Protocol of the Session on December 13, 2018

Bitte? – Zum Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz. Jetzt möchte ich die Zeit nutzen.

Einsparungen im Haushalt sind dann nicht gerechtfertigt, wenn sie auf dem Rücken anderer vorgenommen werden, wie etwa bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Dort schlagen sich die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes in einem starken Rückgang der Ausgaben des Landes für die Eingliederungshilfen nieder. Das liegt daran, dass die Landesregierung bei der Umsetzung des Bundesgesetzes auf der Landesebene eine geteilte Trägerschaft zwischen Land und Kommunen für die Eingliederungshilfe von behinderten Menschen anstrebt.

(Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Vorbereitete Kurzintervention! Abgelesene Kurzintervention!)

Für Behinderte über 18 Jahre soll das Land, für Behinderte unter 18 Jahre sollen die Landkreise und die Städte zuständig sein. Im Anhörverfahren vor zwei Monaten haben sich die sozialen Wohlfahrtsverbände einhellig gegen eine Zweiteilung der Zuständigkeiten ausgesprochen,

(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Kurzintervention!)

weil diese eine einheitliche, zeitnahe und effektive – – –

Herr Kollege Kessel, die Kurzintervention dient dazu, auf die Rede zu reagieren, nicht um die Redezeit zu verlängern.

Es geht uns also darum, dass die Teilung, so wie sie jetzt bei den unter und über 18-Jährigen vorgenommen worden ist, sehr umstritten ist

(Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD)

und sich die kommunalen Spitzenverbände dagegen ausgesprochen haben. Wir möchten hier noch einmal anmerken, dass die Einsparungen nicht zulasten der Kommunen gehen sollen.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Es hat jetzt Frau Abgeordnete Dr. Groß für die AfD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und

Herren! Abzüglich der Förderung von Maßnahmen aus dem Krankenhausstrukturfonds betragen die Leistungen nach dem Landeskrankenhausgesetz für das Haushaltsjahr 2019 bzw. 2020 aufgerundet 120 bis 121 Millionen Euro. Hier besteht allerdings eine erhebliche Inkongruenz; denn die Investitionsfördermaßnahmen, die Sie uns, Frau Ahnen, am 23. Oktober in Ihrer Haushaltsrede präsentierten, belaufen sich auf 147 bzw. 161 Millionen Euro für 2019 bzw. 2020.

Die Differenz zwischen Ihren und unseren Zahlen entspricht jeweils exakt der Summe der Mittel aus dem Krankenhausstrukturfonds. Indem Sie die Mittel aus dem Krankenhausstrukturfonds in Ihre Investitionsfördersumme inkludieren, versuchen Sie, diese auf unrechtmäßige Art und Weise zu erhöhen. Das hat Geschmäckle. Sie wissen ganz genau, dass die Mittel des Strukturfonds das Investitionsprogramm des Landes nicht ersetzen. Sie können sie gar nicht ersetzen.

(Beifall der AfD)

Wir fragen uns allerdings an dieser Stelle, wenn Sie schon hier so ungenau vorgehen und Äpfel mit Birnen verwechseln, mit welch mangelhafter Sorgfalt wir an anderer Stelle im Haushalt rechnen müssen.

(Beifall der AfD – Abg. Martin Haller, SPD: Na, na, na!)

Im Koalitionsvertrag liest man, die Landesregierung stünde zu ihrer Verantwortung, Krankenhäuser bedarfsgerecht auszustatten sowie die Investitionsspielräume der Krankenhäuser deutlich aufzustocken. – Das tun Sie doch gar nicht.

Meine Damen und Herren, mit einem Volumen von 120 Millionen Euro bleibt der von der Landesregierung zur Verfügung gestellte jährliche Förderbetrag über fast 20 Jahre lang beinahe konstant und somit weit hinter dem Klinikbedarf zurück.

(Beifall bei der AfD)

Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Maßnahme, innerhalb der fünfjährigen Legislaturperiode pro Jahr kleine 3 Millionen Euro Fördergelder mehr bereitzustellen, bedeutet doch höchstens einen Inflationsausgleich, mehr nicht.

Die Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz beklagt seit Langem vehement und zu Recht eine kumulierte Investitionslücke von mittlerweile sage und schreibe 620 Millionen Euro. Diese Summe hat sich angehäuft, weil das Land seiner Verpflichtung – die heißt: eine am Bedarf der Kliniken orientierte Förderung – noch nicht einmal annähernd nachkommt.

Hier ist anzumerken: Erstens, das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus hat aktuell einen Investitionsbedarf von 316 Millionen Euro für die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser errechnet. Demgegenüber stehen 120 Millionen Euro Fördersumme. Es fehlen damit 200 Millionen Euro; denn:

Zweitens, wie geht die Landesregierung mit dem nicht zu verleugnenden Aspekt um, dass die Baupreise für ge

werbliche Betriebsgebäude seit 2003 um 40 % gestiegen sind? – Für das gleiche Projekt muss die Klinik heute 40 % mehr zahlen. Welcher massive Kaufkraftverlust!

Die Landesregierung ignoriert diese Entwicklung. Sie nimmt damit bewusst in Kauf, dass die Kliniken in ihrer finanziellen Not Versichertengelder nutzen, um notwendige Investitionen bezahlen zu können. Aber diese Betriebsmittel sind für die Finanzierung unter anderem auch des Pflegepersonals vorgesehen.

