Protocol of the Session on August 21, 2019

Frau Beilstein, wenn Sie den Landeselternausschuss zitieren oder anführen,

(Abg. Alexander Licht, CDU: Sie hat ihn gar nicht zitiert!)

dann sollten Sie auch weiterlesen; denn genau die Eltern haben in der Anhörung gesagt – das können Sie nachlesen –, dass man Falschmeldungen und Falschinformationen bitte nicht in Umlauf setzen sollte, um dieses Gesetz

zu schwächen. –

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Martin Brandl, CDU: Haben Sie das den Demonstranten draußen auch gesagt?)

Ich wende mich jetzt der Trägerperspektive zu. Für die Kommunen sind zwei zentrale Fragen relevant. Erstens: Wo kommt das Konnexitätsausgleichsgesetz zum Tragen, gibt es also konnexitätsrelevante Mehrausgaben? Und zweitens: Werden Gelder zur Finanzierung des Gesetzes aus dem kommunalen Finanzausgleich genommen?

Zum letztgenannten Punkt hat der Rechnungshof nachgehakt, und es liegt jetzt eine klare Aussage vor, dass der kommunale Finanzausgleich nicht zur Finanzierung herangezogen wird. Zum ersten Punkt gibt es Unterschiede im Hinblick auf die rechtliche Beurteilung. Diese Situation ist Fakt.

Bei den kirchlichen und freien Trägern wird die Trägerautonomie thematisiert und der Wunsch laut, die Regelungsdichte des Gesetzes zu erhöhen.

Das Ministerium hat zugesichert, klare Rechtsverordnungen als Rahmenvereinbarungen zum Gesetz zu schaffen.

Ich komme nun zu denjenigen, die in erster Linie von dem Gesetz profitieren sollten, nämlich die Kinder. Das Gesetz nimmt verstärkt die Qualitätsentwicklung in den Kitas in den Fokus. Wie gelingt dies in der praktischen Alltagsarbeit in den Kitas? Für die Erzieherinnen werden Zeiten von Leitung und Praxisanleitung rechtlich anerkannt und damit aufgewertet. Auch Fortbildung und Fachberatung werden rechtlich verankert.

Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erhalten erstmals Mittel aus einem Sozialraumbudget – nicht aus einer Wundertüte – und können damit auf besondere Bedarfe reagieren. Mit den 50 Millionen Euro kommen zusätzliche Stellen in das System, und die Dynamisierung von 2,5 % garantiert eine Anpassung.

Insgesamt werden 81 Millionen Euro zu den bereits bestehenden Mitteln als Personalkostenzuschüsse bereitgestellt. Ein Sonderprogramm von 13,5 Millionen Euro ergänzt das Ganze.

Meine Damen und Herren, zum Schluss möchte ich – wie bereits im Ausschuss – darauf hinweisen, dass das Gesetz erst im Jahr 2021 in Kraft treten, eine durchgehende Evaluation bis 2028 erfolgen wird und der Dialog nicht mit dem Inkrafttreten des Gesetzes endet.

Meine Damen und Herren, schließlich haben auch die kommunalen Mandatsträger die Aufgabe, in den Jugendhilfeausschüssen und in den Kreistagen und Stadträten den Prozess zu begleiten.

(Abg. Christian Baldauf, CDU: Die müssen das bezahlen!)

Die FDP wird dem Gesetz ihre Zustimmung geben.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Kollege Daniel Köbler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kinder sind unsere Zukunft, und eine gute Zukunft für unsere Kinder steht im Mittelpunkt unserer Politik in Rheinland-Pfalz. Darum, nämlich um unsere Kinder, geht es auch zentral beim neuen Kita-Gesetz.

Die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes zählt zu den bedeutendsten Reformprojekten dieser Legislaturperiode. Wir können heute mit Fug und Recht von einem Meilenstein sprechen – ein Meilenstein für die Stärkung frühkindlicher Bildung, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für die Qualität in unseren Kitas.

(Abg. Michael Frisch, AfD: Fragen Sie einmal die Erzieher!)

Nach 28 Jahren war das Kita-Gesetz aus dem Jahr 1991 – das wissen wir – längst nicht mehr zeitgemäß und musste dringend und grundlegend überarbeitet werden. Das ist jetzt geschehen. Ich möchte nur ein Beispiel nennen.

Wer übrigens weiß, wer 1991 Bundesfamilienministerin war, bekommt von mir einen ausgegeben.

Ich möchte aber ein anderes Beispiel nennen. Noch im Jahr 2002 gab es für nicht einmal 3 % der Kinder in Rheinland-Pfalz unter drei Jahren einen Betreuungsplatz. Heute haben wir in Rheinland-Pfalz bei den Null- bis Dreijährigen schon eine Betreuungsquote im Durchschnitt von 31 %.

