Protocol of the Session on August 22, 2019

Ich halte es für sehr wichtig, dass man diese Möglichkeit anbietet. Das heißt ja nicht, dass es nicht auch Fälle gibt, in denen die sieben Tage ausreichen, sondern es geht doch wirklich um die Fälle, in denen man diese zehn Tage braucht, und die sollte man bekommen können, ohne einen eigenen Antrag stellen zu müssen. Deshalb sage ich, es war für uns eine positive Überraschung.

Vielleicht gibt es noch andere Überlegungen. Das ist das, was heute zu sagen wäre in der ersten Beratung. Aber wenn man relativ kurzfristig einen Gesetzentwurf vorgelegt bekommt – nicht von der Landesregierung, sondern von den Regierungsfraktionen –, wenn man feststellt, im Prinzip gab es bisher ganz anders lautende Stellungnahmen von der Regierung, und wenn es jetzt den positiven Gesetzentwurf gibt, fragt man sich natürlich schon: Woran liegt es denn?

Man könnte jetzt auf die Idee kommen, es ist eine zeitliche Frage. Wir wissen, das Parlament, die Fraktionen haben es einfacher, einen Gesetzesantrag einzubringen. Wir müssen nicht das Vorlaufverfahren einhalten mit Referentenentwurf, interner Anhörung, Auswertung usw., wie es eine Regierung tun muss. Das könnte ein Grund sein.

Vielleicht erinnert sich aber der eine oder die andere noch daran, dass es im Plenum auch schon einmal einen Gesetzesantrag der CDU zur Änderung des Bestattungsgesetzes gab. Da ging es um die Frage der Aufhebung der Grammgrenze zur Beerdigungspflicht und Möglichkeit von Frühchen, was wir noch ausdehnten. Dieser Gesetzesantrag hat zum Glück in diesem Hause wirklich eine große Mehrheit gefunden und wurde letztendlich so beschlossen.

Er hatte vielleicht aus Sicht der Regierungsfraktionen den kleinen Makel, dass er als CDU-Antrag angenommen wurde. Vielleicht spielt auch das eine Rolle für die Regierungsfraktionen, jetzt eher schnell zu sein, ehe die CDU aufgrund ihrer Großen Anfrage, die wir im Juni gestellt

haben und die im Juli beantwortet worden ist, nach der Sommerpause einen eigenen Gesetzesantrag vorlegt. – Geschenkt. Sei es, wie es sei.

Wir sind froh, dass der Gesetzentwurf nun da ist. Wir freuen uns auf die Beratungen. Ich glaube, wir können das gut gemeinsam tragen. Sicherlich gibt es auch schwierige Fragen, die wir noch im Ausschuss bereden müssen. Ich habe gesehen, dass es eine kleine Änderung gibt im Vergleich zu dem Text von Bayern. Er ist fast eins zu eins übernommen worden. Aber gerade wenn es um die Frage geht, wie die Steinbrüche kontrolliert werden, dann geschieht dies natürlich unangemeldet und von unabhängigen Kontrolleuren. Sie bringen noch ergänzend dazu ein, dass auch diese Kontrolle längstens ein halbes Jahr her sein darf, damit die Zertifizierung bestehen bleibt. Das halte ich für eine gute Veränderung und Verbesserung des bayerischen Gesetzentwurfs. Von daher freuen wir uns auf die Beratungen.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Nächster Redner ist der Abgeordnete Friedmann von der Fraktion der AfD.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Ampelfraktionen zur Änderung des Bestattungsgesetzes befasst sich mit zwei den Bürger direkt betreffende Änderungen. Zum einen soll eine Regelung geschaffen werden, die es den Trägern von Bestattungsplätzen erlaubt, ein Verbot zur Aufstellung von Grabmalen aus den schlimmsten Formen von Kinderarbeit auszusprechen. Zum anderen soll die bisherige 7-TagesFrist zur Organisation einer Bestattung auf nunmehr zehn Tage verlängert werden.

Eines möchte ich an dieser Stelle ganz klar vorab betonen: Wir verurteilen jegliche Art der schlimmsten Form von Kinderarbeit. Allein schon aus diesem Grund werden wir uns nicht gegen diese Gesetzesänderung stellen.

(Beifall der AfD)

Wir betonen an dieser Stelle aber auch ganz deutlich, dass dieser Ansatz zur Bekämpfung von schlimmsten Formen der Kinderarbeit viel zu kurz greift. Welchen asiatischen Großexporteur von Grabmalrohlingen interessiert die Insellösung der Friedhofsverwaltung irgendeiner Gemeinde in Rheinland-Pfalz? Glauben Sie im Ernst, dass auch nur ein Betrieb irgendwo in der Welt wegen diesem Gesetz einen einzigen Kindarbeiter entlassen wird? Ich bezweifle das ganz erheblich.

