Protocol of the Session on June 22, 2018

Die deutliche Steigerung der Angebote ist zum einen darauf zurückzuführen, dass die Fördermittel deutlich gestiegen sind. Zum anderen unterstützen aber auch die neuen Verfahrensregelungen den Ausbau von Angeboten. Wie sich die Daten für dieses Jahr, für 2018, entwickeln, werden wir konkret feststellen können, wenn alle Kosten und Finanzierungspläne sowie Verwendungsnachweise vorliegen.

Da wir aber, wie ich bereits sagte, die Mittel im Jahr 2018 nochmals um 250.000 Euro auf 1 Million Euro gesteigert haben, sind wir sicher, dass wir noch mehr Betreuungsplätze fördern können. Das werden wir zu gegebener Zeit sehen. Ich werde die Daten gern noch einmal vorstellen.

Zu Frage 3: Unser Förderprogramm mit dem neuen Verfahren wurde sehr gut angenommen und ist hoch akzeptiert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den zuständigen Referaten des Ministeriums für Bildung und der Aufsichtsund Dienstleistungsdirektion haben mich über Rückmeldungen aus den Jugendämtern informiert. Die Jugendämter loben das kommunalfreundliche und unkomplizierte Förderverfahren, und sie bestätigen, dass Betreuungslücken, die in der Vergangenheit bestanden haben, durch die Aufstockung der Fördermittel und die Veränderung des Verfahrens geschlossen werden konnten.

Im Übrigen haben uns im Jahr 2017 und auch im Jahr 2018 viele Eltern darüber informiert, dass sie einen Betreuungsplatz in den Ferien, auch in den Sommerferien, erhalten bzw. erhielten. In den früheren Jahren gab es immer wieder Kritik an der nach Wahrnehmung der Eltern fehlenden Versorgung mit Betreuungsplätzen. In diesem und im letzten Jahr konnten wir im Ministerium für Bildung und auch in der ADD, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, feststellen, dass wir keinerlei Beschwerden dieser Art hatten. Es gab weder Anrufe noch E-Mails. Das freut uns ganz besonders.

Zu Frage 4: Zwölf Ferienwochen pro Schuljahr sind für berufstätige Eltern und Alleinerziehende eine große Herausforderung. Diese Familien brauchen wirksame Entlastungen und ein modernes Angebot an Ferienbetreuungsmaßnahmen. Unser deutlich ausgebautes Förderprogramm mit dem neuen Verfahren unterstützt die Träger bei Organisation und Gestaltung des Angebots. Bedürfnisse von Kindern und Familien werden viel stärker als in der Vergangenheit berücksichtigt. Im Mittelpunkt steht vor allem die Erfüllung von Ansprüchen an Qualität und Flexibilität.

Wir werden das so fortführen, und die Landesregierung ist deshalb bestrebt, die Haushaltsansätze zum Ferienprogramm im Doppelhaushalt 2019/2020 auf dem hohen Niveau von 1 Million Euro pro Haushaltsjahr fortzuschreiben. Die Beschlussfassung darüber obliegt, wem sage ich das, dem Haushaltsgesetzgeber.

Vielen Dank.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Brück.

Frau Ministerin, vielen Dank für die Ausführungen. Sie haben erklärt, wie gut das neue Verfahren angenommen worden ist. Ich kenne mindestens einen Landkreis, in dem sie nicht die Kriterien des Landes zugrunde gelegt haben, sondern ein eigenes Programm daraus gemacht haben, das höher als die Anforderungen des Landes ist, aber nicht so hoch, wie es früher einmal war. Wie beurteilen Sie dieses Verfahren?

Frau Abgeordnete Brück, ich kenne die Förderkritierien nicht im Einzelnen, aber unser Ziel war es, mit der Umstellung des Förderverfahrens und der Voraussetzungen diese möglichst niedrigschwellig zu machen, damit viele Angebote gefördert werden können.

Wir hatten in der Vergangenheit die Situation, dass nur Angebote, die mindestens einen Zeitraum von zwei Wochen umfasst haben, gefördert werden konnten. Davon haben wir komplett abgesehen und fördern jetzt auch Angebote, die nur einen Tag haben.

Das hat zum Beispiel dazu geführt, dass die Stadt Mainz in der Vergangenheit nie an Fördermitteln partizipieren konnte, weil sie nur sehr kurze Angebote hat: Sie hat einen

solchen Ferienpass, mit dem man auch einen Tag oder drei Tage in der Woche buchen kann. Das heißt, wir konnten die Stadt Mainz nie fördern. Jetzt können wir das.

