Weitere Wortmeldungen liegen dem Präsidium zu dieser Aktuellen Debatte nicht mehr vor. Wir sind damit am Ende dieses Themas und der kompletten Aktuellen Debatte angekommen.
Landesgesetz zu dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91 c GG Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/9326 – Erste Beratung
Die Fraktionen sind übereingekommen, diesen Punkt heute ohne Aussprache zu behandeln. Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss – mitberatend – zu überweisen. Ich sehe keinen Widerspruch. Damit ist das so beschlossen.
...tes Landesgesetz zur Änderung des Spielbankgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/9329 – Erste Beratung
Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Ich darf zunächst einem Vertreter der einbringenden Fraktionen das Wort erteilen. – Abgeordneter Hüttner hat für die Fraktion der SPD das Wort.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Konzession für die Spielbank in Bad Neuenahr mit ihren Außenstellen in Bad Dürkheim und Nürburg endet am 31. Dezember 2020. Um den weiteren Betrieb ab dem Jahr 2021 sicherzustellen, muss eine neue Ausschreibung erfolgen.
Bundesweit musste man bei den letzten Ausschreibungen von Spielbankkonzessionen erfahren, dass die Mitbewerber des später zum Zug gekommenen Konzessionärs das Verfahren immer gerichtlich haben überprüfen lassen. Diese rechtlichen Prüfungen benötigen ganz viel Zeit, oftmals weit über ein Jahr. Daher müssen wir uns jetzt beeilen, um die Änderung des Spielbankgesetzes und damit in der Konsequenz die Ausschreibung zeitgerecht auf den Weg bringen zu können; denn es geht letztendlich auch um die
Die aktuellen Änderungen des Spielbankgesetzes beinhalten wieder einmal – das war auch beim letzten Mal schon so – keine weltbewegenden Dinge. Sie sind aber für den Fortbestand der Spielbanken von elementarer Bedeutung; denn wir erleben, dass der Markt im Glücksspielbereich einer ganz drastischen Veränderung unterliegt. Wir werden uns auch in Zukunft noch einige Male über den Glücksspielstaatsvertrag zu unterhalten haben. Wir müssen die Existenz dieser Spielbanken gewährleisten.
Die bedeutendste Gesetzesanpassung ist nunmehr eine Veränderung des Abgabensystems. Den Bewerbern und letztendlich dem Konzessionär, der den Zuschlag bekommt, soll ein Spielraum eingeräumt werden, damit er ein zeitgemäßes und attraktives Glücksspielangebot macht. Auch die Räumlichkeiten und das Angebot selbst müssen adäquat sein.
Die Erfahrungen, die wir mit der letzten Gesetzesänderung für Mainz und Bad Ems gemacht haben, waren, dass wir zunächst in Bezug auf die Abgabe nachgegeben, im Endeffekt aber erreicht haben, dass wir durch die hohen Investitionen, die geleistet wurden, über den sogenannten Abschöpfungsgrundsatz, der dafür Sorge tragen soll, dass keine unverhältnismäßig hohen Gewinne erzielt werden, am Schluss sogar noch eine Mehreinnahme sowohl für die Kommunen als auch für das Land hatten.
Konkret bedeutet das in den einzelnen Paragrafen, dass wir zunächst einmal ungefähr 350.000 Euro nicht gesichert haben. Das geschieht aber in der Hoffnung, dass wir dieses Geld letztendlich durch die stärkeren Umsatzsituationen dennoch erzielen. Aber wir müssen es zunächst so regeln.
Ein weiterer wichtiger Punkt, der auch enthalten ist und auf die Zeitkomponente eingeht, ist die Interimszulassung. Wir wollen hiermit gewährleisten, dass man auch über das Datum des 31. Dezembers 2020 hinaus durch eine Interimszulassung den Betrieb gesichert bekommt; denn es geht – so, wie es uns der Bürgermeister aus Bad Neuenahr geschrieben hat – in der Summe um über 200 Arbeitsplätze. Deswegen ist auch das hiermit geregelt.
