Protocol of the Session on June 13, 2019

entstehenden Funklöcher, die nach marktwirtschaftlichen Prinzipien nicht geschlossen werden können, als Teil der Daseinsvorsorge eine staatliche Aufgabe sind. Dann muss der Bund, der die Einnahmen aus der Versteigerung der Lizenzen erhalten hat, für diese Kosten aufkommen.

(Zuruf der Abg. Marlies Kohnle-Gros, CDU)

Mir liegen noch drei Zusatzfragen vor. Danach betrachte ich die Mündliche Anfrage als beantwortet. Zunächst hat der Abgeordnete Dötsch das Wort.

Herr Minister, im Zuge der Versteigerung der Frequenzen werden einzelne Frequenzpakete versteigert. Diese Versteigerung dauert mittlerweile schon einige Wochen und Monate an.

(Zurufe: Gestern beendet!)

Inwieweit ist Ihnen bekannt, ob 1&1 einzelne Frequenzpakete für Rheinland-Pfalz ersteigert hat?

Herr Kollege, ich habe mit dem Unternehmen darüber nicht gesprochen. Wir haben darüber auch keine eigenen Erkenntnisse als Landesregierung. Ich kenne nur die öffentlichen Dinge, die darüber kommuniziert worden sind, auf die ich Bezug nehmen kann.

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Bollinger.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatsminister, zum Thema der Vergabeverfahren: Die Landesregierung hat sich schon mehrfach über Bundesratsinitiativen für Bundesthemen eingesetzt und könnte sich über den Bundesrat für ein anderes Vergabeverfahren einsetzen.

Ich frage aber noch einmal zusammenfassend: Es ist also tatsächlich so, dass man durch das Vergabeverfahren der Versteigerung zwar kurzfristig Renditeeinnahmen generiert hat, aber zum Preis eines langsameren Ausbaus der Mobilfunkabdeckung, da keine konkreten Verpflichtungen damit verbunden waren? Stimmen Sie mir da zu?

(Abg. Benedikt Oster, SPD: Sie haben doch dazu einen Antrag gestellt!)

Zunächst einmal zu Ihrem ersten Teil: Das Land ist im

Bundesrat initiativ geworden. Wir haben unsere Position dort deutlich gemacht.

Zum Zweiten bedeutet die Vorgehensweise des Bundes zu sagen, man löst das über Lizenzvergaben und die Versteigerung von Lizenzen, nicht zwangsläufig, dass der Ausbau langsamer vor sich geht; denn die Unternehmen, die Geld bezahlen, um die Lizenzen zu bekommen, haben natürlich ein Interesse daran, schnell auszubauen, weil sie eine Kapitalrendite haben wollen.

Die Folge ist allerdings das beschriebene Phänomen, das ich Ihnen vorhin dargelegt habe, dass die Unternehmen natürlich renditeorientiert vorgehen müssen, weil sie den Kapitalgeber im Hintergrund haben und sich dann natürlich zunächst einmal den Flächen zuwenden, die sie kostengünstig ausbauen können, beispielsweise in einer Ebene, und auf der sie eine hohe potenzielle Kundenzahl haben. Das heißt, dicht besiedelte, flache Gebiete sind unter Renditegesichtspunkten vorzugswürdig. Dadurch entstehen die Funklöcher, die wir in Deutschland haben.

(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Die bauen das gar nicht aus, wenn es ihnen nicht gefällt!)

Es ist Auffassung der Landesregierung, dass die geschlossen werden müssen. Das haben wir auch im Bundesrat deutlich gemacht. Für mich ist es eine Logik, der man sich, ich glaube, nicht verschließen kann, dass das auf Kosten desjenigen geschlossen werden muss, der die Versteigerungserlöse erzielt hat.

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Zehfuß.

Herr Minister, Sie haben die Renditeorientierung angesprochen. Sind Sie der Meinung, dass dann, wenn ein anderes Vergabeverfahren gewählt worden wäre, die Unternehmen nicht renditeorientiert gearbeitet hätten?

