Protocol of the Session on August 23, 2018

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Ersuchen an die Landesregierung nach § 53 Abs. 4 Satz 1 GOLT „Gesetzesfolgenabschätzung zum Landesgesetz zur Ausführung des Bundesteilhabegesetzes“.

Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Danke schön. Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung der AfD abgelehnt.

Wir kommen dann zum Gesetzentwurf selbst, dem Landesgesetz zur Ausführung des Bundesteilhabegesetzes. Es wird Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Soziales und Arbeit – federführend – und an den Rechtsausschuss vorgeschlagen. – Ich sehe keinen Widerspruch, dann ist so beschlossen. Vielen Dank.

Ich rufe nun die Punkte 15 bis 18 der Tagesordnung auf, die gemeinsam beraten werden.

Jahresbericht 2018 Bericht Rechnungshof Rheinland-Pfalz

Drucksache 17/5350 –

Entlastung der Landesregierung Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2016 Antrag der Landesregierung – Drucksache 17/4955 –

Entlastung des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2016 Antrag des Rechnungshofs – Drucksache 17/4960 –

Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2018 des Rechnungshofs (Drucksache

17/5350) sowie Ergänzung zum Schlussbericht der Landesregierung im Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2015 (Drucksache 17/5220) Unterrichtung durch die Landesregierung – Drucksache 17/6211 –

dazu: Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 17/7007 –

Ich darf zunächst den Vorsitzenden der Rechnungsprüfungskommission, Dr. Adolf Weiland, um Berichterstattung bitten.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Landtag beschließt heute über die Entlastung unter anderem der Landesegierung. Damit findet der mit der Haushaltsaufstellung und -bewilligung begonnene Haushaltskreislauf bezogen auf das Haushaltsjahr 2016 seinen formellen Abschluss. Mit der Erteilung der Entlastung bestätigt der Landtag, dass der Haushaltsplan ordnungsgemäß und somit in Übereinstimmung mit dem Haushaltsverfassungsrecht, dem Landeshaushaltsgesetz und der Landeshaushaltsordnung vollzogen wurde.

Das Entlastungsverfahren wurde mit der Vorlage der Haushaltsrechnung und der Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr 2016 durch die Ministerin der Finanzen eingeleitet. Sie hat am 21. Dezember 2017 namens der Landesregierung beantragt, die Landesregierung für das Haushaltsjahr 2016 zu entlasten.

Der Rechnungshof hat die Haushaltsrechnung stichprobenweise geprüft. Er hat die Ergebnisse seiner Prüfung zusammen mit Feststellungen zu weiteren Prüfungsgegenständen in seinem Jahresbericht 2018 zusammengefasst und Maßnahmen für die Zukunft empfohlen.

Auf den Grundlagen des Jahresberichts 2018 und der Stellungnahme der Landesregierung hat die Rechnungsprüfungskommission gemeinsam mit dem Rechnungshof und Vertretern der Ministerien an drei Sitzungstagen im Juni 2018 Beschlussempfehlungen für den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags erarbeitet. Die Beschlussempfehlung und der Bericht liegen Ihnen als Drucksache 17/7007 vor.

Die insgesamt fünf Punkte umfassende Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses inklusive der Entlastung der Landesregierung wurde in dessen Sitzung am 15. August 2018 gefasst. Der Beschluss erging in allen Punkten einstimmig.

Lassen Sie mich einige Schwerpunkte der Beratungen der Rechnungsprüfungskommission ansprechen. Hierzu zählt insbesondere die Grundsatzaussprache zum Landeshaushalt und zu den Folgerungen, die aus den Rechnungsergebnissen 2016 sowie den Kennzahlen zur Haushaltsanalyse zu ziehen sind. Auf wenige Positionen möchte ich näher eingehen:

Der konsumtive Teil des Haushalts, die laufende Rechnung, schloss im Jahr 2016 mit einem Überschuss von 708 Millionen Euro ab. Dies war vor allem auf das erneut gestiegene Steueraufkommen und eine deutliche Minderung der Belastungen aus den Transaktionen mit dem Pensionsfonds zurückzuführen.