Weiterhin bleiben in dem Gesetz – genau so, wie es bis dato war – die Belange des Jugendschutzes, das Sozialkonzept, die Bekämpfung von Spielsucht und alles andere unverändert. Insoweit werden wir unserer Verantwortung für diesen Bereich weiterhin nachkommen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Allein der Stimme wegen werde ich mich kurz halten können. Der Kollege hat schon Wesentliches, was die Änderungen des Spielbankgesetzes betrifft, angesprochen.
Ich will die Gelegenheit nutzen und einen zweiten Aspekt ansprechen, der nicht direkt, aber mittelbar mit Spielbanken und mit Spielsucht zu tun hat. Ich will eine Initiative für mehr Jugend- und Spielerschutz ankündigen und gerade die regierungstragenden Fraktionen einladen, sich demnächst damit zu beschäftigen.
Nun aber erst einmal einige Sätze zur Änderung des Spielbankgesetzes. Richtig, Herr Kollege Hüttner, es geht um Verbesserungen der spielbankenrechtlichen Regelungen und um die Berücksichtigung steigender Kosten in der Abgabensystematik. Wie soll das erreicht werden? Ausschreibungsverfahren werden vereinfacht und transparenter. Richtig, so sehen wir das auch.
Unter anderem wird zum Beispiel auch eine Vereinfachung in Bezug auf den Zustimmungsvorbehalt des Ministeriums vorgenommen. Bei bestimmten Genehmigungen wird dieser durch eine Anzeigepflicht ersetzt, was positiv ist und im Verfahren Dinge besser regeln wird.
Also, dieses Gesetz in aller Kürze: rechtliche Verbesserungen und Verfahrenserleichterungen. Dazu werden wir unsere Zustimmung jetzt schon signalisieren, auch wenn wir in der heutigen ersten Lesung nur darüber debattieren und diskutieren.
Zu dem zweiten Punkt, und deswegen sage ich, ich will das verknüpft sehen: Jugend- und Spielerschutz durch mehr Zertifizierung. Ich will diesen Punkt noch einmal aufgreifen, der von uns in der Vergangenheit schon in einem anderen Zusammenhang debattiert und diskutiert wurde. Ich will deutlich machen, worüber wir da reden: über dieses kleine Gerät.
Über dieses kleine Gerät geschieht so viel Illegales, Intransparentes, ohne Schutz, ohne Spielerschutz, ohne Jugendschutz.
Wir beschäftigen uns oft in anderen Bereichen mit – ich will nicht sagen übertriebenem – Schutz, aber vielleicht müssen wir uns etwas Neues einfallen lassen. Wir müssen die heutigen technischen Möglichkeiten, etwa Zertifizierungsverfahren, viel stärker und besser anwenden, um im Dialog mit den Spielstätten vielleicht wirklich zu einer besseren Lösung zu kommen.
Ich verweise darauf, dass wir im Plenum im Zusammenhang mit der Spielstättenregelung oft über die Abstände debattieren und diskutieren. Zu diesen kleinen Geräten, zu iPhones, gibt es keine Abstände. Da ist es egal, ob diese Spielstätte 100 m oder 200 m von Kindergärten entfernt ist. Ich würde mir wünschen, dass wir – ich denke, da müssen wir auch mit den Akteuren ins Gespräch kommen – mit der Zertifizierung der Geräte und der Spielstätten viel, viel weiterkommen.
Wenn wir dort Kompromisse debattieren und diskutieren, dann ist am Ende nicht mehr die Frage oder der Punkt, ob es 100 m oder 200 m sind. Das ist nicht mehr das, was wir uns unter Schutz vorstellen, sondern bei einem solchen Gerät geht es um die Erkennung, wer es benutzt. Es geht darum, dass ein 16-Jähriger, ein 17-Jähriger oder auch ein Spieler, der unter einen Schutzvorbehalt fällt, dort nicht mehr eingelassen wird bzw. das Gerät nicht mehr öffnen kann, weil dies nur mit seinem Fingerabdruck – wie es bei Handys heute schon möglich ist – funktioniert.
