Wenn die Gutachten zeigen, dass wir mit diesen Grundsätzen, die ich eben benannt habe, auch mit DITIB gesichert arbeiten können, dann dürfen sie nicht nur, sondern sollten die Verhandlungen fortgeführt werden.
Liebe Kollegin Kazungu-Haß! Die politische Bewertung ist Ihre Aufgabe. Verschanzen Sie sich doch nicht hinter Gutachten. Was wollen Sie denn noch für Indizien, dass keine Staatsferne vorliegt?
Es gibt keine Pflicht zum Abschluss eines Staatsvertrages. Islamischer Religionsunterricht – warum muss das DITIB machen? Es besteht keine Pflicht dazu. Verschanzen Sie sich nicht hinter Gutachten.
Wenn wir hier von der Verfassungsfeindlichkeit reden, die in Rede steht bzw. nicht in Rede steht, dann legen Sie bitte den Maßstab an, den Sie am ersten Plenartag angelegt haben. Es ist schon bemerkenswert, welche Kapriolen Sie schlagen, um sozusagen nicht zu einer politischen Bewertung gezwungen zu werden. Der Bürger müsste wissen,
Unsere Große Anfrage hat ergeben, ein Verhandlungstag, und Sie wussten noch nicht einmal, ob Ihre Gegenüber eine geistliche Ausbildung hatten, ob sie Doppelstaatler waren oder anderes. Das hat Sie alles nicht interessiert. Es war eine Tür-und-Angel-Verhandlung, die meines Erachtens dem Gegenstand des Religionsunterrichts an den Schulen völlig unangemessen ist.
Drei Punkte möchte ich nennen, Herr Kollege Paul. Erstens – Sie werden es kaum glauben –, Sie sprechen auch gerade mit einer Doppelstaatlerin. Ich hoffe, das stört sie nicht.
Zweitens, nach Artikel 7 Abs. 3 Grundgesetz ist es so, dass der Religionsunterricht an staatlichen Schulen gemeinsam mit den Religionsgemeinschaften geregelt werden muss. Es ist durchaus richtig, dass Sie bemerken, das kann auch irgendjemand anders sein. Es ist nämlich tatsächlich so, dass wir in unserem Modellversuch darauf zurückgreifen, mit örtlichen Gemeinden zu arbeiten und den Islamunterricht entsprechend zu gestalten.
Ich habe eben aber auch gesagt, dass es natürlich bei einer Größe von 5 % der Bevölkerung Sinn ergibt, tatsächlich jetzt genau zu schauen, wie man mit den Verbänden eine größere Anzahl an Gläubigen zusammenfassen kann.
Drittens, wenn Sie genauer nachgeschaut hätten, wüssten Sie auch, dass nach dem Grundgesetz erst einmal jede Gemeinschaft, die sich Religionsgemeinschaft nennt, eine Religionsgemeinschaft ist, dass die Anerkennung einer Religionsgemeinschaft – das war der erste Schritt, um den es ging, dafür waren diese Gutachten gedacht – erst einmal eines Landessache ist, die sich nur auf ein Bundesverfassungsgerichtsurteil stützen kann. Dies sagt uns, ob es überhaupt zum Staatsvertrag kommt. Sie vergessen, einen Schritt nach dem anderen zu machen, und stellen etwas dar, was nicht wahr ist.
Wir waren noch an der Stelle, uns zu überlegen, ob wir DITIB als anerkannte Religionsgemeinschaft in einen Staatsvertrag einbinden wollen.
Ich möchte Ihnen am Ende noch eines sagen: Ein solcher Staatsvertrag ist unglaublich wichtig, da gerade für den Religionsunterricht ganz viele Dinge festgelegt sind.
Wenn man den nicht hat, dann bleibt einiges im Vagen. Von daher haben wir aus der Zeit des Modellversuchs einen Weg gesucht, uns auf breitere Füße zu stellen. Ich glaube, das war gut so.
Wir sehen jetzt, wir haben das Problem mit DITIB. Das gilt es jetzt zu lösen. Ich habe mich überhaupt nicht davongemacht, sondern ich habe gerne Details, über die ich diskutieren kann. Sie selbst haben meist andere Möglichkeiten, ihre alternativen Fakten zu generieren.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Paul, ein bisschen müssen wir die Diskussion wieder versachlichen. Aber das bekommen wir auch hin.
Wie froh wären wir alle, wenn wir diese Debatte heute nicht führen müssten. Lange Zeit war die DITIB für uns alle der wichtigste Kontakt zu den muslimischen Gemeinden.
Für unsere muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürger ist das in weiten Teilen immer noch so. Für uns sind Ansprechpartner bei den Religionsgemeinschaften ungeheuer wichtig. Wir brauchen unbedingt auf allen Seiten das Gespräch.
Mit der jüdischen Gemeinde, mit den christlichen Gemeinden und vielen, vielen anderen klappt das gut, wenn es auch gelegentlich zu Reibereien kommt.
Lange Zeit war das mit den Verantwortlichen der DITIB durchaus auch so. Zumindest war es im Ansatz möglich. Im eigenen Selbstverständnis vertreten die DITIB-Gemeinden nun einmal den großen Teil der Muslime in Deutschland.
Türken – und ich betone, auch Kurden – aus der Türkei nutzten und nutzen zu weiten Teilen die zahlreichen Gebetshäuser und suchten und suchen die Unterstützung durch die Imame der DITIB. Es gibt wenige andere bei uns im Land; leider, sage ich ausdrücklich dazu.
Damit waren die DITIB-Gemeinden für uns lange Zeit ein fester Bestandteil des religiösen Lebens in den Orten und Städten.
Ich betone, Sie waren es für uns, solange sich die Türkei als säkularer Staat mit muslimischer Prägung verstand, in dem Religion ihren wichtigen Platz hat, aber nicht die Politik bestimmt.
Der Einfluss des Staates in seiner kemalistischen Form war für uns relativ akzeptabel. Leider – da gebe ich allen anderen recht – hat sich das seit Erdogan radikal geändert. Wir mussten Verschiebungen und Verwerfungen in den Gemeinden registrieren.
Einige Beispiele dafür: Geistliche werden als Spitzel des Staates missbraucht. Türkische Politiker versuchen auf inakzeptable Weise, deutsche Wahlen zu beeinflussen. Türkische Politiker radikalisieren und politisieren die Gemeinden in Deutschland, um sie für ihre eigenen innenpolitischen Zwecke zu missbrauchen.
Zu alledem werden selbstverständliche Grundrechte in der Türkei in den letzten Jahren außer Kraft gesetzt.
solange sich nicht ändert, was nach unserem Verständnis geändert werden muss. Wir brauchen Gottesdienste in deutscher Sprache, selbstverständlich. Wir brauchen Religionslehrer, die in Deutschland unter deutscher Kulturaufsicht der deutschen Bildungsministerien ausgebildet werden, selbstverständlich. Wir brauchen bei der DITIB die nachgewiesene Freiheit von staatlichen Einflüssen.
Wir brauchen bei allen Beteiligten das Bekenntnis zu allen unseren Grundrechten, nicht zu einzelnen herausgesuchten.