weil die CDU die Abschaffung des Solidaritätszuschlags im Deutschen Bundestag ablehnt und die Bundeskanzlerin für dessen Beibehaltung kämpft. Meine Damen und Herren, das ist die Wahrheit.
Sie dürfen nachher reden, Herr Dr. Böhme, mit der Ihnen zustehenden Redezeit. Jetzt redet Frau Dr. Köbberling.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Minister Wissing, ich danke Ihnen sehr herzlich für diese Information über die historischen Fakten. Ich glaube, wir haben wirklich etwas gelernt. Ich glaube, das ist für uns alle etwas, von dem wir noch lange zehren werden.
(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Christian Baldauf, CDU: Das glaube ich auch!)
Auch die SPD-Fraktion hält natürlich diesen Schaufensterantrag der CDU für unaufrichtig und alles andere als glaubwürdig, aber aus etwas anderen Gründen. Zum Abbau des Solidaritätszuschlags gibt es im Koalitionsvertrag auf Bundesebene in der Großen Koalition eine klare Verabredung,
(Abg. Alexander Licht, CDU: Herr Wissing, hören Sie? Hören Sie zu! – Zuruf des Abg. Dr. Volker Wissing, FDP)
Olaf Scholz will dazu noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorlegen. Das Aufkommen steht allein dem Bund zu. Deshalb ist der Bundesrat erst einmal gar nicht betroffen.
Mit anderen Worten: Das gemeinsame Ziel der Großen Koalition, an der die CDU beteiligt ist, ist klar. Das Verfahren ist klar. Es ist ein reines Bundesgesetz. Trotzdem soll die Landesregierung von Rheinland-Pfalz jetzt in das laufenden Verfahren hineinfunken. Dafür sehen wir keinerlei Anlass.
Wir haben in Rheinland-Pfalz gute Erfahrungen damit gemacht, sich an Koalitionsverträge zu halten. Die respektvolle und zuverlässige Abarbeitung des Koalitionsvertrags ist einer der Gründe für die vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit der Ampelkoalition.
(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Gut, dass wir das auch einmal hören!)
Auch inhaltlich teilen wir die Behauptungen der CDU nicht. Laut Berechnungen des Bundesfinanzministeriums werden vom Koalitionsbeschluss vor allem Menschen mit niedrigen, mittleren und sogar gehobenen Einkommen profitieren, während die vollständige Streichung vor allem Spitzenverdiener betrifft.
Der geltende Kompromiss sieht vor, dass Singles mit einem Bruttoeinkommen von rund 72.000 Euro künftig überhaupt keinen Soli mehr zahlen müssen. Ein Ehepaar mit zwei Kindern darf sogar ungefähr 150.000 Euro verdienen, bevor der Zuschlag fällig wird.
Natürlich bezieht sich dies nicht auf das zu versteuernde Einkommen, sondern auf das Bruttoeinkommen. Da gibt es natürlich einen Unterschied, weil das Bruttoeinkommen höher ist.
(Abg. Christian Baldauf, CDU: Es geht um Mittelständler! – Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten)
Das wollte ich nur noch einmal zu dem Thema der Einkommenshöhe hinzufügen. Alles andere habe ich schon gesagt. Ich möchte kurz zusammenfassen: Beim Thema des Soli treten wir, wenn überhaupt, nur noch einmal in Verhandlungen als SPD, wenn wir beim Thema des Spitzensteuersatzes eine Bewegung der CDU sehen. Auch bei
(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete und Regierungsmitglieder! Es ist höchste Zeit, die verfassungswidrige Erhebung des ungleichen Dauersolis zu beenden. Insbesondere Freiberufler und Arbeitnehmer ohne ausländische Einkünfte werden durch das Solidaritätszuschlagsgesetz diskriminiert, und zwar durch die Privilegierung gewerblicher und ausländischer Einkünfte bei der Erhebung des Solidaritätszuschlags.
Die Regelung der Bemessungsgrundlage des Solidaritätszuschlags gemäß § 3 Solidaritätszuschlagsgesetz von 1995 verstößt gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz von Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz, weil sie in Verbindung mit § 35 Einkommensteuergesetz von den nach verfassungsrechtlichen Vorgaben insoweit gleich zu behandelnden Gruppen der gewerblichen Einkünfte und der nicht gewerblichen Einkünfte nicht nur gewerbliche Einkünfte und von den insoweit gleich zu behandelnden ausländischen und inländischen Einkünften nur ausländische Einkünfte durch eine Reduzierung der Bemessungsgrundlage von dem Solidaritätszuschlag teilweise entlastet. – Das ist jetzt Juristendeutsch gewesen.
Für diese Ungleichbehandlung fehlen hinreichend tragfähige Rechtfertigungsgründe. Die sofortige und uneingeschränkte Abschaffung des Solidaritätszuschlags und die damit einhergehende Entlastung des Steuerzahlers sind gerade zum jetzigen Zeitpunkt mehr als angezeigt.
Die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Verabredung zwischen CDU/CSU und SPD, dass nur die unteren 90 % vom Solidaritätszuschlag verschont werden sollen, ist verfassungsrechtlich problematisch.
Auch Professor Dr. Hanno Kube, Lehrstuhl für Steuerrecht an der Universität Heidelberg, kritisiert die Solipläne von Union und SPD. Er spricht sich ebenfalls gegen eine selektive Abschaffung nur für bestimmte Einkommensgruppen aus und mahnt, Zweck des Solidaritätszuschlags sei ein konkreter Finanzbedarf und nicht die Umverteilung.
Meine Damen und Herren, so weit aus dem Fazit des Antrags der AfD-Fraktion des Bundestags vom 14. März 2018 – Drucksache 19/1179 –. Im Gegensatz zu anderen Parteien sind sich die Bundespartei und die Landespartei der AfD hier auch einig.
Mit Erlaubnis des Präsidenten noch ein Zitat aus der Zeitschrift Das Parlament vom 17. Dezember 2018: Eine schnelle Abschaffung des steuerlichen Solidaritätszuschlags wird es nicht geben. Der Bundestag lehnte am Donnerstag mit den Stimmen aller anderen Fraktionen zwei Vorstöße von AfD und FDP (19/6406, 19/6440) ab, den „Soli“ abzuschaffen. Der Zuschlag hatte im vergangenen Jahr knapp 18 Milliarden Euro Einnahmen für die Bundeskasse gebracht. 2010 waren es noch knapp 12 Milliarden Euro, also erheblich weniger gewesen. –
Um es noch einmal zusammenzufassen: Die Bundeskanzlerin der CDU, Angela Merkel, hat sich bereits Ende 2014 für die Verlängerung des Soli auch nach Auslaufen des Solidarpakts II über das Jahr 2019 hinaus ausgesprochen. Die Bundes-CDU möchte laut Koalitionsvertrag den Soli erst ab 2021 schrittweise senken, aber nur 90 % der bisherigen Solizahler entlasten. Ob das verfassungsrechtlich überhaupt geht, weiß wieder einmal niemand so richtig genau.