Protocol of the Session on January 24, 2018

Aber am schönsten war Folgendes: Er hat als Ehrengäste in der ersten Reihe ein altes Ehepaar, ich glaube, man darf sagen ein betagtes Ehepaar, sitzen gehabt, das die Goldene Hochzeit schon lange hinter sich hatte. Beide kamen aus den unterschiedlichen Verbandsgemeinden, er aus Katzenelnbogen, sie aus Hahnstätten. Die beiden haben demonstriert: Was wir beide geschafft haben, nämlich zusammenzukommen, zusammenzuleben und alles gemeinsam zu meistern, bekommt ihr als Verbandsgemeinde auch hin. – Ich fand das wunderschön.

(Beifall bei FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Deswegen freue ich mich über diesen Zusammenschluss. Ich wünsche der neuen Verbandsgemeinde Aar-Einrich ein gutes Gelingen, dem neuen Bürgermeister, der zu wählen ist, den Räten und dem Rat, vor allen Dingen aber auch den Bürgerinnen und Bürgern. Macht es wie das alte Ehepaar: Fügt Euch zusammen, und dann wird das schon!

Vielen Dank.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: So sieht es aus!)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Frau Kollegin Schellhammer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Was soll man solch schönen Worten noch bei einem Gesetzentwurf hinzufügen, bei dem wir uns alle einig sind? Wir beraten heute in zweiter Lesung das Landesgesetz zum Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Hahnstätten und Katzenelnbogen. Auch meine Fraktion – ich nehme den Spannungsbogen einmal vorweg – wird dem Gesetzentwurf zustimmen.

Wir sind uns in der Fusion einig. Auch haben die beiden Verbandsgemeinderäte vor Ort zugestimmt. Für uns ist es sehr wichtig, darauf hinzuwirken, dass es freiwillige Lösungen vor Ort gibt, vor Ort gesprochen wird und vor Ort Wege gefunden werden. Das Land hat die Aufgabe, den Fusionsbedarf festzulegen und zu begleiten. Frau Kollegin Becker ist darauf eingegangen, wie wichtig auch die Unterstützung seitens des Innenministeriums in diesem Prozess ist. Ich kenne es aus anderen Fusionsprozessen, wie wichtig es ist, dass man begleitend zur Seite steht.

Ich glaube, die Notwendigkeit einer Kommunal- und Verwaltungsreform stellt niemand in diesem Hohen Haus infrage. Wir haben verschiedene Veränderungen in der Gesellschaft, Stichwort teilweiser Bevölkerungsrückgang in vielen Landesteilen, aber auch teilweise die Frage der kommunalen Finanzen, Stichwort Verwaltungsmodernisierung, oder die Frage, wie insgesamt die Digitalisierung unsere Verwaltungslandschaft verändert.

Das macht es erforderlich, dass wir immer wieder auch

über einzelne Fusionen sprechen. Es freut mich besonders, wenn wir eine solche Fusion vorgelegt bekommen.

Wir Grünen wünschen – da kann ich mich den Wünschen anschließen, die schon vorgetragen worden sind – der neu entstehenden Verbandsgemeinde Aar-Einrich – ich glaube, der Name muss noch ein wenig eingeübt werden, auch von denen, die wie ich nicht aus der Region kommen – alles Gute. Auch wir Grünen werden gleich der Fusion zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei SPD und FDP)

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Lewentz das Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! An die AfD gewandt, möchte ich feststellen, nein, es gibt kein dubioses Gutachten. Die Ratsmitglieder in den beiden Verbandsgemeinden und in den Ortsgemeinden sind gut und ehrlich beraten worden. Das haben sie auch so gewertet.

Es kann natürlich nichts zu Umlagen in dem Gesetz stehen, da Umlagen Verbandsgemeinderäte festlegen, nicht die Landesregierung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das war für mich eben ein Déjà-vu-Erlebnis. Ich habe gedacht, unser langjähriger Kollege Frank Puchtler würde hier stehen. Lieber Jörg Denninghoff, diese Heimatliebe, diese Kenntnisse um d e n Einrich und d i e Aar haben wir ein Stück vermisst, dass sie hier wieder so prominent vorgetragen werden.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Das war mal wieder Zeit! – Abg. Martin Haller, SPD: Investieren, konsolidieren!)

