Herr Abgeordneter, ich weiß nicht, wie das bei Ihnen ist. Wenn Sie ein Unternehmen haben und Sie wissen, der Bedarf ist bis zu einem Punkt X da, nämlich dann, wenn die Schülerinnen und Schüler in der Schule sind, dann braucht man die Vertretungslehrkräfte.
In den Ferien haben die Vertretungslehrkräfte keine Aufgabe. Sie planen auch nicht den Unterricht vor. Diejenigen, die nicht durchbezahlt worden sind, waren diejenigen, die im neuen Schuljahr nicht mit dabei waren oder absehbar nicht dabei waren.
Die Lehrkräfte, bei denen wir vor den Sommerferien wussten, dass sie nach den Sommerferien wieder in der Schule sind, haben wir alle durchbezahlt. Das ist ganz selbstverständlich. Es ist genauso, wie Sie das sagen.
Jetzt haben wir gesagt, wir beziehen in die Verträge die Lehrkräfte, die vor dem 1. März eingestellt werden, die Osterferien und alle freien Tage haben genauso wie jeder andere Arbeitnehmer, sechs Wochen Ferien, mit ein, weil wir finden, diese Lehrkräfte müssen mehr Planungssicherheit haben. Das ist die Neuigkeit bzw. die Neuerung, die wir vorgenommen haben. Wenn Sie sich in der Wirtschaft umschauen, dann ist das in der Wirtschaft keine Selbstverständlichkeit, glaube ich.
Liebe Kollegen und Kollegen, mir liegen noch vier Zusatzfragen vor. Danach betrachte ich die Anfrage als beantwor
Frau Ministerin, Sie haben unter den weiteren Maßnahmen neue Wege bei den Feuerwehrlehrkräften beschrieben. Können Sie das vielleicht noch ein wenig konkreter ausführen?
Wir haben bei den Feuerwehrlehrkräften zum einen die Stellen aufgestockt. Die 148 Feuerwehrlehrkräfte, die immer dann, wenn kurzfristig ein Vertretungsbedarf an einer Schule entsteht, von ihrer Stammgrundschule dorthin gehen, haben wir um 80 aufgestockt. Das ist die eine Maßnahme.
Wir haben darüber hinaus ein Modellprojekt initiiert, das in Mainz, Koblenz und Ludwigshafen stattfindet. In Mainz haben wir gesagt, wir verdoppeln die Zahl der Feuerwehrlehrkräfte von fünf auf zehn, damit wir die Feuerwehrlehrkräfte nicht langfristig in den Schulen festsetzen, sondern damit wir immer eine eingreifende Reserve haben, sage ich einmal.
Das gleiche Modell haben wir in Ludwigshafen und Koblenz. Wir haben gesagt, wir machen es nicht mit den Vertretungslehrkräften aus dem Pool oder mit Feuerwehrlehrkräften, sondern hier versuchen wir, über PES mehr Lehrkräfte kurzfristig zu gewinnen. Das macht die Stammschule, aus der die Feuerwehrlehrkraft in eine Schule geht. Die holt sich über PES-Mittel eine neue Lehrkraft, die wieder in der Eingreifreserve ist.
Das sind zwei verschiedene Modelle. Wir schauen uns das an. Wir wollen das im Frühjahr evaluieren und werden dann sehen, wie wir damit umgehen, ob wir die PES-Variante oder die andere nehmen. Klar ist, dass es sehr gut funktioniert und es jetzt schon spürbare Erfolge in Mainz, Koblenz und Ludwigshafen gibt.
Frau Ministerin, Sie haben die Mitarbeiter in der freien Wirtschaft angesprochen. Ist es dort nicht üblich, selbst wenn nicht dauerhafte, also nicht Ganzjahresverträge geschlossen werden, dass der Urlaubsanspruch der Mitarbeiter entgeltlich entlohnt wird?
Aber natürlich. Wir haben doch eine andere Situation. Sie haben einen befristeten Vertrag. Ich sage einmal, Sie stellen jemanden ein, weil sie sagen, sie haben eine Aufgabe vom 1. März bis zum 1. Mai. In dieser Zeit hat er natürlich Anspruch auf Urlaub.
