Protocol of the Session on May 23, 2018

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun der Kollege Hartenfels das Wort.

Ich bin den Kollegen Weber und Steinbach dankbar, dass sie die Ernsthaftigkeit dieses Themas wieder zurückgebracht haben. Ich finde, es war schon ein Trauerspiel, wie Sie sich für Ihre Fraktion präsentiert haben. Nicht nur, dass ich die Enthaltung für eine Oppositionspartei zu einer so wichtigen Frage als mehr als beschämend empfinde, war auch Ihr Auftreten, das sehr stark an Klamauk erinnert hat, diesem Thema überhaupt nicht angemessen und auch nicht würdig.

Ich möchte vor diesem Hintergrund daran erinnern, dass ich dieses Verhalten als einen Tritt ans Schienbein der Akteure empfinde, die sich über ein Jahr lang intensivst damit befasst haben und versuchen, dieses für uns RheinlandPfälzer so schwierige Thema inhaltlich auf ein gutes Niveau, auf ein gutes Fundament zu stellen. Einige dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sitzen auch im Rückraum, die sich schon seit Langem darum bemühen, diese schwierige Frage zu lösen. Von daher finde ich es unmöglich – das muss ich an dieser Stelle so deutlich sagen –, wie die CDU-Fraktion heute zum Landeswaldgesetz Stellung genommen hat.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei SPD und FDP)

Deswegen möchte ich noch einmal auf die inhaltliche Chronologie eingehen, die durchaus wichtig ist. Im März 2017 waren wir als Land Rheinland-Pfalz gefordert, das Thema Holzvermarktung neu zu regeln. Seit diesem Zeitpunkt sind wir intensiv mit dieser Neuregelung befasst, weil sie zügig erfolgen muss. Herr Steinbach hat es schon angedeutet: Dies hat auch etwas mit den Regressforderungen zu tun, die im Bereich der Holzvermarktung im Raum stehen.

Vor diesem Hintergrund war es nur zu begrüßen – das

finde ich bemerkenswert, und das sollte an dieser Stelle eigentlich auch angemessen gewürdigt werden, lieber Michael Billen –, dass es den Akteuren sowohl von der Landes- und der kommunalen Seite als auch von der privaten Waldwirtschaft gelungen ist, bei dieser Fragestellung an einem Strang zu ziehen und nicht gegeneinander zu arbeiten nach dem Motto: Ich bringe nur meine Schäfchen ins Trockene. Stattdessen haben sie versucht, ein Gesamtkonzept zu schnüren, und das ist im politischen Raum nicht unbedingt selbstverständlich. Dem gebührt Respekt, und es dient der Glaubwürdigkeit, dass wir in der Lage sind, auch über unseren eigenen Horizont hinweg gute Lösungen zu erarbeiten.

Auf dieser Grundlage ist auch das 10-Eckpunkte-Papier entstanden in enger Zusammenarbeit mit dem Bundeskartellamt, und auch das war wichtig. Diese Arbeit wurde fortgesetzt in der Vorlage eines Gesamtkonzepts im April dieses Jahres, das wiederum in fünf Regionalkonferenzen und Versammlungen in die Fläche getragen worden ist. Es ist gut, dass wir das gemacht und uns auf die sichere Seite begeben haben.

Ich bin der CDU-Fraktion dankbar, dass sie eine Anhörung beantragt hat. Aber dann wäre es auch schön gewesen, wenn Sie heute auf diese Anhörung wenigstens zum Teil eingegangen wären. Ich habe diese Anhörung schon mit Spannung verfolgt, weil ich insbesondere von dem Vertreter des Bundeskartellamtes, Herrn Dr. Wagemann, wissen wollte, wie es eigentlich aussieht und wie die Arbeit, die Rheinland-Pfalz geleistet hat, bewertet wird, und zwar von der zeitlichen wie auch von der inhaltlichen Abfolge her.

