Sie haben durch Kabinettsbeschluss die Vertragsunterzeichnung zu Grundstücksverkäufen und allen Gesellschaftsanteilen – Herr Minister, Sie haben es eben noch einmal grob skizziert – an eine chinesische Limited, an die SYT – abgekürzt – ermöglicht. Die Verträge sind unterzeichnet, haben aber rechtlich einen Parlamentsvorbehalt.
Mehrere Tausend Arbeitsplätze hängen also an diesen Verträgen. Ich denke, da sollte die Entscheidung der Zustimmung von Sorgfalt geprägt sein und einer transparenten Gründlichkeit unterworfen werden.
Sie, Frau Dreyer, Herr Lewentz, Herr Wissing, verlangen nun mit der Einbringung dieses Hahn-Verkaufsgesetzes vom Parlament, von allen 101 Abgeordneten dieses Hauses, blindes Vertrauen, im wahrsten Sinne des Wortes blindes Vertrauen; denn bis jetzt haben Sie das Parlament nur schrittweise informiert, also so lange wie möglich blind gehalten.
Das wollten Sie mit diesem Gesetz, als Sie es eingebracht haben, wohl auch mit der Öffentlichkeit machen. Bei dem,
was Sie heute angekündigt haben, müssen wir einmal prüfen, wie weit es geht. Was machen Sie, wenn der Käufer nicht damit einverstanden ist? Dann bleibt die Öffentlichkeit blind. Dann erfahren wir nichts – doch, wir schon –, aber über das Gesetz die Öffentlichkeit nicht, was wirklich vorgeht, Herr Minister. Das ist zu bemerken, wenn Sie ein Gesetz einbringen.
Von der Idee her ist ein Gesetz von uns zu begrüßen; denn mehr Transparenz als in einem öffentlichen Gesetzgebungsverfahren geht kaum, wenn sie denn hergestellt wird.
Denn bei einem Gesetzgebungsverfahren muss von Verfassungs wegen der gesamte Prozess öffentlich sein.
Die Abgeordneten, und nicht nur sie, sondern vor allem auch diejenigen, die die Abgeordneten repräsentieren, also die Öffentlichkeit, die Bürgerinnen und Bürger, der Steuerzahler, dieses Land müssen wissen, was in diesem Gesetzesverfahren beschlossen und entschieden wird. Es gibt kein Geheimgesetz.
Meine Damen und Herren, der Gesetzestext ist zwar öffentlich zugänglich, an vielen Stellen verweist das Gesetz jedoch auf vertragliche Bestimmungen. Diese aber sind der Öffentlichkeit nicht bekannt und sollen ihr auch bis heute nicht zugänglich gemacht werden.
Was Sie heute zugänglich machen wollen, werden wir prüfen. Wir werden sehen, ob das von dem gesamten Gesetzestext abgedeckt ist. Wie hoch ist der Kaufpreis? Wie hoch ist die Haftung, in die sich das Land und damit der Steuerzahler begibt? Für welche Folgen haftet das Land konkret, auch über den Tag hinaus?
Wie ist das mit den an den LBM übertragenen Straßen? Wie verhält es sich mit den Grundstücksoptionen?
Meine Damen und Herren, an der Existenz dieses Flughafens hängen aber auch Firmen, Gesellschaften, mit denen das Land vertragliche Bindungen einging, die wiederum durch dieses Gesetz nicht genannte Risiken in Millionenhöhe für den Steuerzahler bedeuten, zu denen die Landesregierung schweigt und keine Absicherung durch den Käufer vorsieht. Ich habe zumindest keine gesehen. Im Gesetz steht diese nicht, meine Damen und Herren.
Keine dieser Fragen wird, wie es verfassungsrechtlich geboten wäre, unmittelbar im Gesetz beantwortet.
Frau Klöckner hat gestern zu Recht von einer Pseudotransparenz gesprochen. Meine Damen und Herren, wie soll die Beratung weitergehen? Heute nach dem Plenum findet eine Sondersitzung statt. Sie rechnen damit, dass wir eine
(Abg. Martin Haller, SPD: Darüber haben wir auch vorher gesprochen! Jetzt nur einmal so für das Protokoll!)
Damit Sie es auch öffentlich wissen. Ja, das ist auch so. Nur einmal so für das Protokoll. Damit ist es öffentlich. Wir werden eine Anhörung beantragen.
Das ist gar kein Beinbruch. Aber die Frage ist doch – wir werden eine öffentliche Anhörung beantragen, wie bei vielen Gesetzen üblich –: Dürfen die Anzuhörenden in Vertragsunterlagen Einsicht nehmen? Falls ja, dürfen Sie ihr Wissen, ihre Bewertung in einer öffentlichen Ausschusssitzung äußern? All das sind Fragen, die wir diskutieren müssen. Finden also die Beratungen in den Fachausschüssen überhaupt öffentlich statt, was bei einem Gesetzgebungsverfahren zwingend geboten ist?
Ich frage auch: Hat der Justizminister, hat das Justizministerium, als das Gesetz eingebracht wurde, diese Möglichkeiten erörtert? Eigentlich müsste es; denn sonst hätte das Gesetz gar nicht eingebracht werden dürfen.
