Protocol of the Session on March 22, 2018

(Beifall des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass es Ihnen viel lieber gewesen wäre, wenn wir 10, 20 oder 30 Schulen zugemacht hätten. Dann könnten Sie nämlich heute sagen, dass das die Schulschließungswelle ist, von der wir immer gesprochen haben. Das haben wir aber nicht getan. Wir haben das mit Augenmaß getan, was wir angekündigt haben.

Die ADD hätte die Schulen auch ohne Leitlinien schließen können. Aber darum ging es uns nicht. Es ging uns darum, dass wir den Grundsatz „Kurze Beine – kurze Wege“ in die Tat umsetzen und uns genau vor Ort anschauen, wie die Situation ist. Der einzige substanzielle Beitrag der CDU in der Diskussion war eigentlich keiner.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ihr Vorschlag zur Änderung des Schulgesetzes hätte kein einziges der Probleme gelöst. Er hätte die Voraussetzungen für gute Bildung nicht geprüft und die Schulträger nicht in die Pflicht genommen. Er hätte einfach alles so weiterlaufen lassen, wie es ist. Das ist aus meiner Sicht keine verantwortungsvolle Bildungspolitik.

Warum gibt es das Verfahren? Wir haben eine klare und sinnvolle Vorgabe im Schulgesetz. In der Grundschule muss jede Klassenstufe über eine Klasse verfügen. Das sichert ein stabiles und breit gefächertes Angebot in den Grundschulen. Ausnahmen sind nur in besonderen Fällen zulässig.

Um zu prüfen, ob es sich bei den kleinsten Grundschulen um besondere Fälle handelt, haben wir die Leitlinien entwickelt. Sie geben jetzt ein Prüfraster vor, und sie konkretisieren das Schulgesetz. Die Leitlinien machen das Verfahren transparent.

An vier Standorten konnte die ADD keine besonderen Gründe für den Erhalt unterhalb der Mindestgröße finden. An diesen vier Standorten läuft jetzt das im Schulgesetz beschriebene Verfahren zur Aufhebung der Schule. Das Verfahren hat eines sehr deutlich gemacht, nämlich dass die Kreise, Städte und Gemeinden künftig stärker ihrer Verantwortung als Schulträger nachkommen müssen. Dazu gehört eine seriöse Schulentwicklungsplanung auch bezogen auf die Grundschulen.

Das wurde vielerorts seit Jahrzehnten vernachlässigt. Deshalb wird die Landesregierung dem Landtag eine Änderung des Schulgesetzes vorschlagen, wodurch die Schulträger zu einer verbindlichen Schulentwicklungsplanung im Grundschulbereich verpflichtet werden, so wie das heute schon für die weiterführenden Schulen gilt.

Als Folge eines geänderten Schulgesetzes werden wir die Leitlinien anpassen müssen, und weil wir wie viele andere auch wahrgenommen haben, dass das Verfahren als zu lang empfunden wird, werden wir die Leitlinien auch in diesem Punkt überarbeiten. Dies kann und wird nach der Änderung des Schulgesetzes erfolgen.

Meine Damen und Herren, wir haben immer gesagt, dass es darum geht, Schulen zu erhalten und zu prüfen. Das haben wir getan, auch wenn es für alle Beteiligten – das wissen auch wir – vor Ort, aber auch in den Institutionen, nicht einfach war. Mit den Leitlinien und der Änderung des Schulgesetzes haben wir unsere Hausaufgaben erledigt. Jetzt sind die Schulträger in der Pflicht.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Licht, CDU: Die Schulträger sind jetzt in der Pflicht und Sie sind raus!)

Für die CDU-Fraktion spricht Frau Kollegin Beilstein.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Lerch hat von einer juristischen Notwendigkeit gesprochen, Herr Köbler von einer Einhaltung der Gesetze. Er hat gleich den Rechnungshof wieder als Kronzeugen angeführt. Ich sage Ihnen eines: Wir hier sind der Gesetzgeber. Wir sind die Legislative. Wenn eine Realität nicht mehr zum Gesetz passt, dann ist es unsere Aufgabe, neue Ziele zu formulieren und ein neues Gesetz in die Welt zu rufen.

(Beifall der CDU und der AfD)

Genau das hat die CDU beabsichtigt.