Das ist alles gesetzlich geregelt. Selbstverständlich hält sich das Land auch bei den Lehrkräften daran; denn die Lehrkräfte haben in dieser Zeit genauso Anspruch auf Ferien und freie Zeit. Wenn der Vertrag am 1. Mai endet, dann würden Sie in der Wirtschaft nicht sagen, ich hänge hinterher noch vier Wochen dran, weil alle anderen Arbeitnehmer in der Zeit sozusagen keine Aufgaben mehr haben, sondern Sie lassen den Vertrag am 1. Mai enden.
Was machen wir? Wir haben einen Vertretungsbedarf während der Schulzeit. Den Vertretungsbedarf haben wir nicht in den Ferien. Bislang sind die Verträge immer so befristet worden. Bei denen, bei denen wir wussten, dass sie im nächsten Schuljahr wieder da sind, haben wir die Verträge durchlaufen lassen bis ins nächste Schuljahr. Da sind die Ferien immer mitbezahlt worden. Aber bei denen, bei denen wir gesagt haben, wir wissen nicht, ob sie im neuen Schuljahr noch einmal gebraucht werden, hat der Vertrag zu dem Zeitpunkt geendet, zu dem die Schulzeit geendet hat.
Wir haben jetzt gesagt, wir verändern das, weil wir der Meinung sind, dass diese Lehrkräfte Planungssicherheit brauchen. Das hat überhaupt nichts mit Urlaubsansprüchen zu tun, sondern das ist ein Akt der Fairness und der Gerechtigkeit. Wir haben gesagt, wir beziehen auch noch die Sommerferien mit ein, in denen die Lehrkräfte keine originären Aufgaben mehr haben.
(Vereinzelt Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut! – Abg. Michael Hüttner, SPD: Das sind doch keine Saisonkräfte!)
Frau Ministerin, Sie haben festgestellt, dass wir eine weitgehende Besetzung der Planstellen in den meisten Schulformen haben. Trifft diese Aussage auch fächerspezifisch zu? Haben wir eine passgenaue Abdeckung für die einzelnen Unterrichtsfächer, oder gibt es nach wie vor Mangelfächer, in denen dann voll ausgebildete Lehrkräfte fachfremd unterrichten müssen?
Herr Abgeordneter Frisch, ich habe nicht gesagt, wir haben eine weitgehende Abdeckung, sondern ich habe gesagt, dass wir alle Planstellen mit grundständig ausgebildeten Lehrkräften zum Schuljahresbeginn besetzt hatten. Eine
Ausnahme waren die Förderschulen. Da haben wir das erst zum Halbjahr geschafft. Da hatten wir dann alle Planstellen mit grundständig ausgebildeten Lehrkräften besetzt.
Ich habe vorhin, als ich die Fragen beantwortet habe, gesagt, dass wir Fächer haben, in denen wir Bedarfe haben. Das sind insbesondere die Naturwissenschaften. Es gibt Regionen in Rheinland-Pfalz, in denen es schwerer ist, Lehrkräfte zu finden als in anderen Regionen. Das ist völlig klar. Deshalb bemühen wir uns trotzdem, ganz RheinlandPfalz abzudecken.
Die Planstellen, die wir haben, wurden und werden hoffentlich auch zum nächsten Schuljahr – daran arbeiten wir gerade – mit grundständig ausgebildeten Lehrkräften besetzt.
In anderen Ländern – schauen Sie nur über den Rhein, schauen Sie nach Hessen, Baden-Württemberg und Bayern – werden Planstellen nicht mit Lehrerinnen und Lehrern besetzt, sondern mit Menschen, die Vertretungsverträge bekommen, die nicht gut oder nicht gut genug qualifiziert sind. Ich denke, wir sind uns einig, das rheinlandpfälzische Vorgehen ist das deutlich bessere.
(Beifall bei SPD und vereinzelt bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Michael Hüttner, SPD: Jawohl!)
Vielen Dank, Frau Ministerin. Sie haben befristete Arbeitsverträge angesprochen. Die gibt es häufig bei jungen Lehrkräften, die vielleicht kurz davor stehen, eine Familie zu gründen oder eine Familie gründen zu wollen. Ich habe im Bekanntenkreis tatsächlich junge Lehrer, die das Problem haben, wenn sie keinen befristeten Arbeitsvertrag über die Ferien hinaus bekommen, nur über das Schuljahr hinweg beschäftigt zu werden.
