel, und dabei habe ich das letztendliche Ziel klar definiert. Das ist die kostenfreie Meisterausbildung.
Liebe CDU, wenn Sie schon einen so schlechten Antrag formulieren, dann sind Sie es meines Erachtens dem Handwerk schuldig, etwas mehr zu tun als im Ausschuss, wo Sie sich enthalten haben. Ich denke, Sie können heute unserem Antrag bedenkenlos zustimmen.
(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut! Das ist die ausgestreckte Hand! – Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Fachkräftemangel hat sich zum drängendsten Problem vieler Betriebe in Rheinland-Pfalz entwickelt. – Das geht aus einer Umfrage, die Anfang 2019 von der IHK Koblenz veröffentlicht wurde, eindeutig hervor. Demnach betrachten gut zwei Drittel der befragten Betriebe den Mangel an qualifizierten Mitarbeitern als Geschäftsrisiko Nummer 1.
Auch IHK und HWK Trier stellen fest, dass der Fachkräftemangel die derzeit größte wirtschaftliche Herausforderung für die Unternehmen ist und beklagen den dadurch entstehenden Verlust von Wertschöpfung in der Region.
Bei den Handlungsempfehlungen zur Fachkräftesicherung sieht man die Stärkung der Aus- und Weiterbildung an erster Stelle. Insofern geht es bei der heutigen Debatte um ein zentrales Thema, das für die wirtschaftliche Zukunft
Angesichts dessen ist der politische Kurs der Landesregierung nicht nur irrational, sondern verhängnisvoll.
Sie priorisiert weiterhin die Öffnung der Hochschulen in einem Maße, das jegliche Vernunft vermissen lässt.
In den letzten 20 Jahren ist die Zahl der Studenten in Rheinland-Pfalz von 80.000 auf 124.000 angestiegen; bei den Auszubildenden dagegen gab es einen Rückgang von 80.000 im Jahr 2000 auf 65.000 im Jahr 2018. Weniger gefragte Akademiker auf der einen, händeringend gesuchte Fachkräfte auf der anderen Seite. Gleichstellung von beruflicher und akademischer Bildung: Fehlanzeige. – Politische Lyrik statt konsequenten Handelns. Selbstgerechtes Zurücklehnen statt zukunftsorientierter Maßnahmen. Das kennzeichnet die Politik der Landesregierung nicht nur, aber ganz besonders in diesem Bereich.
Meine Damen und Herren, die von CDU und Ampel vorgelegten Anträge sind nicht geeignet, die von allen Fraktionen zumindest verbal angestrebte Kostenübernahme für die Aufstiegsfortbildung zu realisieren. Der Vorschlag der Union – das hat die Diskussion im Ausschuss gezeigt – ist fachlich grob fehlerhaft. Weil Lehrgangs- oder Prüfungsgebühren, die das Land übernimmt, bei der Berechnung des Aufstiegs-BAföG in Abzug gebracht werden, käme es nicht zu einer Entlastung der Betroffenen, sondern zu einer Entlastung des Bundes auf Kosten des Landes.
Zudem bestehen erhebliche beihilferechtliche Bedenken gegen eine Erstattung von Gebühren an die Kammern. Gut gemeint, aber schlecht gemacht, werte Kollegen von der CDU.
Aber auch der Ampel-Alternativantrag bietet keinerlei Lösungen an. Er fordert eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Aufstiegsbonus I und II, macht jedoch keine konkreten Angaben darüber, wie das geschehen soll, und schiebt stattdessen einmal mehr die Verantwortung in Richtung Bund.
Sicherlich ist es begrüßenswert, dass man in Berlin die Novellierung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) inzwischen vorangetrieben hat. Dennoch wird, ausgehend vom jetzigen Beratungsstand, eine nicht unerhebliche Finanzierungslücke für die Fortbildungsabsolventen bestehen bleiben, nach Auskunft des Zentralverbands des Deutschen Handwerks bis zu 4.000 Euro. Selbst bei Einhaltung der vorgesehenen Zeitschiene wird diese verbesserte, aber keineswegs befriedigende Bundesregelung erst im August 2020 in Kraft treten.
Wir sehen das Land in der Pflicht, diese zeitliche Lücke zu schließen und auch danach noch bestehende ungedeckte Kostenanteile zu übernehmen. Dazu haben wir eine
Alternativvorlage eingebracht, die im Wesentlichen dem Antrag entspricht, den wir schon im Mai 2019 im Plenum gestellt haben. Dieser Antrag wurde nicht einmal an den Ausschuss überwiesen,
weil Sie, meine Damen und Herren von den anderen Fraktionen, lieber über Ihre Alibi-Vorschläge als über echte Hilfen für die Betroffenen diskutieren wollten.
Wir fordern analog zu Niedersachsen und Bremen eine Erhöhung des Aufstiegsbonus I auf 4.000 Euro, und wir möchten, dass das Land auch nach der zu erwartenden Neuregelung im Bund die vollständige Kostenfreiheit von Meisterausbildung und Aufstiegsfortbildung soweit wie möglich sicherstellt.
Dass das alles nicht finanzierbar sei, wie es der Wirtschaftsminister im Ausschuss formuliert hat, lassen wir nicht gelten. Zum einen hat selbst Frau Dr. Köbberling für die SPD-Fraktion von finanziellen Spielräumen im aktuellen Haushalt gesprochen, zum anderen wissen wir alle, dass es für Regierung und Ampelkoalition bei entsprechendem politischen Willen überhaupt kein Problem ist, weitaus größere Summen auch kurzfristig zur Verfügung zu stellen.
Insofern ist der Hinweis auf Haushaltszwänge ein vorgeschobenes Argument, mit dem man sich vor der Beantwortung der eigentlichen Frage drücken möchte.
Meine Damen und Herren, die Behauptung, wir als AfD hätten keine Lösungen für die Probleme unseres Landes, gehört zu den beliebtesten Standardphrasen der hier schon länger existierenden Parteien. Dass diese Behauptung falsch ist, zeigt allein schon ein kurzer Blick in die Programatik der AfD.
Aber sie ist auch deshalb falsch, weil sie verschweigt, dass die in der Tat vorhandenen, vielfach existenziellen Probleme über Jahrzehnte hinweg entstanden und unter der schlechtesten Kanzlerin, die wir je hatten, in einer Großen Koalition einfach nur in die Zukunft verschoben worden sind.