Drittens: Die Polizei konnte die Aufklärungsquote noch einmal um fast 1 % auf nunmehr rund 64 % steigern. Das ist der höchste Wert seit der Einführung der bundeseinheitlichen Polizeilichen Kriminalstatistik im Jahr 1971. Auch im Vergleich mit dem Bundesdurchschnitt – wir 64 %, der Bundesdurchschnitt rund 57 % – ist dies ein hervorragendes Ergebnis.
Viertens: Die Straftaten gegen das Leben – das sind die von Herrn Junge genannten schweren Straftaten – nahmen um mehr als 7 % ab. Morddelikte sanken um knapp die Hälfte auf 14 Fälle, wobei es in sieben Fällen Gott sei Dank beim Versuch blieb.
Fünftens: Die Gewaltkriminalität – hierzu zählen unter anderem Körperverletzung und Raubdelikte – und die Straftaten im öffentlichen Raum, die sogenannte Straßenkriminalität, reduzierten sich im Jahr 2018 um jeweils 3 %.
Sechstens: Der Polizei war es bereits im Jahr 2017 gelungen, die Zahl der Wohnungseinbruchsdiebstähle – wir haben hier intensiv darüber diskutiert – um mehr als 28 % zu reduzieren. Im Jahr 2018 ging die Zahl der Wohnungseinbrüche um weitere 15 % zurück. Bei nahezu der Hälfte dieser Delikte handelte es sich um Versuche. Die Zahl der tatsächlich vollendeten Wohnungseinbrüche ist die niedrigste seit 20 Jahren.
Siebtens: Die Zahl der Tatverdächtigten unter 21 Jahren lag im Jahr 2018 auf dem niedrigsten Niveau der letzten zehn Jahre. Wurden im Jahr 2009 noch 30.700 Jungtäter verzeichnet, waren es im Jahr 2018 nur noch – immer noch zu viele, aber nur noch – 21.300.
Meine sehr geehrte Damen und Herren, diese sieben Punkte müssen wir uns immer wieder vor Augen führen, wenn wir mit den Bürgerinnen und Bürgern sprechen. Wir
haben – die Landesregierung und das Landesparlament – die Verantwortung, alles für die Innere Sicherheit zu tun.
Ich bin dem Haushaltsgesetzgeber sehr dankbar, dass man uns die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellt. Wir alle sollten froh und stolz sein über die hohe Leistungsfähigkeit unserer Polizei und diese Punkte immer wieder draußen betonen; denn dadurch steigt auch das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ich will noch auf zwei Punkte eingehen, weil sie angesprochen wurden. Lassen Sie mich noch auf die Jugendgruppengewalt eingehen. Ziel einer Polizeilichen Kriminalstatistik ist eine valide Darstellung der Kriminalitätslage. Die PKS enthält jetzt schon Angaben zu Delikten, die durch Jugendliche und Heranwachsende, aber auch durch Kinder alleine oder gemeinschaftlich begangen wurden. Ein darüber hinausgehender Erfassungs- und Auswertungsbedarf besteht nicht. Deshalb ist auch dieser Vorschlag der AfD abzulehnen.
Zum Schluss: Wie im Antrag der AfD tatsächlich richtig dargestellt, hat die Innenministerkonferenz im vergangenen Jahr die Erfassung von Messerangriffen in der PKS beschlossen. Derzeit steht im Raum – das ist mehrfach erwähnt worden –, dass dieser Beschluss aus technischen Gründen erst im Jahr 2022 umgesetzt werden kann. Aus meiner Sicht ist dies deutlich zu spät. Ich habe deshalb bereits den Vorsitzenden der Innenministerkonferenz schriftlich gebeten, auf eine Beschleunigung dieses Prozesses hinzuwirken. Ich glaube, die Gründe liegen auf der Hand.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will Herrn Herber und Wolfgang Schwarz noch einmal herzlich danken. Sie sind auf die AfD-Anfrage im Saarland eingegangen. Insgesamt gab es in diesem Phänomenbereich 1.490 Tatverdächtige. Davon waren 842 Deutsche. In der Tat hat man im Saarland seitens der AfD auch die meistregistrierten Vornamen genannt:
Michael 24-mal, Daniel 22-mal, Andreas 20-mal. Ich weiß nicht, ob sich das nach kulturfremden Menschen anhört. Ich glaube, das hört sich eher nach waschechten Saarländern an.
