Eine Flugroute ist etwas anderes als eine Autofahrroute, sie hat nämlich nicht nur eine horizontale, sondern auch eine vertikale Komponente. Nach meiner Meinung ist das jedenfalls so; ich bin beim Fliegen in der Regel immer höher als im Auto.
Deswegen dürfte in dem Begriff „Flugroute“ meiner bescheidenen Meinung nach auch die vertikale Komponente enthalten sein.
Zweitens ist ein Meldeverfahren zu etablieren, um aus den gewonnenen Erkenntnissen künftige sicherheitstechnische Empfehlungen und flugbetriebliche Verfahren abzuleiten, die die Wahrscheinlichkeit von Treibstoffablassereignissen verringern. – Auch das ist Gegenstand des Antrags.
Drittens hat das im Herbst erwartete Gutachten evaluiert zu werden. Sollte sich weiterer Untersuchungsbedarf ergeben, wird die Bundesregierung gebeten, weitere vertiefende Untersuchungen zu veranlassen, die die Länder dann weiter bewerten und beurteilen können.
Viertens sind dringend – das ist auch schon angeklungen – Forschungsaktivitäten anzustellen, um beispielsweise mit synthetischen Kraftstoffen Ersatz für das schädliche Benzol zu entwickeln.
Das sind die Gegenstände, um die es morgen geht. Es geht nicht nur um eine Informations- und Meldefrist, es geht um viel, viel mehr. Aber es geht nicht darum, jetzt einen Ablasshandel einzuführen, irgendeinen Fonds, irgendeine Gebühr aufzurufen, wie ich das in der politischen Debatte gelesen habe, nur eine Geldforderung einzupflegen, eine Gebühr, einen Ablasshandel aufzuzeigen. Damit löst man kein einziges Problem.
Ich kann Ihnen versichern, die Landesregierung will helfen, dieses Problem zu lösen. Sie wird sich im Rahmen ihrer politischen Möglichkeiten und im Rahmen des geltenden Rechts dafür einsetzen, dass das Thema „Kerosin“ einer Lösung zugeführt wird. Schon morgen geht es weiter im Bundesrat.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Dann können wir zur Abstimmung kommen. Soweit ich es sehe, ist keine Ausschussüberweisung beantragt.
Wer einer Ausschussüberweisung der beiden Anträge seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Wer ist dagegen? – Danke schön. Damit ist der Antrag auf Ausschussüberweisung mit den Stimmen von SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über die Anträge in der Sache. Ich rufe zunächst den Antrag der Fraktionen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/7257 – auf. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Enthaltungen? – Es gibt einige Enthaltungen. Damit stelle ich fest, dass der Antrag der Regierungsfraktionen mit den Stimmen von SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD und Teilen der CDU und bei Enthaltung von anderen Teilen der CDU angenommen wurde.
Wir kommen zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/7359 –. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Wer lehnt ihn ab? – Danke schön. Damit ist für Enthaltungen kein Raum. Ich stelle fest, dass der Antrag mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, der AfD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt wurde.
Gründungskultur in Rheinland-Pfalz stärken – Gründerstipendium einführen Antrag der Fraktion der CDU
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Stellen Sie sich vor, Sie sind Absolvent einer Hochschule, oder Sie haben eine Meisterprüfung abgelegt. Vielleicht sind Sie auch erfolgreicher innovativer Mitarbeiter eines Unternehmens. Jedenfalls haben Sie eine gute innovative Geschäftsidee und planen, sich selbstständig zu machen, zum Beispiel ein Start-up zu gründen.
Sie lassen sich auch nicht davon beeindrucken, dass es hip ist, sich als Start-up in Berlin niederzulassen. Nein, Sie entscheiden sich dafür, in der Region zu bleiben. Sie werden dann in den Gründerzentren der Wirtschaftskammern gut beraten. Sie erfahren, wie aufwendig und auch bürokratisch solch ein Gründungsprozedere ist, aber bekommen dort gute Hilfe und lassen sich nicht abschrecken.
Nun kommt aber – das belegen mehrere Studien – der größte Hemmschuh für die Gründungswilligen: die finanzielle Unsicherheit in der Anfangsphase. Die Mehrzahl der jungen Gründerinnen und Gründer haben häufig keinen ausreichenden Zugang zu Eigenkapitalgebern.
Gerade in der ersten Wachstumsphase brauchen sie eine finanzielle Überbrückung, bis sich der Erfolg nachhaltig einstellen kann. Für solche Fälle gibt es im Nachbarland Nordrhein-Westfalen seit Kurzem ein sogenanntes Gründerstipendium.
Das ist übrigens eine Initiative unter anderem von der FDP Nordrhein-Westfalen. Man muss nicht alles neu erfinden; gute Ideen kann man auch übernehmen.