Die Stellungnahmen in der Anhörung waren eindeutig. Von der zeitlichen Abfolge her hat Herr Dr. Wagemann deutlich gemacht, das Land Rheinland-Pfalz hat zügig gearbeitet und hat als erstes Bundesland – im Unterschied zu anderen Ländern wie Hessen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen, die immer noch hinterherhinken und an der Erarbeitung sind – das Konzept vorgelegt. Herr Dr. Wagemann hat auch deutlich gemacht, dass das inhaltliche Konzept, das wir vorgelegt haben, sehr positiv bewertet wird. Das alles kann man im Protokoll nachlesen. Das sind wichtige Erkenntnisse, die wir für den Gesamtprozess bekommen haben, den wir als Land vollzogen haben. Dies war für mich aus der Anhörung ein sehr gutes und auch wichtiges Ergebnis, damit wir in diesem Zuge weitermachen können.

Meine Kollegen und insbesondere auch Herr Steinbach haben angesprochen, wie wichtig es ist, dass wir zeitnah, bis zum 1. Januar 2019, insbesondere dieses Paket, in dem es nur um die Holzvermarktung geht, sorgfältig abarbeiten und die Holzvermarktung aus dem Gemeinschaftsforstamt herauslösen. Das müssen wir tun, ob es uns passt oder nicht. Wir sind uns darüber einig, dass uns das nicht passt, und auch ich meine, das Kartellamt hätte durchaus andere Baustellen zu bearbeiten, wo es um Marktkonzentration geht. Ich nenne einmal aus dem Bereich Landwirtschaft das Stichwort Saatgut. Ich hätte mir eine Stellungnahme zum Thema Bayer und Monsanto ausdrücklich gewünscht. Dort reden wir über Größenordnungen, die man kartellrechtlich vielleicht einmal genauer unter die Lupe nehmen sollte, aber mit Sicherheit nicht das rheinland-pfälzische

Gemeinschaftsforstamt. – Aber es hilft uns nicht weiter, wir müssen uns neu aufstellen.

Lieber Michael Billen, irgendwann wird vielleicht das nächste Paket auf uns zukommen, und das ist auch zu Recht angesprochen worden. Was machen wir mit den weiteren Dienstleistungen? – Das ist aber ein anderes Paket, und wir werden am 12. Juni keine Antwort auf diese Fragen bekommen. Es wird sich noch über Wochen und Monate, wenn nicht sogar Jahre hinziehen, inwiefern wir dort die nächsten Schritte gehen müssen. Deswegen ist es wichtig und notwendig, damit wir uns auf der sicheren Seite bewegen, dass wir den Bereich der Holzvermarktung jetzt zeitnah neu ausrichten und damit auch vertrauenswürdig und glaubwürdig in die Öffentlichkeit gehen, gemeinsam mit allen Akteuren, die daran beteiligt sind. Deswegen wird die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN natürlich heute der Änderung des Landeswaldgesetzes zustimmen.

Lieber Michael Billen, ich finde es schon polemisch, wenn Sie sagen, alle vier bis sechs Wochen würden neue Gesetze verabschiedet werden müssen. Ich bin nun seit sieben Jahren in diesem Landtag, und ich habe ein solches Phänomen noch nicht annähernd erlebt, dass von dieser Landesregierung in wenigen Wochen oder Monaten ein Landesgesetz erneut hätte geändert werden müssen.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Mir liegen zwei Kurzinterventionen vor. Zunächst hat Herr Kollege Paul das Wort.

(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach, was weiß der denn schon vom Wald? – Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD)

Ich möchte ganz kurz hier klarstellen: Wie wir unsere Entscheidungsprozesse machen, Herr Kollege, das ist ganz allein unsere Sache, und das müssen wir unseren Wählern erklären.

(Glocke der Präsidentin)

Wir können uns enthalten, das ist unser parlamentarisches Recht. Dazu haben Sie gar nichts zu sagen.

(Glocke der Präsidentin)

Spielen Sie hier nicht die Gouvernante, das ist wirklich lächerlich.

Herr Kollege Paul, ich weise Sie darauf hin, dass Sie in Ihrer Kurzintervention auf den Kollegen eingehen müssen, der unmittelbar – –

(Abg. Joachim Paul, AfD: Ja, das habe ich getan! Herr Kollege Hartenfels hat auch etwas zur Enthaltung gesagt!)

