Viele Amtsgerichte beklagen, dass Assessoren zugewiesen werden, die nach sechs Monaten an ein Landgericht wegversetzt werden, um dort Löcher zu stopfen. Hinzu kommen Probleme bei Haftsachen und bei der Sicherstellung des Bereitschaftsdienstes.
Herr Minister, wir gestehen Ihnen ausdrücklich zu, dass Sie sich mit dem vorgelegten Haushalt auf dem richtigen Weg befinden. Ob die wiederholten Mahnungen der CDU oder innere Einsicht die Ursache für diesen Schritt darstellen, ist für uns die Frage. Wir hoffen, dass beides zu
Herr Minister, es ist keine leichte Aufgabe – das gestehen wir Ihnen auch zu –, die missliche Situation, die Ihnen von der rot-grünen Vorgängerregierung im Bereich der Justiz hinterlassen worden ist, zu beseitigen. Schließlich befinden sich mit der SPD und den Grünen zwei Parteien in dieser Koalition, die die volle Verantwortung für die katastrophale Personalausstattung an den Gerichten tragen.
Die CDU wird sich in ihrer Rechtspolitik immer von dem Grundsatz der zeitnahen Bearbeitung der Straf- und Zivilverfahren leiten lassen.
Zeitnahe Urteile sind für einen effektiven Rechtsschutz unabdingbar. Dies ist wiederum nur bei einer ausreichenden Personalausstattung möglich. Ziel muss es daher sein, sobald als möglich PEBB§Y 100 zu erreichen. Aus diesem Grund fordert die CDU-Fraktion für den Doppelhaushalt 2019/2020, in den beiden Jahren jeweils 20 neue Richterstellen R 1 zu etatisieren. Darüber hinaus sind jährlich fünf neue Stellen für Staatsanwälte über den Ansatz des Haushaltsplans hinaus einzustellen. Zudem sollen zehn neue Stellen für Amtsanwälte eingerichtet werden und jeweils zehn neue Rechtspflegerstellen.
Bei den Rechtspflegern besteht eine Unterdeckung von 140 Stellen, um PEBB§Y 100 zu erreichen. Rechtspfleger werden zentral ausgebildet. Wir haben im Gegensatz zu den Richtern hier die Situation, dass ausgebildete Rechtspfleger auf dem Arbeitsmarkt kaum zu finden sind. Es kommt noch hinzu, dass aufgrund der vorherrschenden niedrigen Besoldungssituation in Rheinland-Pfalz es auch äußerst unwahrscheinlich ist, dass wir Beamtinnen und Beamte aus anderen Bundesländern gewinnen können. Auch dies ist eine Politik, die die SPD-geführte Vorgängerregierung zu verantworten hat.
Da wir auf dem freien Arbeitsmarkt kaum Personal rekrutieren können, müssen wir verstärkt ausbilden, damit wir im Bereich der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger eine annähernde Deckung von PEBB§Y 100 erreichen können.
Die CDU-Landtagsfraktion hat in den vergangenen beiden Jahren die Situation der Wachtmeister an den Gerichten wiederholt thematisiert. Es handelt sich dabei um die am niedrigsten besoldete Beamtengruppe. Das Berufsbild der Wachtmeister ändert sich gerade enorm. Neue Tätigkeitsschwerpunkte im Bereich der Sicherheit und der Elektronischen Akte sind sichtbar. Wir sollten dieser Tatsache auch bei der Besoldung in Zukunft Rechnung tragen.
Die Wachtmeisterinnen und Wachtmeister sind in Rheinland-Pfalz zwischen A 4 und A 7 eingruppiert. Die Bundesländer Bremen, Hessen und Baden-Württemberg sehen eine Besoldungsgruppe bis A 8 vor. In Thüringen sind die Wachtmeister in den mittleren Dienst, A 6 bis A 9, eingruppiert. In Rheinland-Pfalz geht es, wie bereits ausgeführt, bis A 7. Leider hat unsere Große Anfrage ergeben, dass nur 6,7 % aller Wachtmeister in der Besoldungsgruppe A 7 eingruppiert sind. Dies ist kein befriedigender Zustand. Hier herrscht Handlungsbedarf.
Mittelfristig sollte das Ziel angestrebt werden, die Wachtmeisterinnen und Wachtmeister in den mittleren Dienst aufzunehmen. Dies erleichtert in Zukunft die Personalgewinnung, und wir können vielleicht die Situation an den kleinen Amtsgerichten, die oft nur mit zwei Wachtmeisterstellen ausgestattet sind, verbessern.
