Protocol of the Session on April 26, 2018

Diese Instrumente sorgen für eine weitere Harmonisierung des Datenschutzes in Europa und verbessern ihn gleichermaßen. Dadurch wird die Kontrolle der Aufsichtsbehörden noch effektiver und wirksamer. Bei dem guten Arbeiten unserer Landesdatenschutzbehörde habe ich auch keine Zweifel daran.

Die Kolleginnen und Kollegen haben es schon erwähnt, wir haben einen Kompromiss im Hinblick auf den Landesrechnungshof gefunden. Das hat wieder einmal gezeigt, dass man im Zuge der Beratungen im Innenausschuss noch einmal Fragen abwägt und rechtliche Einschätzungen einholt, sodass wir letztendlich zu einem guten Kompromiss gekommen sind, den auch meine Fraktion sehr, sehr gerne unterstützt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist ein guter Tag für den Datenschutz, für die Bürgerrechte und die EU. Wir begrüßen deshalb ausdrücklich auch als grüne Fraktion, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wieder ein Stück mehr Europa in diesem Landtag realisieren können. Es ist deshalb nur zu begrüßen, dass die Landesregierung ein so gutes Gesetz vorgelegt hat.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Dann darf ich der Landesregierung das Wort erteilen. Herr Staatssekretär Stich, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin froh, dass wir heute nach einem wirklich hochkomplexen Gesetzgebungsverfahren an diesem Punkt angekommen sind und nun in zweiter Lesung vor der Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs stehen.

Ich möchte aber noch kurz auf das eingehen, was Frau Abgeordnete Nieland eben gesagt hat. Sie haben mehr oder weniger gesagt, dass eigentlich der Rechnungshof außerhalb der Regelungskompetenz des europäischen Rechtsrahmens steht. Damit setzen Sie etwas in die Welt, was in der Rechtswissenschaft weit überwiegend nicht so gesehen wird.

Wenn Sie sich die weit überwiegende Zahl der Gesetzentwürfe ansehen, die sich derzeit in vielen Parlamenten der Länder befinden, und wenn Sie sich einmal genau den Gesetzentwurf aus Bayern anschauen, den Sie gerade zitiert haben, dann werden Sie feststellen, dass gerade diese Gesetzentwürfe – überwiegend der von Bayern – davon ausgehen, dass gerade der Rechnungshof der Regelungskompetenz der Datenschutz-Grundverordnung unterliegt und man sich im Endeffekt sehr genau anschauen muss, an welcher Stelle man Ausnahmen machen darf, was in der Wissenschaft sehr umstritten ist und über das sehr viele Juristen sehr wach diskutiert haben, um dann zu solchen Regelungen zu kommen, die in vielen Ländern nach wie vor diskutiert werden.

Wir befinden uns jetzt in der Situation, in der wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das Landesdatenschutzgesetz neu fassen werden. Das Gesetz soll an die Datenschutz-Grundverordnung angepasst werden.

Es ist schon angesprochen worden, das ist aber nicht alles. Gleichzeitig soll auch die Richtlinie 2016/680 des Europäischen Parlaments, die insbesondere für Strafverfolgungsbehörden relevant ist, umgesetzt werden.

Die Anpassung der Datenschutz-Grundverordnung und die Umsetzung der Richtlinie werden darüber hinaus dieses Haus noch einmal befassen, weil sie noch in einigen Fachgesetzen erfolgen wird.

Durch die Umsetzung der europäischen Vorgaben soll ein einheitlicher Mindeststandard im Datenschutz innerhalb der Mitgliedstaaten erzielt werden. Gleichzeitig soll mit dem neuen Gesetz der bisherige Datenschutzstandard des Landes Rheinland-Pfalz so weit wie möglich aufrechterhalten bleiben. Das gilt insbesondere für die materiellen Anforderungen an die Datenverarbeitung, was für uns sehr wichtig war.

Die Datenschutz-Grundverordnung enthält sogenannte Öff

nungsklauseln für den nationalen Gesetzgeber. Das bedeutet im Gesetzgebungsverfahren auf der einen Seite, dass man mit Regelungsoptionen umzugehen hatte, aber auf der anderen Seite auch, dass konkrete Regelungsaufträge abzuarbeiten waren.

