Protocol of the Session on September 20, 2018

Das zeigt sich auch darin, dass auf der einen Seite eine ganze Reihe von Beratungs- und Informationsangeboten in unserem Land zu finden ist, aber eben auch Gründungsbüros. An den Hochschulen sollen speziell die Personen unterstützt werden, die sich mit Gründungen tragen. Allgemein ist es so – ich weiß, das gab es damals auch in dieser Diskussion, im Übrigen auch als Ihr Beitrag von der CDU, soweit ich mich erinnere –, dass versucht werden soll, ein Klima für Gründerinnen und Gründer zu schaffen, also letztendlich für mutige junge, vielleicht auch manchmal nicht so junge Leute, in dem es durchaus sein kann, dass nicht alle Gründungen erfolgreich sind. Das hat die Thematik nun leider so in sich.

Wir müssen aber ein Klima schaffen, das dazu beiträgt, dass die Personen, die es nicht geschafft haben, nicht in eine Ecke gedrängt werden. Wir versuchen, mit vielen Beratungsangeboten auch schon im Vorfeld möglichst ein Scheitern zu vermeiden und einen Erfolg zu befördern.

Ihre Idee des Gründerstipendiums hört sich gut an. Durch eine zeitlich begrenzte und entsprechend maßgeschneiderte monatliche Förderung – so heißt es in Ihrem Antrag – können sich Gründerinnen und Gründer auf ihre innovativen Geschäftsideen konzentrieren.

(Präsident Hendrik Hering übernimmt den Vorsitz)

Das hört sich ganz gut an. Ich kann mich aber erinnern, dass die CDU ansonsten dann, wenn es darum geht, pauschal Mittel in etwas zu stecken, eher zögerlich ist, um es einmal so zu sagen. Ich würde vorschlagen, dass man sich einmal anschaut, wie das in Nordrhein-Westfalen läuft. Aber so ist uns das in Ihrem Antrag zu unkonkret.

Bei uns helfen Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern, natürlich auch die ISB und andere Einrichtungen des Landes, um eine Gründungskultur in Rheinland-Pfalz zu stärken und hochzuhalten. Ich glaube, dass wir bisher, was die Attraktivität des Standorts Rheinland-Pfalz angeht, mit den vorhandenen Instrumenten gut gefahren sind.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und FDP)

Für die Landesregierung spricht Frau Staatssekretärin Schmitt.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Gründungen zu stärken, ist eine wichtige Aufgabe der rheinland-pfälzischen Wirtschaftspolitik. Man kann es an dieser Stelle nur noch einmal unterstreichen: Gründungen von heute sind die Unternehmen von morgen, auf deren Leistungen Wohlstand und Wirtschaftskraft des Landes beruhen.

Junge Unternehmen nutzen Marktlücken aus. Sie schaffen zudem neue Märkte und wirken damit Verkrustungen des Wirtschaftssystems entgegen. Sie sind Vorreiter beim Einsatz neuer Technologien und treiben von daher Erneuerung und Strukturwandel positiv voran.

Die Landesregierung hat ein großes Interesse daran, unternehmerischen Gründergeist bereits frühzeitig zu wecken und Gründungsideen zur unterstützen und zu begleiten.

Dazu gibt es in der Tat eine Reihe von Initiativen und Angeboten. Sie beginnen mit einer Reihe von SCHULEWIRTSCHAFT-Projekten in den Schulen, um den Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, sich mit der Unternehmensgründung zu beschäftigen oder auch in Schülerunternehmen projektbezogen aktiv zu werden.

Die Gründungsbüros der Hochschulen haben die Aufgabe, Studierende für Gründungen grundsätzlich zu sensibilisieren. Die Technologie- und Gründerzentren unterstützen die Gründungen mit technologieorientiertem Schwerpunkt, und ein breites Informations-, Beratungs- und Veranstaltungsangebot im Rahmen der Gründungsinitiativen des Landes hilft allen Gründungsinteressierten, ihre Gründungsideen zu entwickeln und durch Experten begleiten zu lassen.

Von zentraler Bedeutung ist die finanzielle Förderung von Gründungsvorhaben. Es gibt ein breites Förderangebot durch die landeseigene Investitions- und Strukturbank, das zinsgünstige Darlehen, Beteiligungen und Bürgschaften umfasst.