Und wenn wir schon dabei sind: Wo ist der Ruf nach dem Einfuhr- oder Verwendungsverbot von Elektroautos, deren Akkus mit seltenen Erden oder Metallen aus Kinderarbeit hergestellt worden sind?

(Beifall der AfD)

Wo ist der Ruf danach, jene Kinder, die in Afrika als billigste Arbeitskräfte die Rohmaterialien für diese Akkus aus dem Boden schürfen, zu entlasten, während die kräftigen, arbeitstauglichen jungen Männer dieser Länder dem Genuss unserer Sozialsysteme frönen?

(Beifall der AfD)

Wo ist der Ruf nach Fair-Trade-Abkommen für diese Rohstoffe, um Ausbeutung und Armutsabwanderung zu verhindern?

Die hier vorgeschlagene Insellösung, eine KannBestimmung für rheinland-pfälzische Friedhofsverwaltungen, wird den Opfern, den Kindern am anderen Ende der Welt, leider so gut wie nichts bringen. Die zusätzliche Bürokratie, der Verwaltungsaufwand, die Kosten für Zertifikate, Überprüfung, Rezertifizierung und die Reduzierung des Angebots am Markt wird am Ende nur eines bewirken: steigende Kosten beim Endverbraucher.

Mehr noch: Dadurch, dass es sich bei der vorgeschlagenen Gesetzesänderung um keine landesweite Verpflichtung zur Umsetzung eines Verbots handelt, sondern um eine fakultative Regelung, kann es sogar innerhalb einer einzelnen Kommune, sofern mehrere Träger von Begräbnisstätten ansässig sind, zu unterschiedlichen Regelungen kommen.

Aus finanzieller wie bürokratischer Hinsicht kann dies zwischen unseren Bürgern zur Ungleichbehandlung führen, wenn etwa Katholiken nur zertifizierte Grabsteine aufstellen dürfen, Protestanten jedoch weiterhin die freie Wahl haben.

Denn auch, wenn es moralisch verwerflich ist, ein Grabmal aus Kinderarbeit aufzustellen: Bei einem Preisunterschied von mehreren Tausend Euro allein beim Grabstein stoßen viele Bürger an die Grenzen ihrer finanziellen Möglichkeiten.

Die Tatsache, dass Bestattungsunternehmen inzwischen sogar Finanzierungsangebote für Grabmäler anbieten, sollte ein klares Indiz dafür sein, wie es um die Zahlkraft der Kundschaft bestellt ist. Hier jetzt einen weiteren Kostenfaktor einzubringen – so sehr er aus humanitären Gründen absolut gerechtfertigt ist –, wird bei dem kleinen Mann weitere finanzielle Probleme aufwerfen.

Daran kann der Vorschlag zur Verlängerung der Organisation einer Bestattung auf zehn Tage nur wenig ändern. Dabei ist diese Änderung sinnvoll und pragmatisch. In Zeiten zunehmend dislozierter Familien wird es für die Betroffenen sicherlich eine Hilfe darstellen, mehr Zeit für die Organisation der Beisetzung eines geliebten Familienmitglieds zur Verfügung zu haben, selbst wenn diese Zeit nur genutzt wird, um beim örtlichen Kreditinstitut ein Darlehen für den Grabstein auszuhandeln.

In vielen Fällen hilft die Verlängerung der Frist auf zehn Tage den Angehörigen, alles Notwendige zu veranlassen, ohne die jetzt schon mögliche Fristverlängerung beantragen zu müssen. Die To-do-Liste bei einem Sterbefall ist recht

lang: Bestatter suchen, Sarg auswählen, Familienstammbuch suchen und auch finden, Todesanzeige vorbereiten und aufgeben, Absprache mit Familienmitgliedern treffen, Musik, Blumen usw. usf. Auch die bereits angesprochene, oftmals weit auseinander wohnende Familie zusammenzubringen, braucht seine Zeit.

Ein weiterer zeitlicher Vorteil bringt es für die Besitzer von Familiengräbern mit sich, muss doch hier die Grabstelle umgestaltet und meist auch der vorhandene Grabstein zunächst entfernt werden. Da es an letzter Änderung nichts auszusetzen gibt

(Glocke des Präsidenten)

und der erste Vorschlag aus humanitärer und moralischer Sicht unantastbar ist, werden wir dem Gesetzentwurf positiv gegenüberstehen.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD)

Zu diesen Ausführungen gibt es eine Kurzintervention. Ich darf deshalb dem Abgeordneten Teuber das Wort erteilen.

