Protocol of the Session on May 24, 2018

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren! Ich denke, es ist zunächst einmal Konsens in der Koalition – ich bin nicht ganz sicher, ob auch bei der Opposition, aber jedenfalls in der Koalition –, dass der Wolf als eine Tierart mit dynamischem Ausbreitungspotenzial auch ein entsprechendes Management, ein gut funktionierendes Management braucht.

Ich muss Ihnen sagen, auch ich habe wie Frau Abgeordnete Klinkel das Gefühl, dass der Wolfsmanagementplan, den wir entwickelt haben, von vielen noch nicht gelesen worden ist. Ich darf daran erinnern, dass dieser Wolfsmanagementplan, den wir gemeinsam mit dem Landesjagdverband, mit den Landwirtschaftsverbänden und auch mit den Naturschutzverbänden erarbeitet haben, bereits seit Februar 2015, also seit mehr als drei Jahren, in Kraft ist. Dieser Managementplan gibt Antwort auf die Fragen, die soeben thematisiert worden sind. Ich möchte daher nun diese Fragen etwas ausführlicher behandeln, um klarzulegen, dass sich die Landesregierung seit 2015 sehr sorgfältig darauf vorbereitet hat, was zu tun ist, wenn Wölfe in unser Land kommen, und dass wir unsere Aufgaben nicht richtig erledigt hätten, wenn wir jetzt erst anfangen würden, die Fragen aufzugreifen, die in den Anträgen von AfD und CDU genannt werden.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Erster Punkt: Ausgleichszahlungen, Schadensersatzzahlungen. – Herr Billen hat soeben gesagt, die Nutztierhalter dürften nicht auf den Schäden sitzenbleiben. Wenn man den Wolfsmanagementplan gelesen hat, weiß man, dass das auch nicht so ist, sondern im Wolfsmanagementplan ausgiebig geregelt ist, dass Ausgleichszahlungen in Höhe von 100 % der entstandenen Schäden geleistet werden und diese Ausgleichszahlungen auch zum Beispiel den Zuchtwert der Tiere und die Nachsorgekosten umfassen. Dann weiß man auch, dass darin eine – wie ich glaube – gute und auch im Bundesgebiet führende Regelung getroffen worden ist.

Zweiter Punkt: Präventionsmaßnahmen. – Im Wolfsmanagementplan ist im Einzelnen geregelt, was die betreffenden Tierhalter an Förderungen bekommen, wenn sie entsprechende Präventionsmaßnahmen, zum Beispiel Schutzzäune, Herdenschutzhunde und Ähnliches, anschaffen. Auch dies wird weitgehend gefördert, es besteht eine 90 %ige Förderzusage. Das heißt, dass wir zu unseren Verpflichtungen stehen, die betreffenden Weidetierhalter bei der Prävention zu unterstützen.

Dritter Punkt: Ja, schon im Wolfsmanagementplan 2015 ist im Detail geregelt, was zu tun ist, wenn wir es mit Problemwölfen zu tun haben. Auch darin ist sich die Koalition einig,

(Abg. Michael Billen, CDU: Nein!)

und ich werde auch gleich einige Beispiele dazu vortragen.

Problemwölfe sind zu entfernen. Wir können uns über den Begriff streiten, ob das Bejagen heißt, ob es Töten heißt oder ob es letale Entnahme heißt, das habe ich auch schon gelesen. Der Wolfsmanagementplan enthält dazu klare Aussagen. Ich lese einmal einige Beispiele vor.

So ist zum Beispiel der Fall geregelt, was passiert, wenn ein Wolf ständig geschützte Nutztiere tötet und dabei Schutzzäune überwindet. Bei Nichterfolg von anderen Maßnahmen – so steht es ausdrücklich im Wolfsmanagementplan –: „Entfernen des Tieres“.

(Abg. Michael Billen, CDU: Wer? Wie?)

Darauf komme ich noch zu sprechen, Herr Billen.