Es ist eine Region, die eine sehr eigene Identität hat, und zwar jeweils die Teilregion. Deswegen möchte ich Günter Kern sehr herzlichen danken, der das in unserem Haus zur Chefsache gemacht hat, gebündelt bei ihm mit seiner langjährigen Erfahrung und mit dieser Region verbunden. Er hat mit Bürgermeister Harald Gemmer einen kongenialen Partner gehabt. Monika Becker hat auf die tolle Veranstaltung der Staatskanzlei in dieser Woche hingewiesen, als dieser noch einmal vorgetragen hat, was in dieser kleinen Verbandsgemeinde ganz in dem Sinne, Jörg, den Du eben vorgetragen hast, alles möglich ist.

Ich möchte auch den ersten Beigeordneten Horst Seelbach nennen, der zunächst dieser Liebes- und Vernunftheirat sehr entfernt gegenüberstand. Er wollte davon am Anfang gar nichts wissen. Wer ihn kennt, weiß, dass er das auch mit sehr lauten Worten darstellen kann, lieber Matthias Lammert.

Aber auch er ist dann in seiner Verbandsgemeinde zur Lokomotive für diese Fusion geworden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist schon ein besonderer Menschenschlag, sehr selbstbewusst. Sie wollen auch genau wissen, um was es geht. Deswegen hat es intensive Gespräche gegeben. Vielleicht konnten wir den Gedanken der Vernunftehe etwas dadurch anreichern, dass wir ein Hochzeitsgeschenk von 2 Millionen Euro zum Schuldenabbau aussprechen durften, was in der Reihe der freiwilligen Fusionen immer wieder vorzufinden ist.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Das hat sicherlich eine Rolle gespielt!)

Günter Kern und ich sind davon überzeugt, dass diese Fusion der bisherigen Verbandsgemeinden Hahnstätten und Katzenelnbogen geeignet ist, die Leistungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Verwaltungskraft in diesem Bereich zu erweitern, zu verbessern und zu steigern. Die neue Verbandsgemeinde hat eine sehr, sehr gute Zukunft.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte erneut dem Parlament danken. Wir haben bisher 27 Landesgesetze auf den Weg gebracht. 22 sind umgesetzt worden. Wir haben 31 Verbandsgemeinden, sieben verbandsfreie Gemeinden, 31 mit eigenem Gebietsänderungsbedarf und weitere 19 Verbandsgemeinden verändert. Das kann sich schon sehen lassen, und dies geschah ganz überwiegend freiwillig. Das freut mich sehr.

Von daher darf ich Ihnen ankündigen, das Innenministerium wird auch in der nächsten Plenarsitzung weitere Gesetzentwürfe vorlegen oder hat die Gesetzentwürfe, die von den Fraktionen erstellt wurden, begleitet. Ich glaube, wir werden noch die Gelegenheit haben, mit breiter Zustimmung die eine oder andere Maßnahme auf freiwilliger Basis auf den Weg bringen zu können. Das ist eine Erfolgsgeschichte. Diese wird fortgeschrieben. Deswegen Gratulation, Glückauf und alles Gute!

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich sehr keine weiteren Wortmeldungen. Somit kommen wir zur Abstimmung über das Landesgesetz über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Hahnstätten und Katzenelnbogen, ein Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/4703 –. Wer dem Gesetzentwurf in der zweiten Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Somit ist der Gesetzentwurf in der zweiten Beratung einstimmig angenommen worden.

Wir kommen nunmehr zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Somit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen worden.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

... tes Landesgesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/4747 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 17/5093 –

Die Fraktionen sind übereingekommen, diesen Tagesordnungspunkt ohne Aussprache zu behandeln. Ich informiere Sie über das Ausschussverfahren. Wir hatten die erste Plenarberatung in der 46. Sitzung am 13. Dezember 2017 mit einer Aussprache. Dann wurde der Gesetzentwurf federführend an den Innenausschuss und mitberatend an den Rechtsausschuss überwiesen. Die Ausschussempfehlung lautet: unveränderte Annahme.