Mit diesem Gründerstipendium erhalten Gründerinnen und Gründer ein Jahr lang pro Monat 1.000 Euro. Pro Startup können bis zu drei Gründer davon profitieren. Ein solches Stipendium verbessert die finanzielle Situation von Gründerinnen und Gründern und hilft ihnen, sich auf ihre innovative Geschäftsidee zu konzentrieren. Damit steigern sich auch die Erfolgschancen ihres Unternehmens.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Rheinland-Pfalz steht im Wettbewerb der Regionen – das haben wir heute schon einmal gehört –, und Gründungswillige insbesondere in der Grenzregion prüfen sehr genau, wo sie sich niederlassen. Dabei spielt die Förderung eine große Rolle. Die Konkurrenz der Zentren wie Frankfurt, Mannheim oder Köln ist ohnehin schon groß genug. Der Anreiz, zum Beispiel in Köln monatlich 1.000 Euro Grundabsicherung zu erhalten, kann zu weiterer Abwanderung führen.
Andererseits kann die Werbung für ein solches auch in Rheinland-Pfalz eingeführtes Gründerstipendium gemeinsam mit dem – wie haben wir es vorhin genannt? – Set an Fördermöglichkeiten – zum Beispiel Meisterbonus, EXIST-Gründerstipendium oder die Förderprogramme der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) – in diesem ganzen Angebot ein wichtiger weiterer Baustein sein und einen Anreiz für die Gründung in Rheinland-Pfalz schaffen; denn wir können es uns nicht erlauben, auf innovative, erfolgversprechende Geschäftsideen zu verzichten.
Junge Unternehmer generieren Arbeitsplätze, sind Innovationstreiber, sie werden zu Steuerzahlern und sind wichtige Treiber für die Wirtschaftsfähigkeit unseres Landes. Gerade in wirtschaftlichen Boomzeiten mit geringer Arbeitslosigkeit sind Anreize für den Weg in die Selbstständigkeit umso wichtiger.
Der Gründerreport 2017/2018 belegt, dass die Zahl der Unternehmensgründungen in Rheinland-Pfalz auch im Jahr 2017 zurückgegangen ist. Das liegt im bundesweiten Trend. Die Zahl der Gewerbeanmeldungen im Land geht zurück; zwar auch die Zahl der Gewerbeabmeldungen, aber die Differenz bleibt größer und muss weiter beobachtet werden.
Damit sich der Trend eines negativen Gründungssaldos nicht weiter fortsetzt, gilt es aktiv zu werden und für Gründungsansiedlungen in Rheinland-Pfalz zu werben.
Zwar sind jüngsten Zahlen des Statistischen Landesamts zufolge im Jahr 2018 wieder mehr Gründungen zu verzeichnen, aber umso mehr müssen wir uns doch anstrengen, diesen positiven Stopp des Abwärtstrends mit flankierenden Maßnahmen zu unterstützen, damit RheinlandPfalz wieder zu einem Gründungsland wird.
Wir haben in unserem Antrag ganz bewusst die genauen Modalitäten der rheinland-pfälzischen Ausgestaltung des Gründerstipendiums offengelassen. Diesbezügliche Fragen – Wie viele Gründer können in den Genuss kommen? Sollen auch 1.000 Euro pro Monat ausbezahlt werden, oder eine andere Summe? Was sind die genauen Voraussetzungen? – würden wir gerne mit Ihnen und den Fachleuten im Ministerium diskutieren und vom Ministerium prüfen lassen.
Deshalb haben wir diesen Antrag ganz bewusst vor der Haushaltsdebatte eingebracht. Wir hoffen, dass dieser Vorschlag, dieser Antrag Ihre Zustimmung findet und wir ihn als gemeinsames Vorhaben in den Doppelhaushalt einbringen und auch die entsprechenden Finanzmittel vorsehen können. Wir würden uns freuen, wenn er Ihre Zustimmung findet.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Rheinland-Pfalz bietet Unternehmensgründern sehr gute Rahmenbedingungen. Es freut mich, dass wir uns darüber einig sind, dass wir Gründungen in Rheinland-Pfalz brauchen, wie wir sie überall in Deutschland brauchen, weil sie einen Beitrag dazu leisten, unsere Wirtschaftsstruktur zu diversifizieren und abwechslungsreicher zu gestalten und letztlich auch zu mehr Wachstum beitragen, meine Damen und Herren.
Die Bedingungen für Existenzgründer waren in dieser Legislaturperiode schon mehrfach Thema in diesem Parlament, teilweise eigens unter dem Stichwort „Gründungsförderung“, teilweise dann, wenn wir uns über Handwerksbetriebe oder Industriebetriebe unterhalten haben.
Ich möchte einmal kurz in Erinnerung rufen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben, welche Akteure in Rheinland-Pfalz derzeit in der Lage sind und täglich diesem Geschäft nachgehen, Gründer zu unterstützen, zu beraten und auch finanziell zu unterstützen.
Erstens, es sind zum einen die Industrie- und Handelskammern zusammen mit den Handwerkskammern, die die Starterzentren betreiben. Dort kann jeder Gründungsinteressierte umfassende Informationen für Vorhaben in allen Branchen in allen Regionen unseres Landes erhalten.