Ein anderes Beispiel: „Wolf nähert sich mehrfach Menschen mit Hunden und reagiert dabei aggressiv auf Hunde.“ Der Wolfsmanagementplan enthält dafür die Regelung: „(...) im Anfangsstadium besendern und negativ konditionieren. Bei Nichterfolg entfernen.“

Oder: „Wolf nähert sich mehrfach Menschen, interessiert sich scheinbar für Menschen.“ Auch das ist ein artfremdes Verhalten. Dazu steht im Wolfsmanagementplan – Sie können das auf Seite 17 alles nachlesen, was ich hier sage –: „(...) im Anfangsstadium besendern, negativ konditionieren. Bei Nichterfolg entfernen.“

Damit ist, glaube ich, sehr deutlich geworden – darüber gibt es keinen Dissens; jedenfalls nehme ich einen solchen

nicht in den Koalitionsparteien wahr –, dass gefährliche Wölfe, Problemwölfe, entfernt werden müssen. Sie können dies auch gerne Tötung oder letale Entnahme oder wie auch immer nennen.

Damit komme ich zu der Frage: Wer macht das eigentlich? Damit sind wir bei der Frage: Ist das im Jagdrecht richtig angesiedelt?

Darauf habe ich eine klare Antwort. Wir haben eine Kooperationsvereinbarung mit anderen Bundesländern, nämlich Hessen, Baden-Württemberg und dem Saarland, geschlossen, um gemeinsam die Frage zu regeln, wer das eigentlich tut. Wir haben dazu – so ist die Abrede in der Kooperationsvereinbarung – entsprechende Entfernungsteams oder Entnahmeteams oder Tötungsteams, oder wie Sie sie auch immer nennen wollen. Die Begriffsbildung ist zweitrangig.

Es geht darum, dass wir damit eine fachlich ausgebildete Gruppe haben, die das im Ernstfall auch kann.

Herr Billen, ich will Ihnen auch sagen, wenn wir einen Problemwolf haben, der eine Gefahr für Menschen oder andere Lebewesen darstellt, wäre es ein Fehler, die Frage, ob der Wolf wirklich bejagt wird, ob er wirklich getötet werden kann, ob er entfernt werden kann, von der Zufälligkeit abhängig zu machen, ob der jeweilige Jagdpächter diese Bejagung, diese Tötung vornehmen will oder nicht – was ja auch vorkommen kann, dass er das nicht möchte.

Wenn es um ein gefährliches Tier geht, dann muss auch gewährleistet sein, dass es wirklich entfernt wird, und das ist durch die Organisation, die wir in der Kooperationsvereinbarung gefunden haben, viel besser und viel sicherer gewährleistet als durch jede Überantwortung in das Jagdrecht.

Ich will Ihnen darüber hinaus noch sagen, dass genau aus diesem Grund der Landesjagdverband auch gar nicht die Forderung aufgestellt hat, den Wolf ins Jagdrecht zu übernehmen. Es gibt ein Bundesland in der Bundesrepublik Deutschland, das den Wolf ins Jagdrecht aufgenommen hat; allerdings zeigt dessen Erfahrung, dass das gar nichts bringt. Das war das Bundesland Sachsen. Es hat den Wolf ins Jagdrecht aufgenommen, musste dann aber wegen der EU-Vorgaben eine ganzjährige Schonzeit einführen. Man sieht daran, dass das eine Forderung ist, die ins Leere geht.

Insgesamt glaube ich, dass wir mit dem Wolfsmanagementplan, der bereits vor drei Jahren aufgestellt worden ist, gut gerüstet sind und damit auch die Akzeptanzfrage gut beantworten können.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegt eine Kurzintervention des Herrn Abgeordneten Billen vor.

Herr Staatssekretär, liebe Kolleginnen und Kollegen! Genau da liegt das Problem. Als Grüner sehen Sie das anders, aber als Schwarzer – und ich gehe davon aus, das trifft auch für die Liberalen zu – darf ich Ihnen sagen, es gibt ein Eigentumsrecht. Sie können nicht einfach sagen, ich gehe auf das Eigentum des Herrn Meier oder des Herrn Müller zum Jagen. Ich spiele jetzt Polizei. Sie können nicht sagen, ich gehe dorthin jagen, wo ich lustig bin. Das geht nicht, Herr Staatssekretär.

