Protocol of the Session on September 19, 2018

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile Frau Abgeordneter Willius-Senzer das Wort.

Vielen Dank. – Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie Sie sehen, ist das ein wichtiges Thema. Es ist wichtig, dass wir heute für das Thema sensibilisieren. Mehr wollen wir nicht.

Nach meiner Auffassung geht es bei dem Thema „Organspende“ um drei zentrale Punkte. Punkt 1 ist, nur wer über das Thema „Sterben“ und über den Tod spricht, hat davor keine Scheu, und das darf auch kein Tabu sein. Wir brauchen die öffentliche Debatte. Die heutige Aktuelle Debatte leistet einen Beitrag dazu, um vielleicht in Zukunft mehr Menschen das Leben zu retten.

Punkt 2: Es braucht Vertrauen in die Organspende und in das System. Nur wer sich auf den Entscheidungsprozess schon im Privaten einlässt und das Vertrauen in die entsprechenden Institutionen hat, wird guten Gewissens zur Organspenderin bzw. zum Organspender, um später vielleicht mehr Menschen das zweite Leben zu schenken.

Punkt 3 ist die Gesetzesgrundlage. Ich möchte, dass wir auch über die sogenannte Widerspruchslösung nachdenken. Als Vorbild dient dahin gehend Belgien. Unser Nachbarstaat gehört EU-weit zu den Ländern mit den meisten Organspenden. Dort wird bereits im Kindesalter Aufklärungsarbeit geleistet.

So weit möchte ich eigentlich gar nicht gehen. Dass wir aber beispielsweise mit Erhalt des Personalausweises im Alter von 16 Jahren umfassend über die Organspende informieren, halte ich für richtig. Die Widerspruchslösung kann dann ab 18 Jahren gelten. So wäre eine Zeit der Entscheidung vorgeschaltet.

Ich möchte richtig verstanden werden: Als Fraktionsvorsitzende der FDP im Landtag Rheinland-Pfalz, gerade als Freie Demokratin, will ich von staatlicher Seite nicht über die Köpfe Einzelner oder eines Einzelnen hinweg bestimmen. Ein liberales Weltbild bedeutet für mich aber auch, Verantwortung zu übernehmen. Vertrauen, Enttabuisierung, Aufklärung und die entsprechende Gesetzesgrundlage sind dafür die Voraussetzung.

(Glocke des Präsidenten)

Jetzt zum dritten Mal: Mit Information können wir in naher Zukunft vielleicht mehr Menschen ein zweites Leben schenken.

(Beifall bei FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die AfD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Frisch das Wort.

Herr Präsident, meine verehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir eine kurze Anmerkung zu dem, was Sie, Frau Ministerin, hier vorgetragen haben. Frau BätzingLichtenthäler, Sie haben davon gesprochen, wir müssten die Haltungen dahin gehend verändern, dass Organspende zur Normalität wird. Ich halte das für eine sehr schwierige Aussage; denn eine Organspende ist nie eine Normalität. Hier sind so viele Ängste bei den Menschen tangiert, hier geht es um religiöse, psychologische, vor allem um ethische Vorbehalte, die sehr begründet sind. Sie kennen wahrscheinlich auch die Debatte in der Medizinethik über dieses Thema.

Deshalb würde ich sagen, wir dürfen – da bin ich völlig bei Frau Binz von den Grünen – mit organisatorischen und sonstigen technischen Möglichkeiten versuchen, die Zahl der Organspenden von denen, die spenden wollen, zu erhöhen, damit möglichst jeder Spender hinterher einem anderen das Leben retten kann, aber es zur Normalität zu machen, halte ich für hoch problematisch, vor allem angesichts der ethischen Implikationen, die mit diesem Thema verbunden sind.

Ich möchte noch auf einen zweiten Aspekt hinweisen, der

hier in der Debatte nicht so im Fokus stand, der aber immer wieder in der öffentlichen Debatte ein Stück weit suggeriert wird: Es kann aus dem Bedarf an Organen, der sicherlich oft in Einzelfällen sehr dramatisch und sehr tragisch ist, in keiner Weise ein Anspruch abgeleitet werden, diesen Bedarf nun durch möglichst liberale Maßnahmen zu decken. Es gibt keine moralische Verpflichtung für einen Menschen, seine Organe anderen zur Verfügung zu stellen. Wenn Menschen das tun, haben Sie meinen hohen Respekt, aber ich verstehe und respektiere auch, dass es viele Menschen gibt, die das aus den unterschiedlichsten Gründen nicht möchten.

