Damit die Drohnentechnik in der Landwirtschaft eingesetzt werden kann, wurden auf Initiative des Landes RheinlandPfalz vorausschauend die luftfahrtrechtlichen Hindernisse
beseitigt und die Luftfahrtverordnung entsprechend geändert. Aus luftfahrtrechtlicher Sicht kann jetzt ein Drohneneinsatz durch die obere Luftfahrtbehörde, dort die Fachgruppe Luftverkehr des Landesbetriebs Mobilität, im Bereich Landwirtschaft, also auch im Steillagenweinbau, genehmigt werden.
Hier haben wir als Land unsere Hausaufgaben gemacht und treiben die Entwicklung weiter voran. Falls sich in der Praxis zeigen sollte, dass luftfahrtrechtlich weiterer Regulierungs- und Regelungsbedarf besteht, werden wir initiativ tätig und uns für die Beseitigung von eventuell noch auftretenden Hindernissen für den Drohneneinsatz entsprechend einsetzen.
Meine Damen und Herren, bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln müssen zusätzlich die restriktiven Bestimmungen des Pflanzenschutzrechts beachtet werden. Drohnen mit ihrer Applikationseinheit für Pflanzenschutzmittel fallen nämlich auch unter die Pflanzenschutzgeräteverordnung. Das heißt, sie müssen eine CE-Kennzeichnung aufweisen und auch periodisch kontrollierbar sein.
Auf der Grundlage unserer ersten Ergebnisse mit Drohnen wurde im Januar 2019 nach langwierigen Diskussionen schließlich eine Ergänzung der einschlägigen Richtlinie zur Ermittlung der Drohnenabdriftwerte vorgenommen. Damit können jetzt die erforderlichen Abdriftversuche durch unsere DLR in Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg durchgeführt werden. Die Versuche laufen derzeit noch und werden, je nach Ergebnislage, im kommenden Jahr fortgeführt.
Auf der Basis dieser Ergebnisse zur Abdrift kann dann das bundesweit zuständige Julius-Kühn-Institut die gerätetechnischen Anerkennungsprüfungen für Drohnen durchführen. Damit wäre der Weg frei für einen legalen und regulären Drohneneinsatz zur Fungizidanwendung im Steillagenweinbau. Die Zeit der Pilotversuche wäre vorbei.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich kurz noch auf die Aktivitäten in Rheinland-Pfalz eingehen, die zur Vorbereitung eines Drohneneinsatzes durchgeführt werden. Von 2011 bis 2016 wurde die Eignung von Drohnen für den Fungizideinsatz in Steillagen am DLR Mosel in grundlegenden Untersuchungen bestätigt. Dabei wurden die gravierendsten technischen Probleme und die Probleme auch bei der Steuerung in steilem Gelände beseitigt.
Seit 2016 werden Versuche durchgeführt zur biologischen Wirksamkeit zum Anlagerungsverhalten von Fungiziden an den Reben und ab 2019 auch zur Abdrift bei einer Drohnenapplikation.
Ergänzend, meine Damen und Herren, werden seit 2017 in Praxisversuchen auch arbeits- und betriebswirtschaftliche Daten erhoben. Am DLR Mosel liegen die umfänglichsten Erfahrungen mit Drohnen zum Pflanzenschutzmitteleinsatz in Deutschland vor. Die Landesregierung unterstützt dabei die sehr gute Zusammenarbeit auf Landesebene zwischen den DLR Mosel und Rheinhessen-Nahe-Hunsrück mit der Firma Freimuth Stephan Helicopter Services, einem kleinen mittelständischen Unternehmen aus dem Hunsrück, dem Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg, dem Julius-Kühn-Institut und der weinbaulichen Pra
Auch die beiden rheinland-pfälzischen Genehmigungsbehörden, nämlich die Fachgruppe Luftverkehr des LBM für die luftfahrtrechtlichen Belange und die ADD für das Pflanzenschutzrecht, wirken konstruktiv mit, um einen Drohneneinsatz zu ermöglichen.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat sich bisher sehr für die Entwicklung von Drohnen zu Pflanzenschutzgeräten, die in Weinbergssteillagen zum Einsatz kommen können, eingesetzt. Mit diesem Engagement wollen wir die umwelt- und anwendergerechte Fungizidapplikation in besonders sensiblen Gebieten unserer Steillagen, nämlich an der Mosel, am Rhein, an der Ahr und der Nahe, sicher gestalten und ganz klar einen Beitrag zum Erhalt dieser wunderbaren Kulturlandschaft leisten. Das geschieht nicht isoliert, sondern ist letztendlich Teil eines Bündels von Maßnahmen. Hierzu gehören auch Projekte zum Erhalt und zur Förderung von Biodiversität, ein an den Klimawandel angepasstes Boden-, Begrünungs- und Kulturmanagement, die Unterstützung des Einsatzes von wenig anfälligen Rebsorten, aber auch anderen Mechanisierungskomponenten.
Bei der Applikation von Fungiziden in Steillagen sind die Vor- und Nachteile der Anwendungstechniken abzuwägen. Alternative Methoden sollten sorgfältig und vor allem standortangepasst eingeführt werden.
Die mit Hubschraubern behandelte Steillagenfläche ist bedauerlicherweise rückläufig, was hauptsächlich auf den Einsatz von Raupenmechanisierungssystemen zurückzuführen ist, leider aber auch auf die Aufgabe des Steillagenweinbaus in einigen Gemarkungen. Der Einsatz von Drohnen kann hier einen Beitrag für weniger Kritik am Fungizideinsatz in Steillagen leisten und somit letztendlich zum Erhalt des Steillagenweinbaus beitragen. Hierfür werden wir uns weiter engagiert einsetzen.