Unternehmen müssen immer Gewinne erzielen, aber die Präferenz beim Ausbau, die in Deutschland für die besonders kostengünstig auszubauenden und besonders dicht besiedelten Gebiete entstanden ist, ist natürlich eine Konsequenz aus den deutschen Regelungen; denn wenn man die Unternehmen verpflichtet hätte, flächendeckend gleichmäßig auszubauen, dafür aber keine Lizenzgebühren genommen hätte, dann hätten die Unternehmen nicht anders handeln können, als auch die weniger dicht besiedelten, schwieriger auszubauenden Gebiete gleichzeitig zu versorgen. Das ist in anderen europäischen Ländern passiert.

Ob dadurch der Ausbau insgesamt schneller vorangegangen wäre – das war die These gewesen, die eben unterstellt worden ist –, das kann ich zumindest als zweifelhaft bezeichnen.

Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet. Vielen Dank.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir dürfen zunächst Gäste im Landtag begrüßen, und zwar Schülerinnen und Schüler des Sebastian-MünsterGymnasiums in Ingelheim. Herzlich willkommen bei uns!

(Beifall im Hause)

Außerdem begrüße ich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Beamtinnen und Beamte der Polizei aus Mannheim. Herzlich willkommen bei uns!

(Beifall im Hause)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Steven Wink und Cornelia Willius-Senzer (FDP), Neue ÖPNV-Dachmarkt „ROLPH“ – Nummer 4 der Drucksache 17/9399 – betreffend, auf. Wer trägt vor. – Frau WilliusSenzer, bitte.

Danke schön, Herr Präsident. – Ich frage die Landesregierung:

1. Welchen Stellenwert nimmt der ÖPNV im landesweiten Verkehrsmix ein?

2. Welche Maßnahmen zur Stärkung des Angebots sowie der infrastrukturellen Verbesserung des ÖPNV hat die Landesregierung im Zeitraum zwischen den Jahren 2016 und 2019 umgesetzt bzw. welche Vorhaben verfolgt sie bis zum Jahr 2021?

3. Welche Ziele verfolgt die Landesregierung mit dem Projekt „ROLPH“?

4. Wie bewertet die Landesregierung rückblickend die Wirkung des bisherigen Rheinland-Pfalz-Takts?

Für die Landesregierung antwortet Verkehrsminister Dr. Wissing.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen! Die Landesregierung priorisiert den ÖPNV im Verkehrsmix besonders hoch. Bereits seit dem Jahr 1994 ist das Land Rheinland-Pfalz im öffentlichen Nahverkehr Vorreiter unter den Flächenländern und hat dadurch die damalige Einführung des Rheinland-Pfalz-Takts vorangetrieben und damit Maßstäbe gesetzt.

Seither wurden und werden stetig weitere Maßnahmen geplant und umgesetzt, die dazu beitragen, die herausragende Stellung des Landes Rheinland-Pfalz im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs auch künftig zu halten und weiter auszubauen.

Im Einzelnen beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Zwar lässt sich die ÖPNV-Nutzung in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz mit vielen ländlich strukturierten Regionen nur schwer mit dem öffentlichen Verkehrsaufkommen einer Großstadt oder derem direkten Umland vergleichen. Gleichwohl kann ich sagen, dass die Anzahl der Fahrgäste bei uns in Deutschland in den letzten 20 Jahren kontinuierlich gestiegen ist. Je nachdem, welche Statistik man sich anschaut, hatten wir in den letzten Jahren ein Mehr an Fahrgästen von 70 bis 100 %.

Das war nur möglich, weil wir den Umfang des Angebots gesteigert haben, zunächst durch Reaktivierung von stillgelegten Schienenstrecken, später durch Verdichtung der Takte, längere Züge und mehr Busverkehr. Damit lautet das Fazit: Wir haben mehr Fahrzeuge im Einsatz, und in jedem Fahrzeug sitzen mehr Fahrgäste, als das früher der Fall war.

Unser Modal-Split-Anteil, also der Anteil der Fahrten im Land, die mit Bus und Bahn zurückgelegt werden, liegt mit einem Wert von 8 % gemessen an der Struktur des Landes gut. Dennoch ist das kein Grund, um sich darauf auszuruhen. Wenn wir die Verkehrswende wollen, dann sind 8 % noch nicht das Ziel, das wir erreichen wollen. Dennoch wird sich die Landesregierung weiterhin konsequent für eine Erweiterung des ÖPNV-Angebots und für steigende Fahrgastzahlen einsetzen.