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, wie bisher im Bereich des allgemeinen Datenschutzes einen einheitlichen Rechtsrahmen zu schaffen, der von allen öffentlichen Stellen gleichermaßen beachtet werden muss. Das hat vor allem Vorteile im Bereich des technischen und organisatorischen Datenschutzes, der Datenschutzkontrolle, aber auch insbesondere für die besondere Datenverarbeitung, die grundsätzlich in allen öffentlichen Stellen zur Anwendung kommen kann. Ich möchte als Beispiel nur die Personaldatenverarbeitung oder die Datenverarbeitung für wissenschaftliche und historische Forschungszwecke kurz nennen.

Die Datenschutz-Grundverordnung stellt eine grundsätzliche Änderung dar. Sie hat eine grundsätzliche strukturelle Änderung in die Systematik des Datenschutzes gebracht. Deswegen war auch eine bloße Änderung oder Anpassung des rheinland-pfälzischen Datenschutzgesetzes nicht möglich. Mit der Neufassung musste eben auch der Systemwechsel, der mit der Datenschutz-Grundverordnung verbunden war, im Datenschutz deutlich gemacht und nachvollzogen werden. Dementsprechend tritt das Landesdatenschutzgesetz künftig nur noch ergänzend zu den Regelungen der Verordnung.

Es ist wichtig, dass das Gesetz zeitgleich mit der Geltung der Datenschutz-Grundverordnung zum 25. Mai 2018 in Rheinland-Pfalz in Kraft tritt; denn ansonsten würde in der Zwischenzeit nur die Verordnung unmittelbar gelten. Dies mit dem Ergebnis, dass man unterschiedliche Regelungsräume hätte. Ich danke daher den Fraktionen dafür, dass es während des Verfahrens zu keinen Verzögerungen gekommen ist. Das war ganz wichtig.

Ich will noch kurz auf den Änderungsantrag eingehen. Der Änderungsantrag betrifft § 11 des Gesetzentwurfs. In § 11 ist die Möglichkeit gegeben, Informationspflichten zu beschränken. Diese Pflichten ergeben sich aus den Artikeln 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung. Der Änderungsantrag zielt darauf ab, für den Rechnungshof Rheinland-Pfalz eine Ausnahme von der Informationspflicht vorzusehen. Hier hat man mit der Regelung aus unserer Sicht einen guten Kompromiss zwischen Datenschutz und verfassungsrechtlicher Stellung des Rechnungshofs gefunden. Selbstverständlich soll die Arbeit des Rechnungshofs nicht behindert werden.

Meine sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, aus meiner Sicht stellt der Gesetzentwurf eine sehr gute Grundlage für die weitere datenschutzrechtliche Arbeit dar. Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die teilweise bis in die Nachtstunden hinein diesen Gesetzentwurf diskutiert haben. Das gilt nicht nur für das Innenministerium, sondern auch für andere Häuser. Insbesondere möchte ich dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit danken, der frühzeitig von uns in dieses Gesetzgebungsverfahren eingebunden wurde und uns in vielen Stunden mit Rat und Tat zur Seite gestanden hat.

Herzlichen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Damit sind wir am Ende der Beratungen zu diesem Gesetzentwurf angekommen. Ich rufe die Abstimmungen auf.

Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/6052 – ab. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der AfD angenommen.

Wir kommen dann zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 17/5703 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen. Wer diesem Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der AfD angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung über diesen Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf „Landesdatenschutzgesetz“ – Drucksache 17/5703 – in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Meine Damen und Herren, ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der AfD in der Schlussabstimmung angenommen worden ist.

Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt angekommen.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, will ich weitere Gäste auf unserer Besuchertribüne willkommen heißen. Wir freuen uns sehr, dass Mitglieder der SeniorenUnion Worms heute bei uns sind. Herzlich willkommen! Schön, dass Sie unserer Sitzung beiwohnen.

(Beifall im Hause)

Ich rufe Punkt 16 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Ausführung des Transplantationsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/5925 – Erste Beratung

Die Fraktionen sind übereingekommen, den Gesetzentwurf heute ohne Aussprache zu behandeln. Ich schlage Ihnen deshalb vor, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Demografie – federführend –

sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Ich sehe keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Vielen Dank.

Wir kommen zu Punkt 17 der Tagesordnung:

Landesgesetz zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/6000 – Erste Beratung

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Zur Begründung darf ich ein Mitglied der Landesregierung ans Rednerpult bitten. Herr Staatsminister Lewentz übernimmt dies. – Bitte schön, Herr Staatsminister.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! In ihrer Regierungserklärung hat Ministerpräsidentin Dreyer am 30. Januar 2013 Folgendes ausgeführt: „Seit Langem ist der Finanzierungssaldo der Kommunen negativ. Wir werden das ändern. Spätestens in zwei Jahren werden unsere Kommunen in Rheinland-Pfalz erstmals seit fast einem Vierteljahrhundert in die Lage versetzt, einen positiven Finanzierungssaldo zu erreichen.“ – Ich stelle fest, die Landesregierung hat Wort gehalten.