Auch die Situation in den Justizvollzugsanstalten bereitet uns Sorge. Eine Große Anfrage der CDU-Landtagsfraktion hat viele Probleme zu Tage gebracht, insbesondere auch die daraufhin erfolgte Anhörung im Rechtsausschuss. Leider haben sich die regierungstragenden Fraktionen einer Diskussion im Plenum verweigert. Wir fragen uns, warum.
Es sollte doch unser gemeinsames Ziel sein, die Situation in den Justizvollzugsanstalten zu verbessern.
Festzuhalten bleibt, die Prognose der Landesregierung, dass die Anzahl der Gefangenen abnehmen werde, ist nicht eingetreten. Die Situation in den Justizvollzugsanstalten ist gekennzeichnet durch eine angespannte Belegungssituation und immer schwieriger werdender Häftlinge. Es ist eine zunehmende Aggressionsbereitschaft der Insassen untereinander, aber auch gegenüber den Justizvollzugsbeamten festzustellen.
Zudem haben wir eine wachsende Drogenproblematik mit immer neuen synthetischen Drogen. Aber auch die sogenannten herkömmlichen Drogen bereiten in den Justizvollzugsanstalten große Probleme.
Die CDU-Fraktion bleibt deshalb bei ihrer Auffassung, dass es auch zur Sicherheit des Personals sinnvoll, notwendig und erforderlich ist, justizeigene Drogenspürhunde und Handyspürhunde anzuschaffen. Leider verweigert die Landesregierung sich diesem Begehren standhaft.
Wir haben eine zunehmende Anzahl von ausländischen Gefangenen. Dies führt zu Sprachproblemen. Die Dolmetscherkosten steigern. Dies zeigt, dass die Probleme in den Justizvollzugsanstalten immer schwieriger werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Justizvollzuganstalten versehen einen schwierigen Job. Sie erwarten und verdienen Unterstützung und Rückendeckung bei ihrer schwierigen Arbeit.
Die Landesregierung war bis zu diesem Haushaltsplanentwurf der Auffassung, die Stellen in den Justizvollzugsanstalten zu reduzieren. Von diesem Vorhaben ist sie auch auf Druck der CDU-Opposition, die dieses Vorhaben in der Vergangenheit immer wieder aufs Schärfste kritisiert hat, abgewichen. Es zieht sich wie ein roter Faden durch den Haushaltsentwurf bei den Justizvollzugsanstalten, dass man beabsichtigte Stellenstreichungen zurücknehmen und
moderate Stellenerhöhungen durchführen will. Wir begrüßen das und freuen uns, dass die Landesregierung noch lernfähig ist.
Wir waren immer der Auffassung, dass eine angemessene Stellenausstattung in den Justizvollzugsanstalten unerlässlich ist. Deshalb gibt es unsere Forderung, im Haushaltsplan je zehn zusätzliche Stellen für Wachtmeister im Justizvollzug in den Besoldungsgruppen A 6 und A 7 vorzusehen.
Bei den Justizvollzugsanstalten haben wir ähnlich wie bei den Rechtspflegern die Situation, dass auf dem freien Arbeitsmarkt kaum oder kein Personal gewonnen werden kann. Das Land muss selbst Personal ausbilden, damit wir über genügend Beamtinnen und Beamte verfügen. Die Kapazitäten der Justizvollzugsschule in Wittlich sind ausgeschöpft. Wir erwarten von der Landesregierung ein Konzept, wie eine zusätzliche Ausbildung durchgeführt werden kann, ohne die es nicht gehen wird. Aus diesem Grund beantragt die CDU, die Anzahl der Anwärterstellen um 22 zu erhöhen.
Bis zum Jahr 2020 sind deshalb die Voraussetzungen zu schaffen, die Ausbildungskapazitäten auszuweiten. Zudem sollten wir gemeinsam – die Landesregierung federführend – eine Imagekampagne für den Beruf des Justizwachtmeisters durchführen. Wir haben dafür Mittel im Haushalt beantragt.
Das Land als Dienstherr hat eine Fürsorgepflicht gegenüber den Beamtinnen und Beamten in den Justizvollzugsanstalten. Die Erhöhung der Gitterzulage begrüßen wir außerordentlich. Sie entspricht einer Forderung der CDU.