Wenn Jugendämter oder Kreise und Kommunen andere Förderrichtlinien herausgeben, die engere Voraussetzungen haben, halte ich das ein Stück weit für kontraproduktiv.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Lerch.

Frau Ministerin, vielen Dank. Sie haben deutlich gemacht, das Angebot ist ein Erfolgsmodell. Liegen Ihnen Zahlen vor, wie die Altersverteilung der Schulkinder ist, die das Angebot annehmen, und ob davon auch Kita-Kinder betroffen sind; denn einige Kitas schließen während der Sommerferien für zwei, drei Wochen?

Frau Abgeordnete Lerch, mir liegen keine Zahlen vor. Wenn ich das richtig sehe und im Kopf habe, ist es so, dass wir die Zahlen nicht erheben können. Es ist nämlich so, wir leiten dieses Budget, das nach den sechs- bis 13-jährigen Kindern im jeweiligen Landkreis und in der jeweiligen kreisfreien Stadt berechnet wird, an die 41 Jugendämter in Rheinland-Pfalz weiter. Die Jugendämter sehen dann selbst, in welchem Umfang sie welche Maßnahmen fördern. Es gibt ganz viele Maßnahmen, auch von Vereinen vor Ort, vom Deutschen Roten Kreuz – also ganz unterschiedliche –, die gefördert werden.

Damit es für die Jugendämter bei der Abrechnung nicht so schwierig ist, haben wir uns dankenswerterweise mit dem Finanzministerium darauf verständigen können, dass wir ein sehr vereinfachtes Abrechnungsverfahren haben. Das heißt, es gibt keine einzelnen Verwendungsnachweise für jede einzelne Maßnahme, wie viel dorthin gezahlt worden ist, sondern es gibt nur eine Übersicht über alle Maßnahmen, in der aber nicht im Einzelnen auch das Alter der Kinder ausgeführt worden ist.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schweitzer.

Frau Ministerin, ich kann mich erinnern, dass es, als die Öffentlichkeit darüber informiert wurde, dass wir die Zahl der Betreuungsplätze ausbauen wollen, insbesondere bei freien Trägern, Vereinen und Initiativen die Sorgen gab, ob sie dann noch wirklich ihr altes Angebot wahrnehmen können.

Wie hat sich das entwickelt? Gibt es eine Einschränkung dieser Angebote? Gibt es eine Veränderung in der Trägerlandschaft? Ist das gleich geblieben, oder hat sich das in der Diversität nach oben entwickelt?

Herr Abgeordneter Schweitzer, wir können eine Einschränkung nicht feststellen, ganz im Gegenteil: Dadurch, dass wir mehr Fördermittel zur Verfügung stellen und sie an geringere Voraussetzungen knüpfen, ist es für die Jugendämter viel leichter, auch breit Maßnahmen zu fördern.

Uns sind keine Klagen von freien Trägern darüber bekannt, dass sie weniger berücksichtigt würden. Im Gegenteil, an der Zahl der Maßnahmen, die es mehr gibt, zeigt sich, dass man verschiedene, auch freie Träger, mehr braucht, die mehr Maßnahmen anbieten.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Beilstein.

Ich denke, Ferienangebote sind sicherlich eine tolle Sache, aber ich sage ganz ehrlich: Die Inaussichtstellung umfassender Betreuung seitens des Landes ohne eine Zuständigkeit dafür zu haben, halte ich für sehr fragwürdig. Deswegen würde mich interessieren: Haben Sie auch die Kofinanzierung im Blick? Es ist unbestritten, dass das Land nicht alle Mittel zur Verfügung stellt, um eine solche umfassende Betreuung zu ermöglichen.

Gibt es eine Statistik über die Zahl der Kinder, die Anzahl der Ferientage

(Zuruf von der SPD: Vielleicht noch ein paar andere Fragen?)

und die Inanspruchnahme der Betreuung?

Frau Abgeordnete Beilstein, Ihre zweite Frage hatte ich bereits mit Blick auf Frau Lerch beantwortet. Wir wollten es den Trägern und den Jugendämtern besonders einfach machen. Es war auch deren ausdrücklicher Wunsch, dass es ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren geben soll. Deshalb müssen die Jugendämter und auch die Träger nicht die einzelnen Maßnahmen mit der einzelnen Anzahl an Stunden der Betreuung aufführen.

Ich halte es auch nicht für sachgerecht, künftig die Jugendämter darum zu bitten. Das wäre ein erheblicher Verwaltungsaufwand, der, glaube ich, keine weiteren Erkenntnisse erbringen würde.