Alle anderen Flächenländer mit Ausnahme des Saarlands hatten im Jahr 2016 höhere Überschüsse je Einwohner erzielt. Mit 174 Euro lag Rheinland-Pfalz um 45 % unter dem Durchschnittswert.

Die in der Haushaltsrechnung ausgewiesenen Investitionsausgaben wurden vom Rechnungshof um die Zuführungen an den Pensionsfonds bereinigt. Dies war aufgrund der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vom 22. Februar 2017 und dessen Aussagen zur haushaltssystematischen Zuordnung der Fondszuführungen erforderlich.

Danach verringerten sich die Investitionsausgaben im Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr um 73 Millionen Euro auf 859 Millionen Euro. Dies war im Zehnjahresvergleich für den Kernhaushalt der niedrigste Stand.

Mit einem Anteil von lediglich 5,4 % an den Gesamtausgaben wies Rheinland-Pfalz im Jahr 2016 eine deutlich unterdurchschnittliche Investitionsquote aus. Selbst bei Hinzurechung der Investitionen der Landesbetriebe von fast 230 Millionen Euro hätte das Land mit 6,8 % den Durchschnittswert der anderen Flächenländer von 9,1 % nicht erreicht. Hierzu hätte das Land ohne Anhebung der Gesamtausgaben über 360 Millionen Euro mehr investieren müssen.

Soweit die Werthaltigkeit dieser Kennziffern mit dem Hinweis infrage gestellt werden sollte, dass auch andere Ausgaben als Investitionen betrachtet werden könnten, darf und muss ich an die abschließende Aufzählung der Investitionsausgaben im Haushaltsgrundsätzegesetz und in der Landeshaushaltsordnung sowie an die Rechtsprechung der Verfassungsgerichtsbarkeit erinnern.

Die niedrige Investitionsquote und der im Jahr 2015 vom Rechnungshof aufgezeigte Investitionsbedarf im Bereich der Landesstraßen von fast 970 Millionen Euro sollten zum Anlass genommen werden, im Rahmen der Aufstellung und Beratungen des nächsten Doppelhaushalts Möglichkeiten zur Stärkung der Investitionstätigkeit zu untersuchen. Auch die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder hielten es auf ihrer Jahreskonferenz Ende Mai

2018 für erforderlich, auf der Ausgabenseite ein größeres Gewicht auf langfristig wachstumsstärkende Ausgaben zu legen und Investitionsbedarfe konsequent anzugehen.

Zurück zum Haushalt 2016:

Mithilfe des Überschusses der laufenden Rechnung und weiterer Einnahmen wurden die Investitionsausgaben gedeckt und darüber hinaus per saldo Kreditmarktschulden von 323 Millionen Euro getilgt. Die erstmalige NettoTilgung seit der Finanzreform von 1969 führte im Jahr 2016 zu einer Kreditfinanzierungsquote von minus 2,0 %. Darin sind allerdings neue Schulden von 82 Millionen Euro für den Landesbetrieb Mobilität nicht berücksichtigt.

Der Gesamtschuldenstand des „Konzerns Land“ reduzierte sich bis Ende 2016 auf fast 37,9 Milliarden Euro. Der weitere Rückgang bis Ende 2017 auf 32,2 Milliarden Euro ist insbesondere auf die Auflösung des Pensionsfonds und den Finanzierungsüberschuss 2017 zurückzuführen. Mithilfe dieses Überschusses schloss der Haushalt im zweiten Jahr in Folge mit einer Netto-Tilgung ab, und zwar von 872 Millionen Euro.

Bei den erfreulichen positiven Abschlussergebnissen der letzten beiden Jahre darf die weiterhin überdurchschnittlich hohe Haushaltsbelastung des Landes allerdings nicht außer Acht bleiben. So lagen die Pro-Kopf-Verschuldung im Jahr 2016 mit 8.011 Euro und die Zinsausgaben mit 202 Euro je Einwohner um jeweils 45 % über den Durchschnittswerten der anderen Flächenländer.