Liebe Frau Brück, Sie fragen, was die CDU will. – Ja, die CDU steht zu kleinen Grundschulen. Sie ist von ihrer pädagogischen Arbeit überzeugt. Sie will den ländlichen Raum stärken.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Sie wollen den anderen Weg gehen. Sie wollen das Gesetz nicht ändern. Sie beabsichtigen, dass die Ausnahmen zukünftig zur Regel werden, und zwar aus dem einzigen Grund, damit sie jederzeit den Daumen oben draufhalten und jederzeit den Druck auf die kleinen Grundschulen und die Grundschulträger ausüben können, damit Sie jederzeit Herr der Lage sind und nicht selber schließen müssen.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist eines Gesetzgebers unwürdig. Ich sage Ihnen eines: Bei uns ist eine Erkenntnis gereift, dass Sie nämlich nichts für den ländlichen Raum übrig haben. Was sich hier gerade abspielt, ist dasselbe Trauerspiel, das in anderen Ressorts zu beobachten ist, ob es um den Landärztemangel – hier ist ein beherzter Ausbau Fehlanzeige – oder den Breitbandausbau geht. Genau das Gleiche trifft auf die Kommunalverwaltungsreform zu. Hier gibt es eine riesengroße Liste, die peu à peu verkleinert wird.

(Beifall der CDU und der AfD)

Hier besteht eine Verunsicherung im gesamten Land. Ich sage Ihnen eines: Ich warte auf die nächste große Aktion und das nächste Programm zur Stärkung des ländlichen Raums.

(Glocke des Präsidenten)

Das stärkste Programm wäre, wenn Sie die kleinen Grundschulen erhalten.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU und der AfD)

Für die SPD-Fraktion spricht Frau Abgeordnete Brück.

Liebe Kollegin Frau Beilstein, Sie verdrehen die Realitäten.

Kleine Grundschulen werden erhalten.

(Zuruf der Abg. Anke Beilstein, CDU)

Man hat gerade den Eindruck gewonnen, dass Sie sich überhaupt nicht darüber freuen, dass die Prüfung dazu geführt hat, dass die allermeisten Grundschulen erhalten bleiben, weil sie einen Ausnahmetatbestand erfüllen.

(Zuruf der Abg. Anke Beilstein, CDU)

Wir stehen für den ländlichen Raum, weil unsere Maxime „Kurze Beine – kurze Wege“ damit bestätigt wird. Wir haben ein Netz von fast 1.000 Grundschulen. Diese kleinteiligen Strukturen soll uns erst einmal ein anderes Land nachmachen.

Den Rechnungshof bemühen Sie immer gerade so, wie es Ihnen passt. Wenn er Ihnen in den Kram passt, ist das richtig. Dann ist die CDU für das, was der Rechnungshof sagt. Wenn es Ihnen nicht in den Kram passt, wird das negiert. Auch das geht nicht. Verantwortung muss man zeigen.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich komme noch einmal auf Ihr Gesetz zurück. Das haben Ihre eigenen Experten in der Anhörung als nicht tragfähig bezeichnet. Ihr Gesetzentwurf ist in der Anhörung durchgefallen.

(Abg. Anke Beilstein, CDU: Das stimmt doch gar nicht! – Abg. Alexander Fuhr, SPD: Doch, keiner hat gesagt, dass dieses Gesetz gebraucht wird!)

Deshalb ist es auch im Parlament durchgefallen. Das kann man genau im Protokoll nachlesen. Da werden vielleicht manchen die Augen ganz klar aufgehen.

Mit den Leitlinien zum wohnortnahen Grundschulangebot ist eine Stärkung des ländlichen Raums verbunden. Wir können schließlich nicht die Augen davor verschließen, dass sich die Demografie in unserem Land ändert, sich Voraussetzungen ändern, Eltern mit den Füßen abstimmen und für ihr Kind eine andere Schule wählen als die, in dessen Einzugsbereich sie wohnen, weil sie auf unterschiedliche Notwendigkeiten wie Ganztagsschule und viele andere Dinge Wert legen. Darauf muss man reagieren. Die Leitlinien tun das mit Augenmaß und sehr am Einzelfall und an der Region orientiert. Deshalb bleibt es für uns dabei, dass unsere Maxime „Kurze Beine – kurze Wege“ im Sinne des ländlichen Raums, für die Dörfer in unserem Bundesland, nicht aufgegeben wird.

Unsere Kinder sollen wohnortnah in die Grundschule gehen können. Damit dies auch in der Zukunft gewährleistet werden kann, müssen wir verantwortungsbewusst handeln.

(Glocke des Präsidenten)

Dafür muss die Schulentwicklungsplanung auch für Grundschulen im Schulgesetz als Pflichtaufgabe verankert wer

(Glocke des Präsidenten)

Dann haben wir das jederzeit gemeinsam mit den Schulträgern im Blick.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die AfD-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Paul.

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Zunächst einmal für das Protokoll präsidial festgestellt: Zwischenrufe sind erwünscht. Ich will das nur für die Zukunft absichern.

(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gute Zwischenrufe!)