Protocol of the Session on June 13, 2019

Die Durchführung des Mobilfunk-Monitorings ist zunächst bis Ende 2021 beabsichtigt. Anschließend wird darüber zu entscheiden sein, inwieweit weiterer Bedarf besteht und wie dieser gedeckt werden kann.

So weit die Antwort der Landesregierung.

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Paul.

Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Wird ein Ertrag des Monitoring auch sein, dass die Überlegung besteht, eine Internetpräsenz freizuschalten oder zu gestalten, in der sich die Bürger über Funklöcher in ihrer Umgebung benutzerfreundlich und bürgerfreundlich informieren können?

Unser Ziel ist es, dass diese Funklöcher so schnell wie möglich geschlossen werden und sich dieser Informationsbedarf seitens der Bürgerinnen und Bürger nicht ergibt.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Paul.

Sie haben in Ihrer Antwort auf die Große Anfrage, auf die Sie hingewiesen haben, dargelegt, dass der Ausbau von 5G in Rheinland-Pfalz bestenfalls Ende 2020 erfolgen soll. Nun werden wahrscheinlich die ersten 5G-tauglichen Smartphones bereits 2019 auf den Markt kommen, also Ende dieses Jahres. Glauben Sie nicht, dass darin schon deutlich wird, dass wir bei dieser Zukunftstechnologie zumindest im Nachfassen im Nachteil sind? Würden Sie mir darin recht geben?

Ich möchte zunächst vorausschicken, dass für den 5GAusbau nicht die Landesregierung zuständig ist.

(Abg. Joachim Paul, AfD: Ja, das wissen wir! – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Das weiß Herr Paul immer noch nicht! – Abg. Martin Haller, SPD: Von nichts eine Ahnung!)

Ja, das ist aber ganz wichtig, weil hier nicht der Eindruck erweckt werden darf, dass die Landesregierung mit irgendetwas in Verzögerung geraten ist.

Ich bin der Meinung, dass der 5G-Ausbau eine große Herausforderung ist, der sich die Bundesregierung stellen muss und auch stellen wird. Das wird sehr viel Zeit in Anspruch nehmen und ist auch eine sehr kostspielige Sache.

Wir sind allerdings als Landesregierung bemüht, dass zunächst einmal im Einvernehmen mit den Mobilfunkbetreibern so schnell wie möglich die 4G-Funklöcher geschlossen werden. Wenn wir flächendeckend eine 4GVersorgung haben, ist das Problem, das heute vorhanden ist, zunächst einmal gelöst.

Man muss auch wissen, dass 5G-Anwendungen für den Mobilfunk im Alltag heute nicht zwingend erforderlich sind. Es gibt eine Reihe von Anwendungen, bei denen man es braucht; aber die Standardverwendung von Mobilfunk im privaten Bereich bedarf heute keiner 5G-Versorgung.

Gleichwohl hat die Landesregierung ein Interesse daran, dass nach dem Schließen der Funklöcher im 4G-Segment eine flächendeckende 5G-Versorgung irgendwann kommt. Je früher der Bund mit dem Ausbau beginnt, umso zufriedener ist die Landesregierung, und wir würden jede Maßnahme zur Beschleunigung des 5G-Ausbaus auch jederzeit unterstützen.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Paul.

Vielen Dank für Ihre Ausführungen, Herr Staatsminister.

Aber ich habe Sie gefragt, ob Sie als Wirtschaftsminister eine Einschätzung vornehmen können. Verbändevertreter der Wirtschaft sind nicht der Meinung, dass der 5GAusbau, der zu erwarten ist, die Konkurrenzfähigkeit unserer Wirtschaft sicherstellt. Daher möchte ich Ihnen noch einmal die Frage stellen: Sehen Sie nicht in der Tatsache, dass der 5G-Ausbau erst 2020 zu erwarten ist und Firmen schon über Campusnetze nachdenken, also quasi eigene 5G-Anlagen installieren wollen, einen Nachteil, eine Problemzone für die deutsche Wirtschaft, im internationalen Kontext zu bestehen?

Ich kenne diese öffentliche Debatte. In Deutschland neigt man immer dazu, das eigene Land sehr kritisch zu bewerten. Das kann sehr konstruktiv sein, es kann manchmal aber auch auf einen Irrweg führen.

Die deutsche Wirtschaft ist international eine der wettbewerbsfähigsten. Ich halte es nicht für ein Problem, dass wir heute nicht flächendeckend die 5G-Versorgung haben, weil wir im unternehmerischen Alltag in den meisten Fällen das 5G-Netz heute noch nicht brauchen. Ich halte es aber für dringend erforderlich, dass wir mit dem 5G-Ausbau beginnen.

Es ist wahr, in bestimmten Bereichen braucht man 5G, und dort muss es auch zuerst kommen, und in Zukunft brauchen wir es auch flächendeckend auf dem Land.