Aufgrund der Redezeit der Landesregierung stünde allen Fraktionen noch eine zusätzliche Redezeit von 2 Minuten und 20 Sekunden zur Verfügung.
Zunächst aber gibt es zwei Anmeldungen von Kurzinterventionen. Als Erstes erteile ich dem Abgeordneten Schmitt das Wort.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, in Ihren Ausführungen ist deutlich geworden, wie die Entwicklung der Drohnen gehen soll und was alles getan werden muss und welche bürokratischen Hemmnisse dem entgegenstehen. Aber eine Frage hätte ich noch an Sie: Wann können wir nach Ansicht der Landesregierung damit rechnen, dass die Drohnen
Frau Staatssekretärin, vielen Dank für den Bericht. Ich stelle fest, dass dieser Bericht absolut identisch ist mit der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Kollegen Schmitt vom Januar dieses Jahres.
Ich stelle damit weiter fest, dass es eigentlich nichts Neues zu berichten und keine Fortschritte gibt. Ich stelle damit auch fest, dass es eigentlich keinen Sinn macht, die Anträge an den Ausschuss zu überweisen, weil wir dort nichts anderes hören werden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, der Bericht hat eindringlich aufgezeigt, dass wir vieles in der letzten Zeit vorangetrieben haben und große Schritte weitergekommen sind. Ich habe es ausgeführt. Die entsprechenden Untersuchungen bleiben abzuwarten. Wir gehen davon aus, dass wir in zwei bis drei Jahren zu einem Einsatz kommen werden. Das ist natürlich abhängig von den einzelnen Ergebnissen in den Anwendungsauswertungen. Wir bleiben engagiert dran.
Ich stelle fest, die Regierungsfraktionen haben die Ausschussüberweisung beider Anträge beantragt. Die CDUFraktion als weitere antragstellende Fraktion hat dem zugestimmt.
Wir stimmen über die Ausschussüberweisung ab. Wer der Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Anträge werden damit an den Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau überwiesen.
Bei Punkt 22 der Tagesordnung haben wir gestern die Tagesordnung geändert und ihn auf den gestrigen Tag vorgezogen und abgehandelt.
Modellprojekt „Entgeltsicherung für lebensältere Schwerstarbeiter bei zeitlich befristeter Teilzeit-Arbeit“ Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/9398 –
Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Bevor ich zur Begründung der antragstellenden Fraktion das Wort erteile, will ich weitere Gäste auf unsere Besuchertribüne willkommen heißen. Wir freuen uns, dass Seniorinnen und Senioren der Arbeiterwohlfahrt Worms heute bei uns sind. Herzlich willkommen!
Außerdem begrüßen wir ganz herzlich Schülerinnen und Schüler der Friedrich-Ebert-Realschule plus Frankenthal, 10. Jahrgangsstufe, Klassen 10a und 10b. Herzlich willkommen hier bei uns!
Wir freuen uns, dass die Gewinnerin der Wanderausstellung des Landtags, Johanna Kolka, heute bei uns ist. Auch Ihnen ein herzliches Willkommen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete und Regierungsmitglieder! Mit dem Rentenversicherungsanpassungsgesetz wurde 2007 die stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung ab dem Jahr 2012 von 65 auf 67 Jahre beschlossen. Hintergrund war bereits damals die demografische Entwicklung in Deutschland, eine steigende Lebenserwartung einerseits und niedrige Geburtenraten andererseits. Die Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Unternehmen und die sozialen Sicherungssysteme in unserem Land, insbesondere die gesetzliche Rentenversicherung, sind bekannt.
Immer wieder wird über eine weitere Anhebung der Regelaltersgrenze auf 70 Jahre diskutiert. Was gegebenenfalls im Sinne der Unternehmen und sozialen Sicherungssysteme ist, stellt den Einzelnen durchaus vor Probleme. Für einzelne Arbeitnehmer oder bestimmte Berufsgruppen mag es durchaus möglich und realistisch sein, bis zum 67. oder sogar 70. Jahr ihren Beruf nachzugehen. Für andere Berufsgruppen, deren Berufsausübung mit besonderen, nicht nur körperlichen Belastungen einhergeht, und auch einzelne Arbeitnehmer hingegen ist es kaum denkbar, den Beruf noch in derart fortgeschrittenem Alter auszuüben.
tersgrenze wie für andere Berufsgruppen, bei denen eine Berufsausübung auch mit über 65 Jahren regelmäßig unproblematisch sein sollte.
Zudem ist es für bestimmte Berufsgruppen, deren Berufsausübung mit besonderen Belastungen verbunden ist, oftmals schwierig oder zumindest teuer, sich gegen Berufsunfähigkeit zu versichern. Der Versicherungswirtschaft ist das Risiko des Eintritts des Versicherungsfalls schlichtweg zu groß.
Diesen Arbeitnehmern möchten wir mit dem vorliegenden Antrag eine Brücke bauen, um ihnen die Chance zu eröffnen, ihren Beruf bis zum Erreichen des gesetzlich vorgesehenen Renteneintrittsalters auszuüben und somit mit ungekürzten Ansprüchen in den Ruhestand gehen zu können.
Dazu mag es im Einzelfall erforderlich sein, die berufliche Belastung für einen gewissen Zeitraum durch eine Reduzierung der Arbeitszeit abzumindern. Möglichkeiten, dies zu tun, bestehen bereits, etwa im Rahmen einer Brückenteilzeit. Allerdings wird nicht jeder wirtschaftlich in der Lage sein, seine Arbeitszeit tatsächlich zu reduzieren. Zudem wirkt sich ein mit einer Arbeitszeitreduzierung einhergehendes niedriges Entgelt wiederum negativ auf die erarbeiteten Rentenansprüche aus.