Meine Damen und Herren, es gibt viele Fragen, die noch auf uns zukommen werden. Unabhängig davon fordern wir Sie erneut auf, die Voraussetzungen zu schaffen, die für ein transparentes Gesetzgebungsverfahren notwendig sind.
Wir erwarten, dass die Vertragsunterlagen Bestandteil der öffentlich zugänglichen Gesetzesmaterialien werden. Wir werden eine Reihe von Anlagen überprüfen. Wir werden sehen, was insgesamt in dem Aktenraum zu debattieren und zu diskutieren ist, welche belastbaren Garantien von Seiten des Käufers für die Zukunft des Flughafens abgegeben und hinterlegt werden. Wie sind die Vergleichsangebote zu werten?
Sie sagen, es sei das beste Angebot. Ich weiß das nicht. Das Parlament weiß das nicht. Wenn drei Angebote vorliegen, dann will ich das bewerten. Herr Englert hat sich öffentlich in der Presse geäußert. Er hat dort einen Preis genannt. Wenn man die Bilanz des Flughafens hat, die Sie demnächst veröffentlichen müssen, dann werden Prüfer auch genau wissen, was er dann als Euro geboten hat. Das kann ich jetzt eben nicht vergleichen.
Herr Chou hat sein Konzept bisher in der Öffentlichkeit darauf aufgebaut, was Sie auch noch einmal betonten, dass die Yangtze wieder zurückkommt.
Sollte sich darauf sein Geschäftsmodell wie ein roter Faden aufbauen, dann empfehle ich vielleicht jedem, einmal in die Unterlagen hineinzuschauen. Man wird dabei schlauer. Sollte sich so etwas ergeben, meine Damen und Herren, dann halte ich es zusätzlich für bedenklich.
Meine Damen und Herren, wir haben das Recht auf Fragen. Wir haben auch das Recht auf Antworten. Das erwartet der Steuerzahler, das erwartet die Region.
Als Gäste im Landtag begrüße ich Auszubildende der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis. Herzlich willkommen bei uns!
Weiter begrüße ich Schülerinnen und Schüler der 9. Jahrgangsstufe der Geschwister-Scholl-Realschule plus in Germersheim. Herzlich willkommen bei uns!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Regionalflughafen Frankfurt-Hahn gehört zu den ersten in Deutschland, die auf diesem Weg in Einklang mit den Flughafenleitlinien der EU-Kommission in eine private Zukunft geführt werden.
Wir alle wissen – da gibt es auch überhaupt keinen Widerspruch zwischen dem, was Herr Kollege Licht ausgeführt hat, und dem, was die Koalitionsfraktionen glauben –, dass von diesem Flughafen nach wie vor erhebliche strukturund arbeitsmarktpolitische Effekte ausgehen.
Ein besonderes Augenmerk muss man mit Blick auf die besondere Region, in der sich dieser Flughafen befindet, natürlich auf den Arbeitsmarkt legen. Wenn nach den Erhebungen – sie sind inzwischen schon zwei Jahre alt – aus dem Jahr 2014 immer noch rund 2.500 Arbeitsplätze unmittelbar dem Flughafen zugeordnet werden, dann kann man sich leicht ausrechnen, was das in einer volkswirtschaftlichen weiteren Wertschöpfungskette für die gesamte Region bedeutet.
Meine Damen und Herren, auch nicht neu ist, weil es im Parlament, auch in den Ausschüssen des Parlaments und in der öffentlichen Debatte eine Rolle gespielt hat, dass wir im Jahr 2012 mit den Vorbereitungen in diesen Privatisierungsprozess eingestiegen sind.
Wir haben auf die Entscheidungen der EU-Kommission gewartet. Bis dahin waren wir auch ein ganzes Stück in Unsicherheit. Aber erst die Entscheidungen der Europäischen Kommission vom 1. Oktober 2014 über die Luftverkehrsleitlinien haben klargemacht, wie dieser weitere Weg
aussehen kann und welche Optionen die öffentliche Hand insgesamt – das ist dann nicht nur in Rheinland-Pfalz der Fall – hat, um diese öffentliche Finanzierung von Regionalflughäfen in Einklang mit europäischem Recht zu bringen.
Die Ausschreibung ist nicht nur, aber auch durch die umfangreichen Maßnahmen des Landes zur Neustrukturierung der FFHG möglich gewesen. Insbesondere – auch darüber hatten wir gestern schon Gelegenheit, uns auszutauschen – war ein Schlüsselmoment, als sich dieses Parlament als Haushaltsgesetzgeber bereit erklärt zu sagen, wir schaffen die Voraussetzungen dafür, dass die Gesellschaft entschuldet werden kann.
Im Vorfeld dieser Entscheidung gab es ebenfalls eine breite Möglichkeit, sich zu informieren und darüber auszutauschen, auch in den Ausschüssen des Landtages, dass und wie sehr es notwendig ist, um überhaupt diesen Privatisierungsprozess ernst zu nehmen und zu einem Ergebnis zu bringen.