Somit kommen wir jetzt zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 17/4747 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Ich rufe die Punkte 5 und 6 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zu Artikel 117 der Verfassung für Rheinland-Pfalz und der Landeshaushaltsordnung Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/5100 – Erste Beratung

Zustimmung des Landtags zum Entwurf einer Zweiten Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Konjunkturkomponente nach § 3 Abs. 2 Satz 1 des Ausführungsgesetzes zu Artikel 117 der Verfassung für Rheinland-Pfalz Antrag der Landesregierung – Drucksache 17/5101 –

Es wurde eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Zunächst erfolgt die Begründung durch die Landesregierung. Es spricht Frau Finanzministerin Ahnen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete! Rheinland-Pfalz hat als eines der ersten Länder eine nach Artikel 109 Abs. 3 Grundgesetz vorgesehene Schuldenregel in der Verfassung verankert und darüber hinaus ein Ausführungsgesetz sowie eine Rechtsverordnung hierzu erlassen.

Wir haben die Konsolidierung entschlossen angepackt. Die

frühe und klare Rahmensetzung hat uns geholfen, den Landeshaushalt erfolgreich zu konsolidieren.

Im Ausgangsjahr 2011 lag das strukturelle Defizit noch bei 1,6 Milliarden Euro. Im vergangenen Jahr konnten wir ein strukturelles Defizit von 103 Millionen Euro realisieren. 94 % des ursprünglichen Defizits sind damit 2017 bereits konsolidiert.

2016 hatten wir zum ersten Mal seit der Finanzreform 1969 einen Haushaltsüberschuss erzielt. Mit dem guten Abschluss 2017 knüpfen wir an diesen Erfolg an. Wir konsolidieren den Haushalt nachhaltig, also so, dass wir in jeder Phase einer Konjunktur einen leistungsfähigen Haushalt haben. Also nutzen wir jetzt die Zeit, Altschulden zu tilgen, im Jahr 2017 rund 900 Millionen Euro. Ich denke, das ist ein klares Zeichen und ein klares Signal.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist die Ausgangslage, vor deren Hintergrund wir Ihnen heute die Änderungsvorschläge für Ausführungsgesetz und Rechtsverordnung vorlegen. Ich hatte Ihnen bereits mehrfach angekündigt, dass wir das Ausführungsgesetz evaluieren.

Wir haben uns dabei folgende Ziele gesetzt: Die Vorschriften sollen einfacher und damit noch transparenter werden. Die Vergleichbarkeit mit den Regelungen anderer Länder soll erhöht werden. Hohe Abweichungen der strukturellen Steuereinnahmen von den Kassensteuereinnahmen sollen schneller korrigiert werden.

Daraus ergeben sich vier wesentliche Konsequenzen: Erstens, die zentrale Zielgröße ist künftig die strukturelle Nettokreditaufnahme. Zweitens, eine Nettokreditaufnahme bei Landesbetrieben und Sondervermögen wird ausgeschlossen. Drittens, die Strukturanpassungskredite werden gestrichen. Viertens, der Korrekturmechanismus für die strukturellen Steuereinnahmen wird angepasst.

Zum ersten Punkt: Zunächst stellen wir vom Finanzierungssaldo auf die strukturelle Nettokreditaufnahme um. Dies vereinfacht die Berechnung. Zudem wird die Vergleichbarkeit erhöht; denn die Nettokreditaufnahme ist auch die Zielgröße bei der Mehrheit der übrigen Länder.

Zweitens wird eine Nettokreditaufnahme bei Landesbetrieben und Sondervermögen ausdrücklich ausgeschlossen. Die reguläre Kreditaufnahme des Landes wird so im Kernhaushalt konzentriert. Diese Änderungen machen eine gesonderte Betrachtung der Sondervermögen und Landesbetriebe entbehrlich. Es wird deutlich einfacher, die strukturelle Nettokreditaufnahme zu berechnen. Dies erhöht die Transparenz der Regelungen.