Wie stellt sich das mit der Arbeitslosenversicherung dar? Sie können möglicherweise jahrelang arbeiten, immer nur über das Schuljahr und nicht in den Ferien. Damit unterbricht man die Arbeitszeit und damit erwerben sie keinen Anspruch in der Arbeitslosenversicherung.
Das finde ich sehr unsozial. Können Sie davon berichten? Wie viele gibt es davon tatsächlich in Rheinland-Pfalz? Das ist meine Frage.
Herr Abgeordneter Junge, unser Ziel ist – da sind wir große Schritte weitergekommen –, möglichst wenig Menschen zu haben, die über Jahre hinweg befristete Arbeitsverträge haben, die immer wieder keine Planstelle bekommen. Dass das der Fall ist, liegt daran, dass es manche Lehrkräf
Das betrifft zum Beispiel die Diploms-Sportlehrer, die nur ein Fach haben. In Rheinland-Pfalz braucht man zwei Fächer. Wenn diese Sportlehrer bereit sind, ein zweites Fach dazu zu wählen – das tun viele mittlerweile –, bekommen Sie eine Planstelle. Wir sind gerade dabei. Wir haben schon eine Zahl eingestellt.
Wir räumen den Einstellungskorridor mit den Lehrkräften, die befristete Verträge haben, so gut es geht leer. Es sind noch wenige, die da drin sind. Aber man muss eines feststellen: Wenn ein junger Lehrer oder eine junge Lehrerin eine Fächerkombination und eine Note hat, die nicht hervorragend sind, ist es schwierig. Wenn es eine Fächerkombination zum Beispiel für ein Gymnasium ist, wo der Bedarf nicht so dringend ist – Deutsch/Sozialkunde, Geschichte/Sozialkunde, Erdkunde/Sozialkunde, solche Fächerkombinationen –, dann ist es schwer, sofort in den Schuldienst zu kommen und eine Planstelle zu erhalten. Beamtenrechtlich sind wir gebunden. Wir müssen nach Leistung, Eignung und Befähigung einstellen. Wir können nicht nur sagen, weil schon jemand lange auf eine Planstelle wartet, zieht er an allen anderen, die möglicherweise bessere Fächerkombinationen oder eine bessere Note haben, vorbei.
Deshalb gibt es Lehrkräfte, und zwar auch junge, die nicht von Anfang an eine Planstelle bekommen, sondern die warten müssen. Damit diese nicht vom ersten bis zum letzten Schultag einen Vertrag bekommen, das Gleiche wieder im darauf folgenden Schuljahr und in den Sommerferien nichts haben, haben wir diese Regelung getroffen, die ich heute vorstelle. Wer vor dem 1. März einen Vertrag hat – also quasi das gesamte Schuljahr hindurch –, bei dem ist es völlig klar, dass er die Sommerferien durchbezahlt wird und in einem Vertragsverhältnis steht. Ihre Sorge ist insoweit unbegründet.
Frau Ministerin, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich möchte gerne die Frage stellen: Können Sie uns noch einmal erläutern, in welchen Bundesländern in Deutschland diesem Beispiel, das jetzt in Rheinland-Pfalz vorgegeben wird, nicht gefolgt wird? Ich habe die Befürchtung, dass ob der Zwischenrufe insbesondere der stärkeren Oppositionsfraktion dies in Vergessenheit geraten könnte.
Wir wissen das nur bei wenigen, weil viele Länder darüber nicht sprechen und es nicht so transparent machen, wie wir das in Rheinland-Pfalz handhaben, und zwar sowohl bezüglich der Statistik über die Unterrichtsversorgung als auch bei solchen Fragen. Wir gehen sehr offen damit um. Bei uns findet man das, wenn man danach googelt. Wir
wissen positiv von Bayern, CSU-regiert, und von BadenWürttemberg, dass es dort diese Feriendurchbezahlung nicht gibt.
(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Nein, ist das so in diesen Ländern? – Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD – Weitere Zurufe von der SPD)