Vielen Dank, Herr Minister. Ich habe eine Frage zu den Landeszuweisungen für Forschung und Lehre. So sehr ich das natürlich honoriere, dass Sie den Haushaltsberatungen nicht vorgreifen wollen, würden Sie denn zustimmen, dass die bei 60 Millionen Euro seit 1996 stagnierende Landeszuweisung für Forschung und Lehre angesichts der Tarif- und Preissteigerungen seither dazu geführt hat – das sind alles nicht meine Zahlen, das sind alles Zahlen der Universitätsmedizin –, einen Kaufkraftverlust von 25 Millionen Euro in diesem Bereich zu haben, den die Landesregierung ausgleichen müsste?
Herr Abgeordneter Schreiner, da müssen wir jetzt aber das Gesamtbild betrachten. Wenn wir Forschung und Lehre in den Blick nehmen, dann haben wir einerseits die Zuweisung, die Sie erwähnt haben, dann haben wir andererseits in der Vergangenheit auch Finanzierungsanteile über „Wissen schafft Zukunft“. Diese Finanzierungsanteile – wie Sie wissen, denn Sie waren an den Haushaltsberatungen mit beteiligt – haben wir mit dem letzten Doppelhaushalt verstetigt. Das war ein zeitlich befristetes Programm, das verstetigt worden ist und somit der Universitätsmedizin dauerhaft zur Verfügung steht.
Dann gehören zur Forschung und Lehre natürlich auch die Mittel, die die Universitätsmedizin im Rahmen der Forschungsinitiative erhält, an der sie beteiligt ist durch die Mittel der Johannes Gutenberg-Universität, die natürlich über die Johannes Gutenberg-Universität und deren Verteilungsregularien verteilt und zugewiesen werden.
Herr Minister, ich muss noch einmal auf die baulichen Maßnahmen zurückkommen. Gibt es eine Liste bzw. einen Plan, wie die Baumaßnahmen langfristig Zug um Zug abgearbeitet werden sollen? Dann wollte ich auch noch einmal fragen: Geschieht das am jetzigen Standort, oder gibt es doch eine Auslagerung auf die grüne Wiese?
Es gibt natürlich eine langfristige Liste. Erstens ist in den letzten Jahren der Baumasterplan erarbeitet worden. Zweitens befindet sich eine ganz Reihe von Baumaßnahmen in der Umsetzung. Wenn man einmal die Baumaßnahmen betrachtet, die in den letzten zwei Jahren, die ich miterlebt habe, beendet wurden, also eingeweiht wurden, angefangen wurden, umgesetzt wurden, dann sind das fünf bis sechs sehr große Baumaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von über 150 Millionen Euro, wenn man das aufaddiert.
Das heißt, es wird tatsächlich permanent auch in großem Stil gebaut. Es ergibt sich eher die Schwierigkeit – das hatte ich erwähnt –, dass es zum Beispiel aufgrund von archäologischen Funden zu Bauverzögerungen kommt, und ähnliche Dinge, die im Baufortschritt selbst begründet sind, wie bei anderen großen Baumaßnahmen auch.
Vielen Dank. In den vergangenen Jahren hatte die Landesregierung in Kapitel 15 13 unter dem Titel 682 01 auch Zuweisungen für laufende Zwecke im Bereich der Krankenversorgung an die Universitätsmedizin gewährt, mit dem jetzigen Doppelhaushalt nicht mehr. Das war auch ein Millionenbetrag. War das ein Fehler, das in der Vergangenheit zu gewähren, oder warum haben Sie das auf null gesetzt?
Wir haben die Finanzierung sozusagen strukturiert, und die strukturierte Finanzierung besteht jetzt darin, dass wir nicht mehr verschiedene Titel haben, sondern wir haben den Titel der Zuweisung, den Sie vorher erwähnt haben, einschließlich der aus „Wissen schafft Zukunft“ in früheren Zeiten gewährten Beträge plus – und da greifen wir ganz bewusst nicht ein – der Mittel, die über die Forschungsinitiative vonseiten der Johannes Gutenberg-Universität in dem dortigen Auswahlprozess hinterlegt werden.
Das hat der Herr Minister sehr zutreffend ausgedrückt. Es gibt für jeden Abgeordneten drei Zusatzfragen, und die haben Sie gestellt. Dass der Minister des Zählens mächtig ist, haben wir festgestellt.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Bettina Brück, Astrid Schmitt und Giorgina KazunguHaß (SPD), Ferienbetreuung – Nummer 7 der Drucksache 17/6541 – betreffend, auf. Wer trägt vor? – Kollegin Brück.
1. Wie hat sich nach Einschätzung der Landesregierung die Umstellung auf das neue Förderverfahren bewährt?
2. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, wie sich die Ferienbetreuungsmaßnahmen in 2018 entwickeln werden?
3. Welche Rückmeldungen liegen der Landesregierung darüber vor, wie das neue Verfahren von den Beteiligten aufgenommen wurde?