Das neue Kita-Gesetz ist deswegen so wegweisend und zukunftsweisend, weil es genau diese Entwicklung und die Realitäten in den Familien und Kindertagesstätten aufnimmt und in die Zukunft weiterentwickelt. Ja, deswegen ist es, wenn es heute verabschiedet wird, das modernste und auch das zukunftsweisendste Kindertagesstättengesetz in ganz Deutschland, meine Damen und Herren.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Aber vor allem werden mit diesem Gesetz die frühkindliche Bildung und die Betreuung in Rheinland-Pfalz gestärkt. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird verbessert. Die Qualität in den Kitas wird durch mehr Fachpersonal gesteigert, vor allem wird auch die Finanzierung und Planung endlich transparenter gemacht.

Natürlich ist damit am Ende noch nicht alles perfekt, aber dieses Gesetz ist ein gewaltiger Schritt, ein großer Schritt in die richtige Richtung. Dieses Gesetz ist ein Meilenstein in Richtung Zukunft unseres Landes, meine Damen und Herren.

Besonders gelobt wurde das Gesetz von den Eltern.

(Zuruf der Abg. Anke Beilstein, CDU)

Die Elternrechte werden auf allen Ebenen gestärkt, und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird signifikant durch die Ausweitung der Beitragsfreiheit auf alle Zweijährigen, durch die Präzisierung des Rechtsanspruchs auf sieben Stunden durchgängige Betreuung und durch die Möglichkeit eines gesunden Mittagessens für alle Kinder verbessert.

Es ist doch dann auch das richtige Signal, dass die Landesregierung nach der Diskussion zugesagt hat, mit einem Küchenprogramm die Einrichtungen zu unterstützen, in denen die Gegebenheiten heute noch nicht entsprechend vorhanden sind.

Es wäre doch das falsche Signal, den Eltern zu sagen, Ihr bekommt zwar einen siebenstündigen Rechtsanspruch auf eine Betreuung, aber woher die Kinder das Essen bekommen, das bleibt euch überlassen.

(Abg. Anke Beilstein, CDU: Dann schreibt es doch hinein!)

Die Bestimmung, die im Gesetz steht, ist nicht so, dass man sagt, wenn wir einmal Lust haben, bekommt Ihr ein Mittagessen, sondern es ist ein vorbehaltloses Wunschrecht der Eltern. Die Ausgestaltung des Mittagessens muss vor Ort sichergestellt werden, wenn der Bedarf und Wunsch vorhanden sind.

(Heiterkeit bei der CDU)

Ja natürlich, wo denn sonst? Die Ernährungsministerin von Rheinland-Pfalz kann doch nicht im ganzen Land catern und das Mittagessen vorbeibringen. Es muss doch vor Ort passgenau mit den Einrichtungen organisiert werden.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der CDU)

Wir investieren massiv in unsere Kinder und unsere Zukunft. Über 80 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr für Personal und damit für mehr Qualität und mehr Zeit für unsere Kleinsten in den Kitas werden investiert. Natürlich werden in den Folgejahren anteilig die Tarifsteigerungen mitfinanziert. Das Sozialraumbudget ist nach der Diskussion jetzt ebenfalls dynamisiert worden.

Wir werden am Ende mit diesem Gesetz die FachkraftKind-Relation in den Einrichtungen in Rheinland-Pfalz signifikant verbessern. Das kann ich Ihnen sagen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Das bedeutet für die Erzieherinnen und Erzieher eine Entlastung bei ihrer so wichtigen und guten Arbeit.

Wir schaffen auch mehr Transparenz. Das ist wichtig. Bei der Umsetzung sind auch die Jugendämter in der Verpflichtung. Es ist ihre ureigenste Aufgabe, dafür zu sorgen, dass das gut und bedarfsgerecht umgesetzt wird.

Meine Damen und Herren, uns ist bewusst, dass wir mit dem Gesetz nicht alle Erwartungen erfüllen und wir noch weitere Hausaufgaben haben,

(Glocke der Präsidentin)

so beim Thema „Fachkräftesicherung und Aufwertung des Erzieherberufs“, um nur eines zu nennen. Mit dem neuen Kita-Gesetz stellen wir aber die Bedürfnisse der Kinder, der Familien und auch der Fachkräfte in den Mittelpunkt

(Abg. Michael Frisch, AfD: Ach du liebes bisschen! Bedürfnisse der Kinder! – Glocke der Präsidentin)

und sichern damit eine gute Zukunft für unsere Kinder in Rheinland-Pfalz.

Herzlichen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)