(Staatssekretär Dr. Thomas Griese: Das ist Polizeirecht und nicht Jagdrecht!)

Daher sage ich Ihnen, es ist gut, wenn Sie Ihre Gruppe haben. Ich habe den Plan gelesen, ich war ja dabei, als er im Jahr 2015 entwickelt worden ist. Die FDP war nicht dabei, aber ich war dabei.

Ich sage es noch einmal: Es ist gut, dass es diese Gruppe gibt, die die sogenannte Entnahme, also das Töten des Wolfs, übernimmt. Daher bin ich dafür, dass der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen wird, und deshalb haben ihn außerdem auch die Sachsen ins Jagdrecht hineingenommen, und der Bund wird das auch so machen, davon gehe ich jetzt einmal aus –, ob ich das selbst mache, wenn der Wolf als Problemwolf erkannt ist – – –

Außerdem, was ist denn eigentlich ein Problemwolf? Ein einzelner Wolf ist eigentlich gar nicht so gefährlich, aber wir werden irgendwann ein Wolfsrudel haben, wenn es sich so weiterentwickelt, und dann haben Sie diese Gefahr, und dann greifen Sie in das Eigentumsrecht ein und sagen, die Gruppe geht jetzt da oder dorthin zum Jagen. Die Wölfe treiben sich nicht nur auf der Staatsjagd herum. Sie können sicher sein, die Wölfe werden nicht nur auf der Staatsjagd sein. Ganz im Gegenteil, im Westerwald sind sie schon ein bisschen, und dort werden sie mehr auf privaten Jagden sein als auf der Staatsjagd.

Hier geht es ums Eigentumsrecht, und deshalb haben wir es auch in den Antrag hineingeschrieben, und nichts anderes steht darin. Wenn Sie den Antrag ablehnen wollen, darin geht es nur um das Jagdrecht. Es geht nur darum, den Wolf ins Jagdrecht zu übernehmen. Sie haben einen Koalitionspartner, der das auch will. Sie wollen das nicht, weil Sie die eigene Entscheidung des Jägers nicht wollen, die eigene Entscheidung desjenigen, der gepachtet hat, oder die eigene Entscheidung desjenigen, der verpachtet hat.

Insofern bitte ich Sie, noch einmal zu überlegen, bevor Sie begründen, das andere sei viel besser. Es wäre falsch, ihn nicht ins Jagdrecht zu nehmen. Aus diesem Grund gehört er ins Jagdrecht hinein, als Raubtier, nicht als bejagbares Wild, sondern als Raubtier.

In der Konsequenz muss man darüber reden, was wir damit machen. Aber ins Jagdrecht gehört er hinein.

Außerdem, ganz nebenbei: In Frankreich gilt die EUVerordnung und die Naturschutzverordnung genauso, wie sie in Deutschland gilt, und dort wird der Wolf bejagt, weil er dort zu viele Probleme macht. Sie werden sehen, es

wird in Sachsen nicht lange dauern, dann wird es dort genauso sein,

(Glocke der Präsidentin)

weil die Probleme zu groß werden.

(Beifall der CDU)

Wird die Erwiderung gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wird Ausschussüberweisung beantragt?

(Zurufe von der AfD: Ja!)

Es wird vorgeschlagen, den Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/6254 – an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten zu überweisen. Wer der Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Es gibt Unklarheiten bei Teilen der CDU-Fraktion. Es war nicht klar zu erkennen, wie Ihre Fraktion abstimmt.

Wer der Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Der Antrag auf Überweisung an den Ausschuss ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD und der CDU abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über die Anträge. Wer dem Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/6254 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Danke. Wer stimmt dagegen? – Danke. Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.

Wer dem Alternativantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/6298 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Danke. Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Danke. Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD abgelehnt.

Ich rufe Punkt 21 der Tagesordnung auf:

Qualität der Post-Universaldienstleistungen erhalten – Tariflöhne stärken Antrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/6245 –

dazu: Postdienstleistungen flächendeckend sicherstellen Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der CDU – Drucksache 17/6299 –

Herr Kollege Fuhr hat für die SPD-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die