Vielleicht sollten wir auch Alternativen zur Organspende in der ganzen Debatte nicht vergessen: die Xenotransplantation oder auch die zunehmende Möglichkeit, aus adulten Stammzellen Organe zu züchten. Vielleicht haben wir in Zukunft im Rahmen der Forschung und Wissenschaft ganz neue Möglichkeiten, die uns ein Stück weit von diesen Problemen ethischer Art mit der Organtransplantation entlasten.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD)

Für die SPD-Fraktion hat Frau Kollegin Anklam-Trapp das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Damen und Herren! Organspenden, Organtransplantation ist eine höchst ethische Befassung. Ich möchte für die SPD-Fraktion die Position vertreten, dass es heute in der Aktuellen Debatte wirklich verfrüht wäre, wenn wir mit Empfehlungen an den Bundesgesetzgeber aufwarten wollen.

Es kann aber darüber diskutiert werden, was wir im Land Rheinland-Pfalz verbessern können, zum Beispiel durch das Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz, indem wir in das neue Gesetz nicht nur die ärztlichen Kollegen, sondern auch die Pflege auf den Intensivstationen, in den Transplant Teams, aufnehmen; denn in der Pflege sind die Menschen, die über die Angehörigen die direktesten Kontakte haben. Dazu gehört auch, dass wir die Ärzte konkret befähigen, zuständig zu sein, damit eben kein Mensch und kein potenzieller Spender verlorengeht, womit immerhin 3,3 potenziellen Organempfängern geholfen werden kann, und Krankenhäuser ihre Betten auf den Intensivstationen gerade und besonders explantationswürdigen oder verstorbenen Patienten widmen.

Aus der Anhörung war zu hören, es ist keine Frage des Geldes. Die Krankenhäuser und die angehörten Ärzte möchten damit kein Geld verdienen, aber sie brauchen Wertschätzung. Auch Entnahmekrankenhäuser, die diese schwierige Arbeit leisten, brauchen Wertschätzung. Die wird im Transplantationsgesetz deutlich ausgewiesen.

Eine Bitte hat die SPD-Fraktion – ich glaube, da befinden wir uns in einem guten Kanon mit der CDU-Fraktion –: Wir

brauchen in der Bevölkerung mehr Information. Zum Beispiel werden beim Erwerb des Führerscheins die jungen Menschen erreicht. Dies gilt auch für die Freiwillige Feuerwehr bei der Ausbildung der Jugendfeuerwehrmänner und -frauen. Ein weiteres Beispiel sind die Schulen. Nicht nur im Ethik-Unterricht, sondern insgesamt brauchen wir in den Schulen sehr viel mehr Informationen.

Ich denke, mit einem großen Paket, über eine intensive Auseinandersetzung im Deutschen Bundestag – ich werde diese Diskussion intensiv verfolgen –, wird sich diese Gesellschaft in puncto Organspendebereitschaft weiterentwickeln.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist auch der dritte Teil der Aktuellen Debatte beendet.

Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung:

...tes Landesgesetz zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/6000 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 17/7240 –

Die Fraktionen haben sich auf eine Grundredezeit von 5 Minuten verständigt. Gibt es Wortmeldungen? – Es spricht Herr Noss für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes beschäftigt uns heute schon zum x-ten Mal. Im Vorfeld des heutigen Tages wurde mit einer unwahrscheinlich großen Mobilisierungsaktion, mit emotionalen Reden und emotionalem Tun dieses Thema nach vorne gespült. Ich glaube, das Thema ist wichtig, sodass ich das nachvollziehen kann.