Was uns heute allerdings behindert, ist nicht die Tatsache, dass der 5G-Ausbau erst 2020 beginnt. Was uns heute in Rheinland-Pfalz behindert ist, dass wir nicht flächendeckend 4G haben. Deswegen ist es jetzt einerseits möglich, über die Zukunft zu philosophieren, aber andererseits – viel wichtiger –, das gegenwärtige Problem zu lösen, nämlich die Funklöcher im 4G-Bereich zu schließen.

(Vereinzelt Beifall bei FDP, SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dötsch.

Herr Minister, ist es richtig, dass der 5G-Ausbau auch in anderen Länder nur schrittweise erfolgen kann und nicht auf einen Schlag, sondern so, wie der technische Ausbau und auch die technischen Entwicklungsstandards sind, erst Zug um Zug durchgeführt werden kann? Ist es richtig, dass insofern auch der Nachteil gegenüber anderen Staaten so nicht gegeben ist?

Ich teile diese Auffassung. Wenn ich mich mit Fachleuten

unterhalte und frage, wann wir flächendeckend den 5GAusbau bekommen, bekomme ich die Antwort, dass dies durchaus offen ist. Wichtig ist aber zu erkennen, dass der nicht vorhandene flächendeckende 5G-Ausbau nicht unser heutiges Problem ist, sondern der nicht flächendeckend vorhandene 4G-Ausbau.

(Abg. Joachim Paul, AfD: Eine ähnliche Geschichte!)

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Bollinger.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Herr Minister, Sie haben eben gesagt, auch 4G ist noch nicht komplett ausgebaut. Meine Frage lautet: Wie wird überprüft, ob die Aktionäre, die bei 4G die Frequenzen erstanden haben, ihren Ausbauverpflichtungen nachkommen und ob sie diesen bis jetzt nachgekommen sind?

Das ist eine Frage, die sich an den Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung richtet. Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung, den 5G-Ausbau voranzutreiben, sondern dies ist die Aufgabe der Bundesregierung, hier der Bundesnetzagentur, die dafür verantwortlich ist.

Wir haben beim 4G-Ausbau festgestellt, dass wir als Land unterproportional versorgt worden sind. Wir, die Ministerpräsidentin und ich, sind dann aktiv geworden und haben den „Runden Tisch Mobilfunk“ initiiert, um mit den Mobilfunkbetreibern konkret zu besprechen, woran es liegt, dass Rheinland-Pfalz diese Lücken hat.

Das liegt zum einen daran, dass wir eine größere Herausforderung beim Netzausbau haben. Das Land ist relativ groß, unwesentlich kleiner als das Land Hessen. Wir haben allerdings 2 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner weniger, und das bedeutet für die Anbieter, dass es 2 Millionen weniger potenzielle Kunden gibt.

Gleichzeitig ist dieses Land wunderschön, weil es sehr viele Hügel hat; dies macht allerdings den Mobilfunkausbau in der Fläche besonders teuer. Wenn Sie als Mobilfunkanbieter vor die Frage gestellt werden, ob Sie zuerst Berlin oder Rheinland-Pfalz ausbauen, dann fällt Ihre unternehmerische Entscheidung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf das Land Berlin. Dort haben Sie 4 Millionen Einwohner auf kleinem Raum in flacher Fläche, und in Rheinland-Pfalz haben Sie 4 Millionen Einwohner auf einer großen Fläche mit einer sehr hügeligen Landschaft und damit höheren Ausbaukosten bei dem gleichen Kundenpotenzial.

Das ist der Grund, weshalb man sich von der Ausgangslage zunächst den wirtschaftlich lukrativeren Bundesländern zugewandt hat. Die Ministerpräsidentin und ich haben an diesem runden Tisch deutlich gemacht, dass wir dies

zwar aus deren betriebswirtschaftlicher Perspektive verstehen können, dass wir allerdings als Landesregierung nicht akzeptieren, dass man die Rückstände beim Mobilfunkausbau in Rheinland-Pfalz nicht so schnell wie möglich aufarbeitet.

Dann haben wir vereinbart, dass uns gegenüber konkret weiße Flecken identifiziert werden und auch klar definiert wird, aus welchem Grund dort ein weißer Fleck ist. Wir wollen das wissen. Dann wollen wir konkret dafür sorgen – das ist die Zusage, die uns gemacht worden ist –, dass jeder einzelne dieser weißen Flecken so schnell wie möglich beseitigt wird.

Dabei gibt es in Einzelfällen Probleme. Manchmal, so hat man uns mitgeteilt, gibt es auch Probleme bei der Genehmigung der Ausbauarbeiten. Man kann unterschiedlich vorgehen. Man kann einen Graben ziehen und eine Leitung verlegen, damit der Mobilfunkmast angeschlossen wird. Man kann aber auch mit moderneren Verfahren unterirdisch eine solche Leitung – ich sage einmal untechnisch – durchschießen. Diese neuen Verfahren sind aber bei den Genehmigungsbehörden auf kommunaler Ebene nicht immer bekannt. Man hat wenig Erfahrung damit. Dann stellen sich Haftungsfragen, und man zögert, diese neuen Verfahren zu genehmigen und möchte eher den traditionellen Ausbau haben. Der allerdings stößt wegen der Baukapazitäten am Markt an Grenzen. Solche konkreten Probleme sind vorhanden.