Zu den Ausführungen des Ministers gibt es eine Kurzintervention vom Abgeordneten Junge von der Fraktion der AfD. Bitte schön.
Herr Minister, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Natürlich ist es richtig, dass man die Bevölkerung nicht verunsichern soll, aber man muss mit den Tatsachen so umgehen, wie sie sind.
Sie interpretieren die PKS eben so, wie Ihnen das am besten in den Kram passt. Ich sage Ihnen, es muss doch einen Grund dafür geben, warum wir unsere Polizei immer mehr militarisieren, warum wir unsere Polizeibeamten immer mehr zu Soldaten machen, indem sie entsprechende Waffen tragen und entsprechend ausgerüstet sind, warum unsere Ordnungskräfte und Bürgermeister nach dem Taser fragen und ihn einfordern. Das hat doch etwas mit einer veränderten Sicherheitssituation und -lage zu tun.
Das kann man doch nicht einfach weglassen. Natürlich kann man das alles statistisch auch so darstellen, dass man sagen kann, schau einmal, prima, überall geht es herunter. – Aber das subjektive Sicherheitsgefühl ist eben ein anderes. Ich glaube, dem müssen wir Rechnung tragen, und darauf müssen wir entsprechend reagieren. Sie tun das in Teilen. Die Fahrzeuge werden ganz andere werden. Wir haben eine ganz andere Bewaffnung bekommen usw. Dafür gibt es doch Gründe. Die sind doch nicht aus Wünsch-Dir-was-Situationen der Polizeibeamten entstanden, sondern – so hoffe ich doch – aus einer sauberen Sicherheitsanalyse heraus. Ich glaube, das muss man einfach berücksichtigen.
Ich weiß immer noch nicht, warum es bis zum Jahr 2022 dauern soll, bis wir das Messer in die PKS aufgenommen haben. Das haben Sie mir und auch dem Parlament nicht erklärt.
Weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor. Dann können wir ihn abschließen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/8670 –. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Damit ist für Enthaltungen kein Raum. Ich stelle fest, dass der Antrag der Fraktion der AfD mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD abgelehnt wurde.
5G-Ausbau in Rheinland-Pfalz vorantreiben – Status quo der Mobilfunkinstrastruktur ermitteln Antrag der Fraktion der AfD
Auch hierzu ist eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart worden. Zur Begründung des Antrags erteile ich einem Mitglied der antragstellenden Fraktion das Wort. Herr Abgeordneter Paul, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen! 5G ist insbesondere seit der Versteigerung der Lizenzen hier in Mainz in aller Munde.
Zu unserem großen Bedauern haben Sie unseren Antrag auf Einrichtung einer Enquete-Kommission „Digitalisierung, Mobilfunk und Breitbandausbau in Rheinland-Pfalz“ in der 74. Plenarsitzung abgelehnt.
Frau Schellhammer begründete ihre Ablehnung damit, dass die Enquete-Kommission nicht das geeignete Instrument sei, um die Digitalisierung sowie den Breitband- und Mobilfunkausbau voranzutreiben. Sie sei lediglich dazu da, um Grundlagen zu erarbeiten. Diese seien aber bereits hinreichend bekannt.
Die Antworten auf unsere Große Anfrage sprechen eine andere Sprache. Sie verwundern; denn die Landesregierung hatte noch im Oktober 2018 keine Kenntnis darüber, wie viele Mobilfunkbasisstationen es in Rheinland-Pfalz gibt, wie viele davon über Glasfaseranschluss verfügen und wo sich im Land Funklöcher befinden. Das gilt auch für den Einfluss auf die Immobilienpreise, wenn man dort wohnt, wo man keinen oder nur sehr schlechten Mobilfunkempfang oder lahmes Internet hat. Das alles weiß die Landesregierung nicht. Angesichts dieser Faktenlage frage ich mich, um welche hinreichend bekannten Grundlagen es sich handelt, von denen Frau Schellhammer sprach.
