2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung bislang über etwaige Manipulation bzw. nicht rechtmäßige Bearbeitung von Asylverfahren in der BAMFAußenstelle Bingen?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Seitens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die Landesregierung wurde vor den Veröffentlichungen in der Presse vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht von den beabsichtigten Überprüfungen in der Außenstelle der Behörde in Bingen informiert. Hier lagen lediglich die am Wochenende in der Presse bekannt gewordenen Informationen vor, wonach Asylverfahren, die von der Außenstelle des BAMF in Bingen bearbeitet wurden, überprüft werden sollen. Gestern wurde in der Presse berichtet, dass auch die Außenstelle Diez Gegenstand von Überprüfungen sei. In Bingen soll ein Mitarbeiter um die Überprüfung von Verfahren gebeten haben. Hintergrund seien fachlich unterschiedliche Auffassungen über asylverfahrensrechtliche Bewertungen zwischen einzelnen Mitarbeitern. Dies wurde auf Anfrage unseres Hauses vom Bundesamt bestätigt.
Zu Frage 2: Die Landesregierung kann keine eigenen Untersuchungen in einer Bundesbehörde vornehmen. Ihr liegen bislang keine erhärteten Erkenntnisse bzw. Überprüfungsergebnisse vor. Bei Nachfrage auf Arbeitsebene wurden meinem Haus vorläufige Informationen über den Umfang der Überprüfungen mitgeteilt. Allerdings ist es Sache des BAMF zu entscheiden, welche Informationen zu veröffentlichen sind, da es sich um interne Überprüfungen des BAMF handelt.
Zu Frage 3: Ich habe mich gestern mit einem Schreiben an die Präsidentin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge mit der Bitte gewendet, uns über die Hintergründe und das Ergebnis der Überprüfungen zu unterrichten und uns zukünftig bei Anlässen für umfangreichere Überprüfungen von Entscheidungen in Asylverfahren in Außenstellen des BAMF, die in Rheinland-Pfalz liegen, frühzeitig zu informieren.
Zu Frage 4: Ein Ergebnis der Überprüfungen durch das Bundesamt liegt unseres Wissens noch nicht vor. Im Übrigen kann nur das BAMF entscheiden, welche Informationen über die internen Überprüfungen des Bundesamtes veröffentlicht werden.
Herzlichen Dank, Frau Staatssekretärin. Eine Zusatzfrage: Hat die Landesregierung Kenntnisse zu ersten konkreten Prüfergebnissen bei den betroffenen rheinland-pfälzischen BAMF-Stellen?
(Abg. Alexander Fuhr, SPD: Hat sie doch eben gesagt! – Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ohren waschen! Ungewaschene Ohren!)
Sind in Ihrer Kommunikation mit den BAMF-Stellen irgendwelche Erkenntnisse entstanden, weitere Erkenntnisse, die für die Öffentlichkeit interessant sind?
Auch aus den auf Fachebene geführten Gesprächen ist uns nichts über Ergebnisse bekannt, sondern in diesen Gesprächen haben wir den Eindruck gewonnen, dass noch keine Ergebnisse vorliegen.
(Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: BAMF fragen! – Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Spekulieren wir weiter!)
Frau Staatssekretärin, sollten die Überprüfungen jetzt ergeben, dass hier fehlerhafte Bescheide ergangen sind und beispielsweise eine Aufenthaltserlaubnis widerrufen wird, welche möglichen Konsequenzen hätte das dann für die Behörden in Rheinland-Pfalz?
(Zurufe der Abgeordneten Uwe Junge, AfD, und Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Glocke des Präsidenten)
Das Prozedere ist das ganz normale wie sonst auch. Wenn sich Bescheide ändern oder widerrufen werden, dann hat man danach den neuen Bescheid und die neue Lage. Das wird dann so umgesetzt, wie es umzusetzen ist.
Das ist das Gleiche, wie wenn widerrufen wird, dass der Flüchtlingseigenschaft stattgegeben wurde. Dann hat man danach kein Aufenthaltsrecht mehr. Es wird entsprechend von der Ausländerbehörde zu prüfen sein, ob Duldungsgründe bestehen, ob zurückgeführt werden kann. Umgekehrt ist es genauso, wenn ein Gericht zum Beispiel entscheidet, dass die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen ist, obwohl das beim BAMF nicht der Fall gewesen ist. Dann ist das genauso von der Ausländerbehörde umzusetzen. Das passiert natürlich selbstverständlich dann auch so vor Ort.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Thomas Roth und Steven Wink (FDP), Autobahnamt Montabaur als zukünftiger Standort der Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen (IGA) – Nummer 4 der Drucksache 17/6262 – betreffend, auf.
2. In welcher Form und in welchem Umfang hat sich die Landesregierung gegenüber dem Bund für den Erhalt des Amts in Montabaur eingesetzt?