Das strukturelle Defizit, also der im Wesentlichen um konjunkturelle Einflüsse bereinigte Finanzierungssaldo, betrug Ende 2016 noch 308 Millionen Euro. Dies waren 165 Millionen Euro weniger als in der Planung erwartet. Hierzu trug bei, dass die Zinsausgaben um 188 Millionen Euro unter den Planansätzen blieben. Für das Jahr 2017 wurde ein strukturelles Defizit von 103 Millionen Euro ermittelt.

Die überdurchschnittlich hohen Haushaltsbelastungen und der noch nicht realisierte strukturelle Haushaltsausgleich zeigen, dass die günstigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die zuletzt erzielten Finanzierungsüberschüsse nicht dazu verleiten sollten, mit der notwendigen Haushaltskonsolidierung nachzulassen.

Um den Vorgaben der neuen Schuldenregel Rechnung zu tragen, spätestens 2020 einen Haushaltsausgleich ohne strukturelle Neuverschuldung sicherzustellen, bedarf es noch erheblicher Anstrengungen. Die noch nicht aktualisierte Konsolidierungsplanung der Landesregierung ging davon aus, dass ein offener Handlungsbedarf von 160 Millionen Euro besteht. Dieser ist neben den bisher beschlossenen Maßnahmen, wie zum Beispiel zum Abbau von 2.000 Stellen, noch mit konkreten Vorgaben zu unterlegen. Zudem steht das Land vor der Herausforderung, einem steigenden Investitions- und Unterhaltungsstau beim öffentlichen Sachvermögen entgegenzuwirken und Zukunftsausgaben, unter anderem in den Bereichen E-Government und schnelleres Internet, zu bewältigen.

In der Rechnungsprüfungskommission bestand Einvernehmen darüber, dass das Ziel einer Verringerung der Neuverschuldung konsequent weiterverfolgt werden und eine

schrittweise Rückführung der Verschuldung folgen muss. Zu Letzterer darf ich darauf hinweisen, dass der Freistaat Bayern in seiner Haushaltsordnung festgelegt hat, die Verschuldung am Kreditmarkt bis 2030 abzubauen.

Die Ministerin der Finanzen hat jetzt angekündigt, die Schuldenbremse bereits im Haushaltsjahr 2019 einhalten zu wollen. Wenn die Einhaltung der Schuldenbremse ernst genommen werden soll, muss es das Ziel sein, die Schuldenbremse nicht nur im Haushaltsplanentwurf, sondern auch im Haushaltvollzug einzuhalten. Um das zu erreichen, darf mit den vorgenannten Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung nicht nachgelassen werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte in aller Kürze noch auf einige wenige Beratungspunkte insbesondere wegen der daraus gezogenen Schlussfolgerungen näher eingehen. Am Beispiel des Beitrags „Reaktivierung der Aartalbahn zwischen Hahnstätten und Diez“ zeigte der Rechnungshof auf, dass den Vorgaben zur Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie zur Durchführung angemessener Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen mit Alternativprüfungen nicht immer ordnungsgemäß Rechnung getragen wurde.

Für die Reaktivierung eines 9 km langen Streckenabschnitts der Aartalbahn für den Personennahverkehr wurden nach dem Preisstand von 2014 gerechnet Investitionskosten von fast 17 Millionen Euro erwartet. Zur Finanzierung sollten Regionalisierungsmittel eingesetzt werden. Durchgeführte Nutzen-Kosten-Untersuchungen waren fehlerhaft und belegten die Wirtschaftlichkeit dieses Projekts bisher nicht. Kostenrisiken und Folgekosten blieben unberücksichtigt, und Best-Case-Szenarien führten zu einer Überbewertung des Nutzens des Vorhabens. Alternative Lösungsmöglichkeiten zur Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs wurden nicht untersucht.

Eine Studie des Instituts für Verkehrswesen, Eisenbahnbau und -betrieb der Technischen Universität Braunschweig verdeutlichte, dass durch ein Nahverkehrskonzept mit einem Express-Bussystem zahlreiche Vorteile hätten erreicht werden können.

Bei entsprechender Umsetzung können Investitionskosten von 16 Millionen Euro vermieden und Regionalisierungsmittel für andere Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs eingesetzt werden. Darüber hinaus können Schadstoffemissionen gegenüber den im Fall einer Reaktivierung vorgesehenen Dieseltriebwagen verringert werden.