Zu Frage 2: Nach der Einführung des Rheinland-PfalzTakts im Jahr 2015, mit dem das Gesamtangebot unter anderem durch die Einrichtung eines landesweiten Netzes von Regionalexpresszügen noch weiter verbessert werden konnte, wurden seit dem Jahr 2015 die ÖPNVKonzepte Nord und des Rhein-Nahe-Verkehrsverbunds vorangebracht. So wurden gemeinsam mit den Aufgabenträgern und Verkehrsverbünden die gesamten Busverkehre im Norden des Landes auf den Prüfstand gestellt und neu geplant.

Im Ergebnis ist erreicht worden, dass nunmehr sämtliche Ortschaften des Landes an den ÖPNV angebunden sind. Teilweise übernehmen bedarfsgesteuerte Anrufverkehre die Beförderung.

Weiterhin wurde und wird die vorhandene Infrastruktur ausgebaut und verbessert. So wurden und werden auf Initiative des Landes im Rahmen von Projekten zur Erneuerung der Stellwerkstechnik der DB Netz AG bei einer Reihe von Bahnhöfen Verbesserungen für den SPNV vorgenommen, etwa durch das Ermöglichen von gleichzeitigem Einfahren in Bahnhöfe oder durch neue Weichenverbindungen.

Weiterhin sind eine Reihe von Infrastrukturprojekten in der Planfeststellung bzw. stehen vor der Umsetzung. Als Beispiel dafür sei der Neubau des Kreuzungsbahnhofs Kirchheim/Weinstraße genannt. Zudem laufen Planungen zu mehreren Reaktivierungsprozessen für den Schienenpersonennahverkehr im gesamten Land.

Weitere infrastrukturelle Verbesserungen erfolgten etwa durch den Bau kundennaher Einrichtungen, wie den Ausbau von Bahnhöfen, zentralen Omnibusbahnhöfen und Halteeinrichtungen. Auch wurden Umsteigeparkplätze zur Verringerung des motorisierten Individualverkehrs ausgebaut.

Im Zuge der zwischen dem Land, der DB Station & Service AG und den SPNV-Zweckverbänden bestehenden Rahmenvereinbarung zur Verbesserung der Funktionalität und Qualität der Personenbahnhöfe wurden in den Jahren 2016 bis 2019 an rund 20 Bahnhöfen im Land Modernisierungsmaßnahmen abgeschlossen.Das betrifft unter andrem die Bahnhöfe und Gemeinden Altenbamberg, Gensingen-Horrweiler, Jünkerath, Konz, Mayen-Ost, Neuwied und Wiltingen an der Saar.

Zu Frage 3: Mit ROLPH als Dachmarke wird das breite Mobilitätsangebot in unserem Land beworben und den Bürgerinnen und Bürgern auf eine verständliche und attraktive Weise nahegebracht. Wenn wir die Verkehrswende schaffen wollen, ist es erforderlich, dass noch mehr Bürgerinnen und Bürger freiwillig und gerne auf moderne Mobilität umsteigen. Wir müssen die Menschen davon überzeugen, dass es auch für sie ganz persönlich eine gute Alternative zum eigenen Auto gibt, die sie nutzen können. Voraussetzung dafür ist eine wesentlich aufmerksamkeitsstärkere Kommunikation als das bisher der Fall war.

Bus und Bahn sind dabei nur ein Teil des modernen Mobilitätsangebots. Wir bewerben also nicht nur das, was an Angebot schon vorhanden ist, sondern werben für ein modernes Mobilitätsverhalten. Das ist im Prinzip das Neue an ROLPH. Außerdem dient ROLPH zur Bündelung der Akteure des Nahverkehrs in Rheinland-Pfalz, von Verkehrsverbünden und Unternehmen.

Die bisherige Marke Rheinland-Pfalz-Takt war bei ihrer Einführung vor 25 Jahren ein Vorreiter. Es war die erste landesweite Dachmarke, und sie wurde erfolgreich von anderen Ländern kopiert. Der Bayern-Takt kopierte uns sogar wörtlich, der 3-Löwen-Takt etwas geschickter.

(Heiterkeit des Abg. Alexander Schweitzer, SPD)