Zur Landesregierung: Sie spricht mittlerweile immer intensiver vollmundig von 5G an jeder Milchkanne. Das hat sicherlich nichts mit den Wahlen zu tun. Da möchte ich Ihnen nichts unterstellen.
Die SPD-Fraktion fordert, dass in Rheinland-Pfalz eine 5GModellregion aufgebaut wird. Ich frage Sie: Wo soll eine solche Modellregion entstehen, wenn die Landesregierung in ihrer Antwort auf unsere Große Anfrage noch nicht einmal sagen kann, wo eine potenziell 5G-fähige Infrastruktur im Land vorhanden ist?
Bei kritischen Fragen zu diesem Thema verweisen Sie gerne auf die 5G-Frequenzauktion und die damit im Zusammenhang stehenden Versorgungsauflagen der Bundesnetzagentur. Lassen Sie mich an dieser Stelle einige Worte zu den Versorgungsauflagen verlieren.
Mobilanbieter, welche 5G-Frequenzen ersteigern, sollen unter anderem bis zum Ende des Jahres 2022 1.000 5GBasisstationen und 500 Basisstationen mit mindestens 100 Mbit/s in weißen Flecken in Betrieb nehmen. Auf den ersten Blick mag das vielversprechend klingen, aber schauen wir doch einmal genauer hin.
Im Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur ist zu lesen, dass die Zahl der Mobilfunkbasisstationen in Deutschland Anfang 2017 bei 174.400 lag. Allerdings werden von der Bundesnetzagentur Standorte, die mehrere Technologien verwenden, auch mehrfach gezählt, genauso wie Standorte, die von mehreren Netzbetreibern gemeinsam genutzt werden.
Experten gehen davon aus, dass die Zahl der physischen Standorte in Deutschland bei nur 70.000 liegt. Zum Vergleich: Allein in Tokio stehen laut Expertenschätzung ca. 156.000 Basisstationen. Das ist eine Modellregion.
Zurück zu den Versorgungsauflagen: Trauen wir den Experten und gehen von einer Zahl von 70.000 Basisstationen aus. Sollten nun die drei großen Mobilfunkanbieter Frequenzen ersteigern, würden 3.000 5G-fähige und 1.500 weitere Basisstationen bis zum Ende des Jahres 2022 dazukommen. Damit wären 74.500 Basisstationen in Betrieb, 3.000 davon wären 5G-fähig. Ich halte fest: Nur rund 4 % der gesamten Mobilfunkinfrastruktur wären 5G-fähig, nur dort könnte man 5G im mobilen Netz nutzen.
Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass 5G auf einer Frequenz von ca. 3,6 GHz ausgestrahlt wird. Die LTEFrequenzen liegen im Vergleich dazu bei 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz. Grundsätzlich gilt, je höher die Frequenz, desto schlechter sind Reichweite und Ausbreitung. Man muss kein Prophet oder Schwarzseher sein, um zu prognostizieren: Ende des Jahres 2022 werden es noch nicht einmal 4 % sein. – Modellregion?
Die BASF hat bereits auf dieses Desaster reagiert. Sie wissen, dass es nicht so kommen wird, wie Sie in Ihren Hochglanzbroschüren behaupten. In Ludwigshafen baut sich der Konzern sein eigenes 5G-Netz auf. Kleine und mittelständische Betriebe können sich ein solches Netz aber nicht leisten. Sie sind darauf angewiesen, dass die Politik schnell Lösungen findet und vor allem umsetzt.
Deshalb mein Appell: Nehmen Sie sich des Problems endlich in ernsthafter Weise an. Ob Sie das Monitoring nennen, ist mir gleichgültig. Fangen Sie an, diese Ausbaustrukturen, dieses Vorhaben mit sauberen Datenerhebungen zu unterlegen, die mehr bieten als Text für Hochglanzbroschüren, die vor der Wahl für Sie von besonderem Interesse sind.
Stimmen Sie unserem Antrag zu. Er ist im Prinzip ideologiefrei. Es geht um Datenerhebung, um Transparenz und Erkenntnisgewinne für uns alle.