Einen Schwerpunkt setzt die Landesregierung auf die Unterstützung von technologieorientierten Unternehmensgründungen. Mit dem Innovationsfonds Rheinland-Pfalz II steht den technologieorientierten Gründungen erfolgreich Risikokapital zur Verfügung.

Alle Förderinstrumente müssen kontinuierlich daraufhin überprüft werden, ob sie noch dem Bedarf entsprechen oder veränderten Anforderungen angepasst werden müssen. Ein guter Arbeitsmarkt, über den wir verfügen, fördert ein verändertes Gründerverhalten. Genau deswegen ist es immer wichtig, die Dinge an die aktuellen Anforderungen anzupassen.

Dies haben wir mit der Gründerallianz unter Leitung von Dr. Volker Wissing eingeleitet. Dabei wurde der Bedarf an neuen IT-basierten Gründungsprojekten deutlich. Die

Herausforderung hier ist einmal mehr die zeitgemäße Finanzierung; denn vergleichbare Beispiele, an denen man ihre Erfolgsaussichten ableiten könnte, gibt es noch nicht.

Da diese Gründungsideen ein Geschäftsmodell aufweisen, das auf moderner Technologie beruht, die die Technologie aber nicht eigenständig weiterentwickeln, können sie auch von der Förderung technologieorientierter Gründungen nicht profitieren.

Für diese Gründungen wird das Wirtschaftsministerium daher in Kürze ein neues Förderangebot vorstellen, für das im kommenden Doppelhaushalt entsprechende Mittel eingeplant sind.

(Beifall bei FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die CDU-Fraktion fordert nun die Landesregierung auf, das Gründerstipendium des Landes Nordrhein-Westfalen als neue unbürokratische Starthilfe für innovative Gründungen zu prüfen. Aber genau dies haben wir bereits vor einiger Zeit getan. Dabei haben wir nicht allein dieses Förderangebot geprüft, sondern auch die Förderangebote aus anderen Bundesländern unter die Lupe genommen.

Man muss feststellen, alle Bundesländer verfolgen das Ziel, jungen Unternehmen einen guten Start zu bieten. Das ist auch gut so.

Sie haben dazu eine Reihe von Finanzierungs- und Förderinstrumenten entwickelt, die einander zum Teil ähneln, sich zum Teil aber auch erheblich unterscheiden. Von daher sind die einzelnen Instrumente nicht eins zu eins übertragbar. Gleiche Begriffe weisen zudem nicht auf gleiche Inhalte hin.

Sie können außerdem nicht als Einzelprogramm isoliert bewertet werden, sondern müssen jeweils im Kontext des gesamten Förderportfolios eines Landes betrachtet werden.

Meine Damen und Herren, die Auswertung all dieser Programme war bei der Entwicklung des kommenden rheinland-pfälzischen Programms eine ganz wichtige Hilfe.

Ich möchte an der Stelle noch einmal sagen, während das nordrhein-westfälische Gründerstipendium Existenzgründungen für ein Jahr pauschal mit einem monatlichen Zuschuss unterstützt, hat sich das Wirtschaftsministerium in Rheinland-Pfalz für ein zusätzliches neues Fördermodell entschieden, das die Umsetzung der besten innovativen Gründungsprojekte mit einem Zuschuss unterstützt, der dem jeweiligen Bedarf der Gründung angepasst ist.

Das rheinland-pfälzische Angebot setzt ganz klar einen Schwerpunkt auf die individuelle zielgerichtete Förderung und die Auszeichnung und Unterstützung der besten Ideen und Gründungen im Land.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen damit zur Abstimmung. Wird Überweisung des Antrags beantragt? – Das ist nicht der Fall. Wir kommen dann zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/7281 –. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Gegenstimmen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD abgelehnt.

Ich rufe Punkt 17 der Tagesordnung auf:

Zur Situation der Feuerwehr und der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule (LFKS) der Feuerwehr in Rheinland-Pfalz Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der AfD und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der AfD – Drucksachen 17/6208/6616/7263 –

Am Rednerpult hat sich schon der Abgeordnete Junge eingefunden, um zu dem Thema zu sprechen. Ich erteile ihm das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Tagesordnungspunkt besprechen wir die Große Anfrage unserer Fraktion zur Situation der Freiwilligen Feuerwehr und der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Rheinland-Pfalz, die – das sei mit allem Nachdruck und aller Deutlichkeit vorausgeschickt – eine hervorragende Arbeit leistet, dies trotz unzureichender Rahmenbedingungen.