Drittens, durch das Krankenhausstrukturgesetz ist bis 2021 zwingend die Konvergenz aller Landesbasisfallwerte an den oberen bundeseinheitlichen Korridorwert gesetzlich vorgeschrieben. Dadurch fehlen den Krankenhäusern bis 2021 kumulativ noch einmal 90 Millionen Euro.

Viertens, vor dem Hintergrund des massiven Pflegefachkräftemangels werden die Kliniken ihre Ausbildungsplätze um 15 % aufstocken. Gerade im Hinblick auf die viel beschworene und immer wieder von Ihnen gelobte Fachkräfteinitiative wäre es seitens der Landesregierung doch nur folgerichtig, bei der Einzelförderung auch einmal die Pflegeschulen zu berücksichtigen. Bisher ist das nicht geschehen, obwohl Pflegeschulen Bestandteil des Krankenhauses sind. Durch die notgedrungene Anmietung von Räumlichkeiten entstehen den Kliniken noch einmal zusätzliche Investitionskosten ohne Aussicht auf Refinanzierung, meine Damen und Herren.

Fünftens, aus eigenen Mitteln haben die Kliniken zwischen 2010 und 2016 133 Millionen Euro aufgebracht. Diese Kliniken dürften zu den wenigen gehören, die überhaupt noch in der Lage sind, Investitionen zu tätigen, während mehr als die Hälfte der Krankenhäuser dazu überhaupt nicht mehr in der Lage ist, es inzwischen nicht mehr kann aufgrund ausbleibender Landesmittel.

Sechstens, die viel zu niedrige Krankenhausfinanzierung von 121 Millionen Euro entspricht einer Investitionsquote von lausigen 3 %. Damit liegt sie unter der von Professor Rürup geforderten 8,6 % für den Krankenhausbereich. Sie bleibt damit weit unter dem Bundesdurchschnitt.

(Zurufe von der SPD)

Da müssen Sie noch ein bisschen üben, bis Sie das können.

Wie schwach die Finanzdecke der Kliniken bemessen ist, zeigt sich aktuell am Beispiel der Rückforderungsklagen der Kassen gegen die Kliniken, die sich bereits von derartigen Vorgängen in ihrer Existenz massiv bedroht sehen.

Als Fazit ist in Anbetracht all dieser Erkenntnisse zu resümieren: Wie sollen die Kliniken künftig die geforderte Eigenbeteiligung von 10 % bis zuweilen 40 % einer bewilligten Fördersumme aufbringen, wenn die Landesmittel viel zu niedrig bemessen sind und Kompensationsmittel nicht zur Verfügung stehen?

Angesichts dieser vorgetragenen Aspekte kann die erhebliche Förderlücke von 200 Millionen Euro jährlich oder 165 % der derzeitigen Investitionsförderung nicht mehr hingenommen werden bzw. kann die Landesregierung die

121 Millionen Euro auch gar nicht mehr verteidigen. Auf welcher Basis wollen Sie sie auch verteidigen?

Es gibt keinen Grund, diesen Mehrbedarf den Kliniken vorzuenthalten. Landesmittel können rasch mobilisiert werden. Das haben wir in der jüngsten Vergangenheit gesehen.

In unseren Kliniken befinden sich jedes Jahr 1 Million Patienten oder 25 % der rheinland-pfälzischen Bevölkerung. Sie sollten es der Landesregierung und gerade Ihnen als Ministerpräsidentin, Frau Dreyer, wert sein, sie in personell, technisch, baulich bestens ausgestatteten Kliniken gut und nicht nur ausreichend versorgt zu wissen.

(Beifall der AfD – Zuruf von der AfD: Sehr gut!)

Die Bürger haben ein Recht darauf, angesichts einer horrenden Steuersumme, die sie jedes Jahr einbringen.

(Abg. Michael Frisch, AfD: So ist es!)

Die Verantwortung für die Daseinsvorsorge der Bürger muss umgesetzt werden, und das bedeutet, die Investitionslücke zu schließen.

(Beifall der AfD)

Dazu haben wir ein Konzept vorgelegt, in dem jeder der acht Einzeltitel der Hauptgruppe 8 des Kapitel 03 unter Berücksichtigung seiner Quotierung in Bezug zur Gesamtfördersumme von 120 Millionen Euro gleichmäßig angehoben wurde. So fortgesetzt, wird mit dieser Methode die Investitionslücke von 200 Millionen Euro in zehn Jahren geschlossen sein.

Die Förderung der medizinischen Versorgung in ländlichen Regionen haben wir für beide Haushaltsjahre 2019 und 2020 jeweils mit 100.000 Euro bedacht. Damit haben wir eine Manövriermasse von 600.000 Euro für verschiedenste Maßnahmen wie zum Beispiel vielleicht einmal die Auflegung eines kleinen Stipendienprogramms.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren, was das Landesgesetz zur Ausführung des Transplantationsgesetzes – Drucksache 17/5925 – anbelangt, stimmen wir dem Änderungsantrag – Drucksache 17/8017 – zu.

Ich bedanke mich ganz recht herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der AfD)