Nein, Herr Kollege Weber hatte vorher das AfD-Verhalten kritisiert.

(Abg. Joachim Paul, AfD: Er hat auch etwas zur Enthaltung gesagt! Das würde für eine Oppositionspartei nicht angehen! Machen Sie sich doch nicht lächerlich!)

Ich bitte Sie, das nächste Mal genau auf die Rede des Vorgängers Bezug zu nehmen.

(Weitere Zurufe aus dem Hause)

Mir liegt eine zweite Kurzintervention der Kollegin Schneider vor.

Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Hartenfels von den Grünen, ich begründe noch einmal sehr gern für die CDU-Fraktion, weshalb wir uns heute enthalten. Aber mein Kollege und Abgeordneter Michael Billen hat es zu Beginn schon begründet.

Wir haben in der letzten Sitzung des Umweltausschusses, als es um die zweite Beratung des Landeswaldgesetzes ging, einen Antrag gestellt, die Verabschiedung des Gesetzes hinauszuschieben, bis der Bundesgerichtshof am 12. Juni entschieden hat,

(Zurufe der Abg. Marco Weber, FDP und Andreas Hartenfels, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

ob das, was wir jetzt regeln, ausreicht oder – was wir alle nicht hoffen – ob es auch an die vorgelagerten Leistungen geht. Deswegen, so haben wir es auch im Ausschuss begründet, werden wir uns der Stimme enthalten, und wir enthalten uns heute auch im Parlament,

(Beifall der CDU)

weil wir das Urteil des BGH abwarten wollen.

Herr Kollege Billen hat zu Recht gesagt – damit gehe ich auf Ihre Rede ein, Herr Hartenfels –, wir verstehen die Hektik nicht, die diese Landesregierung auf einmal an den Tag gelegt hat. Am 12. Mai 2017 haben Herr Kollege Dr. Weiland, Herr Kollege Billen und ich selbst für die CDUFraktion eine Anfrage an die Landesregierung gestellt, auf die Sie sich jetzt beziehen mit den Schadensersatzansprüchen, ob auf uns Schadensersatzansprüche zukommen. Auf diese Anfrage antwortet das Umweltministerium – ich zitiere aus der Drucksache 17/3224 –:

„Schadensersatzansprüche dieser Art setzen das Vorliegen eines Kartellverstoßes voraus. (...) Dies ist in Rheinland-Pfalz nicht der Fall.

(Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Aha, aha!)

Rheinland-Pfalz hat sämtliche seiner Verpflichtungszusagen (...) erfüllt.“

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Ampelkoalition, ich frage mich: Was gilt denn nun?

(Beifall bei der CDU)

Des Weiteren wurde uns zugesagt, wir bekommen alle Unterlagen. – Aber dann müssen wir eine Anfrage an die Landesregierung stellen, ob es weitere Anfragen der Bundeskartellbehörde gibt. Diese Unterlagen werden uns erst vorgelegt, nachdem wir eine Kleine Anfrage am 21. Dezember an die Landesregierung gerichtet haben. Frau Ministerin, erst danach wurde der Fragebogen den Fraktionen zugestellt.

Sie können doch nicht versuchen, uns ins Boot zu holen, und uns Unterlagen zusagen, aber wir bekommen die Unterlagen immer erst dann, wenn wir sie selbst recherchiert haben. – So kann man mit uns nicht umgehen.

(Beifall der CDU)

Wir enthalten uns deshalb heute, weil wir wissen, dass das, was im Gesetz steht, ein Minimum ist.

(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und das ist jetzt die Kurzintervention?)

Das ist die Kurzintervention auf die Rede des Kollegen Hartenfels, weil wir genau dies im Ausschuss entsprechend begründet haben, und das hat Herr Kollege Billen heute auch für die CDU-Fraktion dargestellt.

(Beifall der CDU – Zurufe von der SPD und der FDP)

Herr Kollege Hartenfels, Sie haben die Möglichkeit, auf die Kurzintervention zu erwidern. Ihnen bleiben sechs Minuten Redezeit.

(Zurufe von der SPD – Abg. Christine Schneider, CDU: Wir haben gesagt, Sie sollen den 12. Juni abwarten!)