4. Welche weiteren Standorte der Infrastrukturgesellschaft Autobahnen und sonstige Bundesstraßen wird es neben dem Standort Montabaur in RheinlandPfalz und in den Nachbarländern geben?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein nicht unwesentlicher Teil unseres Autobahnnetzes wird ab dem
1. Januar 2021 von Montabaur aus verwaltet. Das ist ein großes Kompliment an den Landesbetrieb Mobilität und ein Beleg dafür, dass unsere Straßenbauverwaltung auch im nationalen Vergleich äußerst gut aufgestellt ist. Der Standort in Montabaur ist einer von bundesweit 10 Standorten, die künftig das bundesdeutsche Autobahnnetz betreuen werden. Als Verkehrs- und Wirtschaftsminister bin ich sehr froh, dass wir diese wertvollen Arbeitsplätze und Planungskapazitäten bei uns in Rheinland-Pfalz halten können.
Mit Blick auf die Beschäftigten war es der Landesregierung ein großes Anliegen, dass der Bund seine Überlegungen zu den Standorten möglichst frühzeitig bekannt gibt; denn die große Verunsicherung der Beschäftigten hinsichtlich ihres zukünftigen Arbeitsortes habe ich sehr ernst genommen.
Die Länder haben mit Unterstützung von Rheinland-Pfalz erreicht, dass der Bund seine Überlegungen zur Standortkonzeption bereits am 20. April 2018 verkündet hat.
Zu Frage 1: Die Landesregierung begrüßt es sehr, dass nach Plänen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur das Autobahnamt Montabaur nicht nur als Standort erhalten bleibt, sondern der Standort als eine der zehn Niederlassungen im Bundesgebiet, der Niederlassung West, sogar aufgewertet wird.
Der Bund kann in Montabaur auf Bundesautobahnen ausgerichtete und funktionierende Strukturen sowie eingearbeitete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernehmen. Für die Beschäftigten wird in der sorgenvollen Zeit des Umbruchs der Arbeitsort gesichert, und für die Region und das Land stellt der Erhalt der Arbeitsplätze einen wichtigen strukturpolitischen Beitrag dar.
Zu Frage 2: Ich habe mich bereits im Juli 2017 schriftlich an den damaligen Bundesverkehrsminister Dobrindt gewandt und für einen Standorterhalt von Montabaur geworben. Die Argumente für Montabaur, die ich auch in persönlichen Kontakten vorgetragen habe, und die bewährte Autobahnverwaltungsstruktur in Rheinland-Pfalz waren für den Bund so überzeugend, dass sich Montabaur im bundesweiten Vergleich durchgesetzt hat.
Zu Frage 3: Mit der Aufwertung des rheinland-pfälzischen Autobahnamts Montabaur zur Niederlassung West der IGA wird eine Ausweitung der Zuständigkeiten über RheinlandPfalz hinaus auf das Saarland und auf Teile von Hessen verbunden sein, mit Ausnahme der Autobahnen südöstlich von Worms, also die A 61, A 65, A 650 und A 6, die zukünftig von der Niederlassung Stuttgart aus betreut werden sollen.
Das zukünftig hinsichtlich Planung, Bau und Betrieb zu betreuende Streckennetz wird eine Länge von rund 1.550 km haben. Mit Blick auf die Netzlänge wird Montabaur zunächst die größte Niederlassung in Deutschland sein.
Zu Frage 4: Die vom Bund entwickelte Standortkonzeption sieht für die Niederlassung West in Montabaur neben einer rheinland-pfälzischen Außenstelle in Bad Kreuznach noch vier weitere Außenstellen vor, nämlich in Wiesbaden, Darmstadt und Neunkirchen sowie temporär in Frankfurt.
Auch die Verkehrszentrale Koblenz und die rheinlandpfälzischen Autobahnmeistereien bleiben erhalten. In Baden-Württemberg wird es zukünftig eine Niederlassung in Stuttgart und in Nordrhein-Westfalen Niederlassungen in Köln und Bochum geben. Im Saarland und in Hessen sind keine Niederlassungen vorgesehen.
Herr Minister, vielen Dank für die Beantwortung. Ich habe noch eine Frage. Liegen Ihnen Kenntnisse vor, ob Montabaur von der Personalstruktur her weiter ausgebaut werden soll, weil Sie gerade sagten, es solle die größte Stelle der zehn sein?
Detaillierte Informationen, wie der Bund die Personalstruktur weiterentwickelt, liegen der Landesregierung gegenwärtig nicht vor. Nachdem die Bedeutung von Montabaur steigt, gehen wir allerdings davon aus, dass mindestens der bisherige Beschäftigungsstand erhalten wird und der Bund bei entsprechendem Bedarf auch aufstocken wird.
Herr Minister, wie wollen Sie vermeiden, dass die attraktive neue Behörde, auch durch die Größe der Projekte attraktiv, zum Sog für Mitarbeiter des LBM aus anderen Bereichen wird?
Frau Kollegin, der LBM ist ein hervorragender Betrieb mit hoch motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Menschen arbeiten gern beim Landesbetrieb Mobilität, und sie bringen auch eine beachtliche Leistung. Ansonsten hätte sich der Bund nicht für Montabaur entschieden.