Für uns steht fest, dass sich die freiwilligen Feuerwehren in unserem Land in einer schwierigen Situation befinden. Wir erwarten von den Feuerwehren eine funktionierende Selbstorganisation und das Heranführen und Ausbilden des eigenen Nachwuchses. Gleichzeitig verlassen sich die Landesregierung und schlussendlich natürlich wir auch als Bürger auf eine Dienstleistung im Ehrenamt, die als Daseinsvorsorge für uns alle unverzichtbar ist.

Ein persönliches Wort: Ohne den schnellen und professionellen Einsatz der Mertlocher Freiwilligen Feuerwehr wären an jenem frühen Morgen gegen 2:30 Uhr sicherlich nicht nur das Auto meiner Frau, sondern auch mein Haus abgebrannt und meine Frau vermutlich schwerst verletzt worden, oder schlimmer. – Ich weiß nicht, was es da zu lachen gibt.

Damit möchte ich nur deutlich machen, dass jeder von uns völlig unvorbereitet betroffen sein kann und dann auf den Einsatzwillen, den Mut und die Fähigkeiten und eine gute Ausrüstung dieser Männer und Frauen angewiesen ist.

Es ist also nicht damit getan, bei Ehrenamtstagen, Mitgliederversammlungen oder Feuerwehrfesten die immer älter werdende Truppe über den grünen Klee zu loben, sondern es müssen auch zielführende Maßnahmen getroffen werden, um die Fähigkeiten unserer Feuerwehr nicht nur zu erhalten, sondern auch ständig zu verbessern.

(Beifall der AfD)

Die Feuerwehren sind eben nicht Bittsteller, sondern haben einen Anspruch auf bestmögliche Unterstützung.

Meine Damen und Herren, was wir bei einem eigentlich als Höflichkeitsbesuch gedachten Zusammentreffen mit dem Landesvorsitzenden und dem Landesgeschäftsführer erfuhren, löste zunächst bei uns unglaubliches Kopfschütteln aus, war aber letztlich der Impuls genau für diese Große Anfrage.

Nachdem die Beantwortung der Landesregierung vorlag, haben wir diese natürlich mit dem Landesfeuerwehrverband besprochen und ausgewertet. Neben den beiden Themenkomplexen der Landesfeuerwehrschulen und der Verwendung der Feuerschutzsteuer sind vor allem die Nachwuchswerbung und die immer schwieriger werdende Lage des Ehrenamts Themen, die dringenden Handlungsbedarf erzeugen.

Nach einer Sitzung des Innenausschusses wurde der Landesfeuerwehrverband angehört, der aus seiner Sicht dringenden Verbesserungsbedarf vortrug und die eben nicht so rosige Lage eindringlich schilderte. Die Freiwilligen Feuerwehren finanzieren sich hauptsächlich aus der Feuerschutzsteuer, die von den Versicherungsunternehmen über die Feuerversicherungen und Wohngebäudeversicherungen und Ähnliches erhoben werden.

Die Einnahmen sind seit Jahren konstant steigend und sollten – eigentlich eine Selbstverständlichkeit – den Feuerwehren vollumfänglich wieder zur Verfügung gestellt werden. Die Realität ist jedoch, dass jedes Jahr Millionenbeträge im allgemeinen Haushalt versickern, ohne – so beantwortet es auch die Landesregierung – dass darüber ein ganz konkreter Nachweis über Höhe und Verwendung geführt wird.

Ein konkretes Beispiel: In den Jahren 2011 bis 2016 hat das Land ungefähr 103 Millionen Euro an Feuerschutzsteuer eingenommen. Investiert wurden jedoch im gleichen Zeitraum nur 65 Millionen Euro.

(Abg. Joachim Paul, AfD: Das ist interessant!)

Es fehlten für diesen Zeitraum also rund 38 Millionen Euro, die der Feuerwehr zustünden und über die die Landesregierung nicht sagen kann, wohin sie geflossen sind.

Vor diesem Hintergrund fordern wir, dass die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer vollumfänglich und transparent für die Feuerwehren verwendet und nachgewiesen werden.

(Beifall der AfD)