4. Plant die Landesregierung, die Unterstützung der Familien durch das Ferienbetreuungsangebot in den kommenden Jahren aufrechtzuhalten?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Bettina Brück, Astrid Schmitt und Giorgina Kazungu-Haß beantworte ich wie folgt: Ab morgen beginnen die großen Ferien.
Es ist aber nicht immer ganz einfach; denn berufstätige Eltern haben die Schwierigkeit, die Betreuung ihrer Kinder über diese sechs Wochen sicherzustellen. Deshalb hat sich die Landesregierung im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, die Ferienbetreuung für Schulkinder weiter auszubauen. Jedes Kind soll einen Betreuungsplatz erhalten, wenn es einen benötigt. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf liegt uns ebenso am Herzen wie die gute Betreuung der Kinder und Jugendlichen während der Ferien.
Die nach dem Sozialrecht zuständigen Jugendämter sorgen dankenswerterweise dafür, dass Betreuungsplätze für die Ferienzeit zur Verfügung stehen. Das Land unterstützt sie gerne bei dieser wichtigen Aufgabe mit erheblichen Mitteln. Im Doppelhaushalt 2017/2018 des Bildungsministeriums wurden die Fördersummen deutlich erhöht, und zwar von ursprünglich rund 300.000 Euro auf 750.000 Euro im Jahr 2017 und auf 1 Million Euro im Jahr 2018. Das sind also mehr als dreimal so viel Fördermittel wie im Jahr 2016.
Außerdem gilt seit dem vergangenen Jahr ein neues Verfahren zur Förderung der Ferienbetreuung. Damit haben wir erfolgreich Anreize zum Ausbau des Betreuungsangebots geschaffen.
Zu Frage 1: Die Umstellung auf das neue Förderverfahren hat sich hervorragend bewährt. Mit dem neuen Verfahren zur Förderung der Ferienbetreuung konnte ein passgenaues familienunterstützendes Angebot in entsprechender Qualität gesichert und bedarfsgerecht ausgebaut werden. Jedes Kind hat einen Betreuungsplatz erhalten, wenn die Eltern ihren Bedarf geltend gemacht haben oder geltend machen. So melden uns das die Jugendämter zurück.
Die Träger der Maßnahmen können die Eltern an den Kosten angemessen beteiligen. In vielen Fällen wurde auf die Erhebung von Kostenbeiträgen ganz verzichtet.
Im Haushaltsjahr 2017 standen Fördermittel von mindestens 9.400 Euro – das war sozusagen das Jugendamt, das am wenigsten bekommen hat – zur Verfügung. Im Jahr 2018 sind es 10.500 Euro und von maximal bis 32.700 Euro bzw. in diesem Jahr 46.800 Euro. Man sieht, dass das noch einmal ein deutlicher Sprung ist.
Grundlage für die Berechnung der Fördergelder war die Bevölkerungsstatistik. Dabei ist die Zahl der in einem Jugendamtsbezirk wohnenden sechs- bis einschließlich 13jährigen Kinder maßgeblich.
Zu Frage 2: Im Jahr 2017 konnten sowohl die Zahl der Betreuungsangebote als auch die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze deutlich gesteigert werden. Die Fördermittel des Landes flossen in 499 Angebote.
Entschuldigung, es gibt zehn Pärchen, die sich unterhalten. In der Summe sind das über 20 Personen. Das erzeugt in der Summe einen Lärmpegel, der es den Kolleginnen und Kollegen, die zuhören wollen, äußerst schwer macht, dies zu tun.
Dass sich unterhalten wird, ist vollkommen in Ordnung. Aber 40 Personen auf einmal überschreitet das, was akzeptabel ist. Das ist regierungs- und parteien- und fraktionenübergreifend, teilweise über Bänke hinweg: Bitte reduzieren Sie das auf ein Maß, dass man etwas verstehen kann, wenn Kolleginnen und Kollegen zuhören wollen.
Herr Präsident, vielen Dank. Ich war gerade dabei, dass ich die Frage 2 beantwortet habe und mitteilen wollte, wie die Fördermittel verteilt worden sind bzw. wie sie gewirkt haben. Wir haben im vergangenen Jahr die Fördermittel in 499 Angebote gegeben, die größtenteils in den Sommerferien stattgefunden haben. Im Jahr vorher waren es noch 189, also eine Steigerung um 310 auf 499 Angebote.
An den Angeboten nahmen mehr als 27.000 Kinder und Jugendliche teil. Zum Vergleich: Im Jahr 2016 hatten wir 189 Maßnahmen mit rund 11.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Das bedeutet, wir haben zweieinhalb mal so viele Maßnahmen und knapp dreimal so viele Kinder und Jugendliche, die während der Ferien Betreuungsmaßnahmen hatten.
Die deutliche Steigerung der Angebote ist zum einen darauf zurückzuführen, dass die Fördermittel deutlich gestiegen sind. Zum anderen unterstützen aber auch die neuen Verfahrensregelungen den Ausbau von Angeboten. Wie sich die Daten für dieses Jahr, für 2018, entwickeln, werden wir konkret feststellen können, wenn alle Kosten und Finanzierungspläne sowie Verwendungsnachweise vorliegen.