Herr Kollege, zum Ende hin haben Sie zwar gesagt, es gibt keine humanitären Einwände dagegen; aber wenn man Ihrer Rede genau zugehört hat, tun Sie etwas, was sehr perfide ist. Sie stellen das Kind, das Leben des Kindes und die Zukunftschancen oder vielleicht auch den dadurch erduldeten Tod des Kindes, dass es auf Kosten einer Gesellschaft, die hier lebt, das Leben opfert, dem armen kleinen Mann gegenüber.

Wir alle hier wissen um die Bedeutung, indem wir sagen, natürlich haben Grabstätten einen hohen Preis. Aber wenn wir uns jetzt darüber unterhalten, dass wir Menschen in ihrer Herkunft – das dürfte Ihnen ja eigentlich nicht fremd sein – ein würdiges Leben erfüllen wollen, dann können wir vor Ort nicht diese Fragen ignorieren.

Wenn Sie jetzt auf die Tränendrüse drücken, müssen wir gleichzeitig sagen, es muss die Frage gestellt werden, wie wir unsere Grabkultur pflegen, ohne dass dafür Kinder in anderen Teilen dieser Welt sterben müssen.

Sie stellen am Anfang Ihrer Rede deutlich dar, dass man eigentlich daran etwas tun könnte, dass in Herkunftsländern tatsächlich würdevoll gelebt werden kann, damit Flucht nicht notwendig ist. Gleichzeitig wollen Sie das aber nicht, weil Sie damit ja eines Ihrer Themen verlieren.

Sie deuten immer wieder an, dass Menschen tatsächlich unterschiedlich wertvoll sind. Für uns ist das aber nicht so. Für uns ist ganz eindeutig das Kind in Indien – – –

Und zwei Drittel, weil Sie das sagen, der Markt, zwei Drittel der Grabsteine auf dem deutschen Markt kommen aus Indien, und 80 % dieser Grabsteine werden durch Kinderarbeit produziert. Das heißt, ein Produzent, ein Vermarkter

hat sehr wohl einen großen Druck, wenn alle Bundesländer diesem Beispiel folgen.

(Abg. Heribert Friedmann, AfD: Alle, genau das ist das Problem!)

Wir sind in dem Zusammenhang in einer föderalen Struktur. Wenn weitere Länder unserem Beispiel folgen, haben wir einen wichtigen Beitrag geleistet, Kindern auf der gesamten Welt ein Leben in Würde und mit Chancen zu ermöglichen. Das ist unsere Verantwortung. Davor darf man sich in keinem Parlament und keinem Stadtrat dieser Erde wegducken.

Ich bin deswegen froh, dass wir ein Zeichen setzen. Ich hätte mir das Ende Ihrer Rede als alleinigen Punkt gewünscht und nicht vorher das Ausspielen von unterschiedlichen Generationen und unterschiedlichen Herkunftsgebieten.

Vielen Dank dafür, dass wir hier gemeinsam sachlich weiter diskutieren.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Den Wunsch auf Erwiderung gibt es nicht. Ich erteile dem Abgeordneten Weber von der FDP-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Arbeit eines Abgeordneten und die Themen, die wir im Landtag von Rheinland-Pfalz bearbeiten, sind sehr vielfältig. Die Partner in der Ampelkoalition haben sich Gedanken gemacht, weshalb sie einen solchen Antrag einbringen. Ich bin den Vorrednern dankbar, dass sie schon intensiv beleuchtet haben, worum es der Ampelkoalition geht.

Meine Damen und Herren, es ist schon gesagt worden, bis zu 80 % der Grabmale aus Natursteinen kommen aus Asien. Das hat eine Studie der Hochschule Düsseldorf festgestellt. Die Studie hat weiterhin festgestellt, dass in vier der zehn größten Exportstaaten von Natursteinen bei der Förderung oder Verarbeitung der Steine Kinder arbeiten. Diese Kinder, die dort arbeiten, haben eine gefährliche Arbeitssituation. Dazu gehört der Umgang mit gefährlichen Arbeitsmitteln wie Sprengstoff oder das Einatmen von Steinstaub, was häufig der Grund für einen frühen Tod ist. Darüber hinaus ist das allgemeine gefährliche Arbeitsumfeld mit schweren Steinblöcken, Felsblöcken und Maschinen zu nennen.

Allein in Indien sollen nach Einschätzung der Vereinten Nationen etwa 100.000 Kinder in Steinbrüchen oder Ähnlichem arbeiten. Die Lebenserwartung dieser Kinder beträgt etwa 30 bis 40 Jahre.

Kinderarbeit in Minen oder Steinbrüchen gehört nach Einschätzung der Vereinten Nationen zu den gefährlichsten Formen der Kinderarbeit. Daher bin ich sehr froh, dass wir heute über dieses Thema sprechen, nicht nur, weil wir eine Änderung des Bestattungsgesetzes diskutieren, sondern

auch, weil wir die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes informieren können.