Wir haben vereinbart, dass wir uns gemeinsam – die Anbieter und die Regierung – der Mühe unterziehen, diese Details aufzuarbeiten, um jedes einzelne Funkloch zu schließen. Das ist eine kleinteilige, mühsame Arbeit, aber die muss jetzt in Angriff genommen werden, weil ich betone noch einmal: Das wirtschaftliche Problem, das wir in Rheinland-Pfalz haben, oder die Folgen für die Wirtschaft, die mich mit Sorge umtreiben, ist nicht die Frage, wann kommt flächendeckend 5G, sondern wann werden die weißen Flecken im 4G-Bereich beseitigt; denn 4G brauchen wir für die heutigen Anwendungen dringend, aber 5G brauchen wir für die meisten heutigen Anwendungen noch nicht.

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dötsch.

Herr Minister, bereits im Jahr 2015 hatte der Bund den Versorgungsbedarf bei den Bundesländern abgefragt. Können Sie mir erläutern, warum Rheinland-Pfalz dieser Abfrage damals nicht zeitnah nachgekommen ist?

Dazu ist mir nichts bekannt. Dazu kann ich Ihnen im Moment nichts sagen. Eine Antwort reiche ich Ihnen aber gerne nach. Ich halte es aber für ausgeschlossen, dass das Land Rheinland-Pfalz nicht kontinuierlich darauf hingewirkt hat, dass wir einen flächendeckenden Mobilfunkausbau

bekommen. Die Antwort auf Ihre Frage reiche ich Ihnen aber gerne nach.

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Bollinger.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatsminister, wäre es nicht vor dem Hintergrund des schleppenden Ausbaus von 4G im Rückblick und für die Zukunft sinnvoller, die Vergabe der Frequenzen mit konkreten zeitlichen Ausbauverpflichtungen zu versehen?

Wenn Sie das mit europäischen Nachbarländern vergleichen, dann stellen Sie fest, dass man unterschiedliche Verfahren gewählt hat. In Deutschland wollte der Bund, dass die Lizenzen versteigert werden. Damit hat man einerseits Einnahmen generiert, aber andererseits in Kauf genommen, dass sich die Unternehmen, die erst einmal Kapital aufbringen mussten, gegenüber ihren Kapitalgebern rein marktwirtschaftlich orientieren und renditeorientiert den Ausbau vorantreiben.

Dadurch ist es zu Dingen gekommen, die ich vorhin beschrieben habe, dass man sich renditeorientiert bei der Wahl zwischen Berlin mit 4 Millionen Einwohnern auf kleinem Raum und flacher Fläche und Rheinland-Pfalz mit 4 Millionen Einwohnern auf großer Fläche mit hügeliger Landschaft und enorm hohen Kosten, ohne gegenüber Berlin ein zusätzliches Kundenpotenzial gewinnen zu können, zunächst einmal Berlin zugewandt hat, bevor man in Rheinland-Pfalz ausgebaut hat. Das ist die Folge des Systems.

In anderen Ländern hat man keine Lizenzen versteigert, sondern hat gesagt, ihr müsst dort ausbauen. Man hat Vorgaben gemacht, dass flächendeckend ausgebaut werden muss, unabhängig davon, wie die Renditeerwartungen an der einen oder anderen Stelle sind. Wir können aber als Landesregierung nicht korrigieren, was der Bund damals so entschieden hat.

Wir haben allerdings gegenüber dem Bund – das haben wir im Bundesrat mit einem entsprechenden Antrag deutlich gemacht – eingefordert, dass die Einnahmen, die er durch die Versteigerung der Lizenzen generiert hat, dafür verwendet werden, um die Lücken zu schließen, die durch die logischerweise renditeorientierten Ausbauziele der Unternehmen übrig bleiben. Wenn die Erlöse aus der Versteigerung der Lizenzen für anderweitige Zwecke im Bund ausgegeben werden, dann bleiben die Flächenländer auf den Funklöchern sitzen. Das darf am Ende nicht passieren.

Insofern ist der Landesregierung an dieser Stelle klar, wenn man sich so entscheidet, wie in Deutschland der Bund entschieden hat, nämlich zu sagen, wir versteigern und überlassen es den Unternehmen, renditeorientiert vorzugehen, dann muss man erkennen, dass die dadurch

entstehenden Funklöcher, die nach marktwirtschaftlichen Prinzipien nicht geschlossen werden können, als Teil der Daseinsvorsorge eine staatliche Aufgabe sind. Dann muss der Bund, der die Einnahmen aus der Versteigerung der Lizenzen erhalten hat, für diese Kosten aufkommen.