Protocol of the Session on March 22, 2018

In der Gesetzesänderungsvorlage ist dann noch einmal formuliert, dass es sich um keinen Fonds im haushaltsrechtlichen Sinne handelt.

Ich stelle fest, entgegen der gültigen gesetzlichen Norm und bei einer eventuellen Unschärfe der rechtlichen Gegebenheiten und entgegen der verfassten Intention des Gesetzgebers bei der Verabschiedung dieser Norm behauptet die Landesregierung nun, dass kein Fonds als Sondervermögen rechtlich vorgesehen ist und ein Fonds demnach auch nicht existiert.

Sehr geehrte Damen und Herren, es wird deutlich, dass die Landesregierung wohl tatsächlich kein echtes Sondervermögen bildete mit allen Folgen für eine Finanzreserve, die einen Wert von immerhin über 500 Millionen Euro hat, Geld, das zu 100 % den Kommunen zusteht. Der rechtlichen Verpflichtung und dem eigenen Fehlverhalten versucht die Landesregierung nun zu entgehen, indem sie einerseits die Normen rechtlich anzweifelt und sodann einen Fonds in eine Rechnung umwandelt, sozusagen verzaubert. In diesem Fall müsste nur noch buchhalterisch dargelegt werden, bei welchem Wert sich diese Finanzreserve befindet.

So fordern wir heute in unserem Antrag, der Verpflichtung zur Bildung eines Fonds nachzukommen, ihn tatsächlich als Sondervermögen einzurichten, ihm die angesparte Finanzreserve zuzuführen, so wie es im geltenden LFAG formuliert ist, auch eine Kreditaufnahme und ein Kapitalanlagestrategie zu entwerfen, ebenso der Finanzausgleichskommission, der die Kommunen angehören, darüber zu berichten.

Sehr geehrte Damen und Herren, man ist es den Kommunen schuldig, ihnen offenzulegen, dass man ihr Geld sorgsam verwaltet. Weiterhin ist der Änderungsentwurf selbstverständlich auch so anzupassen, dass ein Stabilisierungsfonds als Sondervermögen auch in Zukunft bestehen kann und nicht später dann doch in eine Rechnung verwandelt wird.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der AfD)

Nächste Rednerin ist für die Koalitionsfraktionen Frau Abgeordnete Dr. Köbberling.

Vielen Dank, Herr Landtagspräsident.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD stellt den Antrag auf Errichtung eines angemessenen autonomen Sondervermögens mit dem Titel „Stabilisierungsfonds“, der, das wird im letzten Spiegelstrich des Antrags deutlich, auch das Recht zu einer eigenständigen Kreditaufnahme haben soll. Das lehnen wir ab.

Wir haben vor ganz kurzer Zeit im Landtag eine Änderung des Ausführungsgesetzes zu § 117 der Landesverfassung

beschlossen, mit der eine Kreditaufnahme bei Sondervermögen ausdrücklich ausgeschlossen wird. Wir machen heute nicht das Gegenteil.

(Beifall der SPD, der FDP und des Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU)

Die Begründung Ihres Antrags suggeriert, dass es sich bei der bisher nicht erfolgten Schaffung eines Sondervermögens um ein Versäumnis der Landesregierung handelt. Sie erwecken sogar den Eindruck, es sei hier eine Aufgabe pflichtwidrig nicht erfüllt worden, oder, noch schlimmer, es seien irgendwelche Unregelmäßigkeiten geschehen und womöglich Gelder nicht dort verbucht worden, wo sie hingehören. Das ist ausdrücklich falsch.

(Beifall der SPD, der FDP und der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will der Sache mit ein paar Fragen und Antworten auf den Grund gehen. Das Gesetz stammt aus dem Jahr 2004. Die Errichtung des Stabilisierungsfonds als Sondervermögen war ab dem Haushaltsjahr 2007 geplant. Warum wurde dieses Sondervermögen 2007 nicht eingerichtet? – Die Antwort ist ganz einfach, weil es keines gab. 2007 war das erste Jahr einer weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise. Der Stabilisierungsfonds startete mit einem negativen Wert. Das Land trat gegenüber den Kommunen in Vorleistung, und dies blieb so bis einschließlich des Jahres 2012. In dieser Zeit gewährte das Land den Kommunen ein sogenanntes Verstetigungsdarlehen von insgesamt 687 Millionen Euro, übrigens zinsfrei,

(Zuruf von der SPD: Ach!)

was eine zusätzliche Unterstützung der Kommunen darstellte.

Nächste Frage: Warum wurde dann nicht ein negatives Sondervermögen eingerichtet? – Die Antwort darauf: Weil der Stabilisierungsfonds keine eigene Rechtspersönlichkeit mit einem Recht zur Kreditaufnahme ist. Das steht ausdrücklich in der Erläuterung zum Gesetz mit der Landtagsdrucksache 14/3425, die Sie in Ihrem Antrag selbst zitieren. Ich zitiere: „Der Stabilisierungsfonds für den kommunalen Finanzausgleich wird als rechtlich unselbstständiges Sondervermögen des Landes errichtet.“

Im Jahr 2013 gab es erstmals eine Finanzreserve. Seit diesem Jahr ist der Stabilisierungsfonds positiv. Frage: Warum wurde denn dann 2013 kein Sonderkonto eingerichtet? – Weil Finanzströme so nicht funktionieren. Der Landeshaushalt ist auch kein großes Konto, auf das Anfang des Jahres die Bürger Summe X überweisen, und dann schaut man nach, wie viel darauf ist und stellt damit seinen Haushalt auf. Die Einnahmen kennt man aus den Steuerschätzungen, kann damit aber trotzdem zuverlässig planen;

(Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Bis jetzt war es gut! Jetzt wird es schwierig!)

denn es bestehen valide Ansprüche aus den Steuergesetzen. Genauso ist es auch mit dem Stabilisierungsfonds. Die Gelder werden gedanklich aus dem Landeshaushalt

abgezweigt, aber nicht physisch als Depot irgendwo beiseite gelegt.