In dem Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2016 hatten die regierungstragenden Parteien SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sodann vereinbart, dass angesichts der zuletzt positiven Finanzierungsalden der Kommunen bei der Evaluation 2017 die Frage der gleichmäßigen Finanzausstattung der Kommunen und eine mögliche Anpassung der Verteilung innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs im Vordergrund stehen werde. – Ich stelle fest, die Landesregierung liegt im Plan.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die aktuelle kommunale Finanzsituation wird eindrucksvoll vom Statistischen Landesamt dargestellt. In der Pressemitteilung Nummer 53 vom 23. März 2018 heißt es: „Die Statistiker ermittelten hier für alle rheinland-pfälzischen Kommunen zusammen einen positiven Finanzierungssaldo von 431,3 Millionen Euro. (...) Der für 2017 ermittelte positive Finanzierungssaldo stellt“ – so das Statistische Landesamt – „einen neuen Höchststand in der Geschichte des Bundeslandes Rheinland-Pfalz dar.“

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn ich hier auf den kommunalen Finanzierungssaldo in Höhe von 431,3 Millionen Euro hinweise, bedeutet das Wort „Saldo“ eben auch, dass den Überschüssen in 1.731 Kommunen, also in mehreren Hundert Kommunen mehr als im Jahr zuvor, in Höhe von über 704 Million Euro auch Defizite in 745 Kommunen, also in mehreren Hundert Kommunen weniger als im Jahr zuvor, in Höhe von rund 273 Millionen Euro gegenüberstehen.

Deshalb ist es richtig, nicht nur einen positiven Finanzierungssaldo anzustreben, sondern auch für eine gleichmäßige Finanzausstattung der Kommunen zu sorgen. Es

ist unbestritten, dass es nicht nur Unterschiede in der Finanzausstattung zwischen den kreisfreien Städten und den Gesamtkreisen gibt, sondern auch innerhalb der jeweiligen Gebietskörperschaftsgruppen. In der Finanzausstattung beispielsweise der kreisfreien Stadt Koblenz und der kreisfreien Stadt Pirmasens gibt es Unterschiede, genauso wie es Unterschiede etwa zwischen der Finanzausstattung des Landkreises Kusel und des Westerwaldkreises gibt. Das wird auch noch auf längere Zeit so bleiben.

Aber mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung sollen diese Unterschiede künftig verringert werden. Deshalb sollen die Schlüsselzuweisungen A erhöht werden, deshalb soll die Ausgleichsquote bei den Schlüsselzuweisungen B2 erhöht werden, und deshalb sollen die neuen Schlüsselzuweisungen C3 eingeführt werden. Diese Änderungen wirken strukturell und dauerhaft.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wissen es, ganz anders argumentieren dagegen die kommunalen Spitzenverbände. Sie schreiben in einem Brief vom 28. März 2018 an mich von einer „zuletzt etwas günstigeren Finanzlage vieler Kommunen“ und bleiben nach ihrer Stellungnahme vom 26. Februar zum Gesetzentwurf sowie neuerlich nach einer Pressemitteilung des Landkreistages vom 16. April bei der Forderung, das Land müsse den kommunalen Finanzausgleich um mindestens 300 Million Euro pro Jahr aufstocken.

Diese „etwas günstigere Finanzlage vieler Kommunen“ beschreibt ein riesiges Plus von 431 Million Euro. Auch der Widerspruch in den genannten Unterlagen ist offenbar auf kommunaler Seite bislang nicht aufgefallen.

Wenn der Finanzierungssaldo in Höhe von 431 Million Euro von den kommunalen Spitzenverbänden mit „nur etwas günstiger“ bezeichnet wird, dann müsste der Betrag von 300 Million Euro in dieser Logik nur ganz geringfügige Auswirkungen haben.

(Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU)

Das sind kommunale Milchmädchenrechnungen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Abg. Gordon Schnieder, CDU: Die Sie aufstellen!)

Diese sind völlig irreführend, unangemessen und inakzeptabel.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, man kann nicht ganz übersehen, dass offenbar die kommunalen Spitzenverbände das Problem haben, die Forderung vom Februar nach noch mehr Geld aufrechtzuerhalten, nachdem im März die Daten zum kommunalen Finanzierungssaldo veröffentlicht worden sind.