In Aktuellen Debatten, Anträgen, Ausschusssitzungen, einer Anhörung, Pressekonferenzen, weiteren Terminen und Presseverlautbarungen wurde das Thema sehr ausgiebig diskutiert. Eine Annäherung der verschiedenen Standpunkte konnte dabei aber nicht erreicht werden. Leider macht es auch heute die kurze Redezeit unmöglich, auf die vielen Facetten dieses Themas einzugehen. Dennoch möchte ich einige Punkte ansprechen, die verdeutlichen, dass sich die Finanzausstattung der Kommunen in den letzten Jahren erheblich verbessert hat und sich auch in Zukunft weiter verbessern wird.

(Abg. Michael Frisch, AfD: Das sagen Sie jetzt auch schon zum x-ten Mal!)

Im Jahr 2017 konnten bereits 70 % der rheinlandpfälzischen Kommunen ihren Haushalt ausgleichen. Im Jahr 2014 hatten die Kommunen noch ein Minus von 375 Millionen Euro. Dem stand im Jahr 2017 ein positives Finanzierungssaldo von 431 Millionen Euro gegenüber, welches übrigens für unsere Kommunen einen historischen Höchststand darstellt.

(Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD)

Am besten wären Sie ruhig und würden die Klappe halten.

Ich halte fest, dass sich innerhalb von vier Jahren – von 2014 bis 2017 – bei den Kommunen eine Verbesserung des Finanzierungssaldos von über 800 Millionen Euro ergeben hat. Im Jahr 2012 verzeichneten beispielsweise lediglich zwei von 24 Landkreisen ein positives Ergebnis, während es im Jahr 2017 bereits 17 Landkreise waren. Lediglich drei von zwölf kreisfreien Städten konnten im Jahr 2012 ihren Haushalt ausgleichen. Im Jahr 2017 schafften dies acht kreisfreie Städte. Die Finanzausgleichsmasse ist seit dem Amtsantritt der Ministerpräsidentin Malu Dreyer vom Jahr 2013 bis zum Jahr 2018 von 2 Milliarden Euro auf über 2,9 Milliarden Euro angestiegen

(Starker Beifall der SPD und bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und wird sich nach den vorliegenden Berechnungen bis zum Jahr 2020 auf rund 3,3 Milliarden Euro weiter erhöhen.

Diese Zahlen belegen deutlich die Verbesserungen. Sie sind auch nicht wegzudiskutieren, was versucht wird. Die kommunalen Finanzen haben sich entsprechend verbessert.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Entsprechend den Forderungen des Verfassungsgerichtshofs wollen wir besonders die Finanzausstattung der Kommunen mit den höchsten Sozialleistungen verbessern – das sind nun einmal zurzeit die kreisfreien Städte –, was durch die Einführung der neuen Schlüsselzuweisung C3 mit einem Volumen von 60 Millionen Euro erfolgen soll. Die kreisfreien Städte würden davon, wie eben erwähnt, besonders profitieren.

Die rheinland-pfälzischen Kommunen liegen mit ihren Steuereinnahmen ca. 150 Euro je Einwohner unter dem Durchschnitt der Flächenländer. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf den VGH hinweisen, der feststellt, dass die Kommunen ihre eigenen Einnahmequellen ausschöpfen müssen, beispielsweise bei der Realsteuer, und auch ihre Kräfte größtmöglich anzuspannen haben. Dies macht deutlich, dass der VGH auch die Kommunen in der Pflicht sieht, das ihrerseits Erforderliche und Mögliche zu tun, um ihre Finanzkraft zu verbessern. Ähnlich hat sich im Übrigen auch der Landesrechnungshof im Kommunalbericht 2018 geäußert.

(Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD)

Dennoch haben die kommunalen Steuereinnahmen im

Jahr 2017 erfreulicherweise mit rund 4,5 Milliarden Euro ein neues Rekordergebnis erbracht.

Insgesamt kann festgestellt werden, dass sich die Finanzlage der Kommunen in Rheinland-Pfalz seit dem Jahr 2010, besonders aber seit dem Jahr 2014 nach der Änderung des LFAG, erheblich verbessert hat, was auch dadurch deutlich wird, dass einige Kommunen zwischenzeitlich in der Lage sind, Umlagehebesätze zu reduzieren und Liquiditätskredite zurückzuzahlen.