Was die erste Frage anbelangt: Unser Anspruch ist nicht, dass wir Betreuungsmaßnahmen zu 100 % allein finanzieren. Wir haben gesagt, wir möchten, dass das Angebot, das es für die Ferien an Betreuungsmaßnahmen gibt, deutlich erhöht wird. Dabei unterstützen wir die Jugendämter, die dafür zuständig sind, dieses Angebot bereitzustellen. Das funktioniert hervorragend. Die Zahlen zeigen, dass wir diese Angebote für Kinder und Jugendliche fast verdreifacht haben.

Ich denke, das ist auch im Sinne der Jugendämter. Wir haben Anfang dieses Jahres ein Gespräch mit den kommu

nalen Spitzen darüber geführt, ob sie mit diesem Verfahren zufrieden sind und ob sie dieses Verfahren geändert sehen wollen. Die kommunalen Spitzen haben uns mitgeteilt, dass sie mit diesem Verfahren absolut einverstanden sind und sehr gut damit leben können, auch mit der Art der Finanzierung.

Es liegen noch drei Zusatzfragen vor. Danach betrachte ich die Mündliche Anfrage als beantwortet. – Zunächst Herr Kollege Frisch.

Frau Ministerin, das Förderprogramm ist eine Maßnahme zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, und das ist gut so, weil es einen Bedarf dafür gibt. Als Familienpolitiker liegt mir etwas daran, neben diesen Angeboten zu fördern, dass Familien gemeinsam Zeit miteinander verbringen, auch in den Ferien.

Deshalb ist meine Frage: Gibt es auch Fördermaßnahmen, zumindest für bedürftige Familien, für einen Familienurlaub gemeinsam mit Vater, Mutter und Kindern? Falls ja, wie hoch sind die Haushaltsmittel dafür?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Frisch, Sie hatten beim letzten Mal in der Fragestunde genau dieselbe Frage gestellt, und daraufhin hatte ich Ihnen geantwortet

(Zuruf von der SPD: Hat er vergessen! – Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD)

doch, haben Sie –, es gibt das Bildungs- und Teilhabepaket für sozial schwache Familien. Daraus können Urlaube mitfinanziert werden. Dafür stehen Gelder zur Verfügung.

Die Ferienbetreuungsmaßnahmen, die wir vorsehen, sind für alle: Sie sind für berufstätige, aber sie sind selbstverständlich auch für nicht berufstätige Eltern.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Brück.

Frau Ministerin, könnten Sie bitte noch einmal etwas zu dem Verteilungsschlüssel der Fördergelder sagen: Wie ist der festgelegt? Mit welchen Kriterien? Mit wem besprochen? – In dieser Hinsicht.

Wir haben einen Verteilungsschlüssel, der erst einmal vorsieht, dass jedes Jugendamt und jede kreisfreie Stadt – also 41 Jugendämter – einen Sockelbetrag von 9.400 Euro bekommen. Er ist noch einmal gegenüber 2016 angehoben worden.

Der Rest des Budgets, sage ich einmal, verteilt sich auf die Zahl der Kinder zwischen sechs bis einschließlich 13 Jahren, die sich im jeweiligen Bezirk der Stadt oder des Landkreises befinden und dort leben. Das heißt, wir haben einen festen Sockelbetrag plus je mehr Kinder, desto mehr zusätzliches Geld.

Eine abschließende Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Schneid.

Frau Ministerin, vielen Dank. Sind die Mittel für 2017 komplett ausgeschöpft worden bzw. komplett abgerufen worden, oder muss man vielleicht im Hinblick auf die Steigerung, die wir 2018 haben, noch einmal Werbung dafür machen?

Frau Abgeordnete Schneid, die Mittel sind fast vollständig ausgegeben worden. 50.000 Euro sind übrig geblieben. Wir wollen genau das tun, was Sie auch angeregt haben: Wir wollen, wenn wir noch einmal 250.000 Euro drauflegen, von denen wir ausgehen und fest davon überzeugt sind, dass sie auch abgerufen werden, noch einmal werben, dass das Geld komplett abgerufen wird.

Letztlich steht es, sagen wir einmal, in der Verantwortung der Jugendämter, wie viel Geld sie abrufen und für wie viele Maßnahmen sie dieses Geld ausgeben.

Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet. Vielen Dank.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut!)

Wir kommen zur Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Joachim Paul und Michael Frisch (AfD), Entwicklung von IGS und Realschule plus – Nummer 8 der Drucksache 17/6541 – betreffend.