Die Anhörung nach unserer Großen Anfrage hat ergeben, dass Handlungsbedarf bei den Sozialräumen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besteht. Deshalb lautet unsere Forderung, im Haushalt dafür 70.000 Euro mehr einzustellen.
Der Blick des Landes sollte sich nicht nur auf die Insassen richten, auch die Arbeitsbedingungen für die Bediensteten in den Justizvollzugsanstalten bedürfen der Verbesserung.
Ich habe zu Beginn ausgeführt, dass wir es mit der Situation zu tun haben, dass die Gefangenen immer schwieriger werden. Wir unterstützen ausdrücklich die Forderung des Bundes der Strafvollzugsbeamten nach Einführung einer Sicherheitsunterstützungsgruppe in den Justizvollzugsanstalten. Anstaltseigene Kräfte des allgemeinen Vollzugsdiensts sollen durch eine besondere Ausbildung und ein vermehrtes Training für die Abarbeitung von speziellen Lagen qualifiziert werden. Dies dient auch der Sicherheit der Bediensteten.
Sehr geehrter Herr Minister, wir unterstützen auch die Forderung der Gewerkschaft nach Wiedereinführung der Ausbildung an Schusswaffen für alle Anwärterinnen und Anwärter.
Lassen Sie mich noch einige Anmerkungen zu aktuellen Problemen machen. Wir haben bei den Gerichtsvollziehern in Rheinland-Pfalz – leider, sagen wir – eine Vergütungsproblematik. Wir halten das gegenwärtige Vergütungssystem der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in Rheinland-Pfalz für nicht gerecht. Hier besteht Reformbedarf.
Die von der Landesregierung in Betracht gezogene Zusammenlegung, Fusion der Landesjustizkasse mit der Landeshauptkasse Mainz, Landesoberkasse Koblenz und der Landeshochschulkasse wird von uns sehr kritisch gesehen. Wir vermögen dort keine Synergieeffekte zu erkennen. Es gibt auch kaum sachliche Gemeinsamkeiten zwischen den einzelnen Kassen. Man möge das noch einmal im Prüfungsverfahren überdenken.
Zu den Verwaltungsgerichten. Herr Minister, wir haben Sie in der Forderung unterstützt, für zusätzliche Stellen in Trier zu sorgen. Die Verwaltungsgerichte sind durch die Asylverfahren überlaufen. Wir haben sie in Trier konzentriert. Das Verwaltungsgericht Trier arbeitet in hervorragender Weise. Wir haben dort die kürzesten Verfahrenslaufzeiten in Deutschland. Hier gilt ein Lob an die Arbeit der Richterinnen und Richter in Trier, die das in ganz hervorragender Weise bewältigen.
Sehr geehrter Herr Minister, die Landesregierung – das gestehen wir Ihnen ausdrücklich zu – ist mit dem von Ihnen vorgelegten Entwurf für den Haushalt auf einem Weg, den wir unterstützen. Sie müssen ihn nur vollständig zu Ende gehen, damit die Überlastung der Justiz zu einem Ende geführt wird.
Ich denke, in diesem Hause ist es unstreitig zwischen uns und der Regierung, dass wir einen starken Rechtsstaat wollen mit einer Justiz, die in der Lage ist, zeitnah Urteile zu sprechen. Dies dient dem Rechtsfrieden. Dieses Ziel kann aber nur erreicht werden, wenn die Gerichte und Staatsanwaltschaften personell ausreichend ausgestattet sind.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Henter, zunächst vielen Dank, das war schon fast das Signal für die Zustimmung zum Einzelplan 05. Das ist auch gut so.
Ein gut funktionierender Rechtsstaat ist unerlässlich, meine Damen und Herren, für die Wahrung von Demokratie und Freiheit, für die Sicherheit in unserem Land, für den Rechtsgewährungsanspruch der Bürgerinnen und Bürger und nicht zuletzt für einen verlässlichen Rahmen in der Wirtschaftsordnung.
Die Bediensteten in der Justiz leisten Tag für Tag eine hervorragende Arbeit, um diesem hohen Anspruch gerecht zu werden. Ihnen gebührt zuallererst unser Dank und unsere Anerkennung.
Wenn wir aktuell in vielen Staaten der Erde, leider auch mitten in Europa, zusehen müssen, wie die Rechtsstaatlichkeit untergraben, ja zum Teil auch bekämpft wird, dann wird noch deutlicher, wie wertvoll eine funktionierende Justiz ist. Die dritte Gewalt verdient daher unsere besondere Aufmerksamkeit und Unterstützung.