Ich setze trotzdem auf eine konstruktive Diskussion im Ausschuss, auf der Basis unseres Gesetzentwurfs.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Kollege Bollinger hat eben von hier aus behauptet, die CDU habe die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge von der AfD abgeschrieben.
(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Die Idee haben Sie übernommen! Das habe ich genau so gesagt! Hören Sie zu!)
Ich halte im Gegensatz dazu fest, wir sind die erste und bisher einzige Fraktion in diesem Haus, die ein in sich stimmiges Konzept zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vorgelegt hat.
Es gibt außer einigen, sozusagen dahingeworfenen Versatzstücken eines möglichen Konzepts von der AfD kein in sich stimmiges Konzept der AfD.
Das gilt sowohl für die Finanzierung, und das gilt im Hinblick auf die Auszahlung der Landesmittel; denn eine Pauschalierung der Mittel – das haben Sie einmal irgendwo
(Beifall der CDU – Abg. Uwe Junge, AfD: Es geht doch um die Absicht, Herr Weiland! Mein Förmchen, Dein Förmchen! Wir wollen es doch gemeinsam, also machen wir es!)
Sie haben außer einer Großen Anfrage, ein bisschen heißer Luft und ein paar Wellen zu diesem Thema in diesem Hause nichts vorgelegt.
(Beifall der AfD – Abg. Christine Schneider, CDU: Das Niveau werden Sie nie erreichen! – Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU)
Ich halte fest, wir haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der durchdacht und konsistent ist, der auf Zahlen basiert. Sie legen einen Entschließungsantrag vor. Sie waren noch nicht einmal imstande, einen Änderungs- oder Alternativantrag zu unserem Gesetzentwurf vorzulegen. Sie wollen die Landesregierung ihre Arbeit machen lassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor bezüglich der Gesetze.
Ich darf bezüglich Punkt 6 der Tagesordnung, dem Landesgesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Bestimmungen und anderer Vorschriften, Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/7246 –, darauf hinweisen, dass die Beratung unterbrochen wird.
Bezüglich Punkt 7 der Tagesordnung, dem Landesgesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und des Landesfinanzausgleichsgesetzes (Abschaffung von Stra- ßenausbaubeiträgen), Gesetzentwurf der Fraktion der AfD – Drucksache 17/7619 –, frage ich, ob Ausschussüberweisung beantragt wird.
Wer der Ausschussüberweisung an den Innen- und den Rechtsausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Gesetzentwurf wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD nicht überwiesen.
Die zweimalige Beratung in den Ausschüssen ist obligatorisch; wir müssen überweisen. Schauen Sie bitte in die Geschäftsordnung, und fragen Sie den Wissenschaftlichen Dienst.
Das ist korrekt. Der Überweisungsvorschlag lautet an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss.
Bezüglich Punkt 8, dem Landesgesetz über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Emmelshausen und St. Goar-Oberwesel, Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/7712 –, wird vorgeschlagen, diesen an den Innenausschuss und an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch, dann ist es so beschlossen.
Bezüglich Punkt 9, dem Landesgesetz über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden AlsenzObermoschel und Rockenhausen, Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/7723 –, wird vorgeschlagen, diesen an den Innenausschuss und an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch, dann ist so beschlossen.
Bezüglich Punkt 10, dem Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über Maßnahmen zur Vorbereitung der Gebietsänderungen von Verbandsgemeinden, Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN – Drucksache 17/7862 –, wird vorgeschlagen, diesen an den Innenausschuss und an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch, dann ist so beschlossen.
Die Grundredezeit beträgt gemäß der Vereinbarung im Ältestenrat 10 Minuten. Gibt es Wortmeldungen? – Herr Henter, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Justizhaushalt ist schwerpunktmäßig geprägt von den Personalausgaben. Sie umfassen ca. 70 % der Ausgaben.
Personalprobleme haben in den vergangenen beiden Jahren auch die Beratungen im Rechtsausschuss oder hier im Plenum geprägt. Immer wieder hat die CDU in den Beratungen auf die angespannte Personalsituation sowohl an den Gerichten als auch in den Justizvollzugsanstalten hingewiesen.
Ich möchte ausdrücklich betonen, wir verfügen im Land Rheinland-Pfalz über eine leistungsstarke Justiz mit hoch qualifiziertem Personal. Als Mitglieder des Richterwahlausschusses sehen wir immer wieder bei Einstellungen, dass im Bereich der Richterinnen und Richter hoch qualifizierte Personen mit herausragenden Examensnoten eingestellt werden.
Die Probleme, die in der Justiz herrschen, zum Beispiel lange Verfahrensdauern, sind im Regelfall deshalb strukturell bedingt. Es ist einfach zu wenig Personal vorhanden. Dafür tragen die Landesregierung und die sie tragenden Parteien die volle Verantwortung.
Ich möchte das mit einigen Beispielen untermauern. Die durchschnittliche Dauer zwischen dem Eingang der Anklageschrift und dem Beginn der Hauptverhandlung beträgt beim Landgericht Koblenz 90 Tage, beim Landgericht Mainz 40 Tage, beim Landgericht Trier 100 Tage, beim Landgericht Bad Kreuznach 105 Tage, beim Landgericht Kaiserslautern 155 Tage, beim Landgericht Landau 97 Tage und beim Landgericht Zweibrücken 198 Tage. Bei Zivilkammern, insbesondere wenn sie für Bausachen zuständig sind, kommt es zu überlangen Verfahrenszeiten.
Viele Amtsgerichte beklagen, dass Assessoren zugewiesen werden, die nach sechs Monaten an ein Landgericht wegversetzt werden, um dort Löcher zu stopfen. Hinzu kommen Probleme bei Haftsachen und bei der Sicherstellung des Bereitschaftsdienstes.