Lange hat die Landesregierung – ich habe das auch, damit das klar ist – gesagt, wir erlassen ein solches Gesetz nicht. Wir haben eine andere Situation als Baden-Württemberg. Wir brauchen das nicht.
Wir haben auch eine andere Situation, wir haben nach wie vor eine andere Situation. Wir haben private Vermarktungsstellen.
Wir können mit dem Kartellamt reden und sagen, das haben wir so und so gemacht. Jetzt machen ausgerechnet wir Rheinland-Pfälzer, die schon einmal aufgrund kartellamtlicher Forderungen gehandelt haben, vor allen anderen
den ersten Schritt. Erster – nach dem Motto: Wir haben als erstes das Gesetz geändert. Dabei haben wir sogar noch Juristen eingekauft.
Irgendwann einmal frage ich, wie viele Juristen die Landesregierung hat, dass wir uns einen Juristen einkaufen müssen, um das Landeswaldgesetz zu erlassen. Das habe ich bei der Anhörung überhaupt nicht verstanden.
Lassen Sie uns doch die Begründung abwarten. Irgendwann müssen wir den Menschen draußen und auch den Bürgermeistern erklären, dass wir nicht jeden Tag ein neues Gesetz erlassen können.
Ja, Sie haben Angst vor der Entschädigungsregelung. Seitdem sind Sie wach geworden. Wenn wir gefragt haben, haben Sie immer „nichts“ gesagt.
Dann hat irgendwann einmal jemand gesagt, das wird aber gefährlich für euch. Deshalb habt ihr jetzt diese Kehrtwende eingelegt und wollt dieses Gesetz jetzt unbedingt auf den Weg bringen, egal was dabei herauskommt.
Genau deswegen werden wir uns enthalten. Die Zielrichtung, der Erhalt des Gemeinschaftsforstamt, ist richtig,
aber das Gesetz ist nicht ausgewogen. Wir hätten besser mit Alternativanträgen gearbeitet, um noch etwas für den kleinen Waldbesitzer zu machen. Wir hätten noch die Evaluation mit aufnehmen müssen.
Wir haben gesagt, wir enthalten uns. Jetzt schauen wir uns das an. Herr Kollege Steinbach, wir werden uns wieder sprechen vor oder nach der Sommerpause, und die Welt wird sich weiter drehen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten nun zum zweiten Mal den Entwurf der Landesregierung, ohne dass sich an der Problemstellung oder den Lösungsmöglichkeiten viel geändert hat.
Das Land Rheinland-Pfalz wurde, wie andere Länder auch, gezwungen, eine praktikable und eingespielte Förderung der Holzvermarktung aufzugeben. Alle Parteien in diesem Landtag haben das beklagt. Einige Abgeordnete haben sogar die Weisheit der Entscheidung des Bundeskartellamts vorsichtig infrage gestellt, aber das Bundeskartellamt blieb auf seinem Kurs. Die Europäische Union hat sich natürlich auch nicht bewegt; denn sie verzichtet ungern auf die Regulierung von inneren Angelegenheiten der Mitgliedstaaten.
Die demonstrative und unkritische Unterstützung der Brüsseler Kompetenzausweitung durch die Koalition in Berlin verschlimmert die Lage der Landesregierung in diesem Fall – wie andere auch.
Die AfD hat diese Entwicklung bedauert, weil damit sowohl die wirtschaftlichen Interessen der kleinen und der kommunalen Holzerzeuger als auch das Landesinteresse an einer nachhaltigen Holzproduktion beeinträchtigt werden.
Die AfD möchte betonen, wie wichtig Holz als Werkstoff für Handwerk, Baugewerbe und Holzindustrie ist. Holz ist auch als Brennstoff förderungswürdig, aber in dieser Eigenschaft von den hier vorgeschlagenen Rechtsänderungen wohl kaum betroffen.
Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf müssen wir uns der Stimme enthalten, weil die Änderung des Waldgesetzes nur ein erster Schritt zum Umbau der Holzvermarktung ist und der Erfolg der weiteren Schritte keineswegs gesichert ist.
Die neuen Holzvermarktungsorganisationen müssen in der Praxis funktionieren und gleichzeitig noch dem kritischen Blick des Kartellamts standhalten. Die neuen Verkaufsorganisationen müssen auch erfolgreich um Zuweisung von Mitteln aus der Gemeinsamen Agrarpolitik werben.
Die AfD enthält sich der Stimme, weil sie einerseits die Verabsolutierung des Wettbewerbsrechts der Europäischen Union für fragwürdig hält und andererseits auch sieht, dass die Landesregierung durch das Kartellamt in eine Zwangslage gebracht worden ist.
Abschließend möchten wir noch der Hoffnung Ausdruck geben, dass die neue Bundeslandwirtschaftsministerin, die die Anliegen des Landes gut kennt, in der Lage ist, im Laufe der Zeit diesen Eingriff in die Förderung des ländlichen Raums und vielleicht auch andere Überregulierungen der EU zu mildern oder gar abzustellen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin schon ein bisschen verwundert, dass sich der Vorredner hier so äußert, weil das Ausschussmitglied bei der Anhörung nicht dabei war und sich vertreten lassen hat.
Bei der Auswertung der Anhörung und der Abstimmung dieses Gesetzentwurfs im Umweltausschuss war der zuständige Abgeordnete auch nicht anwesend und hat sich vertreten lassen.
Mir ist vonseiten der AfD keine Äußerung zu einer Gesetzgebung bekannt, ob als Mitglied des Ausschusses oder als stellvertretendes Mitglied, wie die AfD sich dazu verhält. Von daher war ich jetzt verwundert, dass die AfD überhaupt eine Meinung zu dem Tagesordnungspunkt hat, meine sehr geehrten Damen und Herren. Aber Enthalten ist natürlich auch eine Variante, wenn man sich im Ausschuss nicht einbringt.
(Abg. Joachim Paul, AfD: Entschuldigung, dass wir so abstimmen, wie wir wollen!- Weitere Zurufe von der AfD)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, seit fast einem Jahr läuft ein Verfahren, das vonseiten des Kartellamts angestoßen wurde. Wir können gern darüber diskutieren, ob es rechtens oder angemessen ist, in diesem Bereich tätig zu werden. Aber wir mussten zur Kenntnis nehmen, dass das Kartellamt tätig geworden ist. Die Landesregierung bzw. das Ministerium hat verhältnismäßig schnell gehandelt und eine Arbeitsgruppe eingesetzt mit Vertretern des Waldbesitzerverbandes und dem Gemeinde- und Städtebund und hat Mitte Oktober, im Nachgang der Information des Bundeskartellamts, im Umweltausschuss ein 10-Eckpunkte-Papier vorgelegt, das heute Grundlage der Änderung des Landeswaldgesetzes ist.
Wir können zum einen an dem Gemeinschaftsforstamt festhalten. Die CDU hat in persona von Herrn Abgeordneten Billen im Umweltausschuss eine Vertagung der Gesetzesberatung beantragt, um abzuwarten, wie am 12. Juni der Bundesgerichtshof darüber entscheiden wird. Aber nichtsdestotrotz, egal, wie diese Entscheidung ausfällt – dies hat bei der Anhörung auch der Vertreter des Bundeskartellamts gesagt –, hat diese Entscheidung keinen direkten Einfluss auf die Gesetzgebung, die wir heute verabschieden. Von daher werden wir vonseiten der FDP-Fraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen und hoffen, damit den Gemeinden, aber auch den Waldbesitzern einen zeitlichen Korridor zu eröffnen, um eine gemeinsame Vermarktungsstruktur in fünf GmbHs in ganz Rheinland-Pfalz zu gewährleisten.
Ich danke den Mitarbeitern des Umweltministeriums für die Informationspolitik und für das schnelle Handeln in diesem Bereich, aber ich bedanke mich auch für die fünf Veranstaltungen, die beispielsweise in Hetzerath bei Wittlich, aber auch in Daun in der Vulkaneifel durchgeführt worden sind und bei denen in Zusammenarbeit mit dem Waldbesitzerverband und dem Gemeinde- und Städtebund Informationen geflossen sind, die von vielen kommunalen Mandatsträgern und Bürgermeistern angenommen worden sind. Die Informationen konnten somit sehr stichhaltig und umfangreich bis in die kommunale Ebene transportiert werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden vonseiten der FDP-Fraktion dem Gesetzentwurf heute zustimmen und werden uns nicht enthalten.