In diesem Bereich kann man viel tun. Unsere Initiative sollte sein: Mehr Spielerschutz durch neue Techniken. Damit wären wir viel weiter und würden auch viel mehr mit der Branche zusammenkommen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf ändert die Grundzüge des Spielbankwesens in Rheinland-Pfalz nicht. Die allgemeinen Ziele, die mit dem Spielbankgesetz verfolgt werden – nämlich die Glücksspielsucht zu verhindern, das Glücksspielangebot in geordnete Bahnen zu lenken, dem unerlaubten Glücksspiel entgegenzuwirken, den Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten und Folge- und Begleitkriminalität zu verhindern –, unterstreichen wir selbstverständlich ausdrücklich.
Der Antrag schlägt Änderungen vor, die der Transparenz und der Praktikabilität dienen. Die Kriterien der Konzessionsvergabe und die Regeln für den Spielbankbetrieb werden erläutert. Außerdem ist eine mäßige Senkung der Spielbankabgabe thematisiert. Diese soll jährlich ca. 350.000 Euro betragen. Der Betrag von 350.000 Euro ist – besonders vor dem Hintergrund der Diskussion heute Morgen über die Notwendigkeit und Finanzierbarkeit der Frauenhäuser in Rheinland-Pfalz – ein Wort. Ich möchte das nur einmal anmerken.
Wir freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss – auch vor dem Hintergrund Ihrer Anregung, Herr Licht –, auf die Erläuterungen der Landesregierung und signalisieren unsere Zustimmung.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in erster Lesung die Änderung des Spielbankgesetzes. Mit den vorgesehenen Änderungen stellen wir den Spielbetrieb in Rheinland-Pfalz zukunftsfest auf, weil wir das Glücksspiel zeitgemäß modernisieren.
Meine Damen und Herren, mit den Änderungen stellen wir zum einen klar, dass die Spielbankerlaubnis wie bisher nicht im Konzessionsvergabeverfahren, sondern in einem Verwaltungsverfahren erteilt wird. Das macht einen erheblichen Unterschied.
Zum anderen stellen wir klar, dass der Maßstab für eine Erteilung insbesondere die ordnungsrechtliche Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung sein muss. Auf diese Weise lenken wir den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen; denn der Schutz der Bevölkerung steht für uns im Vordergrund, meine Damen und Herren. Wer diesen Schutz nicht gewährleisten kann, erhält zukünftig keine Erlaubnis.
Meine Damen und Herren, in Zeiten von Online-Casinos – der Vorredner, Herr Licht, hat es gerade deutlich gemacht – braucht es zum einen ganz klare Regeln. Zum anderen müssen wir die notwendigen Voraussetzungen schaffen, den Spielbetrieb wettbewerbsfähig zu halten.
Meine Damen und Herren, deshalb darf der Betrieb einer Spielbank auch nicht von starren Übergangsfristen abhängig sein. So entscheiden wir auch in Zukunft im Einzelfall, ob die Voraussetzungen für den Spielbetrieb in einer Bank auch für eine Übergangszeit vorliegen; denn das ist uns als Freie Demokraten ganz besonders wichtig: Wir lehnen bürokratische Regelungen ab, die an der Sache vorbeigehen.
Vielmehr sehen wir unser Handeln geprägt durch die Verantwortung, die Spielerinnen und Spieler und die Existenz der Casinos zu schützen; denn nur mit wirtschaftlich gesunden Spielcasinos vor Ort können wir der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenwirken.
Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund freue ich mich, dass Spielbanken wie in Bad Ems auf dem Weg zur Konsolidierung voranschreiten. Gleichwohl erkennt die Ampelkoalition, dass die Gewährleistung eines zur Kanalisierung des Spieltriebs der Bevölkerung ordnungsrechtlich erforderlichen Spielangebots tendenziell mit steigenden Kosten verbunden ist.
Um Spielbanken bei der Veranstaltung eines zeitgemäßen und attraktiven Glücksspielangebots die wirtschaftlichen Spielräume einzuräumen, entlasten wir – unter der Wahrung des Abschöpfungsgrundsatzes – bei den Freibeträgen. Auf diese Weise sind Spielbanken für die Zukunft modern und wirtschaftlich gesund aufgestellt und können ihr Abgabenaufkommen kontinuierlich gewährleisten.
Meine Damen und Herren, mit diesen Maßnahmen schützen wir Spielbanken und Spielerinnen und Spieler gleichermaßen. Deshalb unterstützen wir als FDP-Fraktion dieses Gesetz.