Protocol of the Session on September 19, 2018

Zu nennen ist auch die neue Technik bei der telefonischen Benachrichtigung in den Rettungsleitstellen, dass man das zur Beweissicherung aufnehmen kann, es aber auch noch einmal abspielen kann, ob man es richtig verstanden hat usw.

(Beifall der CDU und bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist für jedermann sehr wichtig. Ich glaube, jedermann möchte gerettet werden, auch wenn er nicht mehr bei Bewusstsein oder im Pflegeheim ist. Das muss in dem Zusammenhang noch einmal neu geregelt werden.

Es war mir wichtig, diese Punkte zu nennen. Ein weiterer Aspekt wurde schon genannt. Er betrifft das Kommunalwahlrecht. Ich denke, ich habe noch einmal ausreichend auf die Frage der Schulen hingewiesen, die eine Rolle spielen.

Herr Minister, Sie haben die Beamten selbst genannt. Es betrifft die Personalaktenführung, Einsicht, Weiterleitung ohne Einwilligung der Betroffenen. Den Richterwahlausschuss darf ich hier als schönes Beispiel nennen. In diesem sind wir zum Teil als Abgeordnete vertreten. Dies wird jetzt in diesem Zusammenhang mit abgearbeitet.

Ich bin auch der Meinung, wir können nicht wissen, was noch alles kommt. Das habe ich das letzte Mal schon gesagt. Wir wissen auch nicht, wer gegen was klagt. Wir haben aber wieder einen Schritt gemacht.

Der Ausschuss sollte sich damit beschäftigen, ohne das jetzt auf die Spitze zu treiben, so will ich es jetzt einmal sagen. Ich glaube nicht, dass wir eine Anhörung brauchen. Wir sollten uns aber noch einmal mit den einzelnen Fragen beschäftigen und das Gesetz dann in Kraft setzen.

(Beifall der CDU und bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Sippel für die Fraktion der SPD das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Rheinland-Pfalz hat die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung in das allgemeine Landesdatenschutzrecht rechtzeitig geschafft. Das Landesdatenschutzgesetz ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten. Die Umsetzung unseres Landesdatenschutzgesetzes durch die öffentliche Verwaltung erfolgt nach Aussage des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit reibungslos.

Es war von Anfang an klar, dass das besondere Landesdatenschutzrecht erst in der Folgezeit angepasst werden kann. Nun, nach knapp vier Monaten, liegt der Gesetzentwurf vor. Es ist eine richtige Fleißarbeit, die durch ein sehr umfassendes Normenscreening geleistet wurde. Es geht immerhin um die Änderung von 25 Gesetzen und zehn Verordnungen, vom Landestransparenzgesetz angefangen über das öffentliche Dienstrecht, Schulrecht, Gesundheitsrecht bis hin zum Steuerberaterversorgungsgesetz: Datenschutz – das merkt man – ist heute eine Querschnittsaufgabe.

Bei der Anpassung von Fachgesetzen handelt es sich zumeist um redaktionelle Änderungen. Außerdem werden Ausgestaltungsspielräume aus zahlreichen Öffnungsklauseln, die uns das europäische Recht überlässt, auch genutzt.

Darüber hinaus soll das Gesetzgebungsverfahren genutzt werden, um andere Vorschriften anzupassen. Es geht insbesondere um die Änderung des Kommunalwahlgesetzes bezüglich der Konkretisierung des Berechnungsverfahrens für die Sitzverteilung. Das ist eine sehr komplexe Rechtsmaterie und eigentlich etwas für Insider.

Leitlinie des Gesetzes ist es, bei allen Änderungen und Regelungsoptionen, die wir haben, das bisherige bewährte Datenschutzrecht des Landes so weit wie möglich aufrechtzuerhalten.

Der Schutz von Daten ist nicht erst seit der DatenschutzGrundverordnung von großem Belang und gesellschaftlichem Interesse. Das vorliegende Landesgesetz trägt deshalb der Schaffung eines Rechtsrahmens besonders Rechnung.

Ich nenne beispielhaft das Landestransparenzgesetz. Hier haben wir doch sehr umfassende Beratungs- und Beanstandungsrechte für den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vorgesehen. Das Landesbeamtengesetz regelt beispielsweise die Aufbewahrung von Personalakten. Dabei geht es um Personalakten in Papierform, die über die elektronische Erfassung hinaus aufbewahrt werden. Man sieht dabei, es gibt den Grundsatz der Datensparsamkeit. Bei einer doppelten Aktenführung brauchen wir eine gesetzliche Regelung, die hier auch vorgesehen ist.

Es geht außerdem um Auskunfts- und Informationsrechte für Beamtinnen und Beamte. Es geht um Regelungen zur Übermittlung von Daten an Dritte, an andere Stellen. Das ist ebenfalls regelungsbedürftig.

Es geht beispielsweise nach dem Landeskrebsregisterge

setz um Regelungen zur Unterrichtung über den Datentransfer. Weiter ist die Erfassung von Daten zur Beurteilung der gesundheitlichen Eignung von Hilfskräften im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes wichtig.

All das zeigt, dass es um hoch sensible Daten geht. Datenschutz ist heute ein hohes Rechtsgut. Deshalb ist es gut, dass wir hier klare Regelungen treffen.

Unser Dank gilt daher allen, die diesen Entwurf erarbeitet haben. Wie gesagt, das war eine richtige Fleißarbeit. Die vielen Vorschläge wurden im Rahmen der Anhörung ebenfalls sehr fundiert abgewogen und in der Begründung dargelegt. Dafür ein herzliches Dankeschön.

Wir werden diesen Gesetzentwurf zum Gegenstand der Ausschussberatungen machen. Ich kann aber vorweg bereits sagen, dass wir den Gesetzentwurf mittragen können.

Danke schön.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile das Wort der Frau Abgeordneten Bublies-Leifert von der AfD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Datenschutz ist ein verfassungsrechtliches Gebot. Auf nationaler Ebene verpflichtet uns das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das sich aus der allgemeinen Handlungsfreiheit des Artikels 2 Abs. 1 des Grundgesetzes und der in Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes gewährleisteten Menschenwürde herleitet, den Datenschutz voranzutreiben und stets zu verbessern.

Auf europäischer Ebene hat der Europäische Gerichtshof ebenfalls einen Schutz der Persönlichkeitsrechte der EU-Bürger entwickelt. Seit dem Lissabon-Vertrag sind die Unionsgrundrechte außerdem nicht mehr nur als sogenannte allgemeine Rechtsgrundsätze des Unionsrechts ungeschriebener Bestandteil des Primärrechts, sondern sie sind in der EU-Grundrechtecharta positiviert worden.

Somit ist es vor allem das Recht auf Schutz personenbezogener Daten gemäß Artikel 8 EU-Grundrechtecharta, welches den Gesetzgeber in die Pflicht nimmt und von ihm verlangt, angemessene Regelungen im Datenschutz zu schaffen. Die verabschiedete Datenschutzreform der Europäischen Union muss nicht nur im allgemeinen rheinlandpfälzischen Landesdatenschutzrecht umgesetzt werden, sondern auch in dessen besonderem Teil. Den Regelungsgegenständen stehen wir als AfD positiv gegenüber. Ebenso stimmen wir den Regelungsinhalten zu.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank.

(Beifall der AfD)

Nun erteile ich das Wort der Frau Abgeordneten Becker von der Fraktion der FDP.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Europa garantiert uns allen seit sieben Jahrzehnten Frieden, Freiheit und Wohlstand. Die europäische Idee von Schumann, Monnet und Adenauer hat sich zu einem starken Bund von mittlerweile 28 Mitgliedsstaaten entwickelt, der bereits in vielen Bereichen gut zusammenarbeitet.

Wir Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer profitieren in ganz besonderem Maße von den Freiheiten, die uns die Europäische Union bietet. Doch es besteht im Rahmen der europäischen Integration immer wieder konkretes rechtliches Regelungsbedürfnis, das uns vor große Herausforderungen stellt.

So beschäftigen wir uns heute mit dem europäischen Datenrecht und dessen Auswirkungen auf die nationale und auf unsere Länderebene. Auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung sowie der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten passen wir insgesamt 25 Gesetze und zehn Verordnungen an. Meine Damen und Herren, es ist bereits absehbar, dass wir uns in naher Zukunft mit weiteren Änderungen beschäftigen müssen.

Grundsätzlich begrüßen wir Freie Demokraten die Anstrengungen der Europäischen Union, einen einheitlichen Standard im Bereich des Datenschutzes zu schaffen. Der europäische Binnenmarkt ist der größte gemeinsame Markt der Welt. Wo freier Warenverkehr, Personenfreizügigkeit, Dienstleistungsfreiheit und freier Kapitalverkehr garantiert werden, braucht es auch gemeinsame Standards im Datenrecht.

Wir wissen dennoch um die großen Herausforderungen, die sich daraus ergeben. Kleine und mittlere Unternehmen sowie vor allem das Ehrenamt haben mit den neuen Bestimmungen zu kämpfen. Die Zahl der eingegangenen Beschwerden wegen Datenschutzverstößen ist seit Einführung der Datenschutz-Grundverordnung deutlich gestiegen.

Meine Damen und Herren, wir alle kennen die Meldungen auf den Homepages von Vereinen, Parteien und Unternehmen, die dokumentieren, dass Seiten vorsorglich vom Netz genommen wurden, weil der Umgang mit der DatenschutzGrundverordnung schwierig ist. Die Nervosität in dieser Sache ist groß. Die Sorge, etwas falsch zu machen und dafür womöglich rechtlich belangt zu werden, nehmen wir in der Landespolitik über die Parteigrenzen hinweg wahr. Dem können wir nur begegnen, indem wir die neuen Anforderungen erklären und verlässlich darüber informieren.

An dieser Stelle möchte ich vor allem Herrn Professor Dr. Kugelmann als Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit danken. Er und sein Team haben gerade in Bezug auf die DatenschutzGrundverordnung eine Vielzahl an Informationen zusam

mengetragen und der Öffentlichkeit bereitgestellt, um mit der seit 25. Mai dieses Jahres wirksamen Verordnung rechtlich umgehen zu können.

Neben den datenschutzrechtlichen Bestimmungen geht es im vorliegenden Gesetzentwurf auch um das Kommunalwahlgesetz. Das Berechnungsverfahren zur Sitzverteilung wird mit der vorgeschlagenen Änderung optimiert. Wir freuen uns dahin gehend auf die Ausschussberatungen.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nun hat Frau Abgeordnete Schellhammer von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Es wurde schon sehr viel Schlaues über das Datenschutzrecht in der Debatte gesagt. Ich will mich daher kurzfassen.

Wir haben tatsächlich ein Gesetz vorliegen, das 25 Gesetze und zehn Verordnungen zu ändern beabsichtigt. Das war eine sehr intensive und kleinteilige Arbeit. Deswegen möchte ich dem Innenministerium an dieser Stelle für diese gesetzgeberische Tätigkeit danken.

Es ist an dieser Stelle bereits erwähnt worden, dass das wunderbare Landestransparenzgesetz,

(Abg. Michael Billen, CDU: Ein furchtbares Gesetz!)

das öffentliche Dienstrecht, das Gesundheitsrecht, das Brand- und Katastrophenschutzgesetz sowie weitere Gesetze angepasst und bestimmte Begriffsbestimmungen festgelegt werden.

Insgesamt können wir sagen, dass die EU-DatenschutzGrundverordnung ein wichtiger Schritt für europaweit gleiche Grundrechte ist. Deshalb ist es nur zu begrüßen, dass wir dem als Landesgesetzgeber Folge leisten und die entsprechenden Regelungen festlegen.

Ich kann – auch als Mitglied der Datenschutzkommission – sagen, es ist eine Mammutaufgabe, das neue EUDatenschutzrecht zu kommunizieren. Ich möchte heute die Gelegenheit nutzen, um dem Landesdatenschutzbeauftragten und seinem Team zu danken für die viele geleistete Aufklärungsarbeit, für die vielen Beratungen bei kleinen und großen Sorgen im Zusammenhang mit der neuen Datenschutzregelung. Wir haben ihn personell so ausgestattet, damit er uns bei dieser Reform unterstützend zur Seite stehen kann. Deshalb vielen Dank an sein Team.