(Zuruf von der AfD: Wo sind sie denn?)

Auch die knapp 3 Millionen Euro, die die Kommunen inzwischen jährlich als Finanzausgleichsmasse erhalten, lagen nicht vorher auf einem Sonderkonto, sondern sind Teil des Landeshaushalts. Die Rechte und Ansprüche der Kommunen sind im LFAG geregelt und werden durch das Haushaltsgesetz umgesetzt, und die Kommunen erhalten das Geld, das ihnen nach dem LFAG zusteht. Das ist doch das, worauf es ankommt, und nicht von welchem Konto das Geld fließt.

Da schließt sich jetzt die nächste Frage an. Ist das denn transparent? Kann man trotzdem irgendwo nachschauen, wie viel Geld in der Finanzreserve ist? – Ja, das kann man. Diese Daten kann man seit Einrichtung des Stabilisierungsfonds für jedes Haushaltsjahr in dem Einzelplan 20 als Anlage zu Kapitel 20 06 in der Übersicht über die Darstellung der Steuerverbundes nachlesen, und zwar stehen da in 5b. „Stand der Finanzreserve nach § 5 a LFAG“ zum Beispiel für das Jahr 2018 512.653.757 Euro. Das können Sie nachschlagen und nachverfolgen.

Nun kommt die wahrscheinlich für Sie entscheidendste Frage: Hat das Land die Möglichkeit, mit diesem Geld irgendetwas anderes zu machen, als den kommunalen Finanzausgleich zu stabilisieren?

(Glocke des Präsidenten)

Gibt es Raum für Mauscheleien? – Ganz klar: Nein. Dass diese Summe dem Stabilisierungsfonds gehört, ist durch das LFAG gesetzlich festgelegt. Land und Kommunen haben darauf zweckgebunden für den KFA einen Anspruch.

(Glocke des Präsidenten)

Hätte es denn einen Vorteil, wenn das Geld eben doch in einem Sondervermögen auch physisch vom Landeshaushalt getrennt wäre? – Nein, noch nicht einmal hinsichtlich der Finanzierung der Finanzreserve; denn ein marktüblicher Zins wird seit dem Jahr 2013, also seit der Fonds positiv ist, zusätzlich angerechnet.

(Glocke des Präsidenten)

Frau Kollegin.

Ich möchte den Gedanken gerne noch zu Ende führen. Ich bin auch die einzige Rednerin für die Ampel. Noch eine Frage.

Okay.

Also meine letzte Frage: Warum nennt man diese Finanzreserve dann so missverständlich Finanzierungsfonds, obwohl es doch eigentlich eine Rechengröße ist, eine Art Algorithmus zur Ermittlung der Summe, die zur langfristigen Stabilisierung des KFA dient?

(Abg. Alexander Licht, CDU: Frau Kollegin, es wird jetzt nicht besser! – Unruhe im Hause)

Gerade weil es so missverständlich ist, soll es nun mit dem Gesetz zur Änderung des Landesfinanzausgleichgesetzes durch das präzisere Wort „Stabilisierungsrechnung“ ersetzt werden. Damit wird ein ungenauer Begriff, der zu Missverständnissen führt und dem Sie genau aufgesessen sind, nun geklärt.

(Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten)

Das wollen Sie mit Ihrem Antrag verhindern. Dass wir diesen Antrag ablehnen, wird Sie nicht wundern.

(Unruhe im Hause)

Liebe Frau Kollegin, die Tatsache, dass Sie untereinander erörtert haben, dass Sie die einzige Rednerin für die Koalition sind, berechtigt nicht zu einer längeren Redezeit. Sie haben die Möglichkeit, dass mehrere Redner ans Pult kommen. Ich habe Ihnen jetzt ein bisschen Zuschlag gegeben. In Zukunft muss man das anders machen.

Meine Damen und Herren, ich erteile Ihnen das Wort – möglicherweise haben Sie gleich wieder die Gelegenheit – zu einer Kurzintervention auf die Ausführungen von Frau Dr. Köbberling. – Frau Abgeordnete Nieland.

Herr Präsident, vielen Dank.

Sehr geehrte Kollegen, wenn ich also so verkehrt liegen sollte, und ich widerspreche Ihnen ganz deutlich, dann liegen auch die kommunalen Spitzenverbände ganz stark daneben, und das kann ich mir eigentlich kaum vorstellen; denn die haben sehr viel mehr Erfahrung als wir. Sie sprechen von einem kommunalen Sparbuch. Sie sprechen von ihrem Geld. Dann frage ich mich an der Stelle auch, warum wir nicht den Bericht des Rechnungshofs hier debattieren. Das, was darin zu dieser Frage da steht, ist anscheinend so verheerend.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD)

Zu einer Erwiderung erteile ich das Wort Frau Abgeordneter Dr. Köbberling.

Dass die kommunalen Spitzenverbände gewisse Interessen haben, ist absolut legitim und auch nachvollziehbar. Aber deswegen muss es noch nicht richtig sein.

Der Bericht des Rechnungshofs, der aus dem Jahr 2016 war, wurde im Jahr 2017 debattiert. Es wurde auch geklärt. Die Folge davon ist dieser Antrag, den Stabilisierungsfonds in das umzubenennen, was er ist, nämlich eine Stabilisierungsrechnung.