Die Landesregierung hat angekündigt, weitere Optionen zu prüfen. Sie führe mit Unternehmen Gespräche bezüglich einer Streckenaktivierung auch für den Güterverkehr. Außerdem habe sie mit der hessischen Landesregierung Kontakt aufgenommen, um vor dem Hintergrund der geplanten City-Bahn von Mainz/Wiesbaden bis Bad Schwalbach eine durchgehende Reaktivierung von Diez bis Bad Schwalbach zu prüfen.

Angesichts der Feststellungen des Rechnungshofs bestand in der Rechnungsprüfungskommission Einigkeit darüber, dass in die abschließende Entscheidung über die künftige Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs

die Ergebnisse sachgerechter Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen einbezogen werden sollten. Darüber hinaus sollten die ökonomischen und ökologischen Vorteile eines Express-Bussystems einschließlich des Einsatzes emissionsarmer Busse berücksichtigt werden.

Das Thema „Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen“ war auch Gegenstand der Beratung des Beitrags „Errichtung und Unterhaltung des Nationalparks Hunsrück-Hochwald“. Hier hatte der Rechnungshof aufgezeigt, dass zwei Jahre nach der Errichtung des Nationalparks noch keine konkreten Schutz- und Entwicklungsziele erarbeitet waren. Eine mittelfristige Kosten- und Finanzierungsplanung war nicht erstellt, obgleich im Haushaltsplan 2018 Ausgaben von über 4 Millionen Euro veranschlagt sind.

Die Festlegungen der Standorte der Nationalpark-Tore und für die Unterbringung des Personals des Nationalparkamts wurden ohne vorherige Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen getroffen. Für die Verwendung der meisten Forsthütten fehlte ein Nutzungskonzept. Eine aktuelle Personalbedarfsermittlung, die den notwendigen Einsatz von über 50 Verwaltungsbediensteten und Rangern hätte belegen können, war dem Rechnungshof nicht vorgelegt worden.

Das 2013/2014 für die Forstverwaltung erarbeitete Personalentwicklungskonzept und Erfahrungswerte in anderen Nationalparken vermögen eine aktuelle Personalbedarfsanalyse auch im Hinblick auf den konkreten Aufgabenzuschnitt im Land nicht zu ersetzen.

Aus diesen Feststellungen sowie zwischenzeitlich gezogenen Folgerungen der Landesregierung und des Fachressorts resultieren eine Reihe von Empfehlungen der Rechnungsprüfungskommission. So sollte unter anderem über die Ergebnisse angekündigter Wirtschaftlichkeitsvergleiche und -untersuchungen bezüglich des Erwerbs und einer weiteren Anmietung des Hunsrückhauses sowie für das Nationalpark-Tor an der Wildenburg bei Kempfeld und über das Nutzungskonzept für die Forsthütten berichtet werden.

Den Entscheidungen über die künftige Unterbringung des Verwaltungssitzes des Nationalparkamts und über den Personaleinsatz sollten eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und eine Personalbedarfsermittlung zugrunde gelegt werden.

Bezüglich des sogenannten Altfalls „Entgeltvereinbarungen für Leistungen der Eingliederungshilfe in Werkstätten für behinderte Menschen“ gaben neue Entwicklungen kurz vor den Beratungen der Rechnungsprüfungskommission Anlass zu zahlreichen Fragen. Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die Forderung des Landtags vom 24. September 2015 immer noch nicht umgesetzt ist. Damit sollte sichergestellt werden, dass zeitnah von allen Werkstattträgern sämtliche für die Entgeltbemessung bedeutsamen Nachweise über deren Aufwendungen angefordert sowie anhand dieser Unterlagen die Entgelte geprüft werden.

Die Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e. V. und mehrere Werkstätten haben die Bitte, alle für eine Prüfung im Sinne des vorgenannten Landtagsbeschlusses notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, wiederholt abgelehnt. Daraufhin wurden

gegen alle rheinland-pfälzischen Werkstattträger bezüglich eines uneingeschränkten Prüfrechts zur Wirtschaftlichkeit und Qualität Klagen eingereicht.