(Zurufe von der SPD – Abg. Christine Schneider, CDU: Wir haben gesagt, Sie sollen den 12. Juni abwarten!)
Liebe Frau Schneider, ich scheine offensichtlich ganz schön ins Schwarze getroffen zu haben, wenn Sie sich dermaßen am Rednerpult echauffieren. Ich kann Sie nur noch einmal bitten, das nachzulesen, was in der Anhörung gesagt worden ist, und vielleicht noch einmal ins Protokoll hineinzuschauen
(Abg. Christine Schneider, CDU: Wir haben zugehört! Insbesondere beim Bundeskartellamt haben wir zugehört!)
Ich würde Ihnen auch einmal empfehlen, mir zuzuhören, was ich vor ein paar Minuten versucht habe, Ihnen zu erklären. Das eine Paket mit der Holzvermarktung und die Neuausrichtung hat nichts mit dem Paket der weiteren
Dienstleistungen zu tun, die uns vielleicht noch drohen, aber von denen noch nicht abzusehen ist, ob sie uns drohen oder nicht. Insofern macht es für uns keinen Sinn, auf ein weiteres Gerichtsurteil zu warten, sondern wir sind darauf angewiesen, es bis zum 1. Januar 2019 zu regeln, damit wir vor Schadensersatzzahlungen gefeit sind. Dem müssen Sie sich stellen.
Frau Schneider, ich möchte Sie und Ihre Landtagsfraktion auch gar nicht zwanghaft ins Boot holen. Das Sie sich heute enthalten, spricht leider für sich, und das wird sich auch im Land herumsprechen. Das wird noch lange an Ihnen kleben bleiben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich zunächst bei allen Akteuren bedanken, die so konstruktiv an diesem Prozess mitgewirkt haben. Man kann bei einem ein Jahr dauernden gegenseitigen Austausch mit einer kritisch-konstruktiven Vorgehensweise nun wirklich nicht von übereilter Hektik sprechen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Sie haben doch selbst darauf hingewiesen, dass den Kommunen nicht so viel Zeit bleibt und dass man doch bitte schön zusehen soll, dass tatsächlich die notwendige Zeitdauer für die Umsetzung einer solchen Entscheidung gegeben ist, und nichts anderes tun wir doch auch.
Es ist sicher so, dass wir das alles nicht gebraucht hätten, auch nicht bei der Tierkörperbeseitigung.
Vielleicht hätten wir uns auch ein bisschen mehr Unterstützung beim Bundeswaldgesetz gewünscht. Dies sei einmal alles dahingestellt.
Frau Schneider, das, was wir heute tun, ist nichts anderes, als die gesetzliche Verpflichtung zur kostenfreien Holzvermarktung durch den Landesbetrieb Landesforsten zu streichen. Das lässt Raum für alle weiteren Entwicklungen. Insofern ist es eine sehr gute Vorgehensweise des rheinland-pfälzischen Landtags und der Landesregierung, so zu verfahren. Das ist verantwortungsvoll, weil wir selbstverständlich nach den Entwicklungen – Entscheidung des
Oberlandesgerichtes usw. – Vorsorge treffen müssen, damit wir die Kommunen und das Land bei kartellrechtlichen Ansprüchen nicht in Schwierigkeiten bringen. Wir sind also absolut verantwortungsvoll gemeinsam mit den Akteuren.
Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts haben wir sehr schnell die Beratungen mit allen Verbänden des rheinland-pfälzischen Waldbesitzes geführt. Wir wissen, dass es nicht leicht sein wird, das eingespielte und gute System der gemeinsamen Holzvermarktung aufzugeben.
Frau Schneider und Herr Billen, wir haben das nicht leichtfertig gewählt, sondern es nach gründlicher Abwägung aller Argumente gemacht. Im März 2018 haben wir ein Gesamtkonzept zur Umsetzung der zehn Eckpunkte, die in diesem Zeitraum erarbeitet worden sind, vorgelegt.
Oberstes Ziel ist es, der Kritik des Bundeskartellamtes an der gemeinsamen Holzvermarktung wirksam und dauerhaft zu begegnen. Diese Kritik hat viel Unsicherheit und Unruhe im Landesbetrieb Landesforsten mit sich gebracht. Das gilt auch für die waldbesitzenden Kommunen, die Privatwaldbesitzer und den ganzen Sektor. Insofern halte ich es wirklich für unsere Verantwortung, gezielt zu reagieren.
Nach der Trennung der Holzvermarktung wird der Hauptkritikpunkt gegen Rheinland-Pfalz nicht mehr erhoben werden können. Aus diesem Grund macht es keinen Sinn, auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs in dem Kartellverfahren gegen Baden-Württemberg zu warten; denn nach unseren Informationen wird der Bundesgerichtshof seine Entscheidung am 12. Juni nur mündlich verkünden. Es dauert dann weitere vier bis acht Wochen, bis eine schriftliche Entscheidung mit Begründung vorliegen kann.
Es ist sehr kompliziert gewesen, die damalige Entscheidung in Düsseldorf auszuwerten, wie Sie sich vielleicht erinnern. Das hieße, die Änderung des Landeswaldgesetzes würde sich bis weit nach der Sommerpause hinauszögern. Das können wir den Kommunen und allen anderen Akteuren nicht zumuten. Deswegen zögern wir nicht, die notwendigen Schritte zu unternehmen. Ich möchte gar nicht wissen, was Sie uns erzählen würden, wenn wir das nicht tun würden, wie wir dann in der Kritik stehen würden.
Für uns ist das Thema Holzverkauf ein wichtiges. Das gilt für die Kommunen und die Privatwaldbesitzer. Es ist wichtig, ein stimmiges Gesamtkonzept zu entwickeln, damit dieser Umstieg, wenn er nötig ist, in geordneten Bahnen verlaufen kann. Er enthält deswegen ein ganzes Maßnahmenbündel.
Erstens ist die finanzielle Unterstützung in Form einer wirksamen Anschubfinanzierung zu nennen, damit die Kommunen sichere Strukturen schaffen können.
Zweitens ist eine personelle Unterstützung durch unser Angebot zu nennen, versiertes Personal vom Landesbetrieb Landesforsten zur Verfügung zu stellen.
Drittens gibt es eine technische Unterstützung durch die Entwicklung eines EDV-Programms, um die Abläufe zwischen der Holzbereitstellung und der Holzvermarktung zu koordinieren.
Viertens ist ein sanfter Übergang zu nennen. Das bedeutet, dass die noch in 2018 vom Landesbetrieb Landesforsten abgeschlossenen Verträge vom Landesbetrieb Landesforsten 2019 abgewickelt werden, es sei denn, die neue Vermarktungsorganisation will etwas anderes.
Wir müssen das alles in den vier Punkten machen, weil wir neben den kommunalen Haushalten und dem Privatwaldbereich den gesamten Wirtschaftsbereich Forst und Holz mit rund 51.000 Beschäftigten und einem Gesamtumsatz von 10 Milliarden Euro im Auge behalten müssen. Das ist ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor. Deswegen müssen wir hier sehr vorsichtig und sehr stringent vorgehen, um die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen.
Fünftens ist der Privatwald nicht zu vergessen. Hier gibt es verschiedene Kooperationsmöglichkeiten zwischen kommunaler und privater Holzvermarktung. Zum anderen sehen die zehn Eckpunkte – sozusagen als Auffangnetz für kleinere Privatforstbetriebe – eine Vermarktung über den Landesbetrieb Landesforsten vor, wenn keine zumutbare Alternative besteht. Das heißt, keiner wird im Stich gelassen. Landesforsten wird gleichzeitig die gebotene Zurückhaltung üben, um neue Strukturen entstehen zu lassen.
Flankiert werden soll das Ganze mit einer Zukunftsinitiative Privatwald, die die wachsende Zahl von Privatwaldbesitzern erstens mit einem landesweiten Netz von qualifizierten Beratern und Betreuung durch den Landesbetrieb Landesforsten unterstützt, zweitens mit einer gezielten Förderung der Vermarktungsorganisation des Privatwaldes und drittens mit moderner Informations- und Kommunikationstechnik.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Ausschuss für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat eine umfangreiche Anhörung durchgeführt. Die ist zu einem klaren Ergebnis gekommen, nämlich einem positiven Ergebnis für den vorliegenden Gesetzentwurf. Insbesondere befürwortete der Vertreter des Bundeskartellamtes die mit dem Gesetzentwurf geplante Entbündelung der Holzvermarktung. Deswegen ist Rheinland-Pfalz Vorreiter. Aber Hessen und Nordrhein-Westfalen folgen unserem Vorbild.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Gesetzesänderung, über die heute abgestimmt wird, ist eine wesentliche Voraussetzung für eine Neuordnung und ist notwendig. Der 1. Januar 2019 ist nicht weit weg. Geben Sie sich einen Ruck und stimmen dem Ganzen zu.
Meine Damen und Herren, nach der längeren Redezeit der Landesregierung steht allen Fraktionen noch Redezeit zur Verfügung. Ich frage, ob das Wort noch einmal gewünscht
wird. – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Wir sind am Ende der Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zur Abstimmung über das Landesgesetz zur Änderung des Landeswaldgesetzes. Wir können unmittelbar über den Gesetzentwurf abstimmen, da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt.
Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/5368 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Danke. Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der CDU und der AfD angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der CDU und der AfD angenommen.
Landesgesetz zur öffentlichen Information und Aufklärung über die Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit ungeborener Kinder Gesetzentwurf der Fraktion der AfD – Drucksache 17/6029 – Zweite Beratung
dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz – Drucksache 17/6231 –
Ich darf Sie zunächst über das Ausschussverfahren informieren. Die erste Beratung im Plenum hat in der 56. Sitzung am 26. April 2018 stattgefunden. Der Gesetzentwurf wurde an den Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz überwiesen. Der Gesetzentwurf ist im Ausschuss beraten worden. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum die Ablehnung des Gesetzentwurfes.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben diesen Gesetzentwurf vorgelegt, weil es uns ein wichtiges Anliegen ist, für den Schutz des menschlichen Lebens auch vor der Geburt zu werben. Wir wollen, dass der klare Anspruch des Bundesverfassungsgerichts an den Staat, das Bewusstsein für Menschenwürde und Lebensrecht ungeborener Kinder zu erhalten und zu stärken, in RheinlandPfalz endlich umgesetzt wird. Eine solche Bewusstseinsbildung kann das Leben von Kindern retten und ihren Müttern zu einer positiven, lebensbejahenden Entscheidung verhelfen.
Die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes ist evident. Wie zahlreiche Kleine Anfragen der AfD-Fraktion ergeben haben, gibt es über Schwangerenberatung und Gesundheitsprävention in der Schwangerschaft hinaus keinerlei Maßnahmen, die explizit dem beschriebenen Ziel dienen.
Auch in den Schulen wird eindeutig zu wenig dafür getan. Zwar bieten die Lehrpläne einiger Fächer mögliche Anknüpfungspunkte, die aber sehr allgemein gehalten und keineswegs verbindlich sind. Hinzu kommt, dass es die Kompetenzorientierung erlaubt, Ziele mithilfe unterschiedlicher Inhalte zu erreichen. Es ist daher keineswegs sichergestellt, dass der vorgeburtliche Lebensschutz in der Schule überhaupt angesprochen wird.