Protocol of the Session on August 23, 2018

gegen alle rheinland-pfälzischen Werkstattträger bezüglich eines uneingeschränkten Prüfrechts zur Wirtschaftlichkeit und Qualität Klagen eingereicht.

In der Ergänzung zum Schlussbericht vom 14. Mai 2018 hatte die Landesregierung noch erklärt, dass bei den vier Sozialgerichten des Landes und dem Sozialgericht Darmstadt fünf Musterverfahren geführt würden und bislang eine mündliche Verhandlung nicht terminiert sei.

Allerdings hatte bereits zuvor das Sozialgericht Trier in einem Musterverfahren für den 29. Mai 2018 einen Verhandlungstermin anberaumt. Eine Entscheidung wurde nicht getroffen, weil außergerichtliche Einigungsgespräche angekündigt wurden. Das Gericht hat das Ruhen des Verfahrens bis zum Abschluss der außergerichtlichen Einigungsverhandlungen angeordnet.

Weshalb in der Ergänzung zum Schlussbericht der Landesregierung nicht auf diesen Verhandlungstermin und die außergerichtlichen Einigungsbemühungen im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Vorbereitung der Beratungen der Rechnungsprüfungskommission hingewiesen wurde, ist eine wichtige Frage, die nicht zuletzt auch das Verhältnis zwischen Regierung und Parlament betrifft.

Unabhängig hiervon hat die Rechnungsprüfungskommission mit ihrem Beschluss Empfehlungen verdeutlicht, dass der Landtag zeitnah über die weitere Entwicklung informiert werden sollte. So ist spätestens bis Ende August 2018 über Zeitpunkt und Inhalt der außergerichtlichen Einigung bzw. unverzüglich über den Verfahrensstand der Vertragsverhandlungen zu berichten. Hierzu darf ich auf verschiedene Presseberichte des letzten Monats verweisen, nach denen zwischenzeitlich mit 16 von 31 beklagten Einrichtungsträgern Vergleichsvereinbarungen geschlossen worden seien.

Bei einer frühzeitigen Vergleichsbereitschaft hätten die Kosten des Rechtsstreits vermieden werden können. Auch vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung von ersten Prüfungen des Landesamts für Jugend, Soziales und Versorgung im Jahr 2019 ausgeht, sollte sie über die Einrichtung eines Prüfteams sowie den Zeitpunkt und die Konzeption von Prüfungen bei Werkstätten berichten.

Im Übrigen bleiben angesichts der unterbliebenen Kontrollen in der Vergangenheit erhebliche Zweifel daran bestehen, ob die künftigen Untersuchungen des Landesamts die gleiche Wirksamkeit entfalten und die Budgetkontrolle durch den Landtag gleichermaßen unterstützen können wie von einer großen Fraktion dieses Landtags empfohlene Prüfungen des Rechnungshofs als neutraler Instanz.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich mit einigen Worten des Dankes schließen. Herr Präsident Berres, Ihnen sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofs gilt im Namen der Rechnungsprüfungskommission und des Haushalts- und Finanzausschusses mein besonderer Dank. Ihre Arbeit und Empfehlungen sowie die Ergebnisse der Rechnungsprüfung sind unverzichtbare Voraussetzungen für eine wirksame Budgetkontrolle durch den Landtag, also durch uns alle.

Danken möchte ich ausdrücklich auch den Mitarbeiterin

nen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung, namentlich Herrn Dr. Mayer, der Staatskanzlei und den mitwirkenden Ressorts der Landesregierung.

Außerdem gilt mein besonderer Dank den Kolleginnen und Kollegen der Rechnungsprüfungskommission sowie des Haushalts- und Finanzausschusses. Die Beratungen wurden stets sachlich, ernsthaft und kollegial geführt. Dafür danke ich allen Beteiligten.

So weit mein Bericht.

(Beifall im Hause)

Herr Dr. Weiland, vielen Dank für den Bericht der Rechnungsprüfungskommission. Wir kommen nun zur Aussprache über die Tagesordnungspunkte.

Ich darf als Erstem Herrn Abgeordneten Wansch von der Fraktion der SPD das Wort erteilen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die vorliegenden Tagesordnungspunkte lauten zusammengefasst: Entlastungsverfahren 2016 der Landesregierung. Zum Beratungsablauf bzw. zu den Beratungsschwerpunkten in der Rechnungsprüfungskommission hat der Vorsitzende der Rechnungsprüfungskommission, Herr Kollege Dr. Weiland, ausführlich berichtet.

An dieser Stelle darf ich allen Kolleginnen und Kollegen, die drei Tage in Speyer und Mainz beraten haben, für die fachlich fundierte und immer lösungsorientierte Zusammenarbeit danken.

Nun zu dem Ergebnis des Haushaltes 2016: Mit der Haushaltsentwicklung 2016, und wenn ich das an dieser Stelle einfügen darf, auch mit der Haushaltsentwicklung des Jahres 2017, können wir sehr zufrieden sein. Sowohl 2016 als auch 2017 ist es gelungen, Schulden netto zu tilgen. Über die Frage der Zuführungen an den Pensionsfonds brauchen wir uns hier im Parlament nicht mehr zu streiten. Durch diese Auflösung des Vermögens im Pensionsfonds Ende 2017 stellt sich, um diese Zahlen bereinigt, der Schuldenstand des Landes Ende 2017 mit rund 32,2 Milliarden Euro dar.

Sprudelnde Steuereinnahmen in Verbindung mit einer praktizierten Haushaltsdisziplin stellten im Jahr 2016 sicher, dass diese Werte erreicht werden konnten. Allein der Rückenwind im Bereich von Steuereinnahmen bzw. beim geringen Zinsniveau hätte nicht ausgereicht. Die praktizierte Haushaltsdisziplin ist und bleibt unerlässlich.

Zur Beurteilung des Haushalts 2016 gehört auch festzuhalten, dass eine deutliche Steigerung der Zahlungen an die Kommunen im kommunalen Finanzausgleich erfolgt ist. Die Finanzausgleichsmasse ist um 176 Millionen Euro oder, in Prozent ausgedrückt, um 7,3 % gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Im Vergleich zum Anstieg der Gesamtausgaben im Landeshaushalt von lediglich 1,2 % wird

die besondere Bedeutung hervorgehoben.

Im Jahr 2016 hat Rheinland-Pfalz mit einem Finanzierungssaldo von 324 Millionen Euro erstmals seit der Finanzreform 1969 einen Überschuss erzielt. Nicht nur die alte verfassungsrechtliche Kreditobergrenze wurde im Jahr 2016 deutlich unterschritten, auch die neue Schuldenobergrenze wurde eingehalten. Statt der geplanten Nettokreditaufnahme von 422 Millionen Euro konnten 323 Millionen Euro getilgt werden.

Damit sind im Ergebnis die Planwerte des Haushalts 2016 um rund 750 Millionen Euro übertroffen worden. Die Haushaltskonsolidierung, die wir uns mit der Verankerung der Schuldenbremse in der Verfassung vorgegeben haben, ist sicher nicht einfach umzusetzen. Wir können aber feststellen, die Landesregierung liegt auch im Jahr 2016 weit vor der Planung, um dieses Ziel zu erreichen. Wie wir seit wenigen Tagen wissen, wird dieses Ziel bereits mit der Haushaltsplanung für das Jahr 2019 erreicht, also ein Jahr früher als ursprünglich geplant.

Auf diesem Weg der Konsolidierung des Landeshaushalts war und ist der Rechnungshof mit seinen mahnenden Worten ein hilfreicher Partner. Bei unseren Beratungen der Prüfungsfeststellungen in der Rechnungsprüfungskommission hatten wir als Abgeordnete nicht nur die Aufgabe, diese nach Recht und Gesetz zu beurteilen. Es gilt auch, die Frage der Wirtschaftlichkeit bzw. Praktikabilität zu prüfen.

So ist zum Beispiel die Aufforderung an die Landesregierung zu verstehen, wonach darauf hingewirkt werden sollte, dass der Bund im Steuerrecht gesetzlich vorgeschriebene Pflichtveranlagungen in besonderen Fällen bei Lohnersatzleistungen nach Wirtschaftlichkeits- und Zweckmäßigkeitserwägungen anpasst.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Abschluss danke ich ganz herzlich dem Vorsitzenden der Rechnungsprüfungskommission, Herrn Kollegen Dr. Weiland, für die souveräne Sitzungsleitung, die immer lösungsorientiert war.

(Vereinzelt Beifall im Hause)

Ich danke stellvertretend für das ganze Team des Rechnungshofs Herrn Präsidenten Berres für die Begleitung und Vorbereitung, sozusagen für unsere Beratungsvorlagen, und für die Gastfreundschaft in Speyer und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung für die Sitzungsvorbereitung und die Protokollierung unserer Beratungen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nun hat Herr Abgeordneter Schreiner von der Fraktion der CDU das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich möchte mich dem Dank anschließen und damit beginnen. Sehr geehrter Herr Rechnungshofpräsident, richten Sie diesen Dank bitte auch den Kolleginnen und Kollegen im Kollegium und all ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus. Ohne das, was Sie über das ganze Jahr hinweg leisten, ohne das, was letztendlich im Bericht des Rechnungshofs kumuliert, wäre das Parlament an vielen Stellen blind.

Insofern sind wir Ihnen sehr dankbar, wenngleich der Wermutstropfen bleibt, dass es immer eine Prüfung im Nachhinein ist. Da liegt das Kind oft schon im Brunnen. Es wäre zu wünschen, dass Sie häufiger regelmäßig begleitend Ihren Sachverstand einbringen könnten; denn der Rechnungshof prüft nicht zum Zweck der Selbstbeschäftigung, sondern er macht das für uns alle.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Ach!)

Ach. So ist das. Er macht das sogar für die Regierungsfraktionen, sogar für Sie, Herr Schweitzer. Deshalb möchte ich zwei Schlaglichter in den Fokus stellen.

Der erste Punkt, den uns der Rechnungshof ins Stammbuch schreibt, ist, das Land investiert zu wenig, es investiert viel zu wenig.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Was?)

Im Jahr 2016 investierte es 73 Millionen Euro weniger als im Vorjahr, weniger, nicht mehr als im Vorjahr. Das war – Herr Kollege Weiland hat es gesagt – der im ZehnjahresVergleich niedrigste Wert. Gerade einmal 5,4 % betrug die Investitionsquote. Sie haben alle den Rechnungshofbericht gelesen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann Sie nur noch einmal bitten, sich diese Grafik mit den Investitionskosten vorzunehmen.

(Der Redner hält ein Blatt Papier mit einer Grafik hoch.)

Rheinland-Pfalz hat die Rote Laterne mit einer Investitionsquote von 5,4 %, schauen Sie es sich an.

(Abg. Martin Haller, SPD: Zu klein!)

Der Durchschnitt der Flächenländer betrug 9,1 % im Jahr 2016. Ein Land wie Sachsen hat 15,6 % investiert, das Dreifache von dem, was Rheinland-Pfalz an Investitionen getätigt hat.

(Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD)

Also eine wichtige Erkenntnis: Das Land investiert zu wenig, hat für das Jahr 2016 viel zu wenig investiert. Aber jetzt wird alles besser, Sie haben es angesprochen, Herr Wansch.

(Abg. Martin Haller, SPD: Noch besser!)

Noch besser.

Das war die Botschaft der Vorstellung der Eckwerte

2019/2020. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nichts wird besser.

(Abg. Martin Haller, SPD: Noch besser! – Zurufe von der SPD: Oh!)

Zunächst einmal wurde von 2016 auf 2017 nichts besser. Da sank die Investitionsquote nämlich noch einmal von 5,4 % auf 5,2 %.

(Zuruf